Aufgabe C – Sterbehilfe, Kreuz & Auferstehung
Thema
Sterbehilfe sowie Kreuz und Auferstehung Jesu
Aufgabenstellung
Fasse den vorliegenden Text zusammen. (Material)
In diakonischen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern ist das Logo der Diakonie Deutschland zu sehen, das im Zentrum ein Kreuz enthält. Erläutere ausgehend vom Text die Bedeutung von Kreuz und Auferstehung Jesu für den Umgang mit Leid.
„Der Wunsch der Mehrheit der Kirchenmitglieder, mit der Frage der Suizidassistenz toleranter und lebensnäher umzugehen, ist ernst zu nehmen. Zugleich sind vulnerable Menschen in einer inklusiven Gesellschaft zu schützen.“ (Material)
Diskutiere das Dilemma im Kontext von Utilitarismus und christlicher Ethik.
Material
Suizid – Vorbeugen und Helfen (2021)
Reiner Anselm, Isolde Karle und Ulrich Lilie
Im Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot geschäftsmäßiger Förderung der
Selbsttötung für verfassungswidrig. Dieses Urteil misst dem Recht Einzelner höheres Gewicht bei als
dem kollektiven Recht auf Schutz des Lebens. Eine gesetzliche Neuregelung, die diesem Urteil
Rechnung trägt, steht bis heute aus. An der gesellschaftlichen Debatte beteiligen sich auch die
Kirchen, die sich der Frage stellen müssen, ob sie (in besonderen Ausnahmefällen) assistierten Suizid
in Einrichtungen der Diakonie, dem Sozialverband der Evangelischen Kirchen in Deutschland,
zulassen.
1 paternalistisch – autoritär, entmündigend
2 pathologisieren – eine Verhaltensweise als krankhaft bewerten
3 stigmatisieren – ächten, in ein negatives Licht rücken
4 Hintergrund ist hier die Vorstellung, nur Gott allein urteile über Leben und Tod.
5 Ambiguität – Mehr-, Doppeldeutigkeit
6 per se – aus sich heraus, von selbst
7 vulnerabel – verletzlich, verwundbar
8 Gefordert ist ein Schutz vulnerabler (z. B. schwerkranker oder pflegebedürftiger) Menschen vor gesellschaftlichem Druck, der zu Missbrauch bzw. übermäßig häufiger Anwendung/Durchführung des assistierten Suizids führen könnte.
Reiner Anselm (*1965): evangelischer Theologe
Isolde Karle (*1963): evangelische Theologin
Ulrich Lilie (*1957): evangelischer Theologe
Quelle: Reiner Anselm, Isolde Karle, Ulrich Lilie: Suizid: Vorbeugen und Helfen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.05.2021.
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Teilaufgabe 1
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Einleitung: In dem 2021 erschienenen Artikel Suizid: Vorbeugen und Helfen nehmen die Theologin Karle und die Theologen Anselm und Lilie Stellung zur Frage nach einer christlich und diakonisch verantwortbaren Haltung zum assistierten Suizid.
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Grundsätzlich müsse Kirche sich dem ethischen Dilemma Suizidassistenz versus Verpflichtung zum Lebensschutz stellen – gerade angesichts der heutigen Hochleistungsmedizin, welche permanent Entscheidungen an den Grenzen des Lebens einfordere.
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Dabei ergebe sich die Anfrage, ob in Einzelfällen nicht die Interessen der Institution Kirche zugunsten der seelsorglichen Begleitung zurückzustehen hätten.
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Sterbewünsche und Suizidabsichten seien ernst zu nehmen, denn nach christlicher Sicht bestehe zwar ein vorbehaltloses Recht auf Leben, aber keine Pflicht. Die Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes stimme insofern mit christlichen Maximen überein.
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Die Kirchen hätten den Suizid lange Zeit in autoritärer Weise verurteilt, doch sei er nicht zwangsläufig als Sünde zu verstehen.
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Menschen könnten in eine Lage kommen, die von außerordentlichem Leid geprägt sei und sich für sie subjektiv als unerträglich darstelle. Hier könne der Suizidwunsch auch als Akzeptanz der eigentlichen Endlichkeit verstanden werden und sich die Anerkennung dieses Wunsches als Ausdruck christlicher Barmherzigkeit erweisen.
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Gerade Christen sollten für menschliche Nöte sensibel sein und Leidenden in belastenden Situationen beistehen.
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Die Autorin und die Autoren betonen mehrfach, der assistierte Suizid dürfe lediglich ein äußerster Grenzfall sein. Er dürfe weder von der diakonischen Einrichtung initiiert noch in deren Angebotspalette aufgenommen werden.
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Die in der Gegenwart sichtbar werdende Forderung, vorurteilsfreier mit der Frage um die assistierte Suizidproblematik umzugehen, und das gleichzeitige Anliegen, verletzliche Mitglieder der Gesellschaft zu schützen, bildeten dabei die Spannbreite der ambivalenten Dilemmasituation ab.
Teilaufgabe 2
Bedeutung von Kreuz und Auferstehung Jesu für den Umgang mit Leid
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Die im Text beschriebene Erfahrung „Es ist genug. Ich bin an einem Punkt angelangt, wo ich nicht mehr kann, das Leiden wird mir zu viel, ich möchte und kann die letzte Wegstrecke nicht mehr gehen“ (Material) erinnert an Jesus in Gethsemane (Mk 14,32–42), dessen Seele „betrübt bis an den Tod“ ist und der sich wünscht, der Kelch möge an ihm vorübergehen.
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Die Autorin und die Autoren sprechen in diesem Kontext davon, es sei etwas anderes, das Leiden eines anderen zu sehen als selbst zu leiden. Indem Jesus seinen eigenen Leidensweg auf sich nimmt und konsequent bis ans Kreuz zu Ende geht, ist er in seinem Leiden den (leidenden) Menschen außerordentlich nahegekommen.
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Seine Passion zeigt, dass er mit allen Schwachen und Leidenden solidarisch ist. Menschen, die über assistierten Suizid nachdenken, leiden außerordentlich. Gemäß Karle, Anselm und Lilie kann eine solche Solidarität im Zusammenhang mit dem assistierten Suizid als „Akt christlicher Barmherzigkeit“ verstanden werden.
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Jesu Kreuzestod wird unter Rückbezug auf alttestamentliche Vorstellungen u. a. etwa auf das Motiv des leidenden Gottesknechts (Jes 53,4–5), Sündenbocks (Lev 16,15–22), Passahlamms (Ex 12), der Besiegelung des Bundes (1 Kor 11,25) unterschiedlich gedeutet. Alle Auslegungsmodelle stimmen darin überein, dass Jesu Tod eine zentrale, heilsbringende Bedeutung für den Glaubenden hat. Durch sein Leben und seinen Tod hat Jesus den Menschen Erlösung gebracht, d. h., sie von der Macht der Sünde und vom endgültigen Tod befreit. Hier kann Schuld, die ein assistierter Suizid mit sich bringen kann, mitgedacht werden.
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Gott ist in der Passion Jesu selbst Agierender um der Menschen willen. Er nimmt die Sünden der Menschen auf sich, aber fordert keine Vergeltungsopfer, um sich besänftigen zu lassen. Christus starb nicht, damit Gott uns liebt, sondern weil Gott uns liebt (Vgl. Joh 3,16). Gott muss nicht versöhnt werden, sondern versöhnte in Christus die Welt mit sich selbst (2 Kor 5,19). Vor dem Hintergrund dieser unbedingten Annahme durch Christus kann eine Entscheidung zur Beendigung des Leids durch Suizid auch „Ausdruck eines spirituellen Einverständnisses, der Akzeptanz des Todes und der Endlichkeit sein“.
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Durch Jesu Tod und Auferstehung wird seine Reich-Gottes-Verkündigung bestätigt. Die Auferweckung Jesu wird zum Ausdruck dafür, dass sich Gott zum Gekreuzigten bekennt. Das Evangelium Jesu von der vorleistungslosen Annahme durch den liebenden Gott wird damit bestätigt. Eine solche bedingungslose Annahme gilt auch den „vulnerablen Menschen“ – den Schwachen, Kranken, Leidenden und Sterbenden, deren Schutzwürdigkeit die Autorin und die Autoren am Ende ihrer Ausführungen anführen.
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Kreuz und Auferstehung gehören untrennbar zusammen. Wenn der Tod das Ende der unzählig vielen Leidenden wäre, dann wäre der Tod letztlich stärker als das Leben. Mit der Auferstehung Jesu hat Gott ein Zeichen dafür gesetzt, dass der Tod das Leben nicht sinnlos macht, das gilt auch im Falle eines Freitods, der übergroßem Leid ein Ende setzt.
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Die christliche Zusage der Zuwendung Gottes selbst in Leid und Tod kann auch zu einer befreienden Erfahrung werden. Ein leidender, suizidwilliger Mensch kann dadurch Hoffnung auf Erlösung, vielleicht auch neuen Lebensmut schöpfen und möglicherweise seine Entscheidung überdenken.
Aufgabe 3
Dilemma, vor das die Problematik um den assistierten Suizid die Gesellschaft stellt
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Die Kirchen betrachten Suizid weitgehend nicht mehr per se als Sünde, sondern erkennen an, dass „im Angesicht der Hochleistungsmedizin“ aktiv Entscheidungen getroffen werden müssen, welche auch die Entscheidung für einen bzw. den Wunsch nach einem assistierten Suizid beinhalten können. Kirche stellt sich den „Grauzonen des Lebens und dessen Ambiguität“ und entzieht sich dem nicht länger. Insofern möchte sie „mit der Frage der Suizidassistenz toleranter und lebensnäher“ umgehen.
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Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass durch eine gesetzliche Öffnung und Ausweitung des assistierten Suizids Menschen in Grenzsituationen des Lebens unter Druck geraten: Etwa aus der Befürchtung oder Erfahrung heraus, den sie pflegenden Menschen zur Last zu fallen, könnten sie sich gedrängt fühlen, einen Suizidwunsch zu äußern, den sie gar nicht empfinden. Auch können Angehörige oder Pflegende etwa aufgrund von Überlastung dazu verleitet werden, zum assistierten Suizid zu raten oder gar zu drängen. Dem möchte die Kirche (und sicher ebenso die Gesellschaft) nicht Vorschub leisten, indem sie zu tolerant mit der Suizidassistenz umgeht.
Heranziehung und Abwägung von Argumenten sowohl des Utilitarismus als auch der christlichen Ethik
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Der Utilitarismus bewertet menschliches Handeln gemäß der Nützlichkeit seiner Folgen (Konsequenzprinzip). Als nützlich gilt, was Glück schafft bzw. vermehrt und Leid beseitigt (hedonistisches Prinzip). Dabei geht es stets darum, das Glück für die größtmögliche Zahl an Beteiligten zu vermehren, nicht nur für die Handelnden allein (universalistisches Prinzip).
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Bei der Problematik der Suizidassistenz zeigt sich zunächst, dass die Zahl der Beteiligten deutlich über die Suizidentin/den Suizidenten selbst hinausgeht: Beteiligt sind medizinisches und ggf. pflegendes Personal, evtl. Angehörige und letztlich alle, die das Gesundheitssystem finanzieren, das ggf. hohe Kosten für Pflege und Therapie der möglicherweise sterbewilligen Person aufbringt.
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Streng utilitaristisch betrachtet, kann man zu dem Schluss kommen, dass es für sehr viele Menschen Leid vermindert und Glück vermehrt, wenn der assistierte Suizid legalisiert wird: Pflege und Gesundheitssystem werden entlastet, Ärzte und Ärztinnen befinden sich nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone, wenn sie Sterbewilligen zum Tod verhelfen, das Leid der betroffenen Person wird beendet. Lediglich mit Blick auf die Angehörigen mag die Einschätzung weniger eindeutig sein: Auch wenn ein Familienmitglied sehr leidet, hängen manche Angehörige sehr an ihm oder ihr und möchten sie oder ihn nicht hergeben, schon gar nicht aktiv unterstützend.
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Auch diejenige leidende Person, die den Suizidwunsch unter Druck (s. o.) äußert, denkt letztlich utilitaristisch, wenn sie meint, es gehe ja allen besser, wenn sie stürbe, denn sie sei ja nur noch eine Belastung für alle.
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Zwischenfazit: Streng utilitaristisch betrachtet liegt unter Umständen kein Dilemma vor. Größtmögliches Glück für die größtmögliche Anzahl an Beteiligten kann aus utilitaristischer Sicht berechnet werden. Demnach wird assistierter Suizid angewandt, wenn er größtmöglichen Nutzen bietet.
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Christliche Ethik hingegen rechnet nicht. Ihr liegen die Menschenwürde, der Dekalog, Jesu Lehre und Vorbild und die Rechtfertigungslehre Martin Luthers zugrunde. Alle diese Grundlagen können mit der Problematik des assistierten Suizids verschränkt werden.
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Die Menschenwürde leitet sich nach christlichem Verständnis schöpfungstheologisch aus Gen 1,26–27, aus der Gottebenbildlichkeit ab: Weil der Mensch Abbild Gottes ist, eignet ihm Würde, gänzlich unabhängig von seinem Tun. Sie ist verankert in seinem Mensch-Sein, kann weder erworben noch aberkannt werden. Vor diesem Hintergrund kann die Suizidassistenz unterschiedlich betrachtet werden: Dem vulnerablen, schwächsten Menschen eignet unbedingte Würde, unabhängig von jeglichen Voraussetzungen. Diese Würde kann er nicht verlieren, auch wenn er sich für Suizidassistenz entscheidet. Gleichzeitig schützt der Würdebegriff den vulnerablen Menschen, der sich gegen eine solche Assistenz entscheidet.
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Ergänzend kann Luthers Rechtfertigungsgedanke vor dem Hintergrund der unbedingten Annahme (sola gratia und sola fide) jenseits aller Leistungsfähigkeit zum Schutz des vulnerablen Menschen innerhalb der Gesellschaft beitragen und vor einem möglichen Missbrauch des assistierten Suizids schützen.
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Jesu Lehre begegnet uns in seinen Gleichnissen. In den Gleichnissen vom Verlorenen (Lk 15,3–32) macht er sehr deutlich, dass es vor Gott nicht – wie dem Utilitarismus – um das größtmögliche Glück für möglichst viele geht, sondern dass das Einzelne, Kleine, vermeintlich Unwichtige (mindestens!) ebenso wichtig ist wie alles andere zusammen. Für die Frage des assistierten Suizids könnte man folgern, dass die Würde eines Einzelnen nicht gegen die Anliegen einer Mehrheit aufgerechnet werden kann.
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Im Gespräch mit den Pharisäern formuliert Jesus das Doppelgebot der Liebe (Mt 22,37–39). Damit sind wir Menschen gehalten, aus unserer Gottesbeziehung heraus zu handeln und unserem Mitmenschen in Liebe zu begegnen. Ein Verbot des assistierten Suizids lässt sich hieraus nicht ableiten, wohl aber die Forderung zu sorgfältigster Prüfung jedes einzelnen Falles, so auch Karle, Anselm und Lilie.
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Jesu Vorbild lehrt ganz eindeutig die Zuwendung zu den Schwachen, Ausgegrenzten, am Rand Stehenden (z. B. sein Umgang mit dem Zöllner Zachäus (Lk 19,1–10) oder der Ehebrecherin (Joh 8,2–11). Gerade wenn Menschen unter dem Druck der Mehrheit standen, ergriff Jesus Partei für die Unterdrückten. Dies verpflichtet Christinnen und Christen dazu, in Fragen des assistierten Suizids die Position der möglichen Suizidentin angemessen zu berücksichtigen.
Fazit
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Es ist bewertend festzustellen, dass die Kirchen sich dem genannten Dilemma nicht unter Verweis auf ein pauschales Tötungsverbot oder ein anderes unbedingtes Dogma entziehen können.
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Auch können sie nicht utilitaristisch argumentieren und quasi objektiv anhand der Menge der potenziell Glücklichen ausrechnen, was im Einzelfall zu tun sei, denn der Utilitarismus widerspricht der in der christlichen Ethik verankerten Zuwendung zum Kleinen, Schwachen, Unterdrückten. Das Dilemma ist also auszuhalten, auf dem Schutz der vulnerablen Personen sollte jedoch das Hauptaugenmerk liegen, weil dies auch das Zentrum der christlichen Lehre ist.