Aufgabe IV – Die zwölf Geschworenen
Zeige die Haltungen und Positionen der Geschworenen NR. 10 und NR. 8 auf!
„Weil wir nicht mit Gewissheit sagen können, was hier Wahrheit ist. Ich weiß es nicht, und vermutlich wird es niemand jemals erfahren. […] Wir können uns nur an Wahrscheinlichkeiten halten.“ (Z. 66-69)
Setze das Zitat in Beziehung zu philosophischen Aussagen zur Wahrnehmung von Wirklichkeit!
Stelle eine nicht-theologische Erklärung für menschliche Aggression dar und untersuche deren Anwendbarkeit auf im Text gezeigtes aggressives Verhalten!
„Es ist möglich, dass wir einen Verbrecher in die Gemeinschaft zurückführen. Wer will dafür garantieren?“ (Z. 72 f.)
Skizziere zentrale Aspekte der christlichen Rede von Sünde, Vergebung und Rechtfertigung und entfalte deren Zusammenhang!
Setze diesen Zusammenhang in Beziehung zur im Zitat von dem Geschworenen NR. 8 angedeuteten Möglichkeit einer Fehlentscheidung!
Das Drama „Die zwölf Geschworenen“ soll durch den Theaterkurs der Oberstufe deines Gymnasiums zur Aufführung gebracht werden. Für das Programmheft sind Begleittexte geplant, die Problemstellungen, die das Drama aufwirft, beleuchten und den Zuschauerinnen und Zuschauern näherbringen. Verfasse einen solchen Text, indem du zentrale Fragen des Dramas, wie sie im abgedruckten Ausschnitt erkennbar werden, aus der Perspektive christlicher wie philosophischer Ethik erörterst!
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Das 1954 entstandene amerikanische Drama schildert die Beratung der Jury im Anschluss an die Beweisaufnahme im Prozess gegen einen jungen Hispano-Amerikaner, der beschuldigt wird, seinen Vater mit einem Messer getötet zu haben. Die Beweislage scheint aufgrund einer Zeugenaussage klar, auch wenn der Angeklagte seine Unschuld beteuert. Dennoch haben in einer ersten Probeabstimmung nur elf der zwölf Geschworenen für „schuldig“ gestimmt. Der Geschworene NR. 8 verlangt daraufhin eine eingehende Diskussion des Falls, da er bei berechtigtem Zweifel nicht bereit ist, vorschnell über das Leben eines Menschen zu entscheiden. Im Verlaufe der Handlung schließen sich nun weitere Geschworene der Position von NR. 8 an. Es kommt zu erheblichen Spannungen innerhalb der Jury….
Quelle: Reginald Rose, Die zwölf Geschworenen (1954), für die deutsche Bühne dramatisiert von Horst Budjuhn (1958), Dritter Akt; für Prüfungszwecke bearbeitet
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Es werden vier Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen eine bearbeitet werden muss.
Die folgenden Lösungshinweise sind bewusst sehr ausführlich gestaltet, um deutlich zu machen, wie gerade die neuen und neu zugeschnittenen Aspekte des LehrplanPLUS im Rahmen von Leistungsmessungen zu verstehen sind. Daher enthalten sie auch Gesichtspunkte, die erheblich über möglicherweise erwartbare Prüfungsleistungen von Schülerinnen und Schülern hinausgehen.
Zusätzlich finden sich weitere Ausführungen zu verwendeten Operatoren und Lehrplanbezügen.
Die Haltungen bzw. Positionen von NR. 10 und NR. 8, die als Wortführer der Diskussion erkennbar werden, sollen prägnant und strukturiert wiedergegeben werden. Folgende Aspekte können dabei genannt werden:
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NR. 10: Diese Figur ist durch eine stark vorurteilsbehaftete Haltung und klar rassistische Einstellung gekennzeichnet; ein Wille, die eigene Position zu hinterfragen, ist nicht zu erkennen:
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Hält den jungen Hispano-Amerikaner, auch aufgrund seiner Herkunft, für einen notorischen Lügner (Z. 23, 41).
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Geht von einer generellen Veranlagung zu Gewalttätigkeit bei der Personengruppe aus, zu der der junge Mann gehört (Z. 26-31).
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Neigt zu Generalisierungen bei der Beurteilung von Menschen, wobei Vorurteile und Rassismus dich beeinflussen (Z. 31, 38, 43 f., 54).
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Seine Einschätzung von Mitmenschen orienetiert sich an deren äußerem Erscheinungsbild (Z. 49 f.).
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NR. 8: Diese Figur ist gekennzeichnet durch ein kritisch-reflexives Denken und möchte Entscheidungen erst nach reiflichem Überlegen fällen:
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Richtet sein Bemühen in der Sitzung der Geschworenen auf das Erkennen der Wahrheit, ist sich aber auch der Grenzen dieser Zielsetzung bewusst (Z. 62-64, 66 f.).
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Macht sich im Gegensatz zu NR. 10 klar, dass ein Irrtum in seiner Beurteilung des Geschehens nicht ausgeschlossen ist (Z. 69 f.).
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Hält anders als NR. 10 für möglich, dass Menschen sich ändern, und lässt die Chance auf Resozialisierung eines Verbrechers nicht ungenutzt (Z. 72 f.).
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Sieht allerdings in der Möglichkeit des Zweifels bei allem Risiko des Fehlurteils zugleich eine Chance, da dies vor einem vorschnellen Urteil schützt und somit die Freiheit der Menschen vor Willkür sichert (Z. 73-75).
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Die explizite Nennung von Belegstellen aus dem Text bzw. von Zitaten ist bei der Beantwortung nicht erforderlich.
Der Operator Aufzeigen liegt im Anforderungsbereich I; er wird hier verwendet, da sich der geforderte Untersuchungsaspekt nicht durch eine reine Zusammenfassung erfassen ließe, sondern einer gezielten Analyse einzelner Textstellen und einer entsprechenden systematischen Darstellung der Ergebnisse bedarf. Die Aufgabe ist in Lernbereich 13.1 Die Frage nach dem guten Leben und richtigen Handeln verankert.
Aussagen zur Wahrnehmung von Wirklichkeit, wie sie z. B. das Konzept von Platon oder Immanuel Kant formulieren, sollen dargelegt werden und auf die im Zitat ausgedrückte Skepsis gegenüber der abschließenden Erkennbarkeit von Wahrheit bezogen werden. Aspekte wie die folgenden können dabei genannt werden:
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Platon: Die im Zitat erkennbare Position von NR. 8 in der Diskussion der Geschworenen zeigt Ähnlichkeiten mit der Funktion des Philosophen in Platons „Höhlengleichnis“. Er postuliert darin, dass das, was die Menschen für die wahre Welt halten, nur ein Abbild, ein Schatten ist. Der Zugang zur „wahren Welt“, also dem Wissen um das tatsächliche Geschehen, das zum Tod des Vaters geführt hat, ist ihnen verwehrt.
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Kant: Für Kant gibt es Wahrheit im Sinne einer Übereinstimmung zwischen objektiver Wirklichkeit und menschlicher Wahrnehmung nicht. Vielmehr beeinflussen verschiedene Vorbedingungen das menschliche Verständnis von Wirklichkeit. Die Skepsis von NR. 8 mit Blick auf eine absolute Gewissheit bezüglich des Ablaufs der Tat angesichts der Beweislage und sein Verweis auf Wahrscheinlichkeiten entsprechen Kants Feststellung, dass der Mensch nur „Erscheinungen“, aber nicht das „Ding an sich“ zu erkennen vermag.
Der Operator In Beziehung setzen liegt im Anforderungsbereich II, die Teilaufgabe ankert in Lernbereich 12.2 Der im-perfekte Mensch.
Zur Erklärung aggressiven Verhaltens eignen sich nicht-theologische Ansätze z. B. aus Philosophie, Psychologie, Biologie oder den Neurowissenschaften. Einen davon sollen die Schülerinnen und Schüler sachgerecht darstellen und auf Stellen aus dem Dramentext anwenden, an denen aggressives Verhalten gezeigt wird:
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Albert Bandura („Lernen am Modell“): Aggressives Verhalten basiert nicht auf persönlicher Erfahrung, sondern auf sozialem Lernen. Der Mensch beobachtet, wie Bandura in seinem „Bobo-Doll-Experiment“ nachwies, seine Mitmenschen und imitiert Vorbilder, die aggressives Verhalten erfolgreich einsetzen bzw. für dieses belohnt werden.
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Z. 20-36: Die vorurteilsbehafteten Ausführungen von NR. 10 gehen davon aus, dass Aggression typisch sei für den gegenseitigen Umgang innerhalb der Gruppe der Hispano-Amerikaner. Mit Bandura könnte das beschriebene Verhalten dahingehend erklärt werden, dass hier aggressives Handeln Einzelner bzw. Gleichgültigkeit gegenüber Aggression von den anderen Gruppenmitgliedern beobachtet und als erfolgreich erlebt, imitiert und somit ins Verhaltensrepertoire aufgenommen wird; sie lernen also „am Modell“.
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Z. 40 f., 54: Der aggressive Ton, den NR. 10 den anderen Geschworenen gegenüber anschlägt, ist aus dem Zusammenhang des abgedruckten Dramenauszugs nicht als erlerntes Verhalten beschreibbar, da sich für den Leser kein imitiertes Vorbild identifizieren lässt.
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Z. 58 f.: Die von NR. 4 an NR. 10 gerichtete Drohung lässt sich im Kontext der Dramenszene nicht schlüssig mit dem Modell Banduras erklären, da für den Leser nicht zu erkennen ist, inwiefern hier erlerntes Verhalten vorliegt.
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John Dollard („Frustrations-Aggressionstheorie“): Wird ein angestrebtes Handlungsziel nicht erreicht (sog. „Zielreaktion“), entwickelt sich daraus Frustration. Aggression führt diesen erhöhten Erregungszustand wieder in den Normalbereich zurück. Nach Dollard führt Frustration immer zu Aggression und Aggression ist stets eine Folge von Frustration.
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Z. 33-36: Die von NR. 10 vorgetragene Charakterisierung des aggressiven Verhaltens innerhalb der Gruppe der Hispano-Amerikaner ist mit Dollards Konzept nicht plausibel erklärbar, da Frustration als Auslöser nicht explizit angeführt wird und auch nicht Teil seines Argumentationsgangs ist.
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Z. 31, 40 f., 54: Das aufbrausende, laute und verbal aggressive Verhalten von NR. 10 lässt sich gut über Dollards „Frustration-Aggressions-Theorie“ erklären. Die Ablehnung, auf die er und seine Ausführungen von Seiten einer wachsenden Anzahl von Geschworenen stoßen, führt zu zunehmender Frustration, die sich in seinem aggressiven Verhalten Bahn bricht.
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Z. 58 f.: Die von NR. 4 an NR. 10 gerichtete Drohung ist nach Dollard u. U. so zu erklären, dass sich aufgrund der ausbleibenden Einigung der Geschworenen auf ein gemeinsames Urteil und des Verhaltens von NR. 10 („wenn sie noch einmal den Mund aufmachen“) bei NR. 4 zunehmend Frustration aufgebaut hat, die sich nun in Aggression wandelt.
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Der Operator Darstellen liegt im Anforderungsbereich I, Untersuchen im Anforderungsbereich II. Die Aufgabe hat ihren Ausgangspunkt in Lernbereich 12.2 Der im-perfekte Mensch. Über das Ausgeführte hinaus sind auch andere Erklärungsmodelle denkbar; je nach Unterricht kann hier auch eine begründete Fehlanzeige stehen.
Die Lehre von der Rechtfertigung ist ein wesentliches Moment des christlichen Glaubens evangelischer Prägung. Die Schülerinnen und Schüler sollen die dafür zentralen Begriffe in einen nachvollziehbaren und strukturierten Zusammenhang stellen. Folgende Gesichtspunkte können angesprochen werden:
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Der Begriff der Sünde fasst den Grundzustand des „unerlösten“ Menschen, wie er sich in der sogenannten Sündenfallerzählung in Gen 3 zeigt. In ihr nutzt der Mensch seine gottgegebenen Handlungsspielräume, um folgenreiche Entscheidungen zu treffen: Diese führen einerseits zu einer Störung der Beziehung zwischen Gott und Mensch, andererseits ist auch die Beziehung zu den Mitmenschen betroffen, denen sich der Mensch, weil er beständig um sich und seine eigenen Bedürfnisse kreist, nicht mehr frei und unbefangen zuwenden kann. Zuletzt ist auch die Beziehung des Menschen zu sich selbst betroffen, da er sich, weil er die Beziehung zu Gott abgebrochen hat, auf sich selbst zurückgeworfen erfährt und sich nun dem Zwang ausgesetzt sieht, sich selbst beständig an seinen eigenen Leistungen oder an Erreichtem messen zu müssen.
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Vergebung bezeichnet die liebevolle Hinwendung Gottes zum Menschen als seinem Geschöpf in der Person Jesu Christi. Er gibt den Menschen nicht auf, sondern sucht ihn – wie der „gute Hirte“ seine Schafe (vgl. Lk 15) – und will die gestörte Beziehung wieder herstellen. Diese Hinwendung erfolgt allein aus Gnade, sie ist ein Angebot an den Menschen, das er sich nicht verdienen muss, sondern ihm als Geschenk widerfährt.
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Der für Martin Luther zentrale Begriff der Rechtfertigung greift Kerngedanken des paulinischen Römerbriefs auf. Der sündhafte Mensch, der sich nicht aus eigener Kraft „rechtfertigen“ kann, darf sich ganz allein im Glauben (sola fide) der Gnade Gottes (sola gratia) anvertrauen. Im Evangelium (sola scriptura), in der „frohen Botschaft“ vom Leiden und Sterben Jesu Christi (solus Christus) „für uns“ offenbart sich dem Menschen die Gerechtigkeit Gottes, der die Beziehung zum Menschen auf diesem Weg wieder herstellt und völlig neu gestaltet. Der Mensch, der dadurch die Freiheit von der Notwendigkeit geschenkt bekommt, sich selbst kraft seiner eigenen „Werke“ rechtfertigen zu müssen, kann sich nun frei und in Dankbarkeit für Gottes Heilshandeln seinem Mitmenschen zuwenden.
Der Operator Skizzieren liegt im Anforderungsbereich I, der Operator Entfalten liegt im Anforderungsbereich II. Die Aufgabe hat ihren Ausgangspunkt in Lernbereich 12.2 Der im-perfekte Mensch, die genannten zentralen Begriffe können mit individuell unterschiedlicher Schwerpunktsetzung biblisch-theologisch und/oder systematisch theologisch bearbeitet werden, da allgemein nach „christlicher Rede“ gefragt ist.
Es soll die im Rechtfertigungsglauben begründete Ermutigung aufgegriffen werden, mit Brüchen und Unvollkommenheit zu leben, indem diese Gedanken auf die im Zitat von NR. 8 angedeutete Möglichkeit einer Fehlentscheidung im Falle eines Freispruchs beziehen. Aspekte wie die folgenden können dabei zur Sprache kommen:
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Menschliche Existenz ist auch im Angesicht der Rechtfertigung immer noch von Unvollkommenheit und Vorläufigkeit geprägt. Der Mensch ist als endliches und begrenztes Wesen nicht sündlos; er ist simul iustus et peccator, gleichzeitig in sich zerrissen und gerecht gesprochen.
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Trotz guten Willens und bester Absichten kann menschliches Handeln zu Ergebnissen führen, die in dieser Form nicht gewollt waren. Die Entscheidung gegen einen Schuldspruch aufgrund begründeten Zweifels und der Wunsch, dem jungen Mann eine Rückkehr in die soziale Gemeinschaft zu ermöglichen, kann sich in der Zukunft ebenso als richtige Entscheidung wie auch als Fehler erweisen. Eine abschließende Gewissheit kann es in der Entscheidung dahingehend nicht geben.
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Der Mensch wird demzufolge aus christlicher Sicht nicht durch sein Tun oder Nichttun definiert, sondern durch seine Beziehung zu Gott. Er kann sich immer wieder neu der Gnade Gottes gewiss sein, die auch im Falle eines (ungewollten) Schuldigwerdens Vergebung schenkt.
Der Operator In Beziehung setzen liegt im Anforderungsbereich II; die Beantwortung der Frage erfordert es, die Ausführungen zu Teilaufgabe 4.1 aufzugreifen und auf ihnen aufzubauen.
Das Drama setzt sich (auch im vorliegenden Auszug) mit dem Wert des Menschen bzw. seiner Würde sowie Möglichkeiten der Beurteilung seines Handelns auseinander. Im Rückgriff auf die abgedruckte Szene können u. a. folgende Punkte in dem zu entwerfenden Textbeitrag angesprochen werden:
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Gottebenbildlichkeit und Schöpfungsauftrag (Gen 1,26.28) begründen menschliches Handeln und Wirken in der Welt. Im doppelten Auftrag, zu „bebauen und zu bewahren“ (Gen 2,15) liegt einerseits die Forderung, die von Gott geschenkte Lebensgrundlage zu erhalten, andererseits eröffnet er aber auch den Blick darauf, dass eine Gestaltung – und damit auch Verbesserung – der eigenen Lebensumstände durchaus im Sinne Gottes des Schöpfers ist.
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Die anstehende Entscheidung der Geschworenen ist eine konflikthafte Situation, die eine ethische Entscheidung erfordert: Jeder Einzelne der Geschworenen muss sich in einem persönlichen, sittlichen Konflikt von existenzieller Bedeutung entscheiden.
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Die Szene wirft mit Blick auf das von den Geschworenen zu fällende Urteil die Frage nach individueller Freiheit auf (z. B. Z. 12-17): Der Dramenauszug lässt erhebliche gruppendynamische Prozesse erkennen und somit kann man diskutieren, wie frei die einzelnen Geschworenen in ihren Entscheidungen tatsächlich sind.
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Angesichts von im Text thematisierten Vorurteilen (z. B. Z. 41), angedeutetem Rassismus (z. B. Z. 54) und dem drohenden Todesurteil wird die Frage nach dem Wert eines Menschenlebens aufgeworfen: Christliche Ethik sieht die Würde des Menschen als ein Geschenk Gottes und auch Kant sieht darin einen absoluten Wert, der unverlierbar ist („Mitgifttheorie“). Dies bedeutet zum einen, dass auch einem mutmaßlichen Straftäter eine angemessene Behandlung (z. B. faires Verfahren) zusteht, und zum anderen, dass die Andersartigkeit des anderen aufgrund seiner Mit-Menschlichkeit bzw. Mit-Geschöpflichkeit akzeptiert wird. Grundsätzlich ist aus christlicher Perspektive zudem zu fragen, wie sich die Todesstrafe angesichts des unverfügbaren Wertes des Lebens begründen lässt – dies auch vor dem Hintergrund, dass es prinzipiell Gott ist, der Leben schenkt oder auch nimmt.
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Ebenso stellt sich die Frage nach dem Umgang mit menschlicher Schuld und deren Vergebung (vgl. Z. 72): Aus dem christlichen Gedanken der Rechtfertigung des sündigen Menschen ergibt sich mit Blick auf das Verhältnis zum Mit-Menschen die Notwendigkeit, Räume für Vergebung und einen Neuanfang zu öffnen; ein vorschnelles, abschließendes Urteil steht dem entgegen. Das von Jesus in der Bergpredigt formulierte Gebot der Feindesliebe sowie das alttestamentliche Gebot der Nächstenliebe fordern ebenfalls eine radikale Veränderung im Verhältnis zum Mit-Menschen, die eine Abkehr von einem oft anzutreffenden Verständnis von juristischen Strafen als reiner Vergeltung nahelegt.
Bei der Ausarbeitung ist grundsätzlich auf eine sachgerechte, problembewusste und differenzierte Darstellung unter Berücksichtigung philosophisch- wie christlich-ethischer Überlegungen zu achten sowie auf eine Bezugnahme zum vorliegenden Text.
Der Operator Verfassen (im Sinne von „Gestalten“ bzw. „Entwerfen“) liegt im Anforderungsbereich III; hier ist eine produktionsorientierte Lösung gefordert, die in der Erstellung eines adressatenbezogenen Textes besteht. Achte hierbei auf einen für den gedachten Leser nachvollziehbaren Aufbau. Bei der obigen Aufzählung möglicher Gesichtspunkte wurde eine Struktur entlang des Textes gewählt, der allgemeine Grundlegungen vorangestellt wurden. Gestalterische Aufgaben bieten die Möglichkeit, Aspekte mehrerer Lernbereiche vernetzend aufzugreifen; im vorliegenden Fall legt die Aufgabenstellung als primäre Bezugspunkte die Lernbereiche 12.4 Mittendrin!? Christsein in der Gesellschaft sowie 13.1 Die Frage nach dem guten Leben und richtigen Handeln nahe.