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Thema: Klimapolitik in Deutschland – Lässt sich die Energiewende sozial und wirtschaftlich angemessen gestalten?
Analysiere den Text im Hinblick auf die Position und Argumentation des Autors zur Klimapolitik der Bundesregierung.
Erläutere anhand von zwei Textstellen Bezüge zu Handlungskonzepten zur Ausgestaltung des Sozialstaats.
Stelle zwei Grundprinzipien der Umweltpolitik sowie zwei umweltpolitische Intrumente deiner Wahl – mit Ausnahme der im Text thematisierten „CO2-Abgabe“ – und deren jeweilige Funktionsweise dar.
Erörtere unter Einbeziehung der Position des Autors anhand von zwei umweltpolitischen Instrumenten deiner Wahl, inwiefern sich die Energiewende angemessen gestalten lässt. Berücksichtige dabei auch wirtschaftliche sowie soziale Aspekte.
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Klimageld: Eine Frage des Timings
Bert Rürup: Klimageld: Eine Frage des Timings. In: Handelsblatt vom 26. Januar 2024, Nr. 19/2024, S. 19 (um Teasertext gekürzt; Anpassungen an die sprachliche Richtigkeit wurden vorgenommen)
Zum Autor:
Bert Rürup, geb. 1943, ist Chefökonom des Handelsblatts. Von 2000 bis 2009 war er Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
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Ordne den Text mit dem Titel „Klimageld: Eine Frage des Timings“, veröffentlicht am 26. Januar 2024 auf der Internetpräsenz des Handelsblatt, als Kommentar des Wirtschaftswissenschaftlers und Journalisten Bert Rürup ein und erschließe als Thema die Ausgestaltung der Energiewende in Deutschland.
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Arbeite die Position des Autors im Hinblick auf die Klimapolitik der Bundesregierung in folgender oder gleichwertiger Weise heraus:
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Die CO2-Bepreisung sei ein anerkanntes Instrument, als klimaschädlich angesehenes Verhalten einzuschränken und zudem Staatseinnahmen zu erwirtschaften.
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Der damit einhergehende Einkommenseffekt könne kompensiert werden, wenn als Ausgleich ein Pro-Kopf-Klimageld gezahlt werde. Zudem führe die Maßnahme zu einer Umverteilung von Reich zu Arm.
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Kommunikation und Timing der einzelnen Schritte seien mindestens ebenso bedeutsam wie die Maßnahme selbst, um die Zustimmung der Bevölkerungsmehrheit zur Dekarbonisierung nicht zu verlieren.
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Erläutere den Begründungsgang zur Position des Autors in folgender oder gleichwertiger Weise:
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Einführende Erklärungen zum Steuersystem: Etablierter Grundsatz sei ein in der Summe progressiv ausgestaltetes Steuersystem. Der regressiven Wirkung von allgemeinen Verbrauchssteuern werde durch Steuerbefreiung lebensnotwendiger Güter bzw. Steuersatzreduzierung bei Gütern des Grundbedarfs begegnet. Aussagen über Verteilungswirkung bei speziellen Verbrauchssteuern seien nicht möglich.
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Bezugnahme auf CO2-Bepreisung: Lenkungssteuern, wie die sog. CO2-Steuer, stünden in der Gunst von Politikerinnen und Politikern, da sie unerwünschtes Verhalten einschränken und gleichzeitig Einnahmen generieren könnten.
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Bezugnahme auf umweltpolitisches Vorhaben der Bundesregierung: Vereinbarung über Kombination aus CO2-Bepreisung und sozialem Kompensationsmechanismus zwecks Ausgleichs der steigenden Energiepreise sei grundsätzlich über zeugend und wirksam. Negative Einkommenseffekte könnten durch ein pro Kopf ausgezahltes Klimageld ausgeglichen werden.
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Kritik an der Klimapolitik der Bundesregierung: Diese habe zwar die Verteuerung von CO2 umgesetzt, allerdings nicht für einen finanziellen Ausgleich gesorgt.
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Erläuterung sozialpolitischer Auswirkungen eines Pro-Kopf-Klimageldes: Gutverdienende würden mutmaßlich eine höhere CO2-Abgabenlast tragen als Geringverdienende. Hinsichtlich der Differenz von CO2-Bepreisung und Klimageld seien sozioökonomisch schwächer gestellte Menschen im Vergleich zu Gutverdienenden im Vorteil, sodass eine Umverteilung stattfinde.
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Einschränkende Überlegungen zur Maßnahme: Verhaltensanpassungen würden nur stattfinden, wenn die Bevölkerung ihren Bedarf an fossilen Energieträgern überhaupt verringern könne. Zudem bestünden offene Fragen u. a. bezüglich einer möglichen Verrechnung des Klimageldes mit anderen staatlichen Leistungen sowie bezüglich einer möglichen Versteuerungspflicht.
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Ausblick auf Umsetzung der Maßnahme: Dekarbonisierung könne nur mit Zustimmung der Bevölkerung erreicht werden. Um Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung nicht zu verlieren, müsse eine ausgereifte Maßnahme mit ihren einzelnen Schritten entsprechend gut kommuniziert und koordiniert werden.
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Arbeite die Argumentationsweise des Autors heraus, z. B.:
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negativ konnotierte Sprache zwecks Verdeutlichung seiner Kritik an der Umweltpolitik der Bundesregierung („Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung bislang nur die unpopuläre Hälfte dieses Konzepts umgesetzt“, „Stattdessen ist der Eindruck entstanden, Heizen und Tanken würde[n] teurer, um akute Etatlöcher zu stopfen.“, „Setzt sich dieser fatale Eindruck in den Köpfen fest, wird die Dekarbonisierung scheitern.“),
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normative, aneinandergereihte Handlungsempfehlungen zur Stärkung der eigenen Position („Zudem gilt es zu klären“, „Darüber hinaus muss“, „all diese Probleme gilt es, […] zu erörtern und zu lösen“),
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Veranschaulichung tendenziell abstrakter Zahlen mittels konkreter Alltagskosten zwecks Bewusstmachung der negativen Einkommenseffekte der CO2-Abgabe („Zum Jahreswechsel stieg die CO2-Abgabe von 30 auf 45 Euro je Tonne. Rechnerisch erhöhte sich damit der Benzinpreis an der Zapfsäule um vier bis fünf Cent je Liter. Wer mit Erdgas heizt und für ein Einfamilienhaus 20.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, zahlt in diesem Jahr dafür 180 Euro Klimaabgabe an seinen Gaslieferanten“).
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Erschließe die Intention Autors in folgender oder gleichwertiger Weise:
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Aufklärung über Funktions- und Wirkungsweise einer CO2-Abgabe,
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Forderung nach Kombination aus CO2-Abgabe und Auszahlung eines Pro-Kopf-Klimageldes zum Ausgleich von negativen Einkommenseffekten,
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Warnung vor drohendem Akzeptanzverlust seitens der Bevölkerung für die Dekarbonisierung bei nicht durchdachten oder ausbleibenden Kompensationsmaßnahmen.
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Erläutere anhand einer Textstelle einen Bezug zu Handlungskonzepten zur Ausgestaltung des Sozialstaats in folgender oder gleichwertiger Weise, hier beispielhaft nach Esping-Andersen:
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Der Autor befürwortet „[d]ie CO2-Abgabe im Zusammenspiel mit dem Klimageld“, da sie „nicht nur Anreize, den CO2-Ausstoß zu senken [bewirkt], sondern […] zudem eine Umverteilung von Reich zu Arm“ bedinge. Durch das Betonen des hier dargestellten Zweiteffekts wird eine inhaltliche Nähe zum sozialdemokratischen Konzept zur Ausgestaltung des Sozialstaats deutlich, das durch eine hohe Umverteilungskapazität sowie staatlichen Interventionismus zur Wohlfahrtssteigerung geprägt ist.
Oder:
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Der Autor bezieht sich auf fürsorgende Elemente des Sozialstaats, wenn er in Bezug auf die Mehrwertsteuer erklärt, dass „lebenswichtige Güter wie ärztliche Leistungen und Mieten von dieser Steuer befreit, und viele Produkte des Grundbedarfs […] nur mit dem reduzierten Satz belegt“ werden, „[um] der regressiven Wirkung der aufkommensstarken Mehrwertsteuer zu begegnen“. Sozialdemokratische Konzepte des Sozialstaats sind u. a. charakterisiert durch das Erbringen universaler Leistungen wie Schutz vor hohen Kosten bei Krankheit.
Oder:
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Der Autor stellt den „Grundsatz […], dass das Steuersystem in der Summe progressiv ausgestaltet sein sollte“ und „Gutverdiener […] mit ihren Zwangsabgaben nicht nur einen absolut höheren Beitrag zur Finanzierung des Staates leisten, sondern auch einen größeren Anteil ihres Einkommens beisteuern“ sollten, als allgemein anerkannt dar. Er distanziert sich damit tendenziell von einem liberalen Konzept zur Ausgestaltung des Sozialstaates, welches charakterisiert ist durch eine im Vergleich nur geringe Umverteilung und die Zuweisung großer Eigenverantwortung an das Individuum.
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Erläutere anhand einer zweiten Textstelle einen Bezug zu Handlungskonzepten zur Ausgestaltung des Sozialstaats.
Beispiele siehe oben.
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Stelle ein Grundprinzip der Umweltpolitik in folgender oder gleichwertiger Weise dar, z. B.:
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Verursacherprinzip: Internalisierung externer Kosten zur Vermeidung, Beseitigung oder zum Ausgleich von Umweltbelastungen. Ziel ist es, dass die Verursachenden die extern entstehenden Kosten in ihre Kostenrechnung einbeziehen, als Anreiz, diese zu reduzieren oder zu vermeiden, damit die Kosten nicht nachträglich durch die Allgemeinheit finanziert werden müssen.
Oder:
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Vorsorgeprinzip: Umweltpolitik ist so zu gestalten, dass Umweltgefahren und -schäden von vornherein vermieden und Ressourcen geschont werden. Künftigen Generationen soll eine möglichst intakte Umwelt hinterlassen werden.
Oder:
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Kooperationsprinzip: Staatliche, gesellschaftliche und private Akteurinnen und Akteure sollen bei der Umsetzung der Umweltpolitik möglichst einvernehmlich zusammenwirken, um ggf. unterschiedliche Lösungen zu identifizieren, die Umweltschutzanstrengungen aller Betroffenen zu intensivieren, die Mitwirkung über das Umweltbewusstsein zu stärken sowie die Akzeptanz der Maßnahmen zu erhöhen.
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Stelle ein zweites Grundprinzip der Umweltpolitik dar.
Beispiele siehe oben.
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Stelle ein Instrument der Umweltpolitik und seine jeweilige Funktionsweise – mit Ausnahme der im Text thematisierten CO2-Abgabe – in folgender oder gleichwertiger Weise dar, z. B.:
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Energieeffizienz-Kennzeichnungen: Das Kennzeichnen von Produkten mit der jeweiligen Energieeffizienzklasse ermöglicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einfachen Vergleich der Energieeffizienz. Aufgrund des Einsparpotenzials fördert dies den Kauf von energieeffizienten Produkten. Unternehmen werden dadurch motiviert, energieeffizientere Produkte zu entwickeln. Durch die Nutzung energieeffizienterer Produkte wird der Gesamtenergieverbrauch gesenkt, was zu einer Reduzierung der Emissionen beiträgt.
Oder:
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Umweltauflagen: Ge- und Verbote in Form von direkten, umweltbezogenen Verhaltensvorschriften, deren Nicht-Einhaltung zu negativen Sanktionen führt. So werden beispielsweise Betriebsgenehmigungen nur unter der Bedingung erteilt, dass die bei der Produktionstätigkeit entstehenden Schadstoffemissionen eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten oder dass modernste Umwelttechnologie zur Minimierung der Emissionen eingesetzt wird.
Oder:
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Anpassungshilfen: Meist befristet und übergangsweise gewährte Subventionen als Anreiz für klimafreundliches Verhalten und Investitionen in umweltfreundliche Technologien zwecks Reduktion negativer externer Effekte, wie beispielsweise die Bundesförderung für energieeffizienten Gebäudebau.
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Stelle ein zweites Intrument der Umweltpolitik und seine jeweiligen Funktionsweise – mit Ausnahme der im Text thematisierten CO2-Abgabe – dar.
Beispiele siehe oben.
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Erörtere unter Einbeziehung der Position des Autors anhand eines ersten umweltpolitischen Instrumentes, inwiefern sich die Energiewende angemessen gestalten lässt und berücksichtigt dabei auch wirtschaftliche sowie soziale Aspekte, z. B.:
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CO2-Bepreisung:
eher zustimmend
eher ablehnend
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Das Instrument könnte unmittelbar Anreize zur Verringerung des CO2-Ausstoßes setzen. Aufgrund der Motivation einer geringeren finanziellen Belastung sind Verhaltensänderungen im Sinne einer CO2-Einsparung abzusehen. Vermeidung von CO2 könnte in diesem Zusammenhang handlungsleitend werden. (Wirksamkeit)
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Eine CO2-Abgabe könnte als gerecht wahrgenommen werden. Das Instrument belastet die Verursacherinnen und Verursacher klimaschädlichen Verhaltens in Abhängigkeit von der Höhe ihrer Emissionen, was als gerecht empfunden und somit von der Gesellschaft angenommen werden könnte. (Akzeptanz)
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Das Instrument könnte – anders als vom Autor angenommen – als ungerecht wahrgenommen werden. Haushalte oberer Einkommensschichten könnten, aufgrund ihres hohen Maßes an finanzieller Unabhängigkeit, weitgehend unbeeinflusst CO2 verbrauchen. Geringverdienende jedoch müssten, aufgrund der geringeren finanziellen Ressourcen, ihr Handeln anpassen. (soziale Gerechtigkeit)
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Eine CO2-Bepreisung könnte die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands einschränken. Die Herstellungskosten von Gütern könnten durch eine CO2-Bepreisung derart steigen, dass in Deutschland energieintensiv produzierende Firmen international nicht mehr konkurrenzfähig sein könnten. (Wettbewerbsfähigkeit)
Oder:
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Umweltauflagen
eher zustimmend
eher ablehnend
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Umweltauflagen könnten ein wichtiger Beitrag zur Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlage sein. Die direkte Wirksamkeit des Instruments könnte umweltschädliches Verhalten, z. B. in Bezug auf die Emission von schädlichen Klimagasen, begrenzen bzw. unterbinden, wodurch ein wichtiger Beitrag zur Dekarbonisierung geleistet werden könnte. (Wirksamkeit)
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Umweltbezogene Vorschriften und Verbote bewirken unternehmerische Anreize für Innovationen im Bereich erneuerbarer, klimaneutraler Energien, die sich langfristig auch zu Standortvorteilen aufgrund einer Verringerung oder Vermeidung produktionsbezogener Umweltschutzkosten entwickeln könnten. (Wettbewerbsfähigkeit)
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Umweltauflagen könnten Menschen mit niedrigem Einkommen härter treffen, da sie einen größeren Anteil ihres Einkommens für die Anpassung an neue Umweltstandards ausgeben müssten. Dies würde die soziale Ungleichheit verstärken. (soziale Gerechtigkeit)
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Vorschriften und Verbote könnten die Wirtschaft lähmen. Wenn Umweltauflagen im nationalen Alleingang erfolgen, könnten diese eine standortschädigende Wirkung entfalten. Abwanderung energieintensiver Industrien wie bspw. der Chemieindustrie in das Ausland könnte die Folge sein. (Wettbewerbsfähigkeit)
Oder:
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Anpassungshilfen
eher zustimmend
eher ablehnend
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Anpassungshilfen könnten von der Gesellschaft gut angenommen werden. Die Gewährung von Subventionen würde nicht unmittelbar die Freiheit der Akteure einschränken, da diese die Wahl hätten, mithilfe der Subventionen Umweltschutz zu betreiben oder aber – wenngleich ohne finanzielle Unterstützung – das bisherige Handeln weiter zu verfolgen. (Akzeptanz)
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Anpassungshilfen könnten die Wirtschaft ankurbeln. Durch die Förderung von Investitionen in umweltfreundliche Technologien könnten, aufgrund einer gesteigerten Nachfrage, neue Arbeitsplätze in verschiedenen Sektoren, wie zum Beispiel im Bereich der erneuerbaren Energien und der nachhaltigen Landwirtschaft, entstehen. Langfristig könnte dies zu einer stabilen und nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. (Wachstumssicherung)
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Anpassungshilfen an Unternehmen stellen einen Eingriff in den freien Markt dar. Langfristig könnten solche Maßnahmen die Innovationskraft und Effizienz der Unternehmen beeinträchtigen, wenn sie sich auf staatliche Unterstützung verlassen, anstatt sich den Marktbedingungen anzupassen. (systemische Stabilität)
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Anpassungshilfen könnten als ungerecht wahrgenommen werden. Die Finanzierung der Hilfen erfolgt aus dem Steuereinkommen und belastet somit alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gleichermaßen – unabhängig davon, in welchem Maße sie einen umweltschädigenden Lebensstil führen. (soziale Gerechtigkeit)
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Erörtere unter Einbeziehung der Position des Autors anhand eines zweiten umweltpolitischen Instrumentes, inwiefern sich die Energiewende angemessen gestalten lässt und berücksichtigt dabei auch wirtschaftliche sowie soziale Aspekte. Beispiele siehe oben.
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Nehme in einem in sich konsistenten Argumentationsgang unter explizitem Ausweis und Gewichtung leitender Urteilskriterien Stellung zu der Frage, inwiefern sich die Energiewende angemessen gestalten lässt.
Mögliche Kriterien, z. B.:
Wirksamkeit, Akzeptanz, soziale Gerechtigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Wachstumssicherung, systemische Stabilität