Aufgabenstellung 2
Aufgabe:
Gegenwärtige Formen der Erinnerungskultur – geeignet für ein angemessenes Gedenken und Erinnern an den Holocaust?
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Erörtere den Text unter der oben genannten Themenfrage, indem du die Position und Argumentation der Autorin strukturiert herausarbeitest,
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den Prozess der Entrechtung, Verfolgung, Vertreibung und Ermordung der deutschen und europäischen Juden sowie den damit verbundenen Umgang der deutschen Gesellschaft nach 1945 erläuterst und
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zur Themenfrage begründet Stellung nimmst.
Material
Inge Deutschkron äußerte sich im Jahr 2015 zur Verantwortung gegenüber den NS-Verbrechen in der Gegenwart.
Fundort:
Deutschkron, Inge: Was mich prägte, In: Roth, Harald [Hrsg.]: Was hat der Holocaust mit mir zu tun? 35 Antworten (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Band 1659), Bonn 2015, S. 13–16.
Die Rechtschreibung und Zeichensetzung folgen dem Fundort.
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formale und inhaltliche Analyse der Darstellungen, hier:
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Es handelt sich um eine Darstellung der deutsch-israelischen Autorin Inge Deutschkron, die einen Aufsatz mit dem Titel „Was mich prägte“ in der Schriftenreihe für politische Bildung, Band 1659, veröffentlicht hat, der Sammelband, in dem der Aufsatz enthalten ist, trägt den Titel „Was hat der Holocaust mit mir zu tun?“ und wurde im Jahr 2015 von Harald Roth herausgegeben.
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Die Zeitzeugin Inge Deutschkron setzt sich mit der Frage der Verjährung von Verbrechen auseinander und thematisiert, welche Verantwortung den heute lebenden Menschen in Bezug auf die NS-Verbrechen zukommt
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Die Textquelle richtet sich in erster Linie an politisch interessierte Leserinnen und Leser.
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die Kernaussagen zur Erinnerungskultur, hier:
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Die Autorin
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stellt fest, dass das deutsche Volk der ersten Nachkriegsjahre „von seinem ersten Kanzler“ beschützt worden sei, der in einer Regierungserklärung geäußert habe, die Mehrheit der Deutschen wäre Gegner der Verbrechen an den Juden gewesen und viele seien sogar hilfsbereit gewesen,
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sei besessen von der Vorstellung gewesen, dass solche Verbrechen niemals wieder passieren dürften und es sei unvorstellbar, dass Menschen „anderen Menschen das Recht auf Leben absprechen“ würden, unabhängig von Hautfarbe, Religion oder politischer Überzeugung,
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erkennt, dass in naher Zukunft niemand mehr von den Zeitzeugen, die die furchtbaren Ereignisse durchlebt hätten, leben würden,
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meint, dass auch die Überlebenden vor einem Rätsel stünden, wie es möglich gewesen sei, dass Tausende von gut erzogenen und gebildeten Deutschen sich an den Morden beteiligt hätten, als wäre es ein banaler Akt wie das Ausreißen von Unkraut,
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fragt sich, wie es in der Zukunft aussehen werde, wenn die Menschen, die heute noch über die Schrecken der Nazi-Diktatur aufklären könnten, nicht mehr unter den Lebenden seien,
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befürchtet, dass das schwere und oft als belastend empfundene Thema des Holocausts eventuell vernachlässigt werden könnte,
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betont, dass der Holocaust für die meisten Menschen eine schwer verständliche Thematik sei und Unbegreifliches weiterhin präsent bleibe,
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unterstreicht ihre Ansicht, dass die Gefahr für ähnliche Verbrechen wie damals weiterhin bestehe,
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verdeutlicht eindringlich, dass erst wenn die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Ursachen, die den Nazis oder ähnlichen Verbrechern den Weg zur Macht geebnet hätten, vollständig aufgeklärt seien, werde die Menschheit von der Gefahr solcher Verbrechen befreit sein,
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appelliert daran, dass diese Aufgabe zur Aufklärung der Hintergründe allen Menschen gestellt sei.
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Historische Ereignisse, Strukturen und Prozesse, hier:
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Organisation und Methoden des NS-Staates,
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Organisation und Durchsetzung des Terrors nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten.
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Position der Verfasserin unter Einbezug des historischen Kontextes, hier:
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die Entwicklung eines Verantwortungs- und Schuldbewusstseins in der deutschen Nachkriegsgesellschaft und der Einfluss der politisch Verantwortlichen bis in die Gegenwart,
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die Rolle der deutschen Zivilgesellschaft („Tausende von oft wohlerzogenen und gebildeten Deutschen“, Z. 14) bei der Organisation und Durchführung des Holocausts,
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die unterschiedliche Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen in DDR und BRD.
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Phasen der Ausgrenzung und Entrechtung (1933-1938), der Enteignung und Vertreibung (1938-1942) und der Ermordung (1942-1945) der deutschen und europäischen Juden,
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Ausgrenzung und Entrechtung 1933 bis 1938, etwa
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Boykottaktion vom 1.4.1933 (staatlich legitimierte Terrorisierung),
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1933-1935 erste antisemitische Gesetze, z. B. „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (gesetzliche Entrechtung),
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1935-1938 „Nürnberger Gesetze“ und systematische Ausgrenzung,
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Verdrängung jüdischer Bürger aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben und kulturellen Leben, starke Einschränkung der Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten, öffentliche Diskriminierungen,
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Folgen: Entzug der Lebensgrundlagen und Armut,
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Beginn der Emigrationsbewegung und damit verbundene Zwangsabgaben für emigrierende Juden, z. B. sog. „Reichsfluchtsteuer“.
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Enteignung und Vertreibung 1938 bis 1942, etwa
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Anmeldepflicht jüdischen Vermögens für anschließende Enteignung,
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Berufsverbote, Zwangsvornamen und weitere antijüdische Ausgrenzungsmaßnahmen,
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Brandanschläge auf Synagogen mit Attentat als Vorwand,
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Novemberpogrome (9./10./11.1938) mit Zerstörungen von Synagogen, Geschäften, Wohnungen und jüdischen Friedhöfen,
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Folgen: Todesopfer, Verhaftungen/Konzentrationslager, hoher Sachschaden, Verpflichtung zu Zwangszahlungen der jüdischen Bevölkerung als sog. „Sühneleistung“,
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Ausschluss jüdischer Kinder und Jugendlicher vom Schulbesuch,
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weitere antijüdische Ausgrenzungs- und Vertreibungsmaßnahmen, z. B. Zwangsumzüge in sog. „Judenhäuser“ und Ausgehverbote.
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Ermordung der deutschen und europäischen Juden von 1942 bis 1945, etwa
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planmäßige Koordinierung des Mordens in der Beratung auf der Wannsee-Konferenz im Januar 1942,
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Errichtung der Vernichtungslager, die Deportationen und die Ermordung von etwa 6 Millionen europäischer Juden.
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Abschließend sollte zur Themenfrage und im Textmaterial formulierten Positionen begründet Stellung genommen wird (zustimmend oder ablehnend oder relativierend/abwägend/einschränkend), z.B.:
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Reflexion von Möglichkeiten einer wirksamen Gedenkkultur, um sich verantwortungsbewusst mit den Verbrechen der Nationalsozialisten gegenüber den deutschen und europäischen Juden auseinanderzusetzen,
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Diskussion der in dem Text aufgeführten sowie weitere Argumente in Bezug auf die Fragestellung (Abwägung der Triftigkeit), so etwa die Folgen für den gesellschaftlichen Diskurs und das kollektive Gedächtnis, wenn die letzten Zeitzeugen verstorben sind und keine Auskunft mehr über ihre ‚furchtbaren Leiden‘ (Z. 11-12) geben können,
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Auseinandersetzen mit den Aspekten von Schuld und Verantwortung,
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Thematisierung von Formen erinnerungskultureller Praktiken an den Holocaust, so beispielsweise Gedenktage, Gedenkstättenbesuche, Zeitzeugengespräche, Kunst- und Literatur oder Stolpersteine,
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bei der Urteilsbildung werden die zeitgenössischen Perspektiven und Handlungsspielräume berücksichtigt und diskutiert, ob „die Gefahr ähnlicher Verbrechen wie damals“ (Z. 20) auch in der Gegenwart vorhanden ist.
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