Aufgabe 1
Im Laufe des Jahres 2022 stiegen die Gas- und Strompreise in Deutschland stark an. Am 15.12.2022 beschloss der Deutsche Bundestag Energiepreisbremsen in Höhe von insgesamt ca. 200 Milliarden Euro.
Analysiere die in M 1 dargestellte konjunkturelle Entwicklung Deutschlands!
Erläutere auch mithilfe einer geeigneten grafischen Darstellung die Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise im Jahr 2022 auf die Gewinnsituation eines deutschen Industrieunternehmens!
Beurteile die Ausgestaltung der Energiepreisbremsen aus der Perspektive von Mitarbeitern und Umweltverbänden als Stakeholder deutscher Industriebetriebe (M 2)!
Beschreibe und interpretiere die Karikatur M 3, auch vor dem Hintergrund der Ausgestaltung der Energiepreisbremsen (M 2)!
Auch Regierungen anderer Länder versuchen durch wirtschaftspolitische Maßnahmen, ihre Unternehmen zu stützen. In den USA erließ die Regierung unter US-Präsident Biden den sogenannten Inflation Reduction Act (IRA).
Ordne die in M 4 beschriebenen Maßnahmen des IRA begründet wirtschaftspolitischen Grundkonzeptionen zu!
Lege auch anhand kreislauftheoretischer Überlegungen dar, wie sich die Steuergutschrift für Elektroautos (vgl. M 4, Z. 4 f.) auf das Wirtschaftswachstum und den Staatshaushalt der USA auswirken könnte!
Begründe, dass der IRA zu einer „Verlagerung von Investitionen in die USA zu Lasten des Standorts EU führen könnte“ (M 4, Z. 18 f.)!
Probleme in den Lieferketten stellten viele Unternehmen im Jahr 2022 vor Herausforderungen. Lieferungen von Rohstoffen und Komponenten verzögerten sich teils erheblich und führten dazu,
dass manche Verträge nicht ordnungsgemäß erfüllt werden konnten.
Begründe, dass es sich um eine mangelhafte Leistung handelt, wenn ein bestellter Neuwagen nicht „alle ausgewählten Ausstattungen an Bord hat“ (M 5, Z. 7 f.)!
Beschreibe, welche Ansprüche betroffene Verbraucher grundsätzlich geltend machen können, wenn sie „ein Auto bekommen, das sie so nicht bestellt haben“ (M 5, Z. 10) und erläutere, in welcher Situation diese jeweils gewählt werden sollten!
Anmerkung: Überlegungen zum Schadensersatz sollen hier unberücksichtigt bleiben.
Zeige auf, dass die zu einer verspäteten Leistung getätigten Aussagen (vgl. M 5, Z. 16-21) den Bestimmungen des BGB entsprechen!
Stelle dar, welche Intentionen der Gesetzgeber mit den in M 5, Z. 19-21 beschriebenen Möglichkeiten der Rückabwicklung eines Vertrags verfolgt!
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Quelle: picture alliance/dpa/dpa-infografik GmbH | dpa-infografik GmbH, aufgerufen am 10.02.2023
M 2:
Die Energiepreisbremsen für Gas und Strom
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundestag-beschliesst-energiepreisbremsen,TQ4rlWx, aufgerufen am 19.01.2023
M 3:

Quelle: © Gerhard Mester
M 4:
Quelle: https://bdi.eu/artikel/news/der-inflation-reduction-act-klimaschutz-mit-haken/, aufgerufen am 02.01.2022
M 5:
Quelle: https://www.autozeitung.de/lieferverzug-neuwagen-ratgeber-201311.html, aufgerufen am 17.02.2023
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Betrachtet man die Entwicklung des Wirtschaftswachstums, also der prozentualen Veränderung des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) gegenüber dem Vorjahr, als den zentralen Konjunkturindikator, erkennt man, dass sich Deutschland in 2022 aufgrund deutlich sinkender Wachstumsraten im Abschwung befindet und 2023 eine Depression mit einem Rückgang des realen BIP gegenüber dem Vorjahr droht.
Trotz auch für 2023 prognostizierter positiver Zuwachsraten der Exporte, die traditionell eine wichtige Stütze der deutschen Konjunktur darstellen, sinken die Wachstumsraten bereits in 2022 gegenüber 2021 deutlich um 8,2 Prozentpunkte auf nur mehr +1,5 % und in 2023 erneut geringfügig um 0,1 Prozentpunkte.
Ein Anstieg der Wachstumsrate des privaten Konsums um 4,2 Prozentpunkte auf +4,6 % kann den Rückgang der Zuwachsraten der Exporte in 2022 zumindest ein Stück weit kompensieren, jedoch wird für das Jahr 2023 ein Rückgang der privaten Konsumausgaben um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr prognostiziert, was maßgeblich zum Rückgang des realen BIP in 2023 beiträgt.
Der Rückgang der Wachstumsraten der Investitionen der Unternehmen, welche bereits in 2022 in ihrer absoluten Höhe auf Vorjahresniveau stagnieren und in 2023 voraussichtlich einen Rückgang um 0,3 % gegenüber 2022 aufweisen, signalisiert bereits in 2022 deutlich die sich eintrübende Stimmung der Unternehmen, zumal es sich hierbei um einen sogenannten Frühindikator der konjunkturellen Entwicklung handelt.
Auch wenn der Finanzierungssaldo des Staates im Hinblick auf die Verwendungsgleichung des BIP keine direkte Aussage zur darin enthaltenen Komponente des Staatskonsums zulässt, kann die prozentuale Erhöhung des Staatsdefizits in 2023 in Relation zum BIP gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte als Indiz steigender Staatsausgaben (z. B. für die Energiepreisbremse) gedeutet werden.
Dass die Zahl der Arbeitslosen in 2022 um 200.000 abnimmt, um dann in 2023 vor dem Hintergrund des deutlichen Rückgangs des Wirtschaftswachstums um 1,9 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr bei damit einhergehendem Rückgang des realen BIP zunächst nur mäßig um 100.000 zu steigen, ist u. a. auf den Umstand zurückzuführen, dass Unternehmen (z. B. aufgrund des Fachkräftemangels oder der Möglichkeit von Kurzarbeit) auf eine Verschlechterung der Wirtschaftslage nicht oder erst verzögert mit Entlassungen reagieren.
Der deutliche Anstieg der Inflationsrate in 2022 auf 8,0 % kann u. a. mit den steigenden Energiepreisen seit Anfang 2022 begründet werden. Auch wenn die für 2023 prognostizierte Inflationsrate in Höhe von 7,4 Prozent um 0,6 Prozentpunkte geringer ausfällt als im Vorjahr, weist sie weiterhin einen erhöhten Wert auf.
Die konjunkturelle Analyse Deutschlands lässt darauf schließen, dass das Risiko einer sogenannten Stagflation besteht, welche eine besondere Herausforderung für die Akteure der Wirtschaftspolitik darstellt.
Erläutern auch mithilfe einer grafischen Darstellung, z. B.:
Ein Anstieg der Energiepreise führt zu einem Anstieg der Kosten des Unternehmens.
Da für die Produktion in einem Industriebetrieb Energie benötigt wird, hängt der Energiebedarf von der Ausbringungsmenge ab. Somit wird die Gesamtkostenkurve steiler, weil die variablen Stückkosten steigen.
Darüber hinaus entsteht Energieverbrauch produktionsunabhängig, beispielsweise in Form von Strom- und Heizkosten im Verwaltungsbereich. Somit verschiebt sich die Gesamtkostenkurve nach oben, weil die fixen Gesamtkosten steigen.
Aus den genannten Gründen verschiebt sich bei unveränderter Erlöskurve (ceteris paribus) die Gewinnschwelle nach rechts, d. h. das Unternehmen würde erst bei einer größeren verkauften Stückzahl Gewinn erzielen.
Somit kommt es zu einem Rückgang der Gewinne bzw. machen einige Unternehmen auch Verlust, wenn die neue Gewinnschwelle über der verkauften Stückzahl liegt.
Hinweis: Denkbar wäre auch, dass die Erlöskurve steiler wird, wenn die Unternehmen als Reaktion auf die gestiegenen Energiepreise die Verkaufspreise ihrer Produkte anheben würden.
Beurteilen, z. B.:
Die Energiepreisbremse unterstützt die Unternehmen in der kritischen Situation, in dem eine Preisobergrenze für 70 % des Jahresverbrauchs des Jahres 2021 für Gas und Strom festgelegt wird.
Durch die Deckelung der Gaspreise auf 7 Cent je Kilowattstunde und der Strompreise auf 13 Cent je Kilowattstunde werden die Produktionskosten wieder weitgehend planbar. Für den nicht von der Energiepreisbremse abgedeckten Energiebedarf ist das vertraglich vereinbarte Entgelt zu entrichten.
Die Belegschaft des Unternehmens könnte von den getroffenen Maßnahmen insoweit profitieren, als dass dadurch ihre Arbeitsplätze gesichert werden. Wenn das Unternehmen mit einer staatlich garantierten Preisobergrenze kalkulieren kann, trägt dies zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit bei und es kann seine Waren weiterhin ohne Verlust anbieten. Das sichert den Umsatz und somit auch die Einkommen und Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter.
Auch Umweltverbände können zumindest teilweise mit der Maßnahme zufrieden sein. Dadurch, dass sich die staatliche Preisgarantie nur auf 70 % des bisherigen Energiebedarfs der Unternehmen erstreckt, haben diese einen Anreiz, Einsparungen in Höhe von bis zu 30 % vorzunehmen, um die nicht kalkulierbaren Kosten zu vermeiden. So könnten in der Folge Investitionen in moderne, energiesparende Verfahren erfolgen, was dauerhaft zu einer Reduktion des Energiebedarfs und damit auch von Treibhausgasemissionen durch die deutsche Industrie beitragen könnte. Da die Maßnahme der Energiepreisbremse zeitlich befristet ist, wäre es möglich, dass diese Investitionen rasch getätigt werden und somit eine schnelle Umsetzung erfolgt. Dies könnte die Energiewende in der Industrie beschleunigen.
Beschreiben und interpretieren, z. B.:
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Bildebene |
Realebene |
Deutung |
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Die Karikatur zeigt drei Menschen in einem Wasserbecken. |
Der Wasserspiegel steht für die Belastung durch die hohen Energiepreise. Das Wasser zeigt, dass die Energiepreise eine echte Bedrohung darstellen. |
Der Karikaturist möchte aufzeigen, dass die Belastung durch die hohen Energiepreise sehr unterschiedlich ist und vor allem Geringverdiener stark belastet werden. Das liegt daran, dass sie überproportional viel ihres Einkommens für Energie (z. B. Heizung, Strom) aber auch Lebensmittel, die infolge der höheren Energiepreise teurer geworden sind, ausgeben. Da die Energiepreisbremsen sich prozentual rein am Vorjahresverbrauch orientieren, werden schwächere Einkommensgruppen genauso wie Spitzenverdiener behandelt, obwohl der Unterstützungsbedarf sehr unterschiedlich ist (Bedarfsgerechtigkeit). Ferner wird kritisiert, dass sich die „kleinen Leute“ in der Politik kein Gehör verschaffen können, während Spitzenverdiener eher ihre Position zur Geltung bringen können. Die Spitzenverdiener scheinen besonders laut um Hilfe zu rufen, während die Personen in der Grundsicherung kein Gehör zu finden scheinen, da sie bereits vom Wasser überspült sind. |
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Am linken Seitenrand ist eine Messlatte mit der Aufschrift „Energiepreise“ zu sehen. |
Die drei Personen stehen auf unterschiedlich hohen Kisten, auf denen „Grundsicherung“, „Mittlere Einkommen“ und „Spitzenverdiener“ steht. |
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Die Personen stehen für unterschiedliche Einkommensgruppen der Gesellschaft. |
Die Person links droht bereits zu ertrinken, während bei der Person rechts nur die Füße im Wasser stehen. |
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Die Person ganz rechts ruft laut um Hilfe, da ihre Füße nass werden. Die Person ganz links ertrinkt lautlos. |
Bedingt durch die unterschiedlichen Einkommenshöhen ist auch die relative Belastung durch die Energiepreise sehr unterschiedlich. Geringe Einkommen scheinen stark belastet, drohen „zu ertrinken“, während hohe Einkommen kaum tangiert sind. |
Die Art der Darstellung fließt in die Bewertung ein.
Begründet zuordnen, z. B.:
Es wird zwischen der angebotsorientierten und der nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik unterschieden. Der Inflation Reduction Act umfasst dabei Maßnahmen aus beiden Bereichen.
Die angestrebte Steuergutschrift auf Elektrofahrzeuge stellt eine Maßnahme der Nachfragepolitik dar, da dadurch ein Anreiz entsteht, ein solches Fahrzeug zu kaufen, was den Konsum solcher Fahrzeuge ankurbelt und damit über die Nachfrage zu einer Stabilisierung der Wirtschaft beiträgt.
Die Auflage, künftig die Elektroautos und die Batterien in Nordamerika fertigen zu lassen, stellt einerseits eine angebotspolitische Maßnahme dar, da so neue Arbeitsplätze in Nordamerika entstehen, zugleich ist es aber auch eine Maßnahme der Nachfragepolitik, weil als Voraussetzung dafür umfangreiche Investitionen getätigt werden müssen, was die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stärkt.
Der Fonds zur Förderung von emissionsarmen und -freien Technologien sowie die Zuschüsse zur Umrüstung von Automobilwerken und Steuergutschriften für neue Produktionsanlagen stellen langfristige Maßnahmen der Angebotspolitik dar, da dadurch US-Unternehmen gestärkt und somit wettbewerbsfähiger werden.
Kurzfristig führen diese Gelder zu einer Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage (z. B. nach Investitionsgütern) im Sinne einer nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik.
Darlegen, z. B.:
Eine Steuergutschrift für Elektroautos belastet zwar den Staatshaushalt, erhöht aber das verfügbare Einkommen derjenigen, die ein solches Fahrzeug kaufen wollen und stellt somit einen Kaufanreiz dar.
In der Folge würde die Nachfrage nach diesen Fahrzeugen und somit die Konsumausgaben der privaten Haushalte (CH) steigen, was zu mehr Wirtschaftswachstum führt. Die Produktion und die Umsätze der Hersteller von Elektrofahrzeugen würden steigen. Um mehr Elektrofahrzeuge herstellen zu können, würden sie möglicherweise die Kapazitäten erweitern (durch IN) und neue Mitarbeiter einstellen, was zu einer Erhöhung des Faktoreinkommens (Fe) führen würde. Dies würde eine Reduktion der Arbeitslosigkeit nach sich ziehen, was den Staatshaushalt entlastet. Das gestiegene Faktoreinkommen (Fe) kann eine positive wirtschaftliche Verstärkung hervorrufen, wenn diese zusätzlichen Einkommen der Binnennachfrage zugutekommen. Dadurch würde auch der Staat profitieren, weil er aufgrund der gestiegenen Einkommen und des höheren Konsums mehr Einkommen- und Umsatzsteuer (Tdir und Tind) einnimmt. Insgesamt könnte der Staat somit die anfängliche Belastung des Staatshaushalts zumindest kompensieren.
Ggf.: positive Multiplikatoreffekte
Begründen, z. B.:
Die USA waren aufgrund der „Größe des Binnenmarktes“ (M 4, Z. 22) und der „Verfügbarkeit von Fachkräften“ (M 4, Z. 22) bereits vor der Auflage des IRA ein attraktives Ziel für Investoren. Hinzu kommt, dass „die Energiepreise vergleichsweise niedrig waren“ (M 4, Z. 20 f.). Der IRA verstärkt diesen Standortvorteil nun zusätzlich.
Einerseits ist die Steuergutschrift auf den Erwerb von E-Autos daran gebunden, dass deren „Endmontage […] in Nordamerika erfolgt“ (M 4, Z. 7) ist bzw. deren Batteriebestandteile anteilig „in Nordamerika hergestellt oder dort zusammengebaut“ (M 4, Z. 8 f.) wurden. Dies bewirkt eine zunehmende Nachfrage nach solchen Fahrzeugen. Im Gegenzug dürften E-Autos, die in der EU produziert wurden und diese Anforderungen nicht erfüllen, weniger nachgefragt werden. Um Umsatzeinbußen zu verhindern, werden Hersteller zumindest einen Teil ihrer Fahrzeug- und Batteriekomponentenproduktion in die USA verlagern. Infolgedessen werden Investitionen in den USA getätigt, die ansonsten in der EU hätten durchgeführt werden können.
Darüber hinaus erhöhen Maßnahmen, wie etwa der Fonds „zur Finanzierung von emissionsarmen und emissionsfreien Technologien“ (M 4, Z. 12 f.), die Zuschüsse „für die Umrüstung von Automobilwerken auf die Produktion sauberer Fahrzeuge“ (M 4, Z. 14 f.) sowie „Steuergutschriften für Investitionen in Produktionsanlagen für saubere Technologien“ (M 4, Z. 16 f.) zusätzlich den Anreiz für Unternehmen anderer Branchen (z. B. Solaranlagen, Windturbinen, etc.), Investitionen in neue Produktionsanlagen in den USA zu tätigen. Auch dies geht zu Lasten des Standorts EU.
Begründen, z. B.:
Eine mangelhafte Leistung beim Kauf liegt vor, wenn die Kaufsache nicht den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montage-/Installationsanforderungen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs entspricht.
Da es sich um „ausgewählte Ausstattungen“ handelt, ist davon auszugehen, dass eine konkrete Absprache über die einzelnen Ausstattungsmerkmale des Fahrzeugs zwischen dem Käufer und dem Verkäufer getroffen wurde. Wenn ein Neuwagen nun nicht mit der bestellten Ausstattung ausgeliefert wird, dann entspricht er nicht den subjektiven Anforderungen und weist somit einen rechtlich relevanten Mangel auf.
Der Mangel bestand bei Gefahrübergang, weil das Fahrzeug nicht mit der vereinbarten Ausstattung ausgeliefert wurde und somit bereits vor Übergabe an den Käufer mangelhaft war.
Anmerkung: Im Gegensatz zu einer juristisch fundierten Prüfung erfordert eine Begründung keine detaillierte Zuordnung zu Rechtsnormen.
Beschreiben und erläutern, z. B.:
Wurde ein Auto nicht mit der bestellten Ausstattung ausgeliefert, liegt ein rechtlich relevanter Mangel vor (vgl. Aufgabe 3.1).
In diesem Fall steht dem Käufer vorrangig ein Recht auf Nacherfüllung zu. D.h. er kann nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstands verlangen (Nachlieferung). Konkret würde das bedeuten, dass der Verkäufer die fehlenden Komponenten nachträglich einzubauen hat, wobei die dafür anfallenden Aufwendungen von ihm zu tragen sind, oder er einen anderen Neuwagen desselben Typs mit der vereinbarten Ausstattung zu liefern hat.
Welche Art der Nacherfüllung der Käufer wählen sollte, hängt vom Einzelfall ab. Sollte der Käufer unmittelbar auf das Fahrzeug angewiesen sein und vorübergehend auf die fehlenden Ausstattungsmerkmale verzichten können, sollte er die Nachbesserung wählen, da er das Auto sofort nutzen kann. Wählt er die Neulieferung, muss er möglicherweise mit einer langen Lieferzeit rechnen, die er mit einem anderen Transportmittel überbrücken muss. Allerdings erhält er dann ein neuwertiges Fahrzeug, das die gewünschte Ausstattung enthält.
Der Verkäufer kann jedoch die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, sofern diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Der Anspruch beschränkt sich dann auf die andere Art der Nacherfüllung.
Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder falls eine Fristsetzung entbehrlich ist, kann der Käufer im Falle eines erheblichen Mangels gem. § 323 I BGB vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel unerheblich, so besteht gem. § 441 BGB das Recht auf Minderung. Der Kaufpreis darf dabei in dem Verhältnis herabgesetzt werden, in welchem der Wert des Neuwagens mit der bestellten Ausstattung zu dem aktuellen Wert ohne die Ausstattung gestanden haben würde.
Ob der Rücktritt oder die Kaufpreisminderung von Vorteil wäre, hängt von den Interessen des Käufers ab. Sollte er unmittelbar auf das Fahrzeug angewiesen sein und die fehlenden Ausstattungsmerkmale verzichtbar sein, sollte er eine Minderung wählen. Andernfalls könnte ein Rücktritt von Vorteil sein, da der Käufer sich dann umentscheiden und ein komplett anderes Fahrzeug kaufen kann.
Aufzeigen, z. B.:
Im vorliegenden Sachverhalt wird das rechtliche Vorgehen bei einer verspäteten Leistung beschrieben. Eine verspätete Leistung besteht bei Nichtleistung trotz Möglichkeit und Fälligkeit der Leistung (§§ 271, 475 I BGB). Sofern ein verbindlicher Liefertermin vereinbart oder den Unterlagen zu entnehmen ist und dieser erfolglos verstreicht, liegt eine verspätete Leistung vor. Sollte bei der Bestellung eines Neuwagens lediglich ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart worden sein, so liegt nach den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) sechs Wochen nach Verstreichen dieses Termins eine verspätete Leistung vor (vgl. M 5, Z. 12 ff.).
Ein Rücktritt aufgrund einer verspäteten Leistung erfordert gemäß § 323 I BGB das erfolglose Verstreichen einer angemessenen Frist, sofern diese nicht nach § 323 II Nr. 1, 2 BGB entbehrlich ist. Eine zweiwöchige Frist kann üblicherweise als angemessen angesehen werden (vgl. M 5, Z. 17). Sollte diese erfolglos verstreichen, kann der Käufer somit gemäß § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten.
Der Hinweis auf einen Onlinekauf oder eine telefonische Bestellung (M 5, Z. 20 f.) weist auf eine Regelung für Fernabsatzverträge hin. Im Bereich des Kaufs handelt es sich gemäß §§ 312c, 13, 14 BGB um einen Fernabsatzvertrag, wenn ein Verbraucher als Käufer und ein Unternehmer als Verkäufer einen Kaufvertrag schließen, ohne räumlich am selben Ort zu sein. Der Vertragsabschluss kann z. B. telefonisch oder online erfolgen. In diesem Fall steht dem Verbraucher, wie in M 5, Z. 20 f. beschrieben, gemäß §§ 312g I, 355 BGB ein 14-tägiges Widerrufrecht zu, mit dem er den Vertrag ohne Angabe von Gründen wieder rückgängig machen kann.
Darstellen, z. B.:
Intention bei einem Rücktritt gem. § 323 BGB
Aus einem Kaufvertrag ergeben sich Pflichten für beide Vertragsparteien. Kommt es bei der Erfüllung der Pflichten zu Problemen, z. B. zu einer Verzögerung der Leistung, so versucht der Gesetzgeber im Zuge der Problemlösung für einen gerechten Interessenausgleich zu sorgen. Im Falle eines Rücktritts sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren bzw. für beide Parteien entfallen ihre Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Der Rücktritt vom Vertrag ist jedoch grundsätzlich erst möglich, wenn der Verkäufer seine Pflichten trotz angemessener Fristsetzung (oder bei entbehrlicher Fristsetzung) nicht erfüllt. Nach dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) sollte beiden Parteien zunächst die Chance gegeben werden, den Vertrag aufrecht zu erhalten. Somit werden beim Rücktritt sowohl die Interessen des Verkäufers als auch die des Käufers geschützt.
Intention bei einem Widerruf gem. § 355 BGB
Der Widerruf stellt auch ohne Vorliegen einer Leistungsstörung eine Möglichkeit für den Käufer dar, sich vom Vertrag zu lösen, wenn dieser Verbraucher ist. Ein Verbraucher kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dieser wird in Folge dessen rückabgewickelt. Die Interessen des Verbrauchers werden somit vor die des Unternehmers gestellt.