Aufgabe 2 – Kirche & Judentum
Thema
Kirche und Judentum
Aufgabenstellung
Fasse den Text von Johann Hinrich Claussen (M1) zusammen.
Entfalte unter Bezugnahme auf M1 das Verhalten der evangelischen Kirche in der Zeit des Nationalsozialismus.
Erläutere ausgehend von M2a und M2b das besondere Verhältnis von Christentum und Judentum.
Entwirf einen Brief an die Gemeinde in Straßburg, in dem du deine Position zu einem angemessenen Umgang mit den Skulpturen (M2a) darlegst.
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Johann Hinrich Claussen
1 Es handelt sich um sogenannte „Judensau“-Darstellungen, mit denen seit dem 13. Jahrhundert Juden diffamiert und verspottet wurden. Sie zeigen Juden in anstößiger Beziehung zu einer – im Judentum als unrein geltenden – Sau.
2 vgl. M2a
Johann Hinrich Claussen (geboren 1964) ist evangelischer Theologe und Kulturbeauftragter der EKD.
Quelle: Johann Hinrich Claussen, Stellt euch dem giftigen Erbe, https://chrismon.de/artikel/2023/53689/wie-sollen-kirchen-mit-bildern-aus-der-ns-zeit-umgehen, März 2023, letzter Zugriff am 28.10.2024, gekürzt.
M2a: Ecclesia (links) und Synagoga (rechts), Straßburger Münster (um 1230)


Quelle: Ecclesia und Synagoga, Skulpturen am Portal des Straßburger Münster, Fotos: H. Brünig, https://www.portalsaeule.de/index.php?cat=Portale%2C%20Kapitelle%20und%20Fassaden%2FRomanik%2FFrankreich&page=Straßburg, letzter Zugriff am 28.10.2024.
M2b: TWINS – Zwillinge, Johan Tahon; moderne Interpretation des Motivs „Ecclesia und Synagoga“ (2017)

Quelle: TWINS-Zwillinge, Johan Tahon, Skulptur am Landeskirchenamt Hannover, Foto: Jens Schulze, https://www.bibelgesellschaft-hannover.de/PORTRAIT/zukunft, letzter Zugriff am 28.10.2024.
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Teilaufgabe 1
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Claussen berichtet vom „Verschub“ (Z. 4) eines umstrittenen Altarbildes der Alsterdorfer Kirche im Jahr 2021. Diese Aktion lasse sich in die gegenwärtige Diskussion über problematische Kunst in und an Kirchen einordnen, für die Claussen beispielhaft Kunstdarstellungen, die das Judentum herabwürdigen, sowie durch NS-Symbolik vereinnahmte Kirchenglocken benennt. Immer gehe es dabei um die Frage des redlichen Umgangs mit dem historischen Erbe.
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Die Alsterdorfer Gemeinde könne mit ihrer Initiative einen möglichen Weg zwischen Beibehalten und Entfernen aufzeigen: Sie löste ihr aus dem Jahr 1938 stammendes Altarbild, welches eine Abwertung von Menschen mit Behinderung enthalte, zwar aus der Kirche, vernichtete es aber nicht. In einem nüchternen Kontext hinter der Kirche wird es erneut sichtbar und so für eine Auseinandersetzung nutzbar gemacht.
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Diese Form der Aufarbeitung ermögliche neben der Thematisierung auch ein kritisches Distanzieren von der Schuld, die die Kirche mitzuverantworten habe.
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Claussen formuliert Grundsätze zum Umgang mit „bösen Bildern“ (Z. 22f.). Er nennt Kirchengesetze, fachkundige Begleitung und Unterstützung von Gemeinden, geschichtswissenschaftliche Begutachtung der Werke, differenzierte Abwägung zum Umgang mit dem Bild und schließlich dessen Nutzung im Rahmen einer christlichen Erinnerungs- und Gedenkkultur. Die konkrete Umsetzung obliege den Kirchengemeinden.
Teilaufgabe 2
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Das Verhalten der evangelischen Kirche in der Zeit des Nationalsozialismus war uneinheitlich und von erheblichen Spannungen geprägt. Weite Teile der Deutschen Christen lassen sich durch Befürwortung und Unterstützung des Regimes kennzeichnen, zahlreiche Mitglieder der Bekennenden Kirche durch Ablehnung bis Widerstand. In der Gesamtheit blieb die evangelische Kirche eher zurückhaltend bis befürwortend, viele Pastoren und Gläubige hegten Sympathien für nationalistisches Ideengut und nahmen Aspekte der NS-Ideologie in ihr christliches Weltbild auf (Vgl. „arischer Muskelmann“, Z. 30). Diese problematisch-ambivalente Rolle der Kirche wurde erst nach Ende des Zweiten Weltkriegs kritisch reflektiert (Vgl. Stuttgarter Schuldbekenntnis, Oktober 1945), ihre Aufarbeitung dauert bis heute an (Vgl. Z. 19ff.).
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Folgende Bezüge zum Text:
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Zum Umgang mit Menschen mit Behinderung in den diakonischen Anstalten in Alsterdorf (Vgl. Z. 26ff.) kann auf das nationalsozialistische Euthanasie-Programm (ab Oktober 1939) verwiesen werden, bei dem es um die Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens gemäß der nationalsozialistischen Ideologie ging. An diesem war die Kirche durch das Handeln in zahlreichen diakonischen Einrichtungen in erheblichem Maße beteiligt. Nur vereinzelt fanden Amtsträger den Mut, sich öffentlich dagegen zu positionieren.
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Ausgehend von der Vereinnahmung Jesu durch die Nationalsozialisten als glorifizierter „arischer Muskelmann“ (Z. 30) kann der nationalsozialistische Antisemitismus beleuchtet werden. Der arischen Vereinnahmung Jesu hat die Kirche kaum widersprochen. Antisemitismus war insbesondere im konservativen Luthertum sehr verbreitet. Offiziell übernahmen die „gleichgeschalteten“ Landeskirchen 1933 den Arierparagraphen in ihre Kirchengesetze.
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Unter Bezugnahme auf Hakenkreuz-Glocken (Vgl. Z. 20f.) können Gleichschaltung und Führerkult, die alle Bereiche der Gesellschaft und auch die Kirchen durchzogen, dargelegt werden.
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Entfalte mit Verweis auf die Erinnerung an die „dunklen Seiten der eigenen Geschichte“ (Z. 90) weitere Beispiele, bei denen das Verhalten der Kirche in der Zeit des Nationalsozialismus zum Tragen kommt:
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Die Deutschen Christen vertraten mehrheitlich die NS-Ideologie (z. B. Reichskirche mit Reichsbischof ab Juli 1933, Rengsdorfer Thesen vom Oktober 1933),
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die Bekennende Kirche grenzte sich ab von der Einflussnahme der Nationalsozialisten (Gleichschaltung, Arierparagraph in der Kirche; Vgl. Barmer Theologische Erklärung, Mai 1934), positionierte sich aber nicht eindeutig gegen die Verbrechen des NS-Regimes,
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einzelne Christen, die sich in unterschiedlicher Weise von Anpassung (z. B. Franz Tügel, Ludwig Müller) bis Widerstand (z. B. Dietrich Bonhoeffer, Karl Barth, Martin Niemöller) zum NS-Regime verhielten,
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Orientierung an Röm 13,1-7, um den nationalsozialistischen Staat als von Gott eingesetzte Instanz anzuerkennen und sich mit ihm zu arrangieren,
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Orientierung an Apg 5,29, um ein Handeln gegen den nationalsozialistischen Staat und seine Gesetze zu legitimieren.
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Teilaufgabe 3
M2ba: Ecclesia (links) und Synagoga (rechts), Straßburger Münster (um 1230)
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Die Figuren stellen zwei junge, festlich gewandete Frauen von ähnlicher Gestalt dar. Haltung und Insignien unterscheiden die beiden jedoch signifikant: Ecclesia trägt eine Krone, hält einen zum Kreuz auslaufenden Fahnenschaft und einen Kelch. Sie steht aufrecht und „triumphiert“ (M1, Z. 19). Synagoga ist ohne Krone dargestellt. Ihr Fahnenschaft ist gebrochen, ein Buch (Tora) scheint ihr aus der Hand zu rutschen. Das Haupt ist gesenkt, die Augen sind verbunden, sie ist „mit Blindheit geschlagen“ (M1, Z. 19).
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Erläutere von M2a ausgehend beispielsweise folgende problematische Aspekte des Verhältnisses:
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Die Lehre von Jesus als Verkünder des Neuen Bundes (Substitutionstheorie) und die Sichtweise des Christentums als das „wahre Israel“, welches die Verheißungen geerbt habe, bestreitet den Wahrheitsanspruch der jüdischen Religion.
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Das exklusive Heilsverständnis von Christen spricht dem Judentum seinen Heilszugang ab.
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Die Betonung der Schuldfrage mit Blick auf die Kreuzigung Jesu hat zum Vorwurf des Gottesmordes und zu Diskriminierung und Verfolgung von Juden (insbesondere zur Zeit des Nationalsozialismus) geführt.
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Die antijüdischen Lehren der Kirche begünstigen seit nahezu zweitausend Jahren Hass und Vorurteile.
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M2b: TWINS - Zwillinge, Johan Tahon (2017)
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Die Skulptur zeigt zwei Figuren, die trotz ihrer Ähnlichkeit ihre Eigenständigkeit wahren. Die Gesichter der beiden Figuren heben sich aufgrund ihres Glanzes ab. Neben diesen erahnt man Leitern oder Buchrücken, die auf ein gemeinsames, geteiltes Erbe hinweisen. Die Figuren befinden sich nebeneinander und auf Augenhöhe. Sie scheinen sich zu kennen, wenden sich einander zu, nähern sich vorsichtig an. Ein Dialog scheint möglich und geradezu greifbar, zumal beide auf einem gemeinsamen Fundament stehen. Auch der Titel „Zwillinge“ betont Nähe und Zusammengehörigkeit der beiden, nicht Vor- und Nachordnung der Geschwister. Die Figuren lassen sich nicht eindeutig Ecclesia oder Synagoga zuordnen.
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Verdeutliche von M2b ausgehend beispielsweise folgende verbindende Aspekte des Verhältnisses:
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Juden und Christen teilen den Glauben an einen Gott, eine gemeinsame heilige Schrift und gemeinsame Traditionen (Nächstenliebe, Barmherzigkeit, Frieden und Gerechtigkeit).
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Jesus war Jude und lebte ein jüdisch geprägtes Leben. Wer sich zu ihm bekennt, ist dadurch auch mit dem Judentum und dessen Traditionen verbunden. Die urchristliche Gemeinde gründet auf dem Judentum.
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Aus christlicher Perspektive erfolgt durch Jesus die Hineinnahme der Christen in den Bund Gottes mit seinem Volk Israel.
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Die christliche Wahrnehmung des Judentums hat sich nach 1945 gewandelt, die bleibende Erwählung des jüdischen Volkes wird anerkannt.
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In jüngerer Zeit hat sich das christlich-jüdische Verhältnis intensiviert und zu einem Dialog auf Augenhöhe bei gegenseitiger Achtung und Anerkennung hin entwickelt (Vgl. z. B. Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit).
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Teilaufgabe 4
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Angelehnt an die Vorschläge Claussens (M1), aber auch darüberhinausgehend können folgende und andere Möglichkeiten für einen angemessenen Umgang mit den Skulpturen aufgezeigt werden:
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(teilweises) Verhüllen der Skulpturen, Abnehmen und ggf. Ersetzen durch alternative, das Judentum wertschätzend darstellende Skulpturen (Vgl. M2b),
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Anbringen einer Erklärtafel oder eines QR-Codes mit sachlichen Informationen zur historischen Einordnung,
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Verbringung der Bildnisse in ein Museum zur fachwissenschaftlichen Aufbereitung und anschließenden Nutzung für Bildungs- und Erinnerungsarbeit,
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Aufstellen der Skulpturen im Bereich des Münsters, um eine Möglichkeit der sachlichen Begegnung und Auseinandersetzung zu schaffen,
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kreative Ideen wie z. B. Vertauschen der Namen, Ergänzung um weitere Figuren oder Accessoires, Einsatz von Beleuchtung etc.
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