Aufgabenstellung
Demokratie und internationale Politik
Fasse die vorliegende Rede zusammen. (Material 1)
„Diese Freiheit zu schützen, genau dazu sollen die demokratischen und juristischen Strukturen und Funktionen des Staates dienen.“ (Material 1)
Stelle die Theorie zur Gewaltenteilung nach Montesquieu der Gewaltenverschränkung der Bundesrepublik gegenüber.
Steinmeier spricht in seiner Rede von Spielregeln, die eingehalten und akzeptiert werden müssen, um Konflikte auszuhalten und auszutragen.
Charakterisiere die aktuelle Weltordnung mit ihren Hauptakteuren und die Handlungsmöglichkeiten der UNO bei der Konfliktbearbeitung.
Diskutiere ausgehend von der Aussage der Karikatur (Material 2), wie die anderen Parteien mit der AfD umgehen sollen.
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um eine politische Rede des Frank-Walter Steinmeier mit dem Titel „75 Jahre Verfassungskonvent von Herrenchiemsee“, gehalten im Jahr 2023. Thematisch befasst sich der Redner mit der Entstehung des Grundgesetzes, seinen zentralen Wertentscheidungen sowie der aktuellen Verantwortung, Demokratie und Verfassung zu schützen.
Einleitend erinnert Steinmeier daran, dass der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee 1948 die entscheidenden Vorarbeiten für das Grundgesetz geleistet habe, das bis heute die Grundlage von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bilde (vgl. Z. 1 ff.). Er hebt hervor, dass der Entwurf von der Überzeugung getragen gewesen sei, der Staat habe dem Menschen zu dienen und nicht umgekehrt (vgl. Z. 9 ff.). Dieser Gedanke komme im Grundgesetz besonders deutlich durch die Unantastbarkeit der Menschenwürde zum Ausdruck, die bewusst an den Anfang gestellt worden sei und eine klare Abkehr von den staatlichen Verbrechen der Vergangenheit markiere (vgl. Z. 17 ff.).
Im weiteren Verlauf stellt der Redner heraus, dass die Grundrechte den Kern der Verfassung bildeten. Die garantierten Freiheitsrechte, etwa der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, seien als bewusster Gegenentwurf zum Totalitarismus formuliert worden und spiegelten einen antitotalitären Grundkonsens wider (vgl. Z. 22 ff.). Der Schutz dieser Freiheit sei Aufgabe demokratischer und rechtlicher Institutionen (vgl. Z. 30 f.).
Anschließend erläutert Steinmeier, dass die Erfahrungen mit dem Scheitern der Weimarer Republik zu zentralen Strukturentscheidungen geführt hätten. Dazu zählten die starke Stellung von Parlament und Parteien, das konstruktive Misstrauensvotum sowie die föderale Ordnung mit einer starken Rolle der Länder (vgl. Z. 31 ff.). Ziel sei der Aufbau eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates freier und gleicher Bürgerinnen und Bürger (vgl. Z. 39 ff.).
Darauf aufbauend betont der Bundespräsident, dass politische Konflikte in Deutschland möglich gewesen seien, weil die demokratischen Spielregeln akzeptiert worden seien (vgl. Z. 42 ff.). Viele Bürgerinnen und Bürger hätten die Werte des Grundgesetzes verinnerlicht und lebten diese im Sinne eines Verfassungspatriotismus (vgl. Z. 50 ff.). Zugleich macht er deutlich, dass eine Verfassung nur Bestand habe, wenn sie aktiv verteidigt werde (vgl. Z. 52 ff.).
Den Schwerpunkt der Rede bildet schließlich die Warnung vor Extremismus und Verfassungsfeindlichkeit. Steinmeier grenzt diese klar von legitimer politischer Gegnerschaft ab und leitet daraus die Notwendigkeit einer wehrhaften Demokratie ab (vgl. Z. 57 ff.). Demokratische Kräfte müssten Angriffe auf Freiheit und Demokratie entschieden zurückweisen, insbesondere wenn staatliche Institutionen öffentlich delegitimiert würden (vgl. Z. 61 ff.).
Abschließend erinnert der Redner an die Entstehung der Demokratie aus den Erfahrungen von Diktatur und Gewalt und appelliert an die gemeinsame Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger. Er warnt, dass das Grundgesetz politisch seine Gültigkeit verliere, sobald es gleichgültig werde, und schließt mit der Aufforderung, die Demokratie aktiv zu schützen (vgl. Z. 69 ff.).
Ausgehend von der Aussage des Bundespräsidenten, dass demokratische und juristische Strukturen des Staates dem Schutz der Freiheit dienen sollen (Material 1), lässt sich das Prinzip der Gewaltenteilung als zentrales Element moderner Demokratien betrachten. Im Folgenden werden zunächst die Kernprinzipien der Gewaltenteilung nach Montesquieu dargestellt und anschließend dem System der Gewaltenverschränkung in der Bundesrepublik Deutschland gegenübergestellt.
Montesquieu entwickelte in seinem Werk Vom Geist der Gesetze die Theorie der strikten Gewaltenteilung, um Machtmissbrauch zu verhindern und die Freiheit der Bürger zu sichern. Er unterscheidet drei Staatsgewalten:
die legislative Gewalt, die für die Gesetzgebung zuständig ist,
die exekutive Gewalt, die die Gesetze ausführt,
die judikative Gewalt, die Recht spricht.
Nach Montesquieu dürfe keine dieser Gewalten in einer Hand vereint sein, da sich sonst Macht konzentriere und Freiheit gefährdet werde. Jede Gewalt solle daher institutionell und personell getrennt sein und die jeweils anderen kontrollieren. Freiheit entstehe nach seiner Auffassung gerade dadurch, dass „Macht Macht begrenze“.
Auch die politische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland beruht auf der Unterscheidung von Legislative, Exekutive und Judikative, jedoch nicht im Sinne einer strikten Trennung, sondern einer Gewaltenverschränkung mit gegenseitiger Kontrolle.
Die gesetzgebende Gewalt liegt vor allem beim Bundestag (Art. 38 GG), der Gesetze beschließt. Der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung mit (Art. 50 GG), wodurch die Länder beteiligt werden. Im Unterschied zu Montesquieu ist die Legislative somit nicht in einer einzigen Institution konzentriert, sondern föderal aufgeteilt.
Die vollziehende Gewalt wird von der Bundesregierung ausgeübt (Art. 62 GG). Eine Besonderheit im Vergleich zu Montesquieu besteht darin, dass die Regierung aus der Legislative hervorgeht, da der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt wird (Art. 63 GG). Exekutive und Legislative sind damit personell eng miteinander verflochten, was der Idee einer strikten Trennung widerspricht.
Die rechtsprechende Gewalt ist in Deutschland organisatorisch unabhängig. Besonders das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG) kontrolliert Legislative und Exekutive, indem es über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und staatlichem Handeln entscheidet. Hier zeigt sich eine deutliche Gemeinsamkeit mit Montesquieu, da die Unabhängigkeit der Gerichte dem Schutz der Freiheit dient.
Im Vergleich zu Montesquieus Modell weist das deutsche System sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede auf:
Gemeinsam ist beiden Systemen das Ziel, Machtmissbrauch zu verhindern und Freiheit zu sichern.
Ein zentraler Unterschied besteht darin, dass Montesquieu eine strikte Trennung der Gewalten fordert, während das Grundgesetz bewusst auf eine funktionale Verschränkung setzt.
Diese Verschränkung zeigt sich etwa im konstruktiven Misstrauensvotum (Art. 67 GG), mit dem der Bundestag die Regierung kontrollieren kann, oder in der Möglichkeit der Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.
Die Gewalten kontrollieren sich gegenseitig, ohne vollständig voneinander getrennt zu sein.
Damit folgt die Bundesrepublik Deutschland nicht der reinen Lehre Montesquieus, greift deren Grundidee jedoch weiterentwickelt auf. Die demokratischen und juristischen Strukturen dienen – im Sinne der Aussage aus Material 1 – dem Schutz der Freiheit, indem sie Macht begrenzen und kontrollieren.
Ausgehend von der Aussage des Bundespräsidenten, dass Konflikte nur dann ausgetragen werden können, wenn gemeinsame „Spielregeln“ akzeptiert werden, lässt sich die internationale Politik als ein System betrachten, in dem solche Regeln zwar existieren, ihre Durchsetzung jedoch begrenzt ist. Im Folgenden wird zunächst die aktuelle Weltordnung mit ihren zentralen Akteuren charakterisiert und anschließend die Handlungsmöglichkeiten der Vereinten Nationen (UNO) bei der Konfliktbearbeitung dargestellt.
Die gegenwärtige Weltordnung ist durch eine multipolare Struktur gekennzeichnet. Mehrere Staaten und Staatenverbünde verfügen über politischen, wirtschaftlichen und militärischen Einfluss, wobei die Machtverteilung asymmetrisch ist, sodass keine einzelne Macht die internationale Ordnung eindeutig dominiert. Zu den wichtigsten Akteuren zählen große Nationalstaaten mit globaler Reichweite sowie regionale Machtzentren und Staatenbünde.
Das internationale System ist dabei von Konkurrenz um Einfluss, Sicherheit und wirtschaftliche Vorteile geprägt. Konflikte entstehen unter anderem durch unterschiedliche politische Systeme, divergierende Interessen in Handels- und Sicherheitsfragen sowie durch regionale Machtansprüche. Neben Staaten gewinnen auch internationale Organisationen und weitere nichtstaatliche Akteure an Bedeutung, verfügen jedoch nur über begrenzte eigene Durchsetzungsmöglichkeiten.
Kennzeichnend für die Weltordnung ist zudem das Fehlen einer übergeordneten Zwangsgewalt. Zwar existieren mit dem Völkerrecht und multilateralen Abkommen gemeinsame Regeln, ihre Einhaltung hängt jedoch wesentlich vom Kooperationswillen der einzelnen Staaten ab.
Die Vereinte Nationen stellen den zentralen institutionellen Rahmen zur Wahrung des Weltfriedens und zur Bearbeitung internationaler Konflikte dar. Grundlage ihres Handelns ist die UN-Charta, die das Gewaltverbot sowie Verfahren zur friedlichen Streitbeilegung festschreibt.
Eine zentrale Rolle kommt dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu. Dieser kann Resolutionen verabschieden, Sanktionen verhängen, Friedensmissionen beschließen und in bestimmten Fällen militärische Maßnahmen autorisieren. Darüber hinaus verfügt die UNO über diplomatische Instrumente wie Mediation, Vermittlung und die Entsendung von Sonderbeauftragten. Friedenssichernde Einsätze sowie humanitäre Hilfe dienen der Stabilisierung von Konfliktregionen und der Vermeidung weiterer Eskalationen.
Die Handlungsmöglichkeiten der UNO sind jedoch begrenzt. Entscheidungen des Sicherheitsrates können durch das Vetorecht einzelner ständiger Mitglieder blockiert werden, insbesondere wenn deren eigene Interessen betroffen sind. Zudem besitzt die UNO keine eigenen Streitkräfte und ist bei der Umsetzung von Maßnahmen auf die freiwillige Unterstützung ihrer Mitgliedstaaten angewiesen.
Damit hängt der Einfluss der UNO entscheidend davon ab, inwieweit Staaten bereit sind, sich an gemeinsam vereinbarte Regeln zu halten. Besonders mächtige Staaten verfügen über Handlungsspielräume, die die Durchsetzung internationaler Normen erschweren.
Im Sinne der Rede Steinmeiers zeigt sich, dass auch auf internationaler Ebene „Spielregeln“ existieren, etwa das Völkerrecht und die Institutionen der UNO. Konflikte können jedoch nur dann wirksam bearbeitet werden, wenn diese Regeln nicht nur anerkannt, sondern auch tatsächlich respektiert werden. Die UNO bietet hierfür einen wichtigen Rahmen, verfügt jedoch nur über begrenzte Möglichkeiten, regelwidriges Verhalten mächtiger Akteure zu sanktionieren.
Die vorliegende Karikatur thematisiert den Umgang der etablierten Parteien mit der Alternative für Deutschland und greift dabei das Bild der sogenannten „Brandmauer“ auf. Ausgehend von dieser Darstellung soll im Folgenden diskutiert werden, wie andere Parteien mit der AfD umgehen sollten.
Die Karikatur zeigt zwei politische Akteure, von denen einer einen umfangreichen Gesetzentwurf in den Händen hält. In einer Sprechblase heißt es sinngemäß, der Entwurf sei inhaltlich überzeugend und zur Problemlösung geeignet, könne jedoch nicht umgesetzt werden, da die AfD Zustimmung signalisiert habe. Über der Szene steht die Überschrift „Die Brandmauer muss bleiben!“.
Die Karikatur kritisiert damit eine politische Praxis, bei der inhaltliche Entscheidungen nicht primär nach sachlichen Kriterien, sondern nach der Frage möglicher Zustimmung durch die AfD getroffen werden. Sie legt nahe, dass die strikte Abgrenzung zur AfD dazu führen könne, politisch sinnvolle Vorhaben zu blockieren. Die „Brandmauer“ erscheint in der Darstellung weniger als Schutzinstrument der Demokratie, sondern als hemmender Faktor politischer Handlungsfähigkeit.
Befürworter einer konsequenten Abgrenzung argumentieren, dass die AfD in Teilen Positionen vertrete, die mit den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien. Eine Zusammenarbeit oder auch nur indirekte Normalisierung könne dazu beitragen, diese Positionen gesellschaftlich zu legitimieren.
Die Brandmauer diene demnach dem Schutz demokratischer Spielregeln, wie sie auch in der Rede Steinmeiers angesprochen werden. Sie signalisiere klare Grenzen gegenüber extremistischen oder demokratiefeindlichen Tendenzen und verhindere, dass die AfD politischen Einfluss erlange, der über ihre Wählerstärke hinausgehe. Zudem könne eine Kooperation Wählerinnen und Wähler verunsichern, die eine klare Haltung gegenüber solchen Positionen erwarten.
Kritiker der strikten Brandmauer wenden ein, dass parlamentarische Demokratie auf Mehrheiten und Debatten beruhe. Wenn Anträge allein deshalb abgelehnt würden, weil eine bestimmte Partei ihnen zustimme, könne dies den Eindruck politischer Unaufrichtigkeit erwecken und das Vertrauen in demokratische Prozesse schwächen.
Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass sich die AfD als ausgegrenzte Opferpartei inszenieren könne, was ihre Unterstützung sogar stärken könnte. Ein sachlicher Umgang, der Anträge unabhängig von ihrer Herkunft prüft, könne dagegen verdeutlichen, dass demokratische Politik argumentativ und nicht durch Ausgrenzung geführt werde.
Als radikalere Maßnahme wird gelegentlich ein Parteiverbot diskutiert. Dieses ist jedoch rechtlich an sehr hohe Hürden gebunden und setzt den Nachweis voraus, dass eine Partei aktiv die demokratische Ordnung beseitigen will. Befürworter sehen darin ein notwendiges Mittel zum Schutz der Demokratie, Gegner warnen vor einer politischen Instrumentalisierung des Verfassungsrechts und vor einer weiteren Polarisierung der Gesellschaft.
Ein Parteiverbot kann daher nur als letztes Mittel betrachtet werden und ersetzt nicht die politische Auseinandersetzung im demokratischen Alltag.
Ausgehend von der Karikatur und den genannten Argumenten erscheint ein differenzierter Umgang mit der AfD angemessen. Eine klare inhaltliche und normative Abgrenzung ist notwendig, um demokratische Grundwerte zu schützen. Gleichzeitig sollte parlamentarische Arbeit nicht allein von taktischen Abgrenzungsüberlegungen bestimmt werden.
Politische Entscheidungen sollten in erster Linie inhaltlich begründet werden. Demokratische Parteien sollten die AfD argumentativ stellen, ihre Positionen offen kritisieren und dabei die Spielregeln der Demokratie konsequent verteidigen. Eine pauschale Ausgrenzung birgt die Gefahr, demokratische Verfahren selbst zu beschädigen, während ein unkritischer Umgang ebenso problematisch wäre. Entscheidend ist daher eine wehrhafte, aber sachorientierte Demokratie, die Konflikte aushält und austrägt.