Aufgabe I
Politische Partizipation und Friedenssicherung
Fasse die Kritik des BSW an der Regierungsentscheidung über Waffenstationierungen in M 1 und M 2 zusammen.
Charakterisiere ausgehend von M 2 aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen Deutschlands.
Erkläre ausgehend von M 1 und M 2 Aufgaben des Bundestages im Willensbildungs- und Entscheidungsprozess.
Erörtere die Forderung des BSW, auf Bundesebene Volksbefragungen einzuführen (M 1, Z. 49-52 und M 2, Z. 57-60).
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Am Rande des NATO-Gipfels, welcher im Juli 2024 in Washington stattgefunden hat, haben Deutschland und die USA in einer gemeinsamen Erklärung bekannt gegeben, US-Raketen in Deutschland stationieren zu wollen. Die ersten Waffen sollen 2026 in Deutschland eintreffen.
Die Parteien „Die Linke“ und „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) haben im Deutschen Bundestag mit mehreren Anträgen reagiert, in denen sie fordern, dass die Stationierungspläne rückgängig gemacht werden. Über diese Anträge ist am 10.10.2024 im Deutschen Bundestag debattiert worden.
M 1 ist ein Auszug aus einem Antrag der Gruppe BSW. M 2 ist ein Auszug aus dem Protokoll der Bundestagsdebatte über die Anträge. Die Redebeiträge stammen vom Bundestagsabgeordneten Falko Droßmann (SPD), dem verteidigungspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sowie der Bundestagsabgeordneten Sevim Dağdelen (BSW), Sprecherin für Außenpolitik des BSW. Der Vizepräsident des Bundestages, Wolfgang Kubicki (FDP), leitet die Sitzung. Die drei Anträge sind mehrheitlich abgelehnt worden.
M 1: Deeskalation statt Aufrüstung – Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland stoppen
Quelle: Antrag der Gruppe BSW: Deeskalation statt Aufrüstung – Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland stoppen, aus: Deutscher Bundestag: Drucksache 20/12812 vom 10.09.2024, in: https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012812.pdf (Zugriff am 12.12.2024). (Im Text enthaltene Quellenangaben wurden entfernt.)
M 2: Plenarprotokoll 20/191
Quelle: Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 20/191, Stenografischer Bericht, 191. Sitzung, vom 10.10.2024, S. 166-173, in: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20191.pdf (Zugriff am 12.12.2024). (Protokollierte Zwischenrufe wurden herausgenommen.)
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Sowohl in dem Antrag des BSW (M 1) als auch in der parlamentarischen Debatte (M 2) wird Kritik an der Regierungsentscheidung über Waffenstationierungen deutlich:
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Das BSW befürchtet eine Verschärfung der Gefährdungslage durch die Stationierung der Raketen, da sich im Falle einer Krise die Gefahr einer Eskalation z. B. durch Präventivschläge, menschliches oder technisches Versagen erhöhen würde (M 1, Z. 9; Z. 19-24; M 2, Z. 48-51).
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Darüber hinaus wird bemängelt, dass die Bundesregierung den Bundestag vor der Entscheidung zur Waffenstationierung nicht genügend informiert und eine öffentliche Debatte zur Entscheidungsfindung nicht stattgefunden habe (M 1, Z. 26-29; M 2, Z. 51).
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Im Antrag des BSW wird der Regierung vorgeworfen, dass diese relevanten Informationen seitens der Regierung mutmaßlich absichtlich vorenthalten worden seien, da die Bevölkerung und Teile der Koalition den Stationierungsplänen kritisch gegenüberstünden (M 1, Z. 29-33).
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Eine Mehrheit der Bevölkerung sei gegen die Stationierung von Raketen und die Regierung dürfe darüber nicht einfach hinweggehen (M 1, Z. 33-35; M 2, Z. 48-57).
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Deshalb fordert das BSW bei Entscheidungen einer solchen Größenordnung, Volksbefragungen auf Bundesebene einzuführen und den Bundestag obligatorisch mit einzubinden (M 1, Z. 49-52 M 2, Z. 57-60).
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Die BSW-Abgeordnete Sevim Dağdelen konstatiert, dass Bundeskanzler Scholz im Alleingang die Entscheidung zur Waffenstationierung getroffen habe, welche erhebliche Sicherheitsrisiken berge und die souveräne Entscheidungsfähigkeit Deutschlands beschneide (M 2, Z. 48-53).
In dem Protokoll der Parlamentsdebatte (M 2) wird die aktuelle sicherheitspolitische Lage Deutschlands in einigen Aspekten angesprochen (z. B. Bedrohungen (Z. 31-35), Fähigkeitslücken der EU-Verteidigung (Z. 35-39), Infragestellung der regelbasierten Weltordnung (Z. 8-15)).
Ausgehend von z. B. diesen Textstellen charakterisierst du sicherheitspolitische Herausforderungen. Je nach Anlage des Unterrichts kannst du bei eigener Schwerpunktsetzung z.B. auf folgende Eigenarten und Merkmale eingehen:
Geopolitische Spannungen und Bedrohungen:
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neue Sicherheitslage auf dem europäischen Kontinent durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine;
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Wandel Russlands vom strategischen Partner hin zum geopolitischen Rivalen;
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erhöhte Bedrohungslage in dem an Russland grenzenden NATO-Bündnisgebiet.
Europäische und transatlantische Sicherheitsarchitektur:
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Zurverfügungstellung von Ressourcen und Personal zur Stärkung des eigenen Sicherheitsnetzes, bestehend aus der NATO, welcher sich Deutschland auf Basis von Art. 24 GG angeschlossen hat, sowie der EU und der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP);
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Bündnisverpflichtungen wie z. B. das 2%-Ziel;
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Unfähigkeit der EU, die eigene Sicherheit militärisch zu gewährleisten;
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Stationierung von US-Raketen zur Sicherung Deutschlands und der EU rückt Deutschland in den militärischen Fokus (Z. 48-51);
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fehlende Möglichkeiten der Rüstungskontrolle nach dem Scheitern des INF-Vertrags.
Militärische Defizite:
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kritische Einschätzung der Wehrhaftigkeit der Bundeswehr aufgrund von Ausrüstungs- sowie Personalmangel;
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Beeinträchtigung der Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr durch Lieferung von Waffen und Ausrüstung zur Unterstützung der Ukraine.
Hybride Bedrohungen:
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zunehmend aggressive Politik seitens Russlands gegenüber westlichen Staaten, z. B. auch mit Mitteln hybrider Kriegsführung;
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neue Bedrohungslage im Bereich der digitalen Infrastruktur und z. B. der Energieinfrastruktur, auf die sich Deutschland einstellen muss, da es auf diesem Wege systemrelevant empfindlich getroffen werden könnte.
Je nach Anlage des Unterrichts kannst du auch andere Eigenschaften und Merkmale thematisieren (z. B. Terrorismus, Chinas wachsender Einfluss, fragile Staaten, Klimakrise, etc.) und weitere Bezüge herstellen (z. B. Nationale Sicherheitsstrategie, Weißbuch).
In einer Zusammenführung stellst du z. B. fest, dass die sicherheitspolitische Lage insgesamt von multiplen Krisen, einer zunehmenden Unsicherheit und Bedrohung gekennzeichnet ist, die den Ausbau der integrierten Verteidigungsfähigkeit sowie Diversifizierung ökonomischer Abhängigkeiten nahelegt.
Sowohl im Antrag des BSW (M 1) als auch im Redebeitrag der BSW-Abgeordneten Sevim Dağdelen (M 2) wird kritisiert, dass die Bundesregierung bei der Entscheidung über Raketenstationierungen den Bundestag übergangen, vorab den Bundestag und die Öffentlichkeit nicht genügend informiert und durch das Übergehen des Bundestages mögliche Debatten zur Entscheidungsfindung absichtlich verhindert habe (M 1, Z. 26-33; M 2, Z. 48-51).
Darüber hinaus thematisiert Falko Droßmann in seinem Redebeitrag (M 2) die Eigenschaft des Bundestages als repräsentatives Organ (M 2, Z. 21-24).
Ausgehend von diesen Textstellen kannst du die Aufgaben des Bundestages erklären:
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Kritik und Kontrolle: Am Beispiel des Antrags (M 1) und der darin formulierten Kritik und den geäußerten politischen Forderungen, kann die Kritik- und Kontrollfunktion verdeutlicht werden, welche das BSW als Oppositionspartei wahrnimmt. Andere Instrumente der Kontrolle sind z. B. große und kleine Anfragen, Fragestunden und Untersuchungsausschüsse.
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Willensbildung und Entscheidung: Im Bundestag (Legislative) wird durch öffentliche Debatten und das Diskutieren von aktuellen Themen, Anträgen, Gesetzesentwürfen o. Ä. das Entwickeln von Problemlösungen und Kompromissen ermöglicht, der politische Prozess möglichst transparent vorangebracht und in Abstimmungen mehrheitlich entschieden.
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Repräsentation: Der Bundestag soll Repräsentanz gewährleisten, indem Interessen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger im Parlament durch Bundestagsabgeordnete vertreten werden.
Über den Text hinaus kannst du auch weitere Aufgaben des Bundestages, wie z. B. das Budgetrecht oder die Beteiligung an der Gesetzgebung erklären oder auf die Aufgabe des Bundestages, als Wahlorgan zu fungieren, eingehen.
Je nach Anlage des Unterrichts kannst du auch andere sinnvolle Aspekte berücksichtigen und andere Bezüge herstellen.
In seinem Antrag fordert das BSW, den Bundestag obligatorisch in den Entscheidungsprozess über eine Raketenstationierung miteinzubeziehen und eine Volksbefragung vorzuschalten (M 1, Z. 55-58). In Deutschland als repräsentativer Demokratie mit gewählten Volksvertretern sind laut Grundgesetz auf Bundesebene keine plebiszitären Instrumente vorgesehen – außer wenn über eine Neugliederung des Bundesgebiets abgestimmt werden würde (Art. 29 GG).
Zustimmend zu der Forderung des BSW kannst du z. B. anführen:
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Die Nutzung plebiszitärer Elemente in der Politik ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Partizipation in demokratischen Prozessen.
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Das Erfragen des Bürgerwillens erhöht ggf. die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Politik.
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Plebiszitäre Elemente regen das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an, sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen und erhöhen ggf. das Verständnis der politischen Problematiken.
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Politische Entscheidungen, die mehrheitlichen Stimmungen entgegenstehen, werden erschwert.
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Volksbefragungen vor politischen Entscheidungen erhöhen ggf. die Akzeptanz der Bevölkerung für die Entscheidungen.
Einschränkend oder ablehnend zu der Forderung des BSW kannst du z. B. anführen:
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Plebiszitäre Instrumente setzen das Aneignen von Expertise seitens des Bürgers voraus. Es ist nicht davon auszugehen, dass alle Bürgerinnen und Bürger vor Abgabe ihrer Stimme oder Meinung das nötige Fachwissen haben, die Folgen ihrer Entscheidung abzusehen.
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Es ist möglich, dass Beteiligungen an Volksabstimmungen oder Volksbefragungen geringer ausfallen als bspw. bei Bundestagswahlen, was populistische Positionen begünstigen kann.
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Plebiszitäre Instrumente könnten von der Bevölkerung als sog. Abstrafungsinstrumente für die aktuelle Regierung genutzt werden, was die Gefahr erhöht, dass nicht die Wahl getroffen wird, die der Allgemeinheit am ehesten dienlich wäre.
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Relevante sicherheitspolitische Fragen eignen sich nicht für Plebiszite, da Deutschland als NATO-Partner verlässliche, schnelle und effektive Zusagen machen muss. Die Nutzung plebiszitärer Instrumente verzögert diese wichtigen Entscheidungen.
Je nach Anlage des Unterrichts kannst du z. B. auch auf Theorien der repräsentativen und der direkten Demokratie eingehen und/oder andere sinnvolle Aspekte und Argumente berücksichtigen. Du argumentierst dabei kriterienbezogen, z. B. im Hinblick auf Effizienz, Legitimität und/oder Grundwerte und gelangen so zu einem Sach- und/oder Werturteil.