Aufgabe 1 — Künstliche Intelligenz in der Seelsorge
Aufgabenstellung
Gib den Gedankengang des Textes von Peter Zimmerling wieder.
Setze Aussagen des Textes in Beziehung zum biblischen Menschenbild.
Erörtere den Einsatz von KI in der Seelsorge.
Material
Peter Zimmerling, Von Lernfähigkeit profitieren, Zeitzeichen 02/2025, Quelle, letzter Zugriff am 02.10.2026, gekürzt und bearbeitet.
Erläuterungen
Peter Zimmerling (geboren 1958) ist evangelischer Theologe.
Hilfsmittel
Bibel
Material: Peter Zimmerling — Von Lernfähigkeit profitieren
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Peter Zimmerling setzt sich in seinem Text „Von Lernfähigkeit profitieren“ mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der christlichen Seelsorge auseinander. Da bislang nur wenige praktische Erfahrungen und theoretische Überlegungen vorlägen, verstehe er seine Ausführungen als einen Versuch (vgl. Z. 1–5).
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Ausgangspunkt sei Jesus Christus als Vermittler zwischen Gott und Menschheit. Seine Inkarnation, also die Menschwerdung Gottes, bilde Grundlage und Vorbild seelsorglichen Handelns. Seelsorge benötige deshalb Medien, etwa Worte, Brot und Wein, Bilder oder Gesten, durch die Gottes Zuwendung vermittelt werde (vgl. Z. 6–13).
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Als Beispiel führt Zimmerling die Briefe des Apostels Paulus an. Diese sollten den Empfängerinnen und Empfängern eine persönliche Begegnung mit Jesus Christus beziehungsweise Gott ermöglichen. Entscheidend sei dabei das Wirken des Heiligen Geistes. Das Medium selbst sei daher kein Selbstzweck (vgl. Z. 14–21).
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Darauf aufbauend fragt Zimmerling, ob auch technische Kommunikationsformen legitime Medien christlicher Seelsorge sein könnten. Da Telefon und Internet bereits anerkannt seien, vertritt er die These, dass dies grundsätzlich auch für KI gelte. Sie müsse allerdings ein vermittelndes Medium bleiben: Ihr Ziel sei die Begegnung mit Gott, sodass sie letztlich hinter dieser Begegnung zurücktreten solle. Diese Einordnung schütze sowohl vor überhöhten Heilserwartungen an KI als auch vor übermäßiger Skepsis (vgl. Z. 22–38).
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Anschließend stellt Zimmerling die Möglichkeiten von KI in der Seelsorge heraus:
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Im Unterschied zu anderen Medien könne sie aus der Interaktion mit Seelsorgesuchenden lernen und dadurch weiterentwickelt werden (vgl. Z. 39–43).
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Ihre räumlich und zeitlich weitgehend unabhängige Verfügbarkeit sei angesichts des erwarteten Mangels an hauptamtlichen Seelsorgepersonen von Vorteil. Eine begrenzte und fehlbare KI sei nach Zimmerling besser als gar keine seelsorgliche Unterstützung (vgl. Z. 44–49).
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Übersetzungen sowie die Umwandlung von gesprochener Sprache in Schrift und umgekehrt könnten eine barriereärmere und inklusivere Seelsorge ermöglichen (vgl. Z. 49–53).
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Ihre emotionale Distanz könne helfen, störende Übertragungen, Projektionen und Abhängigkeiten zu vermeiden, die in menschlichen Seelsorgebeziehungen entstehen könnten (vgl. Z. 54–59).
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Trotz dieser Vorteile benennt Zimmerling drei grundlegende Unterschiede zwischen Mensch und KI:
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Aus der Gottebenbildlichkeit folge die Unergründlichkeit des Menschen, der sich selbst und anderen ein Geheimnis bleibe (vgl. Z. 60–64).
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Der Mensch sei verletzlich und unvollkommen. Sein Menschsein beruhe nicht auf einer zwangsläufigen Selbstoptimierung (vgl. Z. 65–67).
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Die individuelle Leiblichkeit der Seelsorgeperson bleibe die vorrangige Vermittlungsform der Seelsorge. Eine ausschließlich durch KI ausgeübte Seelsorge könne sie daher nicht ersetzen (vgl. Z. 68–72).
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Als unverzichtbare Voraussetzung fordert Zimmerling Transparenz: Seelsorgesuchende müssten darüber informiert werden, wenn KI eingesetzt werde (vgl. Z. 73–75).
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Abschließend spricht er sich trotz der verbreiteten wissenschaftlichen Skepsis für KI aus. KI sei ein mögliches Seelsorgemedium unter anderen, ohne die menschliche Seelsorgeperson überflüssig zu machen (vgl. Z. 71–72; Z. 76–78).
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Zimmerlings Unterscheidung zwischen Mensch und KI knüpft an das biblische Menschenbild an. Seine Aussagen lassen sich sowohl auf die Seelsorgepersonen als auch auf die Seelsorgesuchenden beziehen.
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Geschöpf und Ebenbild Gottes: Zimmerling leitet die Unergründlichkeit des Menschen aus seinem Geschaffensein und seiner Gottebenbildlichkeit ab (vgl. Z. 60–64). Nach Gen 1,26–27 ist der Mensch von Gott geschaffen und als dessen Ebenbild ausgezeichnet. Damit besitzt jeder Mensch eine von Gott zugesprochene Würde. Gottebenbildlichkeit bedeutet keine Gleichsetzung des Menschen mit Gott. Sie bezeichnet seine besondere Beziehung zu Gott und seine Verantwortung innerhalb der Schöpfung. Zimmerlings Rede vom Menschen als Geheimnis unterstreicht, dass eine Person nicht vollständig auf berechenbare Eigenschaften reduziert werden kann. Zugleich bleibt der Mensch endlich: Seine räumliche und zeitliche Begrenztheit (vgl. Z. 44–45) entspricht der in Gen 3,19 benannten Sterblichkeit.
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Würde, Freiheit und Verantwortung: Dass der Mensch keiner zwangsläufigen Selbstoptimierung unterliegt (vgl. Z. 65–67), entspricht der Vorstellung, dass seine Würde bereits gegeben ist. Mit dem Schöpfungsauftrag erhält er zugleich Verantwortung für die Welt und seine Mitgeschöpfe (Gen 1,28; Gen 2,15). Technische Fähigkeiten sind deshalb verantwortlich einzusetzen. Zimmerlings Forderung nach Transparenz beim KI-Einsatz (vgl. Z. 73–75) schützt die Freiheit der Seelsorgesuchenden: Sie sollen informiert entscheiden können, ob sie dieses Angebot nutzen möchten. Christliche Freiheit bedeutet dabei nicht grenzenlose Selbstverfügung, sondern verantwortliches Handeln aus geschenkter Freiheit heraus, orientiert an der Liebe zum Mitmenschen (Gal 5,13).
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Beziehungswesen und Nächstenliebe: Nach Zimmerling zielt Seelsorge auf die Begegnung des Menschen mit Gott; Medien wie die Paulusbriefe dienen dieser Beziehung (vgl. Z. 14–21; Z. 32–35). Im biblischen Menschenbild steht der Mensch in Beziehung zu Gott und zu seinen Mitmenschen. Das Doppelgebot der Liebe verbindet Gottesliebe und Nächstenliebe (Mt 22,34–40). Seelsorge entspricht diesem Gebot, wenn sie Menschen zugewandt begleitet und ihre Würde achtet. Die von Zimmerling betonte Leiblichkeit der Seelsorgeperson (vgl. Z. 68–72) verweist darauf, dass Beziehungen auch durch körperliche Gegenwart, Gesten und persönliche Anteilnahme gestaltet werden.
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Vulnerabilität, Sünde und Rechtfertigung: Zimmerling beschreibt den Menschen als verletzlich, fehlerhaft und gebrochen (vgl. Z. 65–67). Dies lässt sich mit seiner Endlichkeit und mit dem christlichen Verständnis von Sünde als gestörter Beziehung zu Gott und zu Mitmenschen verbinden. Verletzlichkeit oder Krankheit sind dabei nicht mit persönlicher Schuld gleichzusetzen. Der Mensch ist auf Zuwendung, Vergebung und die Zusage der Liebe Gottes angewiesen. Im Gleichnis vom verlorenen Sohn nimmt der Vater seinen zurückkehrenden Sohn an, ohne dessen Versagen zum letzten Maßstab zu machen (Lk 15,11–32). Im reformatorischen Verständnis ist der Mensch Sünder und Gerechtfertigter zugleich: Er bleibt fehlbar, wird aber aus Gnade angenommen. Sein Wert hängt deshalb nicht davon ab, ob er sich zu einem fehlerlosen Wesen optimieren kann.
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Inkarnation und Gottes Zuwendung: Zimmerling bezeichnet die Menschwerdung Gottes in Jesus Christus als Grundlage der Seelsorge (vgl. Z. 6–9). Gottes Liebe zeigt sich christlich verstanden in Jesu Botschaft und Handeln sowie in Kreuz und Auferstehung. Nach Röm 3,21–26 ist die Rechtfertigung aus Gnade in der Erlösung durch Jesus Christus begründet. Seelsorge vermittelt diese Zusage, etwa durch tröstende Worte und menschliche Begleitung. Technik kann die Vermittlung unterstützen, aber weder Gottes Zuwendung technisch erzeugen noch selbst zur Quelle des Heils werden.
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Schöpferische Fähigkeiten und menschliche Grenzen: Zimmerling erkennt an, dass Menschen technische Produkte und Kommunikationsformen entwickeln können, fordert aber eine nüchterne Einschätzung ihrer Möglichkeiten (vgl. Z. 22–38). Die Gestaltung der Welt gehört zum menschlichen Schöpfungsauftrag. Der Turmbau zu Babel zeigt zugleich die Gefahr menschlicher Selbstüberhöhung (Gen 11,1–9). Auf KI übertragen bedeutet dies: Ihre Entwicklung kann dem Mitmenschen dienen; problematisch wird sie, wenn Technik mit grenzenloser Macht oder Erlösung verbunden wird. KI ist am Wohl des Menschen zu messen, während der Mensch nicht nach dem Vorbild einer optimierbaren Maschine beurteilt werden darf.
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Der Einsatz von KI in der Seelsorge ist danach zu beurteilen, ob er Menschen in belastenden Situationen wirksam unterstützt und zugleich ihre Würde, Freiheit und Vertraulichkeit wahrt. Dabei sind ergänzende Hilfen, etwa Übersetzungen, von eigenständig geführten Seelsorgegesprächen zu unterscheiden. Auch die Art und Schwere der jeweiligen Krise beeinflusst die Bewertung.
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Möglichkeiten:
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Zugänglichkeit und Verfügbarkeit: KI kann auch außerhalb fester Gesprächszeiten eine erste Anlaufstelle bieten und Menschen erreichen, denen sonst keine Unterstützung zur Verfügung steht. Zimmerling verweist auf den erwarteten Personalmangel (vgl. Z. 44–49). Aus utilitaristischer Sicht spricht für den Einsatz, dass mehr Menschen Unterstützung erhalten und vorhandene Ressourcen wirksamer genutzt werden können. Eine größere Reichweite rechtfertigt den Einsatz aber nur, wenn die Unterstützung den Betroffenen tatsächlich zugutekommt.
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Inklusion und Nächstenliebe: Übersetzungen, Sprachausgabe und die Übertragung gesprochener Sprache in Schrift können Sprach- und Zugangsbarrieren verringern (vgl. Z. 49–53). Das entspricht dem Gebot der Nächstenliebe, weil Unterstützung nicht von Herkunft oder bestimmten Kommunikationsfähigkeiten abhängig sein soll. KI kann insbesondere menschliche Seelsorgegespräche ergänzen und deren Zugänglichkeit verbessern.
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Niedrige Hemmschwelle und emotionale Distanz: Ein Angebot, das ohne unmittelbare Begegnung mit einer anderen Person genutzt werden kann, erleichtert möglicherweise den ersten Schritt bei schambesetzten Themen. Die von Zimmerling hervorgehobene emotionale Distanz (vgl. Z. 54–59) kann bestimmte menschliche Projektionen begrenzen. Anonymität ist allerdings nur ein Vorteil, wenn sie technisch tatsächlich gewährleistet ist; emotionale Bindungen an eine KI sind trotz deren eigener Gefühllosigkeit möglich.
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Unterstützung qualifizierter Seelsorge: Die Lernfähigkeit von KI eröffnet nach Zimmerling Entwicklungsmöglichkeiten (vgl. Z. 39–43). Eine eigens für Seelsorge entwickelte und fachlich begleitete Anwendung könnte geeignete Gesprächsimpulse, Informationen oder Hinweise auf Hilfsangebote bereitstellen. Ihre Spezialisierung allein garantiert jedoch keine Zuverlässigkeit; dafür sind geprüfte Inhalte erforderlich.
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Grenzen und Risiken:
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Persönliche Beziehung und Leiblichkeit: KI kann einfühlsam wirkende Antworten erzeugen, besitzt aber keine eigenen Gefühle und keine leibliche Gegenwart. Schweigen, Gesten und die Anteilnahme eines persönlich verantwortlichen Gegenübers sind in vielen Seelsorgesituationen wesentlich. Zimmerlings Betonung der menschlichen Körpergestalt (vgl. Z. 68–72) und das christliche Verständnis des Menschen als Beziehungswesen sprechen daher gegen eine vollständige Ersetzung. Sprachlich simulierte Empathie ist nicht mit menschlicher Anteilnahme gleichzusetzen.
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Fehlantworten und Krisensituationen: Unzutreffende, einseitige oder menschenabwertende Antworten können Ratsuchende verunsichern und Leid verstärken. Gerade in schweren psychischen Krisen, bei Gewalt oder akuter Selbstgefährdung reichen allgemeine Gesprächsimpulse nicht aus. Eine KI müsste ihre Grenzen erkennen und eine unmittelbare Weiterleitung an geeignete menschliche Hilfe ermöglichen. Ob dies zuverlässig gelingt, ist ein entscheidendes Kriterium für den Einsatz. Bei schweren Krisen muss der Schutz der hilfesuchenden Person Vorrang vor Verfügbarkeit und Kostenersparnis haben.
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Datenschutz und Seelsorgegeheimnis: Seelsorgegespräche enthalten besonders persönliche Informationen. Werden diese gespeichert, weitergegeben oder zur Weiterentwicklung des Systems genutzt, kann das notwendige Vertrauen verletzt werden. Aus einer an Menschenwürde und Pflichten orientierten Ethik dürfen persönliche Daten nicht bloß zum Mittel wirtschaftlicher Interessen werden. Eine leicht erreichbare Anwendung ist deshalb nur vertretbar, wenn Vertraulichkeit und ein verantwortlicher Umgang mit den Daten gesichert sind.
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Personaleinsparung und digitale Ausgrenzung: KI könnte als Begründung dienen, menschliche Seelsorgeangebote zu reduzieren. Dadurch würden gerade Personen benachteiligt, die keine digitalen Geräte besitzen, KI nicht nutzen können oder ein persönliches Gespräch wünschen. Ein christlich verantwortetes Angebot muss diese Menschen einschließen und persönliche Zugänge erhalten. Außerdem muss die Zuständigkeit für Fehler und für die Betreuung der Ratsuchenden bei verantwortlichen Menschen bleiben.
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Abwägung: Zimmerlings Einordnung von KI als einem Medium unter anderen ist überzeugend, weil christliche Seelsorge bereits unterschiedliche Vermittlungsformen nutzt. Die Analogie zu Telefon und Internet hat jedoch eine Grenze: Dort kommunizieren grundsätzlich Menschen miteinander, während KI selbst Gesprächsantworten erzeugt. Deshalb bedarf ihr Einsatz zusätzlicher Qualitätsanforderungen und klarer Verantwortlichkeiten.
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Fazit: KI ist als ergänzendes und klar gekennzeichnetes Hilfsmittel in der Seelsorge vertretbar, sofern sie dem Wohl der Ratsuchenden dient und menschliche Begleitung zugänglich bleibt. Voraussetzungen sind Transparenz, freiwillige Nutzung, verlässlicher Datenschutz, fachliche Kontrolle sowie geregelte Übergänge zu menschlicher Hilfe. Bei schweren Krisen sind persönliche und qualifizierte Ansprechpartner unverzichtbar. Übersetzung, Zugangshilfen und eine erste Orientierung sind eher zu befürworten als ein vollständiger Ersatz menschlicher Seelsorge. So werden technische Möglichkeiten genutzt, ohne Würde, Verletzlichkeit und Beziehungsbedürftigkeit des Menschen aus dem Blick zu verlieren.