Aufgabe IV – Kirche und Demokratie
Gib die in M 1 beschriebene Entwicklung des Verhältnisses zwischen der evangelischen Kirche und dem Staat in Grundzügen wieder!
„Der Führerstaat wurde als gottgegebene Obrigkeit anerkannt. Und der Obrigkeit gegenüber war ein Christ zu Gehorsam verpflichtet.“ (M 1, Z. 11 f.)
Stelle ein theologisches Modell zur Begründung von Sozialethik dar und setze es in Beziehung zu dem im Zitat ausgedrückten Verhältnis von Kirche und Staat!
Zeige den Zusammenhang zwischen Menschenwürde und Selbstbestimmung auf, wie er in M 2 dargestellt wird, und setze diesen in Beziehung zu Grundgedanken christlicher Ethik!
„Selbst wenn durch das Foltern einer Person eine Vielzahl von Menschenleben gerettet werden könnte, halten wir Folter für absolut verboten – weil sie gegen die Menschenwürde verstößt.“ (M 2, Z. 23–25)
Ordne die im Zitat beschriebene Position einem Grundmodell ethischen Nachdenkens zu!
„Die Würde spielt in der evangelischen Kirche heute eine große Rolle, aber was darunter zu verstehen ist, bleibt umstritten.“ (M 1, Z. 31 f.)
Entwirf einen Leserbrief an die Redaktion des evangelischen Magazins „chrismon“, der kritisch und differenziert zu dem Zitat Stellung nimmt!
Berücksichtige dabei Grundannahmen christlicher Anthropologie und beziehe die Materialien 3 bis 5 ein.
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monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Material 1: Wie steht die Kirche zur Demokratie?
Der Theologe Konstantin Sacher fragt in seinem im Frühjahr 2024 anlässlich der 75-Jahr-Feier des Grundgesetzes in dem evangelischen Magazin chrismon veröffentlichten Artikel Wie steht die Kirche zur Demokratie? nach der Haltung der evangelischen Kirche zur Demokratie.
Quelle: Sacher, Konstantin: Wie steht die Kirche zur Demokratie? vom 23.05.2024; in: https://chrismon.de/artikel/55469/75-jahre-grundgesetz-wie-steht-die-kirche-zu-demokratie (zuletzt eingesehen am 05.03.2025); für Prüfungszwecke bearbeitet
Material 2: Wie verhalten sich „Menschenwürde“ und „Selbstbestimmung“ zueinander?
Der Philosoph Holger Baumann denkt in seinem 2016 online auf einem Schweizer Philosophieportal veröffentlichten Artikel Menschenwürde und Selbstbestimmung über das Verhältnis von Menschenwürde und Selbstbestimmung des Menschen nach.
Quelle: Baumann, Holger: Menschenwürde und Selbstbestimmung, in: https://www.philosophie.ch/2016-12-08-baumann (zuletzt eingesehen am 06.11.2025); für Prüfungszwecke bearbeitet
Material 3: Art. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Material 4: Ökumenische Plakataktion für Menschenwürde (2017)

Quelle: https://bistummainz.de/pfarrei/erbach/informieren/nachrichten/nachricht/Gelbe-Plakate-fuer-Menschenwuerde/ (zuletzt eingesehen am 19.05.2025); für Prüfungszwecke bearbeitet
Material 5: Plakatmotiv zum Motto des Kirchentags 2017

Quelle: https://datenschutz.ekd.de/2017/05/11/menschenwuerde-wahren-datenschutz-beginnt-bei-mir/ (zuletzt eingesehen am 05.11.2025); für Prüfungszwecke bearbeitet
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monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Aufgabe 1
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Weil in den ev. Kirchen die Sicht vorherrschte, dass jede Obrigkeit von Gott eingesetzt ist, kam es zwischen 1933 und 1945 zu einer weitreichenden Anerkennung des NS-Regimes durch die Kirchen.
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Nach 1945 konnte sich die ev. Kirche allmählich der Staatsform der Demokratie annähern, sobald es vonseiten der ev. Kirche zu einer positiveren Sicht auf die eng mit der Demokratie verbundenen Idee der Menschenwürde kam.
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Ergebnis dieser Annäherung war die Veröffentlichung einer EKD-Denkschrift im Jahr 1985, in der sich die ev. Kirche zur Staatsform der Demokratie bekannte.
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Das gute Verhältnis der ev. Kirche zur Demokratie zeigt sich heute etwa darin, dass die ev. Kirche das fünfundsiebzigjährige Jubiläum des Grundgesetzes durch landesweite Festgottesdienste mitgestaltet. Trotzdem lässt sich in ethischen Fragestellungen nach wie vor eine gewisse Skepsis gegenüber dem mit der Demokratie verbundenen Gedanken der menschlichen Autonomie beobachten.
Aufgabe 2
Theologisches Modell zur Begründung von Sozialethik: Luthers Zwei-Reiche-/Zwei-Regimente-Lehre
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Martin Luther unterscheidet zwischen zwei Weisen, wie Gott die Welt regiert:
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Geistliches Regiment (Reich zur Rechten): Gott regiert durch das Wort, das Evangelium und den Heiligen Geist ohne Zwang. Es begründet den Glauben, schenkt die Rechtfertigung und richtet sich an das Gewissen des Menschen.
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Weltliches Regiment (Reich zur Linken): Gott setzt die weltliche Obrigkeit ein, um durch Gesetz, Vernunft und notfalls das Schwert (Gewaltmonopol) Frieden und äußere Ordnung aufrechtzuerhalten, das Böse einzuhegen und das Chaos zu verhindern.
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Luther warnt davor, die beiden Regimente zu vermischen: Die Kirche soll keine Gesetze für den Staat erlassen, und der Staat darf nicht über den Glauben herrschen. Zugleich sind beide Bereiche nicht gottlos, sondern Werkzeuge des einen Schöpfergottes.
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Die weltliche Obrigkeit besitzt keinen Freibrief. Verfehlt sie ihren eigentlichen Auftrag – den Schutz des Lebens und die Friedenssicherung – oder greift sie übergriffig in das geistliche Regiment ein, gilt der apostolische Grundsatz: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29).
(Alternativ darstellbar: Karl Barths Königsherrschaft Christi / Barmer Theologische Erklärung 1934, in der die Kirche den Staat an Gottes Reich und Gerechtigkeit erinnert und der totalitäre Staat als Verfallsform entlarvt wird)
Beziehungssetzung zu dem Zitat aus M 1
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Das Zitat spiegelt den Höhepunkt einer verhängnisvollen, verkürzten Auslegung von Luthers Obrigkeitsschriften und Röm 13,1 im deutschen Protestantismus wider. Indem man die zwei Regimente als zwei voneinander völlig getrennte Sphären missverstand, entließ man den Staat aus jeglicher christlich-ethischen Bindung.
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Man verabsolutierte die staatliche Gewalt und verwechselte einen Unrechtsstaat mit der schützenden gottgewollten Ordnung. Dabei übersah man Luthers klare Bedingung, dass eine Obrigkeit nur dann Gehorsam beanspruchen darf, wenn sie das Böse hemmt und Recht schützt.
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Karl Barth und die Bekennende Kirche formulierten in den Thesen von Barmen 1934 das theologische Korrektiv zu jenem blinden Gehorsam: Jesus Christus allein ist der Herr aller Lebensbereiche; kein irdischer Staat darf die Totalität über den Menschen beanspruchen.
Aufgabe 3
Zusammenhang von Menschenwürde und Selbstbestimmung nach M 2
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Ethische Diskurse unterscheiden sich mitunter stark in ihrem Verständnis des Zusammenhangs von Menschenwürde und Selbstbestimmung des Menschen. Ein besonders enger Zusammenhang wird dort gesehen, wo beide Begriffe deckungsgleich erscheinen (vgl. M 2, Z. 1–10): Menschenwürde realisiert sich gerade dadurch, dass der Mensch frei über sich verfügen kann. Kann der Mensch dies nicht, ist er auch in seiner Würde verletzt.
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Ein solcher enger Zusammenhang wird jedoch mitunter kritisch beurteilt. So wird an anderer Stelle für eine deutlichere Trennung zwischen den Vorstellungen der Menschenwürde und der Selbstbestimmung plädiert. Findet eine solche Trennung nicht statt, würden alle Menschen, die nicht über sich selbst bestimmen können, den Schutz der Menschenwürde verlieren (vgl. M 2, Z. 11–18).
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Für eine deutlichere Trennung der beiden Begriffe spricht außerdem der Umstand, dass Menschen in bestimmten Fällen bereit sind, Eingriffe in die Selbstbestimmung des Menschen zu akzeptieren, diese Bereitschaft jedoch nicht für Verletzungen der Menschenwürde gilt (vgl. M 2, Z. 19–28).
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Dies führt sogar so weit, dass man landläufig nicht bereit ist zu dulden, dass sich Menschen selbstbestimmt dafür entscheiden, eine Menschenrechtsverletzung an ihrer eigenen Person zu akzeptieren, woran sich eine übergreifendere, soziale Dimension des Konzepts der Menschenwürde erkennen lässt (vgl. M 2, Z. 29–39).
Beziehungssetzung zu Grundgedanken christlicher Ethik
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Für die christliche Ethik sind Würde und Autonomie aufeinander bezogen, dürfen aber niemals identisch gesetzt werden.
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Fundierung der Würde im Zuspruch Gottes (Indikativ):
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Nach christlichem Verständnis verdankt sich die Menschenwürde nicht menschlichen Fähigkeiten, Leistungen oder autonomem Handeln, sondern allein der unverlierbaren Zuwendung Gottes.
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Der Mensch ist Geschöpf und Abbild Gottes (Imago Dei, Gen 1,27). Diese Würde geht allem Tun voraus; sie kann weder erarbeitet noch verloren werden.
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Befreiung zur Verantwortung (Imperativ):
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Auf dem Boden des reformatorischen Rechtfertigungsglaubens schenkt Gottes bedingungslose Gnade dem Menschen echte ethische Mündigkeit.
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Diese Selbstbestimmung ist jedoch keine schrankenlose Willkür, sondern eine Befreiung zur Nächstenliebe und Verantwortung für den anderen (Doppelgebot der Liebe, Dekalog, Bergpredigt). Freiheit bewährt sich in der Hingabe, nicht im egozentrischen Verfügen über Leben und Tod.
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Aufgabe 4
Zuordnung zum Grundmodell ethischen Nachdenkens
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Das Zitat vertritt eine deontologische Ethik (Pflichtethik) im Sinne Immanuel Kants.
Begründung und Abgrenzung
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Anders als in teleologischen oder utilitaristischen Modellen (die das Aufrechnen von Leben gegen Leben zur Nutzenmaximierung erlauben würden) wird die Handlung nicht nach ihren Zielen oder Folgen beurteilt, sondern nach dem unbedingt geltenden Guten unabhängig von den konkreten Umständen (deontologische Ethik) gefragt wird.. Folter bleibt ausnahmslos und kategorisch verboten.
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Der Kategorische Imperativ und die Selbstzweckformel:
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Nach Kant darf der Mensch niemals bloß als Mittel zu einem fremden Zweck instrumentalisiert werden, sondern muss stets zugleich als Zweck an sich selbst geachtet werden.
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Würde man eine Person foltern, um andere Leben zu retten, degradierte man sie zum reinen Werkzeug zur Informationsbeschaffung.
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Menschenwürde als absolute Grenze: Das Zitat macht die Menschenwürde zur unantastbaren Letztbegründung, die jedem utilitaristischen Verrechnungskalkül übergeordnet ist.
Aufgabe 5
Sehr geehrte Redaktion,
die Menschenwürde gilt nach Artikel 1 des Grundgesetzes für alle Menschen gleichermaßen und bildet eine zentrale Grundlage für ein friedliches und gerechtes Zusammenleben. Dabei darf sie nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Mensch selbstbestimmt handeln kann oder bestimmte Fähigkeiten besitzt.
Aus christlicher Sicht erhält die Menschenwürde eine zusätzliche Begründung. Der Mensch ist Geschöpf und Ebenbild Gottes (vgl. Gen 1,27). Damit ist seine Würde nicht verdient oder von Leistung abhängig, sondern ihm grundsätzlich zugesprochen. Das Motto des Kirchentags „Du siehst mich“ (vgl. Gen 16,13) macht ebenfalls deutlich, dass der Mensch von Gott wahrgenommen und angesprochen wird. Aus dieser Zusage folgt zugleich der Auftrag, sich für Menschen einzusetzen, deren Würde gefährdet ist.
Dass Menschenwürde zwar als „unantastbar“ gilt, in der Realität aber dennoch „verwundbar“ ist, zeigt auch die Plakataktion der ökumenischen Flüchtlingshilfe. Gerade dort, wo Menschen ausgegrenzt, missachtet oder in ihrer Würde verletzt werden, braucht es gesellschaftlichen Einsatz, damit aus der zugesprochenen Würde auch tatsächlich gelebte Anerkennung wird.
Meiner Ansicht nach darf Menschenwürde deshalb niemals allein mit Selbstbestimmung gleichgesetzt werden. Selbstbestimmung ist wichtig, aber die Würde eines Menschen besteht auch dann fort, wenn er nicht oder nur eingeschränkt autonom handeln kann. Aus christlicher Sicht lässt sich dies auch mit dem Gebot der Nächstenliebe begründen (vgl. Mt 22,39): Gerade der verletzliche und schutzbedürftige Mensch darf nicht aus dem Bereich der Würde herausfallen.
Eine Gesellschaft zeigt sich deshalb gerade daran, wie sie mit denjenigen umgeht, die besonders verletzlich und auf Schutz angewiesen sind. Menschenwürde ist aus meiner Sicht nicht nur ein abstrakter Rechtsbegriff, sondern ein konkreter Auftrag zu Respekt, Schutz und verantwortlichem Handeln.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]