Prüfungsarbeit B
Beschreibe mit Hilfe des Grundgesetzes die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland.
Erschließe aus dem Interview M 1 die Auffassung von Richard David Precht zur veränderten geopolitischen Weltordnung.
,,Natürlich sind unruhige Zeiten auch immer gefährliche Zeiten." (M 1 , Z. 29)
Erläutere diese Aussage anhand aktueller innenpolitischer Entwicklungen.
Analysiere die Karikatur M 2 und stelle einen Zusammenhang zu M 1 her.
Im Zuge der ,,Zeitenwende" (M 1, Z. 2) wird in der Bundesrepublik Deutschland die Rückkehr zur 2011 ausgesetzten Werhpflicht gefordert.
Gestalte zu dieser Forderung einen Kommentar.
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Ein Interview mit dem Philosophen Richard David Precht in der Berliner Zeitung vom Mai 2025
URL: https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/vw-und-co-im-freien-fall-warum-ostdeutschland-die-auto-krise-beenden-koennte-\i.2328491, abgerufen am 05.1 1.2025.
M 2


URL: https://www.stuttmann-karikaturen.de/karikaturenl2024lwehrkunde_kol.jpg, abgerufen am 05.11.2025
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Friedensgebot: Das Grundgesetz verpflichtet Deutschland zur Wahrung des Friedens. Bereits die Präambel betont den Willen, als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen.
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Schutz der Menschenrechte: Nach Art. 1 Abs. 2 GG bekennt sich das deutsche Volk zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten. Diese bilden eine wichtige Grundlage der deutschen Außenpolitik.
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Verbot von Angriffskriegen: Art. 26 Abs. 1 GG verbietet Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören. Dazu gehört insbesondere die Vorbereitung eines Angriffskrieges.
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Völkerrecht: Nach Art. 25 GG sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts und gehen einfachen Gesetzen vor. Deutschland ist damit an grundlegende völkerrechtliche Regeln gebunden.
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Europäische Integration: Art. 23 GG verpflichtet Deutschland zur Mitwirkung an der Entwicklung der Europäischen Union. Die Zusammenarbeit mit europäischen Staaten soll unter anderem Frieden, Stabilität und gemeinsame politische Handlungsfähigkeit fördern.
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Internationale Zusammenarbeit: Art. 24 GG ermöglicht die Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen sowie die Einordnung Deutschlands in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Dadurch wird beispielsweise die sicherheitspolitische Zusammenarbeit im Rahmen der NATO ermöglicht.
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Friedliche Streitbeilegung: Nach Art. 24 Abs. 3 GG beteiligt sich Deutschland an Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende und obligatorische internationale Schiedsgerichtsbarkeit, um zwischenstaatliche Streitigkeiten friedlich beizulegen.
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Parlamentarische Kontrolle: Außen- und sicherheitspolitische Entscheidungen müssen mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Bundestages. Dadurch wird die demokratische Kontrolle der Streitkräfte gewährleistet.
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Verteidigungsfall: Die Art. 115a ff. GG regeln den Verteidigungsfall. Dieser liegt vor, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Über seine Feststellung entscheidet grundsätzlich der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates.
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Richard David Precht sieht die eigentliche „Zeitenwende“ nicht vorrangig im russischen Angriff auf die Ukraine oder im Amtsantritt Donald Trumps, sondern in einem grundlegenden Wandel der internationalen Machtverhältnisse (Z. 1–10).
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Nach Precht geht die bisherige Vormachtstellung der USA zunehmend zu Ende. An ihre Stelle trete eine multipolare Weltordnung, in der mehrere Staaten als eigenständige Machtzentren auftreten (Z. 10–16).
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Dieser Wandel habe bereits vor etwa 10 bis 15 Jahren mit dem wirtschaftlichen Aufstieg Chinas begonnen. Auch andere Staaten, insbesondere Indien, würden international an Bedeutung gewinnen (Z. 12–16; Z. 20–27).
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Precht betrachtet den Aufstieg dieser Staaten als einen natürlichen und kaum aufzuhaltenden Prozess. China und Indien repräsentierten einen erheblichen Teil der Weltbevölkerung und beanspruchten deshalb zu Recht eine stärkere internationale Stellung (Z. 20–27).
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Gleichzeitig räumt er ein, dass die Machtverhältnisse in einer multipolaren Welt schwieriger auszubalancieren seien und dadurch neue Gefahren entstünden. Europa müsse deshalb seine außenpolitische Orientierung überdenken und auf die Veränderungen überlegt reagieren (Z. 15–16; Z. 20–21; Z. 28–30).
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Precht kritisiert eine eurozentrische Sichtweise, bei der Deutschland und Europa ihre eigenen politischen Werte als allgemeingültigen Maßstab betrachteten. Zwar seien aufstrebende Mächte wie China und Russland nicht demokratisch im westlichen Sinne, dennoch dürfe Europa ihnen nicht einfach sein eigenes politisches System aufzwingen wollen (Z. 30–42).
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Den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verurteilt Precht ausdrücklich. Einen russischen Angriff auf Deutschland oder andere NATO-Staaten hält er jedoch für äußerst unwahrscheinlich, da dieser einen Weltkrieg auslösen könnte und aus seiner Sicht nicht im strategischen Interesse Russlands liege (Z. 43–56).
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Die gegenwärtige massive Aufrüstung Deutschlands bewertet Precht deshalb kritisch. Er interpretiert sie vor allem als eine Reaktion auf die Unsicherheit darüber, ob die USA unter Donald Trump ihre europäischen NATO-Partner weiterhin zuverlässig verteidigen würden (Z. 57–65).
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Schließlich sieht Precht in Trumps Politik auch einen Ausdruck einer zunehmend kapitalistisch geprägten Weltordnung, in der wirtschaftliche Eigeninteressen und Effizienzdenken immer stärker die Politik bestimmten und soziale Werte an Bedeutung verlören (Z. 66–72).
Zusammenfassend betrachtet Precht den Übergang zur multipolaren Weltordnung als eine langfristige, unvermeidbare Entwicklung. Er fordert von Europa eine realistische Neuausrichtung seiner Außenpolitik und kritisiert, dass Deutschland auf die Veränderungen seiner Ansicht nach zu stark mit Angst und militärischer Aufrüstung reagiert.
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Richard David Precht weist darauf hin, dass sich die internationale Ordnung verändert und dadurch politische Unsicherheit entsteht (M 1, Z. 10–16; Z. 28–35). Solche Entwicklungen können auch die Innenpolitik beeinflussen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Demokratie gefährden.
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Wirtschaftliche Unsicherheit: Inflation, steigende Lebenshaltungskosten und die Angst vor Arbeitsplatzverlust können Zukunftssorgen verstärken. Wenn Menschen den Eindruck gewinnen, dass die Politik ihre Probleme nicht lösen kann, kann das Vertrauen in demokratische Institutionen sinken.
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Soziale Spaltung: Unterschiede zwischen Arm und Reich, Stadt und Land sowie jüngeren und älteren Generationen können gesellschaftliche Konflikte verschärfen. Dadurch wird es schwieriger, gemeinsame politische Lösungen zu finden.
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Migration und Integration: Wenn Kommunen bei Unterbringung und Integration überlastet sind oder Menschen dies so wahrnehmen, können Ängste und politische Spannungen entstehen. Extremistische Kräfte können solche Sorgen für ihre Zwecke nutzen und Vorurteile verstärken.
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Stärkung extremistischer Positionen: In Krisenzeiten können Parteien und Gruppierungen an Zustimmung gewinnen, die einfache Lösungen versprechen oder demokratische Institutionen grundsätzlich infrage stellen. Dies zeigt sich beispielsweise am Erstarken der AfD, insbesondere in ostdeutschen Bundesländern. Dabei ist zwischen der Wahl einer Partei und tatsächlichem extremistischem Verhalten zu unterscheiden.
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Aufrüstung und Wehrpflichtdebatte: Die veränderte Sicherheitslage führt zu Diskussionen über höhere Verteidigungsausgaben und eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht. Diese Fragen können gesellschaftliche Konflikte verstärken, etwa zwischen Sicherheitsbedürfnissen und persönlichen Freiheitsrechten.
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Cyberangriffe und Desinformation: Angriffe auf staatliche Einrichtungen sowie die gezielte Verbreitung falscher Informationen können Unsicherheit erzeugen, politische Debatten beeinflussen und das Vertrauen in demokratische Verfahren schwächen.
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Politische Radikalisierung und Gewalt: Beleidigungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe auf Politikerinnen und Politiker oder andere gesellschaftliche Gruppen können die freie politische Meinungsbildung beeinträchtigen. Auch extremistische Netzwerke stellen eine Gefahr für die demokratische Ordnung dar.
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Zunehmende Intoleranz: Wenn politische Gegner nicht mehr als legitime Gesprächspartner angesehen werden, sondern ausgegrenzt oder pauschal abgewertet werden, nimmt die Bereitschaft zu demokratischen Kompromissen ab.
Zusammenfassend können wirtschaftliche, gesellschaftliche und sicherheitspolitische Krisen zu Angst, Polarisierung und politischer Radikalisierung führen. Gefährlich werden unruhige Zeiten besonders dann, wenn dadurch das Vertrauen in demokratische Institutionen und der gesellschaftliche Zusammenhalt geschwächt werden.
Formale Einordnung und Beschreibung
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Die Karikatur „Der nächste Schritt zur Kriegsertüchtigung“ wurde 2024 von Klaus Stuttmann gezeichnet und auf seiner Internetseite veröffentlicht.
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Sie zeigt ein Klassenzimmer, in dem eine uniformierte Person am Lehrertisch sitzt. Ein Schüler befindet sich bereits im Raum, während zwei weitere Schülerinnen beziehungsweise Schüler das Klassenzimmer betreten.
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An der Tafel steht „Heute: Drohnenfliegen“. Daneben befindet sich eine schematische Zeichnung zur Steuerung einer Drohne.
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Einer der eintretenden Schüler erklärt begeistert: „Kunst und Musik haben sie abgeschafft – dafür gibt's jetzt Wehrkunde!“ Ein anderer reagiert darauf mit „Cool!“.
Deutung und Aussageabsicht
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Der Karikaturist kritisiert die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft im Zuge der sicherheitspolitischen „Zeitenwende“.
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Durch die Einführung des fiktiven Schulfachs „Wehrkunde“ wird überspitzt dargestellt, dass die Vorbereitung auf militärische Konflikte künftig sogar den Schulalltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen könnte.
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Die Abschaffung von Kunst und Musik verdeutlicht, dass dabei kulturelle und kreative Bildungsinhalte zugunsten militärischer Ausbildung verdrängt würden.
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Die begeisterte Reaktion der Schüler verstärkt die Kritik, weil sie zeigt, wie selbstverständlich militärische Inhalte von jungen Menschen möglicherweise übernommen werden könnten.
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Mit dieser Übertreibung warnt Stuttmann davor, dass die Forderung nach größerer Verteidigungsfähigkeit zu einer einseitigen militärischen Ausrichtung von Bildung und Gesellschaft führen könnte.
Zusammenhang zu M 1
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Auch Richard David Precht kritisiert die massive Aufrüstung Deutschlands im Zuge der „Zeitenwende“. Er hält einen russischen Angriff auf Deutschland für äußerst unwahrscheinlich und bezeichnet die Aufrüstung als „Panikreaktion“ (M 1, Z. 43–61).
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Beide Materialien stehen einer zunehmenden Militarisierung kritisch gegenüber: Während Precht vor allem die politische Aufrüstung infrage stellt, veranschaulicht die Karikatur deren mögliche gesellschaftliche Folgen am Beispiel des Bildungssystems.
Wehrpflicht zurück? Sicherheit braucht mehr als Zwang!
Der russische Angriff auf die Ukraine hat gezeigt, dass Frieden in Europa keine Selbstverständlichkeit ist. Deutschland muss deshalb seine Verteidigungsfähigkeit stärken. Doch ist die Wiedereinführung der Wehrpflicht dafür wirklich der richtige Weg? Meiner Meinung nach ist eine allgemeine Rückkehr zur Wehrpflicht derzeit nicht sinnvoll.
Für die Wehrpflicht spricht zunächst die veränderte Sicherheitslage. Deutschland muss in der Lage sein, sich selbst und seine NATO-Partner zu verteidigen. Da die Bundeswehr unter Personalmangel leidet, könnte eine Wehrpflicht langfristig helfen, mehr Soldatinnen und Soldaten auszubilden und die Verteidigungsbereitschaft zu erhöhen.
Allerdings wäre ihre Wiedereinführung mit erheblichen Problemen verbunden. Seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wurden zahlreiche militärische Einrichtungen abgebaut. Es fehlen Kasernen, Ausbilder und ausreichende Ausbildungskapazitäten. Eine schnelle Rückkehr wäre daher teuer und organisatorisch schwierig.
Hinzu kommt die Frage der Gerechtigkeit. Nach Art. 12a GG können grundsätzlich Männer ab 18 Jahren zum Wehrdienst verpflichtet werden. Eine gleichberechtigte Einbeziehung von Frauen würde eine Änderung der verfassungsrechtlichen Grundlagen erfordern. Eine Wehrpflicht nur für Männer wäre dagegen gesellschaftlich umstritten.
Außerdem greift ein verpflichtender Wehrdienst erheblich in die persönliche Lebensplanung junger Menschen ein. Ausbildung, Studium oder Berufseinstieg könnten sich verzögern. Besonders problematisch wäre dies, wenn junge Menschen gegen ihren Willen zum Militärdienst verpflichtet würden. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen muss dabei in jedem Fall gewahrt bleiben.
Statt die Wehrpflicht sofort wieder einzuführen, sollte Deutschland zunächst die freiwilligen Angebote bei der Bundeswehr attraktiver gestalten. Dazu gehören bessere Ausbildungsbedingungen, moderne Ausrüstung und verlässliche berufliche Perspektiven. Ergänzend könnte ein freiwilliger Gesellschaftsdienst gefördert werden, bei dem junge Menschen beispielsweise in der Pflege, bei der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz tätig werden.
Mein Fazit: Deutschland braucht eine starke und einsatzbereite Bundeswehr, aber nicht zwangsläufig eine allgemeine Wehrpflicht. Solange Ausbildungskapazitäten fehlen und Fragen der Gerechtigkeit ungeklärt sind, sollte der Staat auf Freiwilligkeit, bessere Ausstattung und gezielte Personalgewinnung setzen. Verteidigungsfähigkeit entsteht nicht allein dadurch, dass junge Menschen zum Dienst verpflichtet werden, sondern vor allem durch eine gut ausgebildete und modern ausgestattete Bundeswehr.