Aufgabe 2.1
Die 17-jährige Kira (K) soll in den Herbstferien im Auftrag des Medienzentrums (M) repräsentative Bilder für die Homepage ihrer Schule aufnehmen. Hierfür hat das Medienzentrum (M) schon 200 € bezahlt. Ihr fotoaffiner Vater unterstützt sie bei diesem Vorhaben und empfiehlt ihr die Anschaffung einer Drohne, um die ganze Strahlkraft des Schulgeländes einfangen zu können. In diesem Zusammenhang entsteht der beigefügte Chatverlauf mit Viktor (V).
Kira (K) wendet sich nach Rücksprache mit ihrem Vater an den Jurastudenten Justus (J) und erhält von ihm rechtliche Beratung. Es wird eine Vergütung in Höhe von 30 € vereinbart und sofort bezahlt.
Verfasse auf Grundlage des Chatverlaufs (Material 1) ein juristisch fundiertes Beratungsschreiben an Kira (K), in welchem Du das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts zwischen Kira (K) und Viktor (V) erläuterst.
Die Abgabefrist für die Fotografien der Schule rückt immer näher. Kira (K) beschließt, eine objektiv gleichwertige gebrauchte Drohne desselben Typs bei einem anderen Anbieter (A) über die Online-Anzeigenplattform zu kaufen. Dieser lässt mit sich aber nicht handeln, so dass Kira (K) 500 € bezahlen muss, welche Sie von ihrem frei zur Verfügung stehenden Taschengeld begleicht. Die Abwicklung funktioniert dieses Mal ohne Probleme und die Schule ist wenige Tage später, zur Zufriedenheit des Medienzentrums (M), passend in Szene gesetzt.
Stelle alle weiteren abgeschlossenen Rechtsgeschäfte und vollzogenen Realakte dar, prüfe die Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte und halte das jeweilige juristische Ergebnis fest.
Nachdem Kira (K) nun wieder den Kopf frei hat und zwischenzeitlich ihren 18. Geburtstag feiern konnte, möchte sie sämtliche Kosten, die ihr durch das Handeln von Viktor (V) entstanden sind, geltend machen. Auf Grundlage des Schreibens des Jurastudenten (J) setzt sie sich postalisch mit Viktor (V) in Verbindung. Dieser antwortet empört, dass er alle Forderungen von Kira (K) ablehnt, sich darüber hinaus durch das Ziegen-Emoji beleidigt fühlt und nun 200 € Schadensersatz, in Form von Schmerzensgeld, fordert. Kira (K) meinte dies aber als Kompliment, da die Ziege für die englische Abkürzung „g.o.a.t.“ (= greatest of all time) stehe.
Beurteile unter Annahme der Wirksamkeit aller Rechtsgeschäfte die wechselseitigen Forderungen, indem Du die zivilrechtlichen Ansprüche prüfst.
Stelle anhand des gerichtlichen Mahnverfahrens oder des Ablaufs eines Zivilprozesses dar, wie bestehende Ansprüche im deutschen Rechtssystem durchgesetzt werden können.
Material 1 – Chatverlauf


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Grundsätzlich kommen Verträge durch zwei einander entsprechende Willenserklärungen zustande. K ist nach § 106 beschränkt geschäftsfähig. Die Nachricht von K „??“ kann hier als konkludente Annahme auf das „letzte Angebot“ des V subsumiert werden § 133, so dass nach h. M. ein KV §§ 145, 147, 433 zustande gekommen ist. Dieser ist wirksam, da der Vater seine Genehmigung §§ 107, 184 erteilt.
Alle abgeschlossenen Rechtsgeschäfte und Realakte:
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K und M
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Werkvertrag Fotografien §§ 145, 147, 631 wirksam § 107
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Einigung und Übergabe (Realakt) Werk §§ 145, 147, 929, 854 wirksam § 113
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Juristisches Ergebnis: M ist Besitzer und Eigentümer der Fotos.
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Einigung und Übergabe (Realakt) Vergütung §§ 145, 147, 929, 854 wirksam § 107
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Juristisches Ergebnis: K ist Besitzer und Eigentümer der 200 €.
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K und A
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Kaufvertrag Drohne §§ 145, 147, 433 wirksam § 110
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Einigung und Übergabe (Realakt) Sache §§ 145, 147, 929, 854 wirksam § 107
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Juristisches Ergebnis: K ist Besitzer und Eigentümer der Drohne.
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Einigung und Übergabe (Realakt) Geld §§ 145, 147, 929, 854 wirksam
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Juristisches Ergebnis: A ist Besitzer und Eigentümer der 500 €.
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J und K
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Dienstvertrag Beratungsschreiben §§ 145, 147, 611 wirksam § 107
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J hat die versprochenen Dienste erbracht, §§ 145, 147, 929, 854
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Einigung und Übergabe (Realakt) Vergütung § 145, 147, 929, 854 wirksam § 107
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Juristisches Ergebnis: J ist Besitzer und Eigentümer der 30 €.
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Beurteilung der wechselseitigen Forderungen:
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K und V
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Prüfung Schadensersatz statt der Leistung §§ 280, 281
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wirksames Schuldverhältnis i. S. d. § 280 (1) - Kaufvertrag
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Nichtleistung nach Eintritt der Fälligkeit gemäß § 281 (1) – die Drohne nicht übereignet
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Fristsetzung – entbehrlich, da die Übereignung verweigert wurde
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Vertretenmüssen § 276 – Vorsatz von V
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Schaden – Mehrkosten 40 €
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K kann von V die Mehrkosten für die andere Drohne in Höhe von 40 € verlangen.
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Analog kann K auch Schadensersatz neben der Leistung in Höhe von 30 € verlangen § 280, 249 (soweit das Beratungsschreiben zweckmäßig und erforderlich ist).
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V und K
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Prüfung unerlaubte Handlung § 823 (1)
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Rechtsgutverletzung – sonstiges Recht, hier Ehre
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Schadenseintritt – immaterieller Schaden
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Kausalzusammenhang – Schaden adäquat vorhanden
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Verschulden – Fahrlässigkeit § 276 – Ist das Emoji als Beleidigung aufzufassen?
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Rechtswidrigkeit – keine Rechtfertigungsgründe gegeben
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Je nach Beurteilung der Tatbestandsmerkmale durch Subsumtion besteht der Anspruch auf Schadensersatz oder auch nicht. Art und Umfang des Schadensersatzes §$ 249, 253.
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Geltendmachung bestehender Ansprüche im deutschen Rechtssystem:
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Das gerichtliche Mahnverfahren
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Eignet sich für unstrittige Geldforderungen. Es findet keine inhaltliche Prüfung durch einen Richter statt.
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Antrag: Gläubiger beantragt den Mahnbescheid beim Mahngericht.
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Zustellung: Gericht schickt den Bescheid an den Schuldner.
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Widerspruch: Der Schuldner kann innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen → dann Übergang ins streitige Verfahren (Zivilprozess).
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Vollstreckungsbescheid: Reagiert der Schuldner nicht innerhalb von 2 Wochen, wird auf Antrag dieser Bescheid erlassen.
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Einspruch: Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen.
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Titel: Der Vollstreckungsbescheid ist die Basis für den Gerichtsvollzieher.
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Der Zivilprozess
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Eignet sich, wenn der Gegner die Forderung bestreitet oder Widerspruch einlegt.
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Klage: Einreichen der Klageschrift und Zahlung des Gerichtskostenvorschusses.
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Zustellung: Klage wird dem Beklagten zugestellt, dieser kann Stellung nehmen.
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Güteverhandlung: Das Gericht versucht zuerst, einen Vergleich (Kompromiss) zu erzielen.
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Beweisaufnahme: Falls nötig, werden Zeugen oder Gutachter gehört.
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Urteil: Das Gericht entscheidet per Urteilsspruch, wer im Recht ist.
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