Aufgabe A – Gottesbild & Menschenrechte
Aufgabenstellung
Gib die Kernaussagen in M 1 wieder.
Setze die Aussagen in M 1 in Beziehung zu Psalm 8,4-10.
Stelle eine nichtreligiöse Ethik dar und setze diese in Bezug zu M 1.
„Das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit – ökonomisch gesprochen: das Recht zur Teilhabe an den Gütern der Erde – muß sich durch das »Eigenrecht« der Natur einschränken lassen.“ (Z. 49-51)
Erörtere das Zitat unter Berücksichtigung des bisher Erarbeiteten.
Material
Gottesbild und Menschenrechte
Christian Link
Aus: Christian Link: Gottesbild und Menschenrechte. In: Diakonie 24 (1998), H. 4, S. 266-272.
Christian Link (*1938), Professor für Systematische Theologie.
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Die Ebenbildlichkeit des Menschen bezieht sich auf einen bilderlosen Gott. Somit bleiben Gott und Mensch einer letztgültigen Erkenntnis entzogen.
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Die Existenz eines Menschen besteht in Beziehung und Abgrenzung zu Gottes Wirklichkeit. Dadurch wird einerseits die Endlichkeit des Menschen deutlich, andererseits auch die Unverfügbarkeit gegenüber sozialer Determinierung eines Menschen. Daraus ergibt sich eine unverfügbare und unantastbare Würde des Menschen.
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Ebenbildlichkeit bedeutet, im weltlichen Handeln Gott zur Erscheinung zu bringen, und zwar in den Grundrelationen von Mann und Frau, Individuum und Gesellschaft sowie dem Verhältnis von Mensch und Natur.
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Daraus ergeben sich nicht nur Menschenrechte, sondern auch ökologische Rechte der Natur, welche die Verfügbarkeit über die Güter der Erde begrenzen.
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Aus der Gottesbildlichkeit ergeben sich drei Aspekte für den Einsatz von Kirchen und christlichen Gruppen für die Menschenrechte:
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Die Würde des Menschen ist unabhängig von seinen Leistungen, denn das Bild, dem der Mensch entsprechen soll, ist nicht menschengemacht.
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Gottesbildlichkeit verwirklicht sich in gleichrangigen Relationen – zwischen den Geschlechtern, sozialen Gruppen und zukünftigen Generationen sowie in Bezug zur Natur. Daraus ergibt sich eine kritische Haltung gegenüber Herrschaftsansprüchen, die dieser Gleichrangigkeit widersprechen.
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Der christliche Einsatz für Menschenrechte und die Rechte der Natur stehen im Einklang mit dem biblischen Herrschaftsauftrag als Bild Gottes.
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Teilaufgabe 2
Gedanken in M 1, die mit Ps 8,4-10 in Beziehung gesetzt werden können
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M 1 spricht von der unantastbaren Würde des Menschen, die sich aus seiner Gottebenbildlichkeit ergibt, dies korreliert in Ps 8 mit der Aussage, der Mensch werde wenig niedriger als Gott gemacht, aber mit Ehre und Herrlichkeit gekrönt.
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M 1 hebt die Endlichkeit des Menschen hervor. In Ps 8 wird die Endlichkeit des Menschen im Kontext des Universums herausgestellt.
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M 1 und Ps 8 sprechen von der Verantwortlichkeit des Menschen für die Schöpfung. Darüber hinaus betont M 1 das „Eigenrecht der Natur“, welches menschlicher Entfaltung Grenzen setzt.
Teilaufgabe 3
Darstellung einer nichtreligiösen Ethik
Eine der folgenden Konzeptionen ist denkbar: Deontologische Ethik, Verantwortungsethik, Gesinnungsethik.
Z.B. Verantwortungsethik nach Hans Jonas
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Das Prinzip Verantwortung nach Hans Jonas besagt, dass der Einzelne in jeder Situation verantwortlich abwägen muss, wie er zu handeln hat. Er ist dabei an Grundwerte, wie z.B. die Aufrichtigkeit, gebunden und muss die Folgen seines Handelns bedenken. Er muss sich für eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Antwort entscheiden, für die er dann alleine die Verantwortung trägt.
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Neue technische Möglichkeiten zwingen den Menschen in größeren Dimensionen Verantwortung auch für nachfolgende Generationen zu übernehmen, denn deren Gefährdung wäre ein Eingriff in die Würde und Freiheit der zukünftigen Menschen. Der heute lebende Mensch hat nicht das Recht, den heute noch nicht lebenden Menschen zu determinieren (ökologischer Imperativ).
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Die moderne Technik birgt auch grundsätzlich Gefahren für die Natur. Deshalb fordert Jonas, dass die Anthropozentrik der traditionellen Ethik durchbrochen werden muss, da der Mensch Teil der Natur und von ihr abhängig ist. Seine Existenz hängt an der Existenz der Natur und beinhaltet seine Verantwortung für diese.
Mögliche Bezüge zu M 1
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Würde des Menschen, Unverfügbarkeit, keine Determinierung
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Eigenrecht der Natur
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Verantwortliches menschliches Handeln – vor Gott oder vor heutigen und zukünftigen Menschen
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Nach M 1 definiert die Verantwortlichkeit den Menschen nicht. Der Mensch bleibt, wie Gott, ohne Wesensdefinition.
Aufgabe 4
Erläuterung des Zitats im Kontext von M 1
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Die Würde des Menschen beinhaltet Freiheit und die Möglichkeit die Welt für eigene Zwecke zu nutzen.
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Gleichzeitig fordert M 1, dass diese Freiheit durch das Eigenrecht der Natur begrenzt ist, da sie ebenfalls Geschöpf Gottes ist.
Mögliche Aspekte der Erörterung
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Geschöpflichkeit und Ebenbildlichkeit des Menschen
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Umweltschutz
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Klimawandel
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Technischer Fortschritt
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Globalisierung
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Gentechnologie
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Verantwortungsethik
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Christliche Grundlagen ethischen Handelns
Entfaltung einer eigenen Position zum Thema
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Aus christlicher Perspektive ist Freiheit untrennbar mit Verantwortung verbunden. Die Ebenbildlichkeit des Menschen begründet nicht das Recht auf grenzenlose Verfügung über die Welt, sondern verpflichtet zu einem achtsamen Umgang mit Mensch und Natur.
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Eine Ethik, die Freiheit ohne Rücksicht auf zukünftige Generationen denkt, verfehlt daher sowohl den biblischen Schöpfungsgedanken als auch den Anspruch nachhaltiger Verantwortung.