Beispielaufgabe 3 – Modernisierungsprozesse und ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Politik
Prüfungsteil A
Stelle die vier grundlegenden Dimensionen des Modernisierungsprozesses im Überblick dar!
Arbeite aus dem Text von Heike Holdinghausen (M 1) Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Maßnahmen zur Stärkung betrieblicher Mitbestimmung angesichts der Herausforderungen durch Robotik und KI heraus!
Beurteile ausgehend von Text M 1, inwiefern die Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Digitalisierung in der Arbeitswelt ausreichend gewährleistet ist!
Analysiere die Statistik M 2 und bewerte anschließend, inwiefern sie geeignet ist, die Gleichstellung von Frauen in Führungspositionen in der deutschen IT-Branche darzustellen!
Erläutere zwei staatliche Strategien zur Verringerung der sozialen Ungleichheit von Männern und Frauen in der Arbeitswelt!
Prüfungsteil B
Bearbeite die Ausweitung zu 12/1 oder 12/2!
Ausweitung zum Halbjahr 12/1
Verfasse einen Leserbrief, in dem du die Überlegungen des Autors Christian Kerl zum Aufbau einer Europäischen Armee bewertest!
Beurteile, inwiefern sich die EU als einflussreicher Akteur in der internationalen Politik positionieren kann!
In der Zeitschrift des Deutschen Bundestags „Das Parlament“ äußert sich der Journalist Christian Kerl angesichts des Kriegs in der Ukraine zum Vorschlag einer Europäischen Armee
Christian Kerl: Langfristig planen, in: Das Parlament, Nr.32-33 vom 08.08.2022, S. 2 (https://epaper.das-parlament.de/2022/32_33/index.html#2, heruntergeladen am 16.03.2023).
1 Der Autor bewertet mit diesem Begriff den Abzug der internationalen Truppen, auch die europäischer Länder, aus Afghanistan im August 2022, der durch das Vorrücken der Taliban in chaotischen Zuständen vor Ort mündete und nur mit Hilfe der US-Streitkräfte überhaupt noch durchgeführt werden konnte.
2 Seit 2017 besteht die EU-Verteidigungsinitiative für die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit PESCO (Permanent Structured Cooperation), an der 25 der 27 Mitgliedsstaaten der EU beteiligt sind. Die inzwischen 47 Projekte beziehen sich z. B. auf gemeinsame Rüstungsprojekte oder die gemeinsame Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit.
Ausweitung zum Halbjahr 12/2
Beurteile anhand des Verfassungsschemas der Französischen Republik die Umsetzung des Prinzips der Gewaltenteilung!
Nimm zur Umsetzung des Prinzips der Volkssouveränität im politischen System Frankreichs Stellung, indem du diese mit der Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland vergleichst!
Verfassungsschema der Französischen Republik

eigene Erstellung auf Basis von Bundeszentrale für politische Bildung: Frankreich (FRA) (https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17500/frankreich-fra/, heruntergeladen am 13.07.2023).
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Material 1: Die Journalistin Heike Holdinghausen bewertet im „Atlas der digitalen Arbeit“ vom Mai 2022 die Möglichkeiten gewerkschaftlicher Mitbestimmung in Zeiten der Digitalisierung
1 Seit dem 18. Juni 2021 gilt das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz), zum 15. Oktober 2021 sind die Änderungen der Wahlordnung in Kraft getreten.
Heike Holdinghausen: Betriebsräte mit neuer Macht, in: DGB und Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.), Atlas der digitalen Arbeit. Daten und Fakten über die Beschäftigung der Zukunft, Mai 2022, S. 24-25.
Material 2: Statistik der Plattform Statista.com zu Frauen und Führungspositionen in der IT vom März 2019

Der Begriff HR-Manager meint Human Resource Manager, die Person ist also für die Personalwirtschaft in einem Unternehmen zuständig.
Statista: Was Frauen von Führungspositionen in der IT abhält (https://de.statista.com/infografik/17511/frauen-mangel-in-it-fuehrungspositionen/, heruntergeladen am 31.01.2023).
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Prüfungsteil A
Darstellung der vier grundlegenden Dimensionen des Modernisierungsprozesses im Überblick:
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Domestizierung: Loslösung des Individuums aus seiner biologischen und natürlichen Begrenzung sowie Versuch der Beeinflussung;
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Differenzierung: Aufgliederung der Gesellschaft von einem homogenen Ganzen in Teileinheiten mit je eigenem Charakter und spezialisierten Funktionen;
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Rationalisierung: Orientierung von Denken und Handeln an Berechenbarkeit und Empirie sowie Ablehnung irrationaler und traditionaler Wahrnehmungskategorien mit dem Ziel höherer Effizienz und der Beherrschbarkeit der Welt;
-
Individualisierung: Herauslösung des Menschen aus traditionellen sozialen Kontexten und Interaktion des Individuums mit verschiedenen, räumlich voneinander abgetrennten sozialen Einheiten mit vielfältigen Möglichkeiten zur Gestaltung des eigenen Lebensentwurfs.
Herausarbeiten der Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung aus M 1:
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Regelung im bis heute gültigen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von 1952;
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Anspruch auf Gründung von Betriebsräten in privatwirtschaftlichen Unternehmen ab einer Größe von fünf Beschäftigten;
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Mitsprache bei allen die Arbeitnehmerinteressen tangierenden Entscheidungen der Unternehmensführung.
Herausarbeiten der Maßnahmen zur Stärkung betrieblicher Mitbestimmung aus M 1:
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Recht des Betriebsrats auf von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanzierte Expertise bezüglich der Folgen von KI für die Beschäftigten;
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Zustimmungspflicht des Betriebsrats bei der Anschaffung potentiell zur Überwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tauglicher technischer Einrichtungen;
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(indirekte) Mitbestimmung über Betriebsvereinbarungen und Rahmenabkommen zwischen Beschäftigten und Unternehmensführung zur Qualifizierung und Weiterbildung;
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Möglichkeit zur Anrufung einer Einigungsstelle bei Dissens in Bezug auf betriebliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Beurteilung der Gewährleistung der Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Digitalisierung in der Arbeitswelt ausgehend vom Text M 1:
Aspekte, die für eine ausreichende Gewährleistung sprechen, z. B.:
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gesetzliche Institutionalisierung von Gremien wie den Betriebsräten und von Gewerkschaften als Vertreter der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie als potentielle Moderatoren des digitalen Veränderungsprozesses in den Betrieben (vgl. M 1);
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Bereitschaft des Staates zu modifizierenden gesetzgeberischen Eingriffen, etwa durch Betriebsrätemodernisierungsgesetz (vgl. M 1);
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weitere Möglichkeiten zur Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer Vielzahl von Parteien, Verbänden und Initiativen;
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mediale Aufmerksamkeit bei einer gerade der Digitalisierung gegenüber kritischen Öffentlichkeit;
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starke Verhandlungsposition der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts eines Mangels an gut ausgebildeten Fachkräften gerade im digitalen Bereich.
Aspekte, die gegen eine ausreichende Gewährleistung sprechen, z. B.:
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Schwächung der Verhandlungsposition der Gewerkschaften durch den insgesamt zu geringen Organisationsgrad von Beschäftigten in Betriebsräten, v. a. in Ostdeutschland (vgl. M 1);
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weiterhin vorhandene Gesetzeslücken, etwa fehlende Zustimmungspflicht beim Einsatz von potentiell zur Überwachung geeigneten Robotern in Vertrieb und Produktion (vgl. M 1);
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Unternehmen der Plattformökonomie, etwa Lieferdienste oder Reinigungsfirmen ohne feste Betriebsstätten, als neue Herausforderung aufgrund des Fehlens traditioneller Orte gewerkschaftlicher Mitbestimmung (vgl. M 1);
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endgültige Entscheidung über Notwendigkeit von durch die Digitalisierung verursachten Qualifizierungsmaßnahmen auch weiterhin allein bei der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber (bei fehlendem Einigungszwang zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) (vgl. M 1);
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Unterlaufen von nationalen Richtlinien zur betrieblichen Mitbestimmung durch marktmächtige, global operierende Konzerne, insbesondere mit Firmensitz im bzw. Angebot von digitalen Dienstleistungen aus dem Ausland;
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abnehmende Verbindlichkeit nationaler Regelungen bei einem sich immer stärker globalisierenden Arbeitsmarkt;
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Schnelligkeit des digitalen Wandels gegenüber der Schwerfälligkeit nationaler Gesetzgebung bzw. der Langwierigkeit und Komplexität pluraler Aushandlungsprozesse in einer Demokratie (Gemeinwohlfestlegung a posteriori).
Analyse der Statistik M 2, z. B.:
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Einschätzung der Gründe für geringe Anzahl an weiblichem Führungspersonal in der IT-Branche durch Diversity-Verantwortliche, Gleichstellungsbeauftragte, HR-Manager und Geschäftsführer von 504 IT-Unternehmen;
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Auflistung nach Häufigkeit der Nennung möglicher Faktoren für den Mangel an weiblichen Führungskräften (in absteigender Reihenfolge) in Prozent;
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mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf als am häufigsten genannter Faktor (62 Prozent) fast gleichauf mit dem Fehlen geeigneter Kandidatinnen (61 Prozent);
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wenig ausgeprägtes weibliches Netzwerken als am seltensten angeführter Faktor (13 Prozent);
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insgesamt leichtes Überwiegen allgemeiner branchentypischer Faktoren für die Ungleichheit der Geschlechter (deutlich über 40 Prozent Zustimmung zu möglichen Aspekten klassischer geschlechtsspezifischer Benachteiligung gegenüber zwei spartenspezifischen Problemen);
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fehlende Gleichstellung von Männern und Frauen in Führungspositionen in der IT-Branche sowohl als strukturelles wie auch – in etwas geringerem Maße – branchentypisches Problem.
Bewertung der Eignung der Statistik M 2:
Aspekte, die für die Eignung der Statistik M 2 sprechen, z. B.:
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einfache Lesbarkeit und optisch ansprechende Darstellung;
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Expertise einschlägiger Spezialistinnen und Spezialisten des Fachgebiets aus den jeweiligen Unternehmen;
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einfache Möglichkeit zur Ableitung von Handlungsempfehlungen hinsichtlich einer Verbesserung der Situation für weibliche Führungskräfte bzw. Beschäftigte in der IT-Branche.
Aspekte, die gegen die Eignung der Statistik M 2 sprechen, z. B.:
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missverständliche und klischeehafte Illustration;
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Fremdeinschätzung statt Selbstauskunft der betroffenen Frauen;
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methodische Mängel, etwa vergleichsweise geringe Datenbasis bzw. keine absoluten Zahlen, keine Aussagen zur Vorgabe von Antworten oder Möglichkeit der Mehrfachnennung;
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kein Aufschluss über Zustandekommen der jeweiligen Einschätzung wegen fehlender Kenntnis der tatsächlichen Größe und des Tätigkeitsfelds der befragten Unternehmen;
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problematische Überschneidung bzw. fehlende Trennschärfe bei einigen Faktoren, etwa „Gläserne Decke“;
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nicht immer schlüssige Beantwortung hinsichtlich sich, zumindest indirekt, bedingender Faktoren, etwa bei der relativ niedrigen Bewertung des Einflusses traditioneller Rollenbilder (22 Prozent) im Gegensatz zur hohen Bewertung der „mangelnde[n] Vereinbarkeit“ (61 Prozent) bzw. der „Hürden beim Wiedereinstieg nach Elternzeit“ (52 Prozent).
Erläuterung von zwei staatlichen Strategien zur Verringerung der sozialen Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in der Arbeitswelt, z. B.:
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Ermöglichung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa durch den Ausbau von staatlichen Angeboten zur Kinderbetreuung;
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Förderung des Abbaus von Geschlechterstereotypen in der Berufswelt, etwa durch schulische Aktionstage, z. B. „Boy’s Day“ und „Girl’s Day“;
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Steigerung der Anzahl weiblicher Beschäftigter in bestimmten Berufsfeldern mit hohem Verdienst, etwa durch gezielte Förderung von Mädchen und Frauen im MINT-Bereich;
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Einführung verbindlicher Quotenregelungen für Frauen in Führungspositionen.
Prüfungsteil B Ausweitung zum Halbjahr 12/1
Verfassen eines Leserbriefs mit Bewertung des Aufbaus einer Europäischen Armee ausgehend von den Überlegungen des Autors Christian Kerl:
Aspekte, die für den Aufbau einer EU-Armee sprechen, z. B.:
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Erhöhung der Handlungsfähigkeit der EU durch europäische Armee (vgl. Text);
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Kosten der nationalen Armeen der Mitgliedstaaten der EU (vgl. Text);
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Ineffizienz in der Zusammenarbeit der nationalen Armeen aufgrund hoher Komplexität und der daraus resultierenden Fähigkeitslücken (vgl. Text);
-
kaum Fortschritte in der Zusammenarbeit der nationalen Armeen (z. B. im Rahmen der Pesco-Initiative) (vgl. Text);
-
gemeinsame Armee als Beleg für den geopolitischen Anspruch der EU (vgl. Text);
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Entlastung der NATO (vgl. Text);
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Stärkung der Idee des vereinten Europas durch eine gemeinsame Armee (vgl. Text).
Aspekte, die gegen den Aufbau einer EU-Armee sprechen, z. B.:
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einschneidender Verzicht auf nationale Souveränität bei den Mitgliedsstaaten (vgl. Text);
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bereits ausreichende militärische Komponente der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), z. B. Aufbau einer schnellen Eingreiftruppe;
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Konkurrenz zur NATO-Mitgliedschaft der meisten Mitgliedsländer der EU;
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unterschiedlich große Unterstützung der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten, auch aufgrund divergierender finanzieller Ressourcen;
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ambivalente Erfahrungen aus den militärischen Einsätzen der GVSP-Missionen zur Konfliktbewältigung;
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langwieriger politischer und organisatorischer Prozess bis zum Aufbau einer Europäischen Armee.
Beurteilung einer Positionierung der EU als einflussreicher Akteur in der internationalen Politik, z. B.:
Aspekte, die für eine Positionierung sprechen, z. B.:
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Selbstverständnis der EU als Wertegemeinschaft verknüpft mit weltweitem Einsatz für Menschenrechte, Demokratie und Frieden;
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vorhandener internationaler Einfluss der EU, u. a. aufgrund der Bevölkerungszahl und der diplomatischen Vernetzung;
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weltweiter Einfluss der EU durch globale Vernetzung aufgrund der Wirtschaftskraft und als größter Binnenmarkt;
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bedeutende Rolle von EU-Mitgliedsstaaten in internationalen Organisationen, z. B. UNO;
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Notwendigkeit einer eigenständigen und handlungsfähigen europäischen Sicherheitspolitik angesichts vielfältiger äußerer Bedrohungen;
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Anknüpfungspunkte zur Intensivierung der Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik, etwa Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik.
Aspekte, die gegen eine Positionierung sprechen, z. B.:
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fehlende Einigkeit angesichts der mitunter heterogenen sicherheitspolitischen Interessenlage der EU-Staaten;
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mangelnde Bereitschaft einiger EU-Staaten zu einem weitergehenden Souveränitätsverzicht angesichts aktueller Nationalisierungstendenzen;
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Überforderung der EU durch nötige Reform des Institutionengefüges zur Sicherung einer effektiven, supranationalen Außenpolitik;
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große machtpolitische Unterschiede zwischen den EU-Staaten, z. B. Frankreich und Malta, und im Vergleich zu Mächten wie USA oder China;
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organisatorische Konkurrenz in der Sicherheitsarchitektur zwischen NATO und EU, z. B. drohende Spaltung der NATO durch neuen europäischen Schwerpunkt einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik;
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bedingte Erfolge durch bisherige Konzentration auf wirtschaftliche und zivile Maßnahmen.
Prüfungsteil B Ausweitung zum Halbjahr 12/2
Beurteilung der Umsetzung der Gewaltenteilung ausgehend vom Verfassungsschema der Französischen Republik, z. B.:
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Umsetzung der horizontalen Gewaltenteilung durch Aufteilung der staatlichen Gewalt in Frankreich in Legislative, Exekutive und Judikative:
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Verfassungsgerichtsbarkeit als judikatives Kontrollorgan,
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geteilte Exekutive bestehend aus Präsidentin bzw. Präsident mit weitgehenden Machtbefugnissen und Premierministerin bzw. Premierminister,
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Zwei-Kammern-System in der Legislative mit direkt gewählter Volksvertretung (Nationalversammlung) und Vertretung von Gebieten (Senat),
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Gewaltenverschränkung mit unterschiedlicher Ausprägung in Frankreich, etwa durch Bestimmung der Judikative durch andere Verfassungsorgane;
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regelmäßige Wahlen (temporale Gewaltenteilung);
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Formen der vertikalen Gewaltenteilung, z. B. durch Senat als Vertreter der Regionen, Departments und Gemeinden.
Stellungnahme hinsichtlich der Umsetzung des Prinzips der Volkssouveränität im in M 1 beschriebenen politischen System Frankreichs im Vergleich mit dem der Bundesrepublik Deutschland, z. B.:
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direkte Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Republik Frankreich im Unterschied zur indirekten Wahl der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung;
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Wahl der Nationalversammlung mit der Wahl zum Bundestag vergleichbar;
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Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Regionen, Departments und Gemeinden mit den Wahlen auf Gemeinde-, Bezirks- und Landesebene vergleichbar;
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Senat als indirekt legitimiertes Verfassungsorgan mit dem Bundesrat vergleichbar;
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Abstimmung über Referenden auf gesamtstaatlicher Ebene nur in Frankreich möglich;
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notwendige Beteiligung an der Initiative für Referenden durch das Parlament;
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indirekte Legitimation des Verfassungsrats und des Bundesverfassungsgerichts vergleichbar.