HT 1
Situation
Du besuchst die Qualifikationsphase einer Schule in öffentlicher (städtischer) Trägerschaft, die von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunft und Religion besucht wird.
Gemeinsam mit einigen deiner Mitschülerinnen und Mitschüler sowie der Stufenleitung deiner Stufe bilden Sie das Redaktionsteam für die Abiturzeitschrift, die jährlich vom jeweiligen
Abiturjahrgang publiziert und in einer Druckerei in hoher Qualität gedruckt wird. Für die Druckkosten benötigen Sie externe Werbepartner; in diesem Jahr hat die Giordano-Bruno-
Stiftung dir angeboten, einen großen Teil der Druckkosten zu übernehmen, sofern du eine Anzeige dieser Stiftung in deine Abiturzeitung aufnehmen.
In deinem Vorbereitungsteam entbrennt eine Diskussion über diese Anzeige. Es gibt Schülerinnen und Schüler sowie eine der beiden Stufenleitungen, die auf die atheistisch geprägte
Werbung und damit auf den Druckkostenzuschuss verzichten wollen. Da es in deinem Redaktionsteam große Uneinigkeit gibt, schalten die Stufenleitungslehrkräfte die Oberstufenlei-
tung sowie die Schulleitung ein. Als Mitglied des Redaktionsteams sollst du deine persönliche Sichtweise zu der Frage „Soll das Redaktionsteam die Werbung der Giordano-Bruno-
Stiftung (M 1) in die Abiturzeitung aufnehmen und damit einen Druckkostenzuschuss erhalten?“ darlegen. Dein Debattenbeitrag richtet sich an deine Mitschülerinnen und Mitschüler,
die Stufen- sowie die Oberstufen- und Schulleitung.
Schreibauftrag
Entwirf einen Debattenbeitrag zu der Frage „Soll das Redaktionsteam die Werbung der Giordano-Bruno-Stiftung in die Abiturzeitung aufnehmen und damit einen Druckkostenzuschuss erhalten?“, indem du
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die Werbeanzeige der Giordano-Bruno-Stiftung (M 1) analysierst,
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unter Rückgriff auf M 2 und M 3 die Problematik und ihre Bedeutung für die Fragestellung entfaltest,
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die in M 4 bis M 6 dargestellten Positionen – die auch die unterschiedlichen Haltungen einiger Mitschülerinnen und Mitschüler sowie der Stufen-, Oberstufen- und Schulleitung deiner Schule widerspiegeln – herausarbeiten und sich mit diesen Positionen mit Bezug
auf die Fragestellung auseinandersetzt,
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zwei der nachfolgend genannten Aspekte in deine Argumentation einbeziehst:
– passende Aspekte einer zeitgenössischen religionskritischen Position (z. B. A. Comte-Sponville oder R. Dawkins),
– das christliche Menschenbild (z. B. im Anschluss an „Gott ist ein Freund des Lebens“),
– Zuspruch und Anspruch der Reich-Gottes-Botschaft Jesu und/oder
– Kirchenbilder des II. Vatikanischen Konzils (z. B. Volk Gottes),
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auf ein freies Material (M 7 oder M 8) zurückgreifst und
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abschließend zur oben genannten Frage begründet Stellung nimmst.
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Giordano-Bruno-Stiftung
Werbeanzeige, entworfen von Jacques Tilly

Jacques Tilly / Giordano-Bruno-Stiftung Stuttgart: Werbeanzeige, Karikatur (Zugriff am 16.06.2024).
Jacques Tilly (* 1963) ist ein deutscher Bildhauer und Kommunikationsdesigner und Mitglied der Giordano-Bruno-Stiftung.
Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) ist eine gemeinnützige Stiftung (gegründet 2004); sie versteht sich als „Denkfabrik für Humanismus und Aufklärung“, deren Leitbild der Glaube an den entwicklungsfähigen Menschen und die Ablehnung von unantastbaren Wahrheiten ist; sie vertritt eine religions- und kirchenkritische Haltung. Namensgeber ist der Dominikaner Giordano Bruno, der 1600 als Ketzer hingerichtet wurde.
M 2
Kerstin von der Decken: Meinungsfreiheit
von der Decken, Kerstin: Meinungsfreiheit (13.06.2020) (Zugriff am 16.06.2024).
Kerstin von der Decken (* 1968) ist eine deutsche Juristin, Professorin für Völkerrecht und Europarecht sowie
Justizministerin in Schleswig-Holstein.
M 3
§ 166 Strafgesetzbuch
Deutsches Strafgesetzbuch, § 166, Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
M 4
Heribert Prantl: Meinungsfreiheit und Demokratie: Spott über Gott
Prantl, Heribert: Meinungsfreiheit und Demokratie: Spott über Gott. In: Süddeutsche Zeitung vom 27.10.2014 (Zugriff am 16.06.2024)
Heribert Prantl (* 1953) ist Autor, Journalist und Jurist.
M 5
Christian Hillgruber: Warum Religionsbeschimpfung bestraft werden sollte
Hillgruber, Christian: Warum Religionsbeschimpfung bestraft werden sollte (04.04.2016) (Zugriff am 16.06.2024)
Christian Hillgruber (* 1963) ist Jurist und Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn. Zahlreiche seiner Publikationen widmen sich dem Verhältnis von Staat und Religion.
M 6
Werner Koch: Gleiches Recht, gleiche Öffentlichkeit für alle
Koch, Werner: Werbung darf nicht atheistisch sein. In: Humanistischer Pressedienst (hpd) vom 28.01.2021 (Zugriff am 16.06.2024)
Werner Koch (*1949) ist Informatiker und Sprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Stuttgart.
M 7
Werner Koch: Bibelvers in der S-Bahn von Plakatmission.de

Bibelvers in der S-Bahn der Region Stuttgart (Foto: © Werner Koch)
Koch, Werner: Werbung darf nicht atheistisch sein. Foto/Werbeanzeige. In: Humanistischer Pressedienst (hpd) vom 28.01.2021 (Zugriff am 16.06.2024)
M 8
Bertelsmann-Stiftung, Religionsmonitor 2023: Bevölkerungsstatistische Daten zu Religion und Weltanschauung, Stand Juni 2022

Bertelsmann-Stiftung: Bevölkerungsstatistische Daten zu Religion und Weltanschauung. Selbsterstellte Grafik auf Grundlage der Daten des Religionsmonitors 2023, S. 16.
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Soll das Redaktionsteam die Werbung der Giordano-Bruno-Stiftung in die Abiturzeitung aufnehmen und damit einen Druckkostenzuschuss erhalten?
1. Analyse der Werbeanzeige der Giordano-Bruno-Stiftung (M 1)
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Die Werbeanzeige der Giordano-Bruno-Stiftung arbeitet mit einer Karikatur, durch die sie sich selbst als „Denkfabrik für Humanismus und Aufklärung“ positioniert und religiöses Denken, insbesondere das Christentum, kritisch hinterfragt. Im Zentrum der Karikatur steht eine bildliche Kritik am christlichen Gottes-, Menschen- und Gemeinschaftsbild.
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Das christliche Gottesbild wird durch die Darstellung eines Hirten aufgegriffen, der vermeintlich fürsorglich über seine Schafe wacht. Diese Fürsorge wird jedoch negativ umgedeutet: Der Hirte erscheint als Instanz, die Freiheit einschränkt. Symbolisiert wird dies durch einen Bretterzaun in Kreuzform, der die Bewegungsfreiheit der Schafe begrenzt. Das Bild deutet an, dass der christliche Glaube nicht befreiend, sondern einengend wirke.
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Auch das christliche Menschenbild wird kritisiert. Die Gläubigen erscheinen als Schafe, die innerhalb des Zaunes unglücklich, unfrei und unzufrieden dargestellt sind. Ihre Gesichtsausdrücke vermitteln Passivität und Gefangensein. Erst außerhalb des Zaunes, also nach der „Flucht“ aus dem Glauben, wirken die Schafe glücklich und zufrieden. Dadurch wird der Eindruck erweckt, dass erst die Abkehr vom christlichen Glauben zu Freiheit und Lebensglück führe.
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Die christliche Glaubensgemeinschaft wird als Herde beschrieben, die durch Gutmütigkeit, Einfältigkeit und Folgsamkeit gekennzeichnet ist. Individuelle Entscheidungsfreiheit, Agilität und Eigenständigkeit erscheinen eingeschränkt. Die Gemeinschaft wirkt verängstigt und verärgert, solange sie innerhalb der religiösen Ordnung verbleibt.
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Der Anzeigentext oberhalb der Karikatur greift den Begriff „Freiheit“ in großen Buchstaben auf und verweist sinnentstellend auf Psalm 23,1. Damit wird der traditionelle biblische Gedanke göttlicher Fürsorge infrage gestellt und ein Appell formuliert, sich aus religiöser Begrenzung und Unfreiheit zu lösen.
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Der Text und die Grafik unterhalb der Karikatur plädieren dafür, das freiheitliche Handeln des Menschen und den Wert seines endlichen Lebens in den Mittelpunkt zu stellen. Zugleich wird implizit der christliche Jenseitsglaube abgelehnt. Die Anzeige wirbt damit indirekt für einen Kirchenaustritt.
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Die Intention der Karikatur liegt darin, durch die Kritik an einem vermeintlich autoritären Gott und einer autoritären Kirche Werbung für eine religionskritische Haltung zu machen und den Menschen zur Abkehr vom christlichen Glauben zu bewegen.
2. Problematik und Bedeutung der Anzeige vor rechtlichem Hintergrund (M 2 und M 3)
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Die Diskussion um die Aufnahme der Anzeige ergibt sich vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage. Einerseits ist das Recht auf freie Meinungsäußerung durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Dieses Recht umfasst nicht nur ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat, sondern auch ein sogenanntes horizontales Recht, das gegenseitige Rücksichtnahme im gesellschaftlichen Miteinander verlangt.
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Ein Verbot des Abdrucks durch die Schulleitung könnte als staatliche Zensur gewertet werden und wäre damit rechtlich problematisch. Andererseits steht dem das Verbot der Beschimpfung religiöser Bekenntnisse nach § 166 StGB gegenüber, sofern der öffentliche Frieden gestört wird.
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Die Anzeige kann als mögliche Provokation innerhalb der Schulgemeinschaft verstanden werden und bewegt sich an der Grenze zur Beschimpfung religiöser Überzeugungen. Sie könnte Anlass für eine Störung des Schulfriedens sein und damit den öffentlichen Frieden gefährden.
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Es besteht somit eine Kollision zweier Rechte: der Meinungsfreiheit und dem Schutz religiöser Gefühle. Die Anzeige wirft daher die Frage auf, ob ihre Veröffentlichung durch die Schule legitim ist oder ob sie als unzulässige Grenzüberschreitung verstanden werden muss.
3. Darstellung der Positionen aus M 4 bis M 6
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Prantls Position (M 4) betont, dass Kritik und Spott in religiösen Fragen Ausdruck freier Meinungsäußerung sind und in einer demokratischen Gesellschaft grundsätzlich erlaubt sein müssen, solange keine Volksverhetzung vorliegt. Religiöse Konflikte seien Teil einer demokratischen Diskussionskultur und stellten keine Störung des öffentlichen Friedens dar.
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Hillgrubers Position (M 5) sieht in der Anzeige eine mögliche Verletzung des § 166 StGB. Das böswillige Herabwürdigen religiöser Überzeugungen könne den öffentlichen Frieden stören und stelle eine Missachtung der betroffenen Glaubensgemeinschaft dar. Die Meinungsfreiheit finde hier ihre Grenze, da religiöse Gefühle verletzt würden.
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Kochs Position (M 6) fordert eine Gleichbehandlung von atheistischen und theistischen Weltanschauungen. Da christliche Gruppen das Recht auf Missionierung und Werbung haben, müsse dieses Recht auch atheistischen Organisationen eingeräumt werden. § 166 StGB erscheine vor diesem Hintergrund überholt.
4. Auseinandersetzung mit den Positionen
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Die religionskritische Haltung der Giordano-Bruno-Stiftung kann als Beitrag zur demokratischen Konfliktkultur verstanden werden. Eine Ablehnung der Anzeige könnte als religiöse Bevorzugung erscheinen und dem pluralen Charakter der Schule widersprechen. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass die Anzeige religiöse Überzeugungen in stark vereinfachter und provokativer Weise darstellt und dadurch als verletzend empfunden werden kann.
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Die Schule steht damit vor der Herausforderung, sowohl die Meinungsfreiheit zu schützen als auch den respektvollen Umgang innerhalb der Schulgemeinschaft zu gewährleisten. Die Anzeige bietet Anlass, demokratische Diskussionskultur einzuüben, birgt aber auch Konfliktpotenzial.
5. Einbezug zweier verpflichtender Aspekte
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Zeitgenössische religionskritische Position (Comte-Sponville) Comte-Sponville betont das Recht des Menschen, nicht zu glauben, und sieht die Freiheit des Geistes als hohes Gut. Vor diesem Hintergrund kann der Abdruck der Anzeige als Ausdruck dieser Freiheit verstanden werden. Ein Nichtabdruck würde diese Freiheit einschränken.
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Christliches Menschenbild („Gott ist ein Freund des Lebens“) Aus christlicher Perspektive wird der Mensch nicht als unfreies „Schaf“ verstanden, sondern als von Gott gewolltes, einzigartiges Wesen mit Würde, Freiheit und Verantwortung. Die Karikatur stellt dieses Menschenbild verzerrt dar und kann deshalb als bewusste Provokation wahrgenommen werden.
6. Einbezug eines freien Materials (M 7 oder M 8)
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Unter Bezug auf M 7 wird deutlich, dass religiöse Werbung im öffentlichen Raum verbreitet ist, etwa durch Bibelzitate an Bahnhöfen.
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Im Sinne der Gleichbehandlung sollte daher auch atheistische Werbung grundsätzlich zugelassen werden, sofern sie nicht beschimpfend ist.
7. Abschließende Stellungnahme
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Abschließend ist festzuhalten, dass die Anzeige der Giordano-Bruno-Stiftung zwar provokativ ist, jedoch grundsätzlich unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt.
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Sie bietet die Möglichkeit, innerhalb der Schulgemeinschaft demokratische Diskussionsprozesse zu fördern.
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Gleichzeitig erfordert ihr Abdruck eine bewusste Begleitung, um den Schulfrieden zu wahren und einen respektvollen Umgang mit unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.