HT 1
Situation
Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage und der Diskussion um eine Wiedereinführung
der allgemeinen Wehrpflicht entsteht in der SV deiner Schule der Wunsch, in einer Podiums-
diskussion im Rahmen der Schulgemeinschaft die Zukunft der Friedenspolitik in Europa
zu thematisieren.
Zur Vorbereitung sollen Kurse der Oberstufe im SV-Blog auf der Homepage der Schule
Beiträge aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven veröffentlichen. Du bist gebeten
worden, als Schülerin bzw. Schüler des Grundkurses Evangelische Religionslehre für den
SV-Blog einen schriftlichen Diskussionsbeitrag zu der Frage zu verfassen, inwiefern die
Idee eines verpflichtenden Dienstes an der Waffe mit dem christlichen Glauben in Einklang
zu bringen ist.
Schreibauftrag
Gestalte auf der Grundlage deiner fachlichen Kenntnisse diesen schriftlichen Diskussions-
beitrag, in dem du
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die Fragestellung und ihre Bedeutung einführend entfaltest,
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die in den Materialien M 1 und M 2 dargestellten Positionen herausarbeitest und dich
unter Bezugnahme auf deine Kenntnisse aus dem Unterricht mit diesen Positionen aus-
einandersetzt,
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in Grundzügen Luthers Rede von den beiden Reichen und Regimenten im historischen
Kontext entfaltest und diese in die Argumentation mit einbeziehst,
-
mindestens zwei der weiteren Materialien M 3 bis M 7 zur Veranschaulichung und zur
Argumentation nutzt,
-
zur Fragestellung begründet Stellung nimmst.
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monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?M 1
Wehrpflicht oder nicht? – Wie der Krieg in der Ukraine die Gewissens-
frage unter Christen neu stellt
Hörfunkbeitrag vom Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
1 Verweigerung: Laut Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3) darf niemand zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden.
2 Pazifismus: Ablehnung jeglicher Form von Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung
MDR (Hörfunkbeitrag): Wehrpflicht oder nicht? – Wie der Krieg in der Ukraine die
Gewissensfrage unter Christen neu stellt (12.06.2025)
M 2
Mitteldeutsche Kirchenzeitung: Kann ein engagierter Christ Soldat sein?
Verteidigen oder verweigern? Die Frage, ob Christen guten Gewissens Wehrdienst leisten
und an Kriegen teilnehmen können, hat schon die frühe Christenheit umgetrieben. Angesichts
der „Zeitenwende“ und der Debatte um eine Neugestaltung der Wehrpflicht gewinnt sie an
Gewicht. Dass auch Christen als Soldaten dem Staat dienen könnten, müsse kein Widerspruch
sein, findet Pfarrer Christoph Martin Neumann. Ganz anders sieht das der Schriftsteller
Christoph Kuhn.
Pro von Christoph Martin Neumann
1 bellizistisch: kriegerisch
Mitteldeutsche Kirchenzeitung: Kann ein engagierter Christ Soldat sein? (12.06.2025)
M 3
Blog „Christsein verstehen“
Klaus Straßburg
Klaus Straßburg: Blog „Christsein verstehen“ (12.06.2025)
M 4
Rede auf der Fanö-Konferenz1 am 28.08.1934
Dietrich Bonhoeffer
Dietrich Bonhoeffer: Rede auf der Fanö-Konferenz am 28.08.1934 (12.06.2025)
M5
Interview mit der Ratsvorsitzenden der EKD Annette Kurschus
Waffen zur Selbstverteidigung können wir gutheißen
Annette Kurschus: Waffen zur Selbstverteidigung können wir gutheißen (Transkript),
in: Deutschlandfunk 31.03.2022 (12.06.2025)
M 6
Verleih uns Frieden gnädiglich (Kirchenlied)
(Strophe 1: Martin Luther auf der Grundlage eines mittelalterlichen Liedes;
Strophen 2–6: Reinhard Börner)
1. Verleih uns Frieden gnädiglich, Herr Gott, zu unsern Zeiten.
Es ist doch ja kein andrer nicht, der für uns könnte streiten,
denn du, unser Gott, alleine.
2. Verleih uns Hoffnung gnädiglich, auf dass wir nicht verzagen.
Und unser Glaube nicht zerbricht, auch wenn die Zweifel plagen,
sei du, unser Gott, alleine.
3. Verleih uns Liebe gnädiglich, die Feindschaft überwindet.
Die da, wo Zank und Zwietracht ist, den Weg zum Nächsten findet,
durch dich, unsern Gott, alleine.
4. Verleih uns Worte gnädiglich, die Unrecht klar benennen.
Und wo du längst vergessen bist, die Menschen neu erkennen,
du bist, unser Gott, alleine.
5. Verleih uns Lieder gnädiglich, die bis zum Himmel klingen.
Mit unsern Stimmen wollen wir zu deiner Ehre singen,
für dich, unsern Gott, alleine.
6. Verleih uns Segen gnädiglich, auf allen unsern Wegen.
So vieles sehen wir noch nicht, wir gehn dem Ziel entgegen,
mit dir, unserm Gott, alleine.
Strophe 1: Martin Luther: Verleih uns Frieden gnädiglich, in: Evangelisches Gesang-
buch. Ausgabe für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche
von Westfalen und die Lippische Landeskirche, Gütersloh, Bielefeld 1996, Lied Nr.
421; Strophe 2-6: Reinhard Börner (12.06.2025)
M 7
Karikatur

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monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Wehrpflicht und christlicher Glaube – Ist ein verpflichtender Dienst an der Waffe mit dem christlichen Glauben vereinbar?
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Kriege, politische Spannungen und die Bedrohung der europäischen Sicherheit – angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wird in Deutschland erneut über die Wehrpflicht diskutiert.
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Gerade für junge Menschen stellt sich damit die Frage, ob sie verpflichtet werden dürfen, im Ernstfall eine Waffe einzusetzen. Aus christlicher Sicht entsteht dabei ein grundlegender Konflikt: Einerseits fordert Jesus zur Nächstenliebe und Gewaltlosigkeit auf, andererseits müssen bedrohte Menschen geschützt werden. Ist ein verpflichtender Dienst an der Waffe also mit dem christlichen Glauben vereinbar – oder widerspricht er dem christlichen Friedensgebot?
Christliche Nächstenliebe – Gewaltverzicht oder bewaffneter Schutz?
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Dass Christinnen und Christen diese Frage unterschiedlich beantworten, zeigen zwei gegensätzliche Positionen. Der evangelische Christ Georg Frenzel lehnt den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen ab. Für ihn bedeutet christliche Nächstenliebe, auch gegenüber Feinden auf Gewalt zu verzichten. Stattdessen engagiert er sich für humanitäre Hilfe und unterstützt Geflüchtete aus der Ukraine. Gewaltfreiheit ist für ihn Ausdruck seines christlichen Glaubens (M 1).
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Demgegenüber sieht Martin Hinrichs, Oberstleutnant der Reserve, im militärischen Schutz bedrohter Menschen eine christliche Verantwortung. Für ihn kann Nächstenliebe auch bedeuten, einem Angreifer mit militärischen Mitteln entgegenzutreten, um Freiheit und Menschenleben zu verteidigen. Nicht zu handeln kann demnach ebenfalls moralisch problematisch sein, wenn dadurch unschuldige Menschen schutzlos bleiben (M 1).
Auch innerhalb der christlichen Theologie stehen sich unterschiedliche Auffassungen gegenüber:
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Befürwortung militärischer Verteidigung: Ein engagierter Christ kann Soldat sein, wenn sein Handeln dem Schutz anderer Menschen und der Wiederherstellung des Friedens dient. Militärische Gewalt muss dabei an strenge ethische Voraussetzungen gebunden bleiben (M 2).
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Ablehnung des Kriegsdienstes: Die Gegenposition betont die radikale Friedensbotschaft Jesu. Demnach widerspricht das Töten anderer Menschen dem christlichen Gebot der Nächsten- und Feindesliebe. Gewalt dürfe nicht allein durch einen vermeintlich guten Zweck gerechtfertigt werden (M 2).
Beide Sichtweisen lassen sich biblisch begründen. Das fünfte Gebot „Du sollst nicht töten“ (Ex 20,13) und Jesu Aufforderung zur Feindesliebe (vgl. Mt 5,44) sprechen für einen grundsätzlichen Gewaltverzicht. Zugleich fordert die Bibel dazu auf, sich für Schwache und Bedrohte einzusetzen (vgl. Spr 31,8–9).
Hier setzt auch die christliche Lehre vom gerechten Krieg an, die insbesondere durch Augustinus und Thomas von Aquin geprägt wurde. Sie erlaubt militärische Gewalt nur unter bestimmten Voraussetzungen:
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Gerechter Grund: Ein Krieg darf nur zur Abwehr schweren Unrechts, insbesondere eines Angriffs, geführt werden.
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Letztes Mittel: Friedliche Möglichkeiten der Konfliktlösung müssen vorrangig ausgeschöpft werden.
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Verhältnismäßigkeit: Die eingesetzte Gewalt darf nicht außer Verhältnis zum angestrebten Schutz stehen.
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Schutz Unschuldiger: Die Zivilbevölkerung darf nicht gezielt angegriffen werden.
Dennoch bleibt ein grundlegendes Problem: Auch ein gerechtfertigter Verteidigungskrieg verursacht Leid und Tod. Die christliche Friedensethik muss deshalb zwischen dem Verzicht auf Gewalt und der Verantwortung für bedrohte Menschen abwägen.
Martin Luthers Zwei-Reiche-Lehre: Darf ein Christ Soldat sein?
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Eine wichtige Orientierung bietet Martin Luthers Lehre von den beiden Reichen beziehungsweise Regimenten. Luther entwickelte sie im 16. Jahrhundert vor dem Hintergrund der Reformation und der damaligen engen Verbindung von Religion und staatlicher Herrschaft. In seiner Schrift Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei (1523) beschäftigte er sich mit der Frage, wie christliche Gewaltlosigkeit und staatliche Gewalt vereinbar sind.
Luther unterscheidet dabei zwei Formen göttlichen Handelns:
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Geistliches Regiment: Gott wirkt durch das Evangelium, den Glauben und die christliche Liebe. Im Mittelpunkt stehen Vergebung, Barmherzigkeit, Nächstenliebe und Gewaltlosigkeit.
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Weltliches Regiment: Gott wirkt durch staatliche Ordnungen und Gesetze. Die Obrigkeit hat die Aufgabe, Recht und Frieden zu sichern und Menschen vor Gewalt zu schützen. Dafür kann auch staatliche Gewalt erforderlich sein.
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Während der einzelne Christ auf persönliche Rache verzichten soll, darf der Staat Gewalt einsetzen, um Unrecht zu begrenzen und die Bevölkerung zu schützen. Deshalb kann ein Christ nach Luther grundsätzlich auch als Soldat tätig sein, sofern sein Handeln dem Schutz anderer Menschen dient.
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Allerdings bedeutet dies keinen uneingeschränkten Gehorsam gegenüber dem Staat. Wenn staatliche Anordnungen gegen Gottes Willen verstoßen, gilt der biblische Grundsatz: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29).
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Auf die heutige Wehrpflichtdiskussion übertragen bedeutet dies: Ein militärischer Verteidigungsdienst kann mit dem christlichen Glauben vereinbar sein, eine uneingeschränkte Verpflichtung zum Waffendienst lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
Frieden schaffen – mit oder ohne Waffen?
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Wie schwierig die Entscheidung zwischen Gewaltverzicht und Verteidigung ist, verdeutlicht auch Dietrich Bonhoeffers Friedensethik. In seiner Rede auf der Fanö-Konferenz 1934 kritisierte er die Vorstellung, Frieden könne dauerhaft durch militärische Stärke und gegenseitige Abschreckung gesichert werden. Stattdessen fordert er Vertrauen, Verantwortung und die Bereitschaft, das Risiko des Friedens einzugehen (M 4).
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Bonhoeffer unterscheidet dabei zwischen echtem Frieden und bloßer Sicherheit. Frieden entsteht für ihn nicht allein durch Waffen, sondern durch Gerechtigkeit, Verständigung und gegenseitiges Vertrauen. Diese Vorstellung entspricht der Bergpredigt Jesu, in der die Friedensstifter seliggepriesen werden (vgl. Mt 5,9).
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Gleichzeitig zeigt Bonhoeffers späterer Widerstand gegen den Nationalsozialismus, dass christliche Verantwortung in extremen Unrechtssituationen schwierige moralische Entscheidungen verlangen kann. Gewaltlosigkeit bleibt ein christliches Ideal, doch auch das tatenlose Hinnehmen schweren Unrechts kann problematisch sein.
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Eine differenzierte Haltung vertritt auch Annette Kurschus, die ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland. Sie erkennt das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung an und hält militärische Unterstützung unter bestimmten Bedingungen für gerechtfertigt. Dabei betont sie jedoch, dass jede Anwendung von Gewalt moralisch problematisch bleibt, selbst wenn sie dem Schutz unschuldiger Menschen dient (M 5).
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Damit wird deutlich: Ein Verteidigungskrieg ist ethisch anders zu beurteilen als ein Angriffskrieg. Während ein Angriffskrieg auf Eroberung und Unterdrückung abzielt, kann militärische Verteidigung notwendig sein, um Leben, Freiheit und Menschenwürde zu schützen.
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Auch die Karikatur Frieden schaffen von Thomas Plaßmann regt zur Auseinandersetzung mit dieser Frage an. Sie verbindet die Forderung „Frieden schaffen ohne Waffen“ mit einer alltäglichen Hilfsaktion und verdeutlicht damit die Spannung zwischen politischen Friedensforderungen und konkretem Handeln (M 7).
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Die Karikatur lässt sich als Hinweis verstehen, dass Frieden nicht allein durch Parolen entsteht, sondern aktives und verantwortungsbewusstes Handeln erfordert. Dabei stellt sich die Frage, ob humanitäre Hilfe und friedliche Konfliktlösung in jeder Situation ausreichen oder ob militärische Verteidigung manchmal notwendig wird.
Wehrpflicht und Gewissensfreiheit – ein unlösbarer Widerspruch?
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Aus meiner Sicht kann ein militärischer Verteidigungsdienst grundsätzlich mit dem christlichen Glauben vereinbar sein, wenn er dem Schutz bedrohter Menschen dient und strenge ethische Grenzen beachtet. Ein Staat muss seine Bevölkerung vor militärischen Angriffen schützen können. Auch christliche Nächstenliebe kann bedeuten, sich einem Angreifer entgegenzustellen, um größeres Leid zu verhindern.
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Eine allgemeine Verpflichtung zum Dienst an der Waffe halte ich jedoch für problematisch. Der christliche Glaube beruht auf persönlicher Überzeugung und verantwortlichem Handeln nach dem eigenen Gewissen. Niemand sollte gezwungen werden, entgegen seinen tiefsten religiösen oder ethischen Überzeugungen eine Waffe einzusetzen oder einen anderen Menschen zu töten.
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Diese Gewissensfreiheit wird auch durch Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt. Eine mögliche Dienstpflicht sollte deshalb unterschiedliche Formen gesellschaftlicher Verantwortung berücksichtigen, etwa den militärischen Verteidigungsdienst, den Zivilschutz oder soziale und humanitäre Tätigkeiten. Eine allgemeine Dienstpflicht müsste allerdings eigenständig verfassungsrechtlich geprüft werden.
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Zugleich darf Friedenspolitik nicht auf militärische Abschreckung reduziert werden. Diplomatie, internationale Zusammenarbeit, Konfliktprävention und humanitäre Hilfe bleiben unverzichtbar, wenn langfristig Frieden geschaffen werden soll.
Fazit: Christliche Verantwortung bedeutet Schutz und Gewissensfreiheit
Ist ein verpflichtender Dienst an der Waffe also mit dem christlichen Glauben vereinbar?
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Der christliche Glaube schließt militärische Verteidigung nicht grundsätzlich aus. Gerade die Verantwortung für bedrohte Menschen kann unter bestimmten Umständen den Einsatz militärischer Gewalt rechtfertigen. Luthers Zwei-Reiche-Lehre verdeutlicht dabei, dass staatliche Schutzverantwortung und persönliche christliche Nächstenliebe unterschiedliche Aufgaben umfassen.
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Gleichzeitig bleibt die Friedensbotschaft Jesu der entscheidende Maßstab. Gewalt darf niemals zum selbstverständlichen Mittel der Konfliktlösung werden, und die persönliche Gewissensfreiheit muss gewahrt bleiben.
Mein Fazit lautet daher: Ein militärischer Verteidigungsdienst kann mit dem christlichen Glauben vereinbar sein, eine Verpflichtung zum Dienst an der Waffe gegen das eigene Gewissen jedoch nicht. Christliche Verantwortung bedeutet sowohl, bedrohte Menschen zu schützen, als auch die Würde, Freiheit und Überzeugungen jedes Einzelnen zu respektieren. Das oberste Ziel muss dabei stets ein dauerhafter Frieden sein – nicht die Anwendung von Gewalt selbst.