Übersetzung
Der vorliegende Text beschäftigt sich mit der naturgegebenen Notwendigkeit, dass bestimmte Personen Herrschaft ausüben. In der römischen Republik wurde diese Aufgabe von Regierungsbeamten auf der Grundlage von Gesetzen übernommen.
Hilfen zu den im Text unterstrichenen Wörtern:
Z. 1 vis magistratus die Funktion eines Beamten
Z. 1 f coniuncta cum legibus gesetzeskonforme Regelungen
Z. 4 aptus, -a, -um ad mit Akk. im Einklang mit etwas
Z. 6 mundus, -i m Universum, Kosmos
Z. 6 stare bestehen
Z. 6 hic, huic Beide Pronomina verweisen auf mundus.
Z. 8 f deferre, defero ad mit Akk. übertragen auf jemanden
Z. 10 opus est mit Abl. man braucht jemanden
Z. 12 modus, -i m mit Gen. Richtlinie für etwas
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Ihr seht, dass dies die Funktion eines Beamten ist: dass er vorsteht und das Richtige und Nützliche sowie gesetzeskonforme Regelungen vorschreibt. Denn wie den Beamten die Gesetze vorstehen, so stehen dem Volk die Beamten vor, und es kann wahrhaft gesagt werden, dass der Beamte ein sprechendes Gesetz sei, das Gesetz aber ein stummer Beamter.
Nichts ferner ist so sehr im Einklang mit dem Naturrecht wie die Herrschaft, ohne die weder irgendein Haus noch ein Staat noch ein Volk noch die gesamte Menschheit noch die gesamte Natur der Dinge noch das Universum selbst bestehen kann. Denn auch dieses gehorcht Gott; und diesem gehorchen Meere und Länder; und das Leben der Menschen gehorcht den Befehlen des höchsten Gesetzes.
Alle alten Völker gehorchten einst Königen. Diese Art der Herrschaft wurde zuerst den gerechtesten und weisesten Menschen übertragen. Diejenigen aber, denen die königliche Macht nicht gefiel, wollten nicht niemandem, sondern nicht immer nur einem Einzigen gehorchen. Man braucht also Beamte, ohne deren Klugheit und Sorgfalt ein Staat nicht existieren kann.
Und nicht nur ihnen muss eine Richtlinie für das Herrschen vorgeschrieben werden, sondern auch den Bürgern für das Gehorchen. Wir schreiben nämlich nicht nur vor, dass sie den Beamten Folge leisten und gehorchen, sondern auch, dass sie diese verehren und schätzen.