Prüfungsarbeit B
Aufgaben
Interpretiere M 1. Bearbeite dabei folgende Aufgaben:
Erarbeite aus M 1 Aussagen zum Umgang der Nationalsozialisten mit Gegnern während der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ sowie zur ausländischen Presse.
Weise die Ideologiegebundenheit von M 1 nach.
Ordne M 1 in den Entstehungsprozess des NS-Staates 1933/34 ein.
In M 1 werden die Proteste von amerikanischen Juden gegen antisemitische Maßnahmen des NS-Staates zurückgewiesen. (Z. 40 – 46)
Untersuche die sogenannte Judenpolitik des NS-Staates im Zeitraum 1933 bis 1945 unter dem Aspekt der Radikalisierung.
1933 wird das Scheitern der Weimarer Republik der „jämmerlichen Unfähigkeit“ ihrer Vertreter (M 1, Z. 19) zugeschrieben.
Erläutere wesentliche Ursachen für das Scheitern der Weimarer Republik aus heutiger Sicht.
Setze dich an einem Fallbeispiel oder in Form eines Längsschnitts damit auseinander, inwieweit der Bundesrepublik bis 1990 ein verantwortungsvoller Umgang mit der NS-Vergangenheit gelungen ist.
M1
Auszug aus einem Artikel der nationalsozialistischen Zeitung ,,Freiheitskampf“, Dresdner Stadtausgabe vom 28.3.1933
(Hervorhebungen folgen der Vorlage.)
Aus: Der Freiheitskampf. Dresdner Stadtausgabe. Amtliche Tageszeitung der NSDAP Gau Sachsen, 28.3.1933, Nr. 74, S. 2. https://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/4887523/2
Weiter lernen mit SchulLV-PLUS!
monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Der Auszug aus dem Artikel „Bei den ‚Opfern‘ der nationalen Revolution. Ein Beitrag zur Greuelpropaganda unserer Gegner“ eines unbekannten Verfassers in der Dresdner Ausgabe der nationalsozialistischen Zeitung „Freiheitskampf“ vom 28.03.1933 rechtfertigt den Umgang mit vermeintlichen und realen Gegnern des NS-Staates sowie der jüdischen Bevölkerung und kritisiert die ausländische Presse.
Aussagen zum Umgang mit Gegnern während der nationalsozialistischen „Machtergreifung"
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Rechtfertigung der Entfernung von Gegnern aus dem staatlichen System mit dem Vorwurf der unrechtmäßigen Ämterbesetzung (Z. 6 – 9)
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Behauptung der Notwendigkeit von Inhaftierungen vermeintlicher Gegner (Z. 10 – 12)
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Legitimierung der Schutzhaft für einige Juden mit deren Kriminalisierung (Z. 54 – 56)
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Rechtfertigung der Internierung von 600 politischen Gefangenen in der Burg Hohnstein in der Sächsischen Schweiz durch deren Diffamierung als Volksfeinde (Z. 63 – 66)
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Legitimation der Errichtung des Schutzhaftlagers durch die SA als rechtmäßig und human (Z. 69 – 71)
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Behauptung von fürsorglichen Haftbedingungen und dankbaren Schutzhäftlingen (Z. 79 – 83)
Aussagen zur ausländischen Presse
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Behauptung der gezielten Verbreitung von Lügen (Z. 3 – 4, Z. 20 – 21, Z. 28 – 30), insbesondere über den Umgang mit Juden (Z. 22) und Schutzhäftlingen (Z. 57 – 60, Z. 88 – 91)
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Zurückweisung der in der Auslandspresse formulierten Kritik an antisemitischen Maßnahmen als Einmischung in die Innenpolitik des NS- Staates (Z. 43 – 46)
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Schuldzuweisung an Marxisten und jüdische Intellektuelle (Z. 23 – 27, Z. 88 – 91) als Quelle der Verleumdungen
Nachweis der Ideologiegebundenheit, wie
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Antisemitismus, z. B. „Juda [beherrscht] die Weltpresse und durch sie die öffentliche Meinung der Welt“ (Z. 33)
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Antiparlamentarismus, z. B. negative Bewertung der Weimarer Republik als „vierzehnjährige Zeit der Novemberschande“ (Z. 40)
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Antikommunismus/Antimarxismus/Antibolschewismus, z. B. „hetzende Schrittmacher des Bolschewismus (Z. 25)
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Nationalismus, z. B. positive Bewertung der „nationalen Revolution“ (Z. 5 – 8)
M 1 ist in den Entstehungsprozess des NS-Staates 1933/34 einzuordnen.
Der Auszug aus einem Artikel der Dresdner Stadtausgabe der nationalsozialistischen Zeitung „Freiheitskampf“ erschien am 28.03.1933.
Entstehungsprozess des NS-Staates bis zum Erscheinen von M 1:
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Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler durch Hindenburg am 30.01.1933: Erlangen von exekutiver Gewalt, Beginn der Errichtung des NS-Staates und der systematischen Zerstörung der Demokratie
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Reichstagsbrand am 28.02.1933: Instrumentalisierung zur weiteren Einschränkung von Grundrechten, Verhaftungswelle politischer Gegner
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Reichstagswahlen im März 1933 ohne absolute Mehrheit für die NSDAP
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Ermächtigungsgesetz am 23./24.03.1933: Erlangen der Legislative
Entstehungsprozess des NS-Staates nach Erscheinen von M 1:
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Prozess der Gleichschaltung ab April 1933, wie Zerschlagung der Gewerkschaften und Gründung der DAF, Parteienverbot und Gesetz gegen die Neubildung von Parteien, Gleichschaltung von Ländern, Verwaltung, Justiz, Polizei
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„Röhm-Putsch“: Ausschaltung der innerparteilichen Konkurrenz, offensichtliche Übernahme der Judikative mit der nachträglichen Legitimierung ungesetzlicher Handlungen durch das „Gesetz über die Maßnahmen der Staatsnotwehr“
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„Gesetz über das Staatsoberhaupt“: endgültige Übernahme der Exekutive und Aufhebung der Gewaltenteilung nach Hindenburgs Tod am 02.08.1934
Die Radikalisierung der sogenannten Judenpolitik im NS-Staat für den Zeitraum von 1933 bis 1945 wird an den Phasen der Entrechtung der Juden in Deutschland und dem Holocaust deutlich. Die Untersuchung könnte folgendermaßen strukturiert werden:
Einschüchterung, Hetze und Ausgrenzung (1933 – 1935), z. B.
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Boykottmaßnahmen gegen jüdische Kaufhäuser und Geschäfte
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Drohungen und Ausschluss vom Staatsdienst
Diffamierung und Deklassierung (1935 – 1938), z. B.
Nürnberger Gesetze („Reichsbürgergesetz“, „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“) und ihre Anwendung
systematische Einengung des Lebensraums (1938 – 1941), z. B.
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„Reichskristallnacht“
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diskriminierende Maßnahmen, wie Ausweitung der Berufsverbote, Besitzverbote, Ausgrenzung aus dem öffentlichen Leben, Zwangsvornamen und Judenstern
Holocaust (1941 – 1945), z. B.
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Organisation der systematischen Massenvernichtung („Endlösung“ der Judenfrage) auf der Wannseekonferenz
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Erfassung aller Juden im Machtbereich der Nationalsozialisten, Vernichtungslager im Osten Europas
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Ermordung von ca. 6 Millionen Juden
Fazit:
Die sogenannte Judenpolitik lässt eine Ausweitung und Radikalisierung erkennen. Ihre Radikalisierung mündete in der Phase der Vernichtung (Holocaust, Shoah).
Es sind wesentliche Ursachen für das Scheitern der Weimarer Republik aus heutiger Sicht zu erläutern. Dabei ist von einem multikausalen Ansatz auszugehen. Die Erläuterung könnte Folgendes umfassen
wesentliche Ursachen:
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Beitrag des Agierens der staatstragenden Parteien, z. B. Kooperation mit den republikablehnenden Eliten des Kaiserreiches, Versagen in der Endphase
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Rolle alter Eliten in Militär, Verwaltung und Justiz, z. B. Reichswehr als „Staat im Staate“, Justiz „auf dem rechten Auge blind“
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antidemokratische Mentalitäten und Untertanengeist, z. B. „Republik ohne Republikaner“
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Schwächen der Verfassung, z. B. Machtbefugnisse des Reichspräsidenten
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Umgang mit den Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise, z. B. Brünings Deflationspolitik
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Präsidialkabinette und Verhalten des Reichspräsidenten in der Endphase der Weimarer Republik, z. B. Ausschaltung des Reichstages durch Missbrauch der Artikel 25 und 48
Beispiel für einen Längsschnitt
Der Längsschnitt könnte folgendermaßen aufgebaut sein:
Argumente für einen verantwortungsvollen Umgang mit der NS-Vergangenheit
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Für die Ära Adenauer könnte angeführt werden:
zunächst eher pragmatische Herangehensweise („Vergangenheitspolitik“), wie
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1950er Jahre: Bemühungen um Würdigung und nachträgliche Legitimierung der Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 (z. B. Remer-Prozess)
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Luxemburger Abkommen (1952), sog. „Wiedergutmachungsabkommen“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel sowie der Jewish Claims Conference
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1956 Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgten
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Für die 1960er und 70er Jahre könnte angeführt werden:
zunehmende Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, wie
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die 68er Generation
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Auschwitz-Prozesse in Frankfurt/M. (1963 – 1965)
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Verjährungsdebatte im Bundestag (1965)
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Für die 1980er Jahre könnte angeführt werden:
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öffentliches Bekenntnis zur deutschen Verantwortung, wie
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Rede des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker (1985)
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Diskussion um die Vergleichbarkeit von Diktaturen im 20. Jahrhundert
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Argumente für einen noch unzureichenden Umgang mit der NS-Vergangenheit
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Für die Ära Adenauer könnte angeführt werden:
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Eingrenzung der Schuld auf einen Teil der deutschen Bevölkerung (z. B. „131er Gesetzgebung“)
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ausbleibende tatsächliche Aufarbeitung im Zusammenhang mit der Generation, die zwei Weltkriege, NS-Diktatur und den Zusammenbruch von 1945 erlebte
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Mythos der „sauberen“ Wehrmacht
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kaum juristische Aufarbeitung in dieser Zeit
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Amnestiegesetz (Straffreiheitsgesetz 1954)
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Für die 1960er und 70er Jahre könnte angeführt werden:
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weiterhin ausbleibender gesellschaftlicher Konsens zum Umgang mit der NS-Vergangenheit
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unbefriedigende strafrechtliche Verfolgung, z. B. Frankfurter Prozessergebnisse 1963 gegen Mitglieder der Wachmannschaften des KZ Auschwitz
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Wahl von Kurt Georg Kiesinger zum Bundeskanzler trotz ehemaliger NSDAP-Mitgliedschaft
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Möglichkeit der Einstellung von Verfahren gegen NS-Verbrecher durch den sog. Beihilfeparagraf von 1968
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Für die 1980er Jahre könnte angeführt werden:
„Historikerstreit“, Versuch der Relativierung der Singularität des Holocausts
Fazit:
Die Auseinandersetzung anhand eines Längsschnittes sollte zeigen, dass es eines längeren Prozesses bedurfte, um einen letztendlich verantwortungsvollen Umgang mit der NS-Vergangenheit zu entwickeln.