Aufgabe 1 — Mensch und Künstliche Intelligenz
Aufgabenstellung
Gib den Gedankengang des Textes von Ahmad Milad Karimi wieder.
Erläutere das biblische Menschenbild. Berücksichtige dabei Aussagen des Textes.
Entfalte ausgehend vom Text Möglichkeiten und Grenzen der interreligiösen Verständigung.
Erörtere an einem ausgewählten Beispiel die Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Beziehe dich dabei auch auf den Text.
Material
Ahmad Milad Karimi, Ist die KI der bessere Gott?, Publik-Forum 03/2025, Quelle, letzter Zugriff am 02.10.2026, gekürzt.
Erläuterungen
Ahmad Milad Karimi (geboren 1979) ist islamischer Philosoph.
Gewichtung der Teilaufgaben
Teilaufgabe 1: 25%
Teilaufgabe 2: 25%
Teilaufgabe 3: 25%
Teilaufgabe 4: 25%
Hilfsmittel
Bibel
Material: Ahmad Milad Karimi — Ist die KI der bessere Gott?
1 Denkrichtung, die menschliche Fähigkeiten durch den Einsatz neuer Technologien zu erweitern sucht
2 Denkrichtung, die darauf ausgerichtet ist, traditionelle Konzeptionen des Menschseins zu überwinden
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Karimi setzt sich mit der Frage auseinander, wie die Fortschritte der Künstlichen Intelligenz das menschliche Selbstverständnis herausfordern. Das gegenwärtige Streben nach Optimierung und Perfektion zwinge den Menschen dazu, neu über die Frage nachzudenken, wer er sei. Eine abschließende Antwort auf diese Frage könne es jedoch nicht geben (Vgl. Z. 1ff.).
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Aus religiöser Perspektive erschöpfe sich das Leben nicht im bloßen Überleben. Es sei vielmehr von Sinnsuche und der Hoffnung auf ein gelingendes Leben geprägt. Erfahrungen wie Liebe, Freude und menschliche Verbundenheit ließen sich weder programmieren noch berechnen. Auch die Würde des Menschen sei nicht messbar und hänge nicht vom Gelingen oder Scheitern eines Lebens ab. Fehlbarkeit, Endlichkeit, Verletzlichkeit und Leiblichkeit gehörten zum Menschsein (Vgl. Z. 7ff.).
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Diesen Gedanken verbindet Karimi mit den drei abrahamitischen Religionen: Im Judentum gehe Gott einen Bund mit den Menschen ein, im Christentum werde Gott selbst Mensch und im Islam zeige er sich als „Gott der Menschen“ (Z. 21f.). Gemeinsam sei ihnen die Überzeugung, dass Gott den begrenzten Menschen annehme. Der Mensch genüge deshalb in seiner Schwäche und Unvollkommenheit. Damit wirkten die Religionen zwar „aus der Zeit gefallen“ (Z. 28f.), gerade darin liege aber ihre eigentliche Aufgabe: unzeitgemäß zu sein und einem Sog zu widerstehen, der alles Leben nach Perfektibilität und Fortschritt bemisst (Vgl. Z. 26ff.).
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Dem stellt Karimi trans- und posthumanistische Vorstellungen gegenüber. Diese betrachteten den Menschen als ein technisch zu verbesserndes Projekt und deuteten Alter, körperliche Begrenztheit und Tod als zu überwindende Mängel. Ziel sei ein stärkerer, intelligenterer und langlebigerer „Homo digitalis“ (Z. 43). Zwar könne KI als Instrument sinnvoll sein, sie sei jedoch keine eigenständig denkende Intelligenz, sondern ein datenbasiertes System, das menschliches Denken simuliere (Vgl. Z. 35ff.).
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Eine vermeintlich allwissende KI kenne weder Staunen, Demut und Trauer noch das Bewusstsein der eigenen Endlichkeit. Menschliche Freiheit bestehe dagegen nicht in Perfektion, sondern in der Möglichkeit, trotz eigener Fehler immer wieder neu zu beginnen (Vgl. Z. 53ff.). Insofern betreffe KI den Kern der Theologie in zweifacher Hinsicht: das Denken des Glaubens und das Selbstverständnis des Menschen. Weil KI eine neue Art der Erlösung verspreche, dürfe die Theologie sie nicht ignorieren (Vgl. Z. 58ff.). Der angestrebte „Gott 2.0“ sei kein transzendenter Gott, sondern eine vom Menschen geschaffene Projektion seiner Optimierungswünsche (Vgl. Z. 58ff.).
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Abschließend betont Karimi, dass Menschsein nicht durch Makellosigkeit, sondern durch Beziehungen zur Schöpfung, zu anderen Menschen und zu Gott bestimmt sei. Auch Abraham, Mose und Maria seien keine fehlerlosen Helden, sondern Menschen, die an ihren Grenzen wüchsen. Ein Gott, der Menschen in ihrer Unvollkommenheit liebe, ermögliche Selbstannahme. Angesichts der zunehmenden Leistungsfähigkeit von Maschinen bestehe die Aufgabe darin, die eigene Unvollkommenheit neu zu würdigen. Eine Theologie der Imperfektibilität könne so befreiend wirken (Vgl. Z. 75ff.).
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Karimi stellt die menschliche „Imperfektibilität“ (Z. 22) in den Mittelpunkt. Fehlbarkeit, Endlichkeit, Verletzlichkeit und Leiblichkeit gehörten zum Menschen. Seine Würde sei unabhängig von Gelingen, Leistung oder Scheitern und deshalb nicht messbar (Vgl. Z. 13ff.).
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Der Mensch lebe in Beziehungen zur Schöpfung, zu anderen Menschen und zu Gott. Diese Beziehungen seien nicht vollkommen, aber gerade deshalb lebendig (Vgl. Z. 75ff.). Das Bewusstsein der eigenen Grenzen begründe die Sehnsucht nach Transzendenz (Vgl. Z. 79ff.).
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Menschliche Freiheit zeige sich nach Karimi nicht in Makellosigkeit, sondern darin, fehlbar zu bleiben und immer wieder neu beginnen zu können (Vgl. Z. 53ff.). Weil Gott den Menschen in seiner Unvollkommenheit liebe, könne dieser auch sich selbst annehmen (Vgl. Z. 86ff.).
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Anknüpfend an diese Aussagen lässt sich das biblische Menschenbild entfalten:
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Der Mensch ist Geschöpf und Ebenbild Gottes (Vgl. Gen 1,26f.). Seine Würde ist daher jedem Menschen von Gott zugesprochen und weder von Leistung und Gesundheit noch vom gesellschaftlichen Nutzen abhängig. Als Geschöpf ist der Mensch zugleich endlich, leiblich und auf Gott angewiesen.
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Der Mensch lebt in Beziehung zu Gott, zu seinen Mitmenschen und zur übrigen Schöpfung. Im Rahmen des Schöpfungsauftrags ist er dazu bestimmt, die Erde verantwortlich zu gestalten und zu bewahren (Vgl. Gen 1f.). Die Gottes- und Nächstenliebe konkretisiert diese Verantwortung gegenüber anderen Menschen (Vgl. Mt 22,34–40).
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Gottebenbildlichkeit begründet Freiheit und Gestaltungsfähigkeit, setzt menschlicher Selbstüberhebung aber zugleich Grenzen. Der Mensch darf schöpferisch und technisch handeln, ist jedoch nicht selbst Gott. Gen 2–3 und die Erzählung vom Turmbau zu Babel können als Warnung vor dem Versuch verstanden werden, die eigene Geschöpflichkeit und Begrenztheit zu überwinden (Vgl. Gen 11).
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Der Mensch ist Sünder und Gerechtfertigter zugleich. Er verfehlt seine Verantwortung und beschädigt die Beziehungen zu Gott, zu den Mitmenschen und zu sich selbst. Deshalb bleibt er auf Gottes Vergebung und Zuwendung angewiesen. Durch Jesus Christus ist ihm Gottes unbedingte Liebe zugesagt (Vgl. Röm 3,21–31).
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Die Zuwendung Jesu zu Kranken, Ausgegrenzten und schuldig Gewordenen verdeutlicht, dass menschliche Würde nicht von moralischer Makellosigkeit abhängt. Kreuz und Auferstehung begründen die Hoffnung, dass Schuld, Leid und Tod nicht das letzte Wort behalten.
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Weil der Mensch von Gott angenommen ist, muss er seinen Wert nicht durch Selbstoptimierung herstellen. Diese Entlastung befreit dazu, Verantwortung zu übernehmen, Fehler einzugestehen und einen neuen Anfang zu wagen. Das biblische Menschenbild widerspricht damit jeder Vorstellung, der Mensch müsse technisch vervollkommnet werden, um wertvoll zu sein.
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Karimis Text bietet mehrere Anknüpfungspunkte für die interreligiöse Verständigung:
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Judentum, Christentum und Islam verstehen menschliches Leben als mehr als bloßes Überleben. Es ist von Sinnsuche und der Hoffnung auf ein gelingendes Leben geprägt (Vgl. Z. 7ff.). Diese gemeinsame anthropologische Grundfrage kann einen Dialog eröffnen.
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Die drei Religionen verbindet nach Karimi die Überzeugung, dass Gott den Menschen in seiner Unvollkommenheit annimmt: durch den Bund im Judentum, durch die Menschwerdung im Christentum und durch die islamische Rede vom „Gott der Menschen“ (Z. 21f.). Fehlbarkeit, Endlichkeit und Leiblichkeit heben die Würde des Menschen nicht auf (Vgl. Z. 17ff.).
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Abraham, Mose und Maria sind gemeinsame Identifikationsfiguren. Ihre Geschichten zeigen Menschen, die zweifeln, Grenzen erfahren und an diesen wachsen (Vgl. Z. 83ff.). Ein Vergleich ihrer unterschiedlichen Deutungen kann Gemeinsamkeiten und Differenzen sichtbar machen.
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Aus dem gemeinsamen Verständnis des Menschen als Beziehungswesen ergibt sich eine Grundlage für gemeinsames ethisches Handeln. Die Religionen können sich gegen Ideologien wenden, die technischen Fortschritt zum alleinigen Maßstab erklären und „Hybris als Heil propagieren“ (Z. 34).
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Über den Text hinaus lassen sich folgende Möglichkeiten der Verständigung entfalten:
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Religionsgemeinschaften können bei sozialen, ökologischen und humanitären Herausforderungen zusammenarbeiten und sich beispielsweise beim Umgang mit KI gemeinsam für Menschenwürde, Gerechtigkeit und den Schutz verletzlicher Personen einsetzen.
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Initiativen wie das Parlament der Weltreligionen oder das Projekt Weltethos zeigen, dass Religionen trotz unterschiedlicher Glaubenslehren gemeinsame ethische Maßstäbe formulieren können.
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Die komparative Theologie ermöglicht einen vertieften Dialog, indem Angehörige einer Religion die Überlieferungen einer anderen Tradition aus deren eigener Perspektive kennenlernen, ohne bestehende Unterschiede vorschnell aufzulösen.
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Ein pluralistisches Religionsverständnis, wie es etwa John Hick vertritt, kann Offenheit fördern. Danach beziehen sich die Religionen auf dieselbe transzendente Wirklichkeit, nehmen sie aufgrund ihrer geschichtlichen und kulturellen Prägung jedoch unterschiedlich wahr.
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Der interreligiösen Verständigung sind zugleich Grenzen gesetzt:
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Die Rede von Bund, Menschwerdung und „Gott der Menschen“ bezeichnet keine identischen Vorstellungen. Besonders die christliche Lehre von der Menschwerdung Gottes und der Trinität ist mit dem jüdischen und islamischen Verständnis des Monotheismus nicht ohne Weiteres vereinbar. Auch die Bedeutung Jesu, die Stellung Mohammeds und das Verständnis von Bibel und Koran unterscheiden sich grundlegend.
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Exklusivistische Positionen beanspruchen die letztgültige Wahrheit oder den entscheidenden Heilsweg allein für die eigene Religion. Dadurch kann der Dialog an Grenzen gelangen. Pluralistische Ansätze können umgekehrt als Relativierung der eigenen Glaubensüberzeugungen kritisiert werden.
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Historische Belastungen, politische Konflikte, Diskriminierungserfahrungen und unterschiedliche kulturelle Prägungen können den Willen zur Verständigung erschweren. Theologische Gemeinsamkeiten allein überwinden solche Konflikte nicht.
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Interreligiöse Verständigung setzt daher weder die Aufgabe eigener Überzeugungen noch die Herstellung einer einheitlichen Religion voraus. Sie kann darin bestehen, Gemeinsamkeiten zu nutzen, Unterschiede präzise zu verstehen, diese respektvoll auszuhalten und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.
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Als Beispiel für die Erörterung der Nutzung Künstlicher Intelligenz eignet sich ihr Einsatz in der Pflege. KI-gestützte Assistenzsysteme können Bewegungen erfassen, an Medikamente erinnern, Sturzgefahren erkennen, Pflegedokumentationen erleichtern oder einfache Gespräche führen. Das Beispiel berührt zugleich besonders verletzliche Menschen und einen Lebensbereich, der wesentlich von persönlicher Zuwendung geprägt ist.
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Für den Einsatz von KI in der Pflege können folgende Aspekte angeführt werden:
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Assistenzsysteme können körperlich anstrengende oder wiederkehrende Tätigkeiten übernehmen und bei einem Sturz schnell Hilfe rufen. Dadurch werden Pflegebedürftige und Pflegekräfte entlastet.
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KI kann die Selbstständigkeit älterer oder eingeschränkter Menschen fördern, beispielsweise durch Erinnerungsfunktionen, sprachgesteuerte Hilfen, Übersetzungen oder barrierearme Kommunikation.
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Pflegekräfte könnten durch die technische Unterstützung mehr Zeit für Tätigkeiten gewinnen, bei denen menschliche Wahrnehmung und persönliche Zuwendung unverzichtbar sind.
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Aus utilitaristischer Sicht ist der Einsatz zu befürworten, wenn er das Wohlergehen möglichst vieler Beteiligter erhöht und Belastungen verringert.
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Auch aus christlicher Perspektive ist technische Entwicklung nicht grundsätzlich abzulehnen. Die von Gott geschenkte Freiheit und der Schöpfungsauftrag schließen die verantwortliche Anwendung von Technik ein. Karimi erkennt ausdrücklich an, dass KI als Instrument für das Leben bedeutsam sein könne (Vgl. Z. 45ff.).
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Gegen einen uneingeschränkten Einsatz von KI in der Pflege sprechen folgende Aspekte:
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Pflege besteht nicht nur aus messbaren Abläufen. Trost, Mitgefühl und das gemeinsame Aushalten von Leid lassen sich nicht auf Datenverarbeitung reduzieren. Karimi betont, Menschsein verwirkliche sich in Beziehungen zur Schöpfung, zu anderen Menschen und zu Gott (Vgl. Z. 75ff.). Ein System kann Anteilnahme sprachlich simulieren, empfindet jedoch weder Trauer noch Mitgefühl.
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Ersetzt ein Pflegeroboter regelmäßige menschliche Begegnungen, drohen Einsamkeit und der Eindruck, pflegebedürftige Menschen seien vor allem ein organisatorisches oder finanzielles Problem.
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Eine lückenlose technische Überwachung kann zwar die Sicherheit erhöhen, greift jedoch in Privatsphäre und Selbstbestimmung ein. Besonders bei Demenz oder schwerer Krankheit ist eine freie und informierte Zustimmung nicht immer möglich.
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Bei Fehlentscheidungen bleibt zu klären, wer Verantwortung und Schuld trägt. Medizinische und pflegerische Verantwortung darf nicht an ein vermeintlich autonomes System abgeschoben werden.
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Fehlerhafte oder einseitige Trainingsdaten können bestimmte Personengruppen benachteiligen. Zudem droht eine ungerechte Verteilung, wenn wohlhabende Menschen persönliche Pflege mit technischer Unterstützung erhalten, während anderen lediglich kostengünstige Automaten zur Verfügung stehen.
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Karimis Kritik am Trans- und Posthumanismus warnt davor, Alter, Pflegebedürftigkeit und körperliche Schwäche bloß als technische Defekte zu betrachten. Die Würde eines Menschen hängt weder von Selbstständigkeit und Leistungsfähigkeit noch von seiner Optimierbarkeit ab (Vgl. Z. 35ff.).
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Ein verantwortbarer Einsatz setzt deshalb klare Grenzen voraus: KI sollte Pflegekräfte unterstützen, sie aber nicht als Beziehungspersonen ersetzen. Letztentscheidungen müssen bei verantwortlichen Menschen liegen. Datenschutz, transparente Funktionsweisen, regelmäßige Kontrollen, ein gerechter Zugang und die Möglichkeit, ein System abzulehnen, müssen gewährleistet sein. Die durch Technik eingesparte Zeit sollte tatsächlich für menschliche Zuwendung verfügbar werden.
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Insgesamt ist KI in der Pflege zu befürworten, wenn sie konsequent als assistierendes Werkzeug eingesetzt wird. Sie kann Sicherheit, Selbstständigkeit und Arbeitsbedingungen verbessern, darf aber weder über den Wert eines Menschen entscheiden noch menschliche Beziehungen ersetzen. Karimis Unterscheidung zwischen einer hilfreichen KI und einem technischen Erlösungsversprechen bietet dafür einen geeigneten Maßstab: Gute Technik unterstützt den begrenzten Menschen, anstatt seine Begrenztheit beseitigen zu wollen.