Beispielaufgabe 4 – Internationale Konfliktbearbeitung vor dem Hintergrund des Völkerrechts
Prüfungsteil A
Im Rahmen deines Unterrichts im Fach Politik und Gesellschaft erhältst du die Aufgabe, ein Referat zum Thema „Einfluss der Akteure der Internationalen Politik am Beispiel des Hochseeabkommens zum Schutz der Meere“ zu erarbeiten. Bei deiner Onlinerecherche dazu stößt du auf die Infografik M 1.
Analysiere und interpretiere die Infografik M 1!
Beurteile, inwiefern die Darstellung M 1 geeignet ist, den Einfluss der Akteure der internationalen Politik zu veranschaulichen!
Die Vereinten Nationen setzen sich unter anderem auch für die Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts ein.
Beschreibe zentrale Kennzeichen des Völkerrechts!
Diskutiere ausgehend vom Text zum Krieg in der Ukraine (M 2), inwiefern das Völkerrecht einen Beitrag zur weltweiten Konfliktbearbeitung leisten kann!
Prüfungsteil B
Bearbeite die Halbjahresaufgabe zu 12/1, 12/2 oder 13/1!
Ausweitung zum Halbjahr 12/1
Nimm ausgehend vom Format „Zeitenwende on tour“ kritisch Stellung zur Bedeutung der Politikvermittlung vor dem Hintergrund der Motive und Einflussfaktoren bundesdeutscher Außenpolitik!
Auf der Homepage der Münchner Sicherheitskonferenz findet sich folgender Beitrag (2022):
Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz GmbH: Zeitenwende on tour (https://securityconference.org/zeitenwende/, heruntergeladen am 13.07.2023).
Ausweitung zum Halbjahr 12/2
Beurteile anhand des Verfassungsschemas der Slowenischen Republik die Umsetzung des Prinzips der Gewaltenteilung!
Verfassungsschema der Republik Slowenien

Eigene Erstellung auf Basis der Verfassung der Republik Slowenien (https://www.verfassungen.eu/sl/verf91-i.htm, heruntergeladen am 13.07.2023).
Ausweitung zum Halbjahr 13/1
Anlässlich des Equal Pay Day1, der 2022 unter dem Motto „Equal Pay 4.0 – gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt“ stand, erstellt dein Kurs eine digitale Pinnwand zum Thema „Gleichberechtigt?! – Männer und Frauen in der modernen Arbeitswelt“. Bei deinen Recherchen stößt du auf die folgende Karikatur.
Beurteile ausgehend von einer Analyse, inwiefern die Karikatur für die digitale Pinnwand geeignet ist!
1 Der Equal Pay Day, der Tag für Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen, ist ein Aktionstag, der auf die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen aufmerksam machen will.
Karikatur von Pierre Kroll zur Gleichstellung der Geschlechter

Pierre Kroll: Karikatur zur Gleichstellung von Mann und Frau, Belgien 2011.
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Material 1: Infografik zum Hochseeabkommen zum Schutz der Meere 2023

Eigene Erstellung auf Basis von Jule Reimer: Was mit dem Hochseeabkommen beschlossen wurde, in: Onlineausgabe Deutschlandfunk vom 20.06.2023 (https://www.deutschlandfunk.de/meeresschutz-abkommen-hohe-see-vereinte-nationen-100.html, heruntergeladen am 23.06.2023).
Material 2: Interview der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Professor Dr. Christian Walter am 2. März 2022 über die russische Invasion in der Ukraine (seit dem 24. Februar 2022) im Hinblick auf das Völkerrecht
Ludwig-Maximilians-Universität München: „Das Recht in sein Gegenteil verkehrt“ vom 02.03.2022. Nachgefragt bei dem Völkerrechtler Christian Walter (https://www.lmu.de/de/newsroom/newsuebersicht/news/interview-das-recht-in-sein-gegenteil-verkehrt.html, heruntergeladen am 13.07.2023).
Donbass: Hier Bezeichnung für ein Gebiet, das die ukrainischen Regionen Luhansk und Donezk umfasst, aber von Russland beansprucht und seit 2014 besetzt wird.
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Analyse und Interpretation der Infografik M 1, z. B.:
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wellenförmiger Zeitstrahl von Beginn der Verhandlungen 2008 bis zum Abschluss 2023 zur Verdeutlichung des Auf und Ab der Verhandlungen, zusätzlich betont durch Infoboxen an den jeweiligen Wendepunkten des Zeitstrahls:
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Beginn der Verhandlungen 2008 im Rahmen der UNO, aber Abbruch nach vier Konferenzen innerhalb von 14 Jahren,
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Entschluss zu einer weiteren Konferenz,
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Vertagung auch der fünften Konferenz,
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Wiederaufnahme und Abschluss der fünften Konferenz als Endpunkt der Entwicklung im März 2023;
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Infobox mit der offiziellen Bezeichnung und Darstellung wesentlicher Inhalte des Abkommens zum Schutz von Natur und Menschen;
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Sonderrolle der UN als Vermittlerin sichtbar in hervorgehobener Figur im Zentrum, dem Logo sowie der Farbgebung;
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Darstellung wesentlicher staatlicher Akteure der Verhandlungen, z. B. USA und China, z. T. Vorsortierung in Verhandlungsgruppen, z. B. Globaler Norden, Globaler Süden und EU;
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Darstellung nichtstaatlicher Akteure aus dem Bereich Wirtschaft und Naturschutz, z. B. IPFMA als Lobbyverband der Pharmahersteller und WWF als NGO zum Schutz der Meere;
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Darstellung der Verbindung der Akteure untereinander in einem engen Geflecht aus Beziehungen zur Verdeutlichung der engen Verhandlungen zwischen den einzelnen Akteuren.
Beurteilung der Eignung der Infografik M 1 für die Veranschaulichung des Einflusses der Akteure der internationalen Politik:
Aspekte, die für eine Eignung sprechen, z. B.:
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Aufzeigen der begrifflichen Kategorisierungen für Akteure der internationalen Politik;
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Abbildung von Politik als erfolgreichem Prozess der Kompromissfindung einer Vielzahl staatlicher und nichtstaatlicher Akteure;
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Hervorhebung der zentralen Rolle der UNO durch grafische Darstellungselemente;
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Versuch der Darstellung der Differenzierung der Akteure durch die Größe der stilisierten Personen;
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hohes Maß an Anschaulichkeit und Verständlichkeit für Lernende als Publikum.
Aspekte, die gegen eine Eignung sprechen, z. B.:
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zu stark vereinfachende Darstellung komplexer Verhandlungsprozesse;
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zu geringe Differenzierung der Akteure durch verallgemeinernde Begriffe, etwa Globaler Norden, und Doppelungen in der Zuweisung, etwa „Globaler Norden“ und „EU“ oder „Staaten“ und „USA“;
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keine Angaben zu Verhandlungspositionen der Beteiligten bzw. keine Angabe zu den Gründen des Scheiterns der anfänglichen Verhandlungen;
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mangelnde Abbildung der Komplexität globaler Zusammenhänge durch z. B. bestehende Verträge über den Schutz der Meere und des unterschiedlichen Einflusses der Akteure bei den Verhandlungen, eingeschränkte Konsistenz der zeitlichen Abstände auf dem Zeitstrahl.
Beschreibung zentraler Kennzeichen des Völkerrechts, z. B.:
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Sammelbegriff für Rechtsnormen zur Regelung des Verhältnisses der Staaten untereinander sowie der Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten und internationalen Organisationen;
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sogenanntes Weiches Recht u. a. durch Bezug auf Gewohnheitsrecht und nur teilweise Kodifizierung in internationalen Verträgen;
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Grundsatz der territorialen Integrität bzw. des Gewaltverbots;
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eingeschränkte Sanktionierbarkeit.
Diskussion des Beitrags des Völkerrechts zur weltweiten Konfliktbearbeitung ausgehend von M 2:
Aspekte, die dessen Beitrag stützen, z. B.:
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Stärkung einer gemeinsamen Rechtsüberzeugung durch gemeinsame Verantwortung für das Völkerrecht (vgl. M 2);
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Bindung staatlicher Akteure an Regeln und Prinzipien des gemeinschaftlichen, friedlichen Miteinanders als Wertebasis, z. B. durch das Gewaltverbot (vgl. M 2);
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mediale und öffentliche Sichtbarmachung und Aufarbeitung von Völkerrechtsverstößen, insbesondere in Gerichtsprozessen (vgl. M 2);
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Gleichheit aller Staaten als souveräne Völkerrechtssubjekte und grundsätzlich gleichberechtigte Akteure der internationalen Politik;
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Legitimation des Rechts der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung bei Bruch des Gewaltverbots;
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Potential zur Weiterentwicklung des Völkerrechts und der Durchsetzung durch internationale Justiz.
Aspekte, die dessen Beitrag relativieren, z. B.:
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Missbrauch bzw. Umdeutung bestimmter Rechtsprinzipien, z. B. des Selbstbestimmungsrechts der Völker (vgl. M 2);
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Abhängigkeit der Durchsetzung der Rechtsordnung vom Respekt vor dem Recht (vgl. M 2)
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eingeschränkte Sanktionierbarkeit von Völkerrechtsbrüchen:
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fehlende Zuständigkeit und Wirksamkeit des Völkerrechts, etwa bei Gewalt durch transnationale oder private Organisationen sowie Abhängigkeit der Rechtsprechung von Mitgliedschaft,
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Bezug der universalen Gerichtsbarkeit nach Völkergewohnheitsrecht nur auf wenige Verbrechenstatbestände, z. B. Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
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Abhängigkeit von der Positionierung der Mehrheit der Staatengemeinschaft im konkreten Konfliktfall;
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erfolgreiche Konfliktlösung auch durch andere Akteure und Strategien, z. B. Nationalstaaten als Vermittler, Friedensverhandlung auf Basis der Zivilgesellschaft.
Prüfungsteil B Ausweitung zum Halbjahr 12/1
Kritische Stellungnahme zur Bedeutung der Politikvermittlung ausgehend von wesentlichen Motiven und Einflussfaktoren der bundesdeutschen Außenpolitik, z. B.:
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einerseits Möglichkeit der Information und Aufklärung der Bevölkerung in einer Demokratie durch Politikvermittlung, z. B. zur Förderung der gesellschaftlichen Debatte mit unterschiedlichen Positionen;
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Beeinflussung der durch Medien geprägten öffentlichen Meinung in Deutschland und der Welt durch ein niedrigschwelliges, faktenbasiertes und interaktives Angebot für ein breites Publikum;
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Diskussion über Gestaltungsspielräume in der bundesdeutschen Außenpolitik, etwa im Rahmen der Vorgaben des Grundgesetzes;
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Unterstreichung der besonderen Verantwortung angesichts der deutschen Vergangenheit durch Vorträge von Expertinnen und Experten;
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Förderung des Verständnisses für Positionen der Nachbarländer bzw. Bündnispartner.
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andererseits geringer Einfluss der Öffentlichkeit auf Konflikte und Machtverteilung im internationalen System;
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grundsätzliche Notwendigkeit der Berücksichtigung wirtschaftlicher Beziehungen zu anderen Ländern, etwa auch im Hinblick auf die Sicherung von Ressourcen;
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prinzipielle Verpflichtung durch Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, z. B. NATO, UNO oder EU;
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geringe Beeinflussbarkeit der außenpolitischen Agenda der Nachbarländer bzw. Bündnispartner;
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Begrenztheit finanzieller und materieller Ressourcen bundesdeutschen Außen- und Sicherheitspolitik;
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punktuelle Verbreitung mit begrenzter Reichweite.
Ausgehend von den Einflussfaktoren und Motiven der bundesdeutschen Außenpolitik gelangen die Schülerinnen und Schüler zu einer differenzierten Stellungnahme, die individuelle Schwerpunktsetzungen vornimmt. Dabei muss das Format „Zeitenwende on tour“ als Beispiel für Politikvermittlung angemessen berücksichtigt werden.
Prüfungsteil B Ausweitung zum Halbjahr 12/2
Beurteilen der Umsetzung des Prinzips der Gewaltenteilung anhand des Verfassungsschemas Sloweniens, z. B.:
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grundsätzliches Vorhandensein der horizontalen Gewaltenteilung durch eigene Institutionen, z. B. Verfassungsgericht in der Judikative;
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Umsetzung der horizontalen Gewaltenteilung durch eigenständige Wahlen zur Staatsversammlung und zur Staatspräsidentin bzw. Staatspräsidenten;
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Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen als Ausdruck der gegenseitigen Kontrolle von Judikative und Legislative im Sinne der Gewaltenteilung;
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Gewaltenverschränkung durch:
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Wahl der Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts durch die Staatsversammlung nach Vorschlag der Kandidatinnen und Kandidaten durch die Staatspräsidentin bzw. den Staatspräsidenten,
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Beteiligung der Exekutive an der Gesetzgebung durch das Initiativrecht der Regierung,
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gegenseitige Abhängigkeit der Regierung und der Staatsversammlung durch Wahl, Misstrauensvotum und Vertrauensfrage;
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Elemente einer vertikalen Gewaltenteilung durch Gesetzesantrag und suspensives Vetorecht des Staatsrats mit Vertreterinnen und Vertretern der Regionen;
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temporale Gewaltenteilung durch Beschränkung der Amtszeiten, etwa auf 5 Jahre mit einmaliger Wiederwahl bei der Staatspräsidentin bzw. dem Staatspräsidenten.
Prüfungsteil B Ausweitung zum Halbjahr 13/1
Analyse der Karikatur:
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erhöhter Sessel als Symbol für beruflichen Aufstieg und Erlangen einer Führungsposition;
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Visualisierung der vermeintlich gleichen Zugangsvoraussetzungen durch gleich hohe Leitern;
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auf der linken Seite ein auf einer intakten Leiter leichtfüßig und ungestört hochkletternder Mann mit Aktentasche gegenüber einer auf der rechten beschädigten Leiter mühsam hochkletternden Frau mit Dokumentenmappe;
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Erschwernis des Aufstiegs der zurückblickenden Frau auf der brüchigen Leiter durch weinende Kinder und Haushaltsgegenstände als Zeichen für die ungleichen Chancen von Frauen bei der Erlangung von Führungspositionen durch Übernahme von Haushalt und Kindererziehung.
Beurteilung der Eignung der Karikatur für die digitale Pinnwand:
Die Eignung stützende Aspekte, z. B.:
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treffende Abbildung der tatsächlich häufigeren und umfangreicheren Übernahme von Care- und Hausarbeit durch Frauen;
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passende Veranschaulichung der Chancenungleichheit von Männern und Frauen bei der Erlangung von Führungspositionen;
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facettenreiche Illustration der vielfältigen Aspekte der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen im Bereich von Erziehung, Haushalt und Arbeitswelt.
Die Eignung einschränkende Aspekte, z. B.:
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fehlende Abbildung weiterer Aspekte der Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in der Arbeitswelt, wie häufigere Teilzeitbeschäftigung von Frauen, Gender-Pay-Gap und Sexismus, und der Entwicklung nach 2011;
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keine Darstellung die Gleichheit der Geschlechter fördernder politischer Maßnahmen, wie Quotenregelungen;
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nur bedingte Berücksichtigung vorhandener gesellschaftlicher Bestrebungen zur Veränderung klassischer Geschlechterrollen.
Prüfungsteil B Ausweitung zum Halbjahr 13/2
Verfassen eines Vortragstextes mit Hilfe des Auszugs aus dem Zeitungstext mit Beurteilung der Bedeutung der Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs ausgehend von seinen Zuständigkeiten, z. B.:
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Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen unter Präsident Duterte während seiner Zugehörigkeit zum Internationalen Strafgerichtshof trotz nachträglichen Austritts der Philippinen aus dem Internationalen Strafgerichtshof (vgl. Text);
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Stärkung und Unterstützung der Position und Arbeit von Menschenrechtsorganisationen und Opferverbänden durch strafrechtliche Verfolgung und Konsequenzen (vgl. Text);
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starkes Signal für die Verurteilung von schweren internationalen Verbrechen, wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf den Philippinen, durch die internationale Gemeinschaft (vgl. Text);
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Verfolgung internationaler Verbrechen, wie dem Verüben eines Angriffskrieges, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen, in den den Internationalen Strafgerichtshof unterstützenden Staaten;
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Subsidiarität im Hinblick auf nationale Strafverfolgungsbehörden und Tätigwerden nur auf Antrag eines Vertragsstaates oder des UN-Sicherheitsrats;
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zentrale Bedeutung für Verhütung, Ermittlung und gerichtliche Verfolgung schwerer internationaler Verbrechen auch mit zeitlichem Abstand zu den Straftaten;
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Einschränkung der Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs durch fehlende Kooperation einiger Staaten, wie etwa USA oder Russland;
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rein justizielles Instrument ohne Mandat zur unmittelbaren Beendigung der Verbrechen.