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Rede des Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier: 75 Jahre Verfassungskonvent von Herrenchiemsee (2023)
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[…] Der Konvent von Herrenchiemsee hat vor nunmehr 75 Jahren die wesentliche Arbeit am
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Grundgesetz geleistet. Dieses Grundgesetz ist, seit es dann ein Jahr später in Kraft trat, die Grundlage
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dafür, dass in unserem Staat Freiheit und Demokratie und Recht das Zusammenleben bestimmen.
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Darüber können wir nur froh und dafür können wir nur dankbar sein. […]
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Was für einen Staat sollte man eigentlich in dieser Zeit entwerfen, hier in Herrenchiemsee, wo am
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10. August 1948 Vertreter und Beauftragte der Länder der westlichen Besatzungszonen zusammenge-
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kommen waren, um dem bevorstehenden Parlamentarischen Rat einen Vorschlag für eine neue,
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gemeinsame Verfassung zu machen? […]
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Die Formulierung des ersten Artikels ihres Entwurfs lautete […]: „Der Staat ist um des Menschen
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willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“ Das ist die tiefe Grundüberzeugung, die hinter
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dem ganzen Entwurf von Herrenchiemsee steckt. Mancher hat bedauert, dass diese Formulierung nicht
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auch ins Grundgesetz übernommen worden ist. Aber der ganze Entwurf von Herrenchiemsee und auch
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das später beschlossene Grundgesetz sind zutiefst von dem geprägt, was mit diesem Satz ausgedrückt
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ist: Der Staat ist um des Menschen willen da. […]
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Erst der Mensch, dann der Staat! Was im ersten Satz von Herrenchiemsee gemeint war und dort im
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zweiten Satz, „die Würde der menschlichen Persönlichkeit ist unantastbar“, noch verstärkt wurde, das
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wird in der endgültigen Version des Grundgesetzes eher noch deutlicher und noch entschiedener zum
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Ausdruck gebracht: Das Grundgesetz spricht ja zuerst vom Menschen selbst – „Die Würde des
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Menschen ist unantastbar“ – und erst im zweiten Satz vom Staat: von dessen Verpflichtung, diese
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Würde zu achten und zu schützen. Das ist in ihrer Kürze und Prägnanz die wohl deutlichste Absage an
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alles, was vorher an Unmenschlichem in und durch den Staat geschehen war.
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So sind auch die Grundrechte und die Freiheiten entschieden und knapp formuliert, sie stehen
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sozusagen am Eingang eines ganzen Verfassungsgebäudes. Die Freiheit des Menschen steht im
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ideellen, aber auch im praktischen Zentrum dieser Verfassung.
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Dazu gehören ganz zentral die Freiheit der Meinung, der Presse; die Freiheit, sich zu versammeln,
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Gemeinschaften, auch Verbände und Parteien, zu bilden; die Freiheit der Kunst, der Wissenschaft und
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auch des Glaubens. Diese Freiheit ist der grundsätzliche Gegenentwurf zum Totalitarismus in den
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Jahren der Diktatur. Ein antitotalitärer Grundkonsens prägte den Entwurf – vor allem der entschiedene
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Vorrang der Freiheit.
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Diese Freiheit zu schützen, genau dazu sollen die demokratischen und juristischen Strukturen und
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Funktionen des Staates dienen. Die bittere Erfahrung, dass die Demokratie in Weimar nicht stark
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genug gewesen war, ist für viele Entscheidungen und Formulierungen in Herrenchiemsee prägend
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gewesen. Etwa für die starke Stellung des Parlaments und der Parteien, die das parlamentarische
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System tragen. Auch für die Unmöglichkeit, einen Kanzler abwählen zu können, ohne einen neuen zu
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bestimmen, also das konstruktive Misstrauensvotum. Oder für die bundesstaatliche Ordnung mit einer
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starken Stellung der Länder. Ich will nicht alles aufzählen, was noch zu nennen wäre, auch nicht
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verschiedene offen gebliebene Streitpunkte wie etwa über die Gestalt einer Zweiten Kammer, woraus
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dann später der Bundesrat hervorging.
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Eines aber war wichtig und bleibt wichtig bis heute, nämlich das Ziel all der Bemühungen: ein
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demokratischer und sozialer Rechtsstaat freier Bürgerinnen und Bürger, die vor dem Gesetz gleich
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sind und deren Freiheit und Unversehrtheit in gleicher Weise geschützt wird. […]
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Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben im Laufe der Jahrzehnte viele, auch harte
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Konflikte ausgehalten und ausgetragen. Das ist möglich gewesen, weil die Spielregeln nicht nur
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eingehalten, sondern vor allem auch akzeptiert waren. Zu diesen Spielregeln gehört, dass wir natürlich
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nicht alle einer Meinung sein müssen, dass wir einander nicht zu mögen brauchen, dass wir andere
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Vorstellungen ablehnen können – aber dass wir das alles auch jedem anderen zubilligen.
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Ob mehr oder weniger bewusst, ich betone: Die allermeisten Bürgerinnen und Bürger waren und sind
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in einem tiefen Sinne „Verfassungspatrioten“, sie haben den Geist des Grundgesetzes verinnerlicht –
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Demokratie, Freiheit und Gleichheit, soziale Verantwortung, Liberalität.
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Ein Gemeinwesen prägt mit seiner Verfassung die Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen sie aber auch
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leben, und indem sie sie leben, diese Verfassung verteidigen. Unser Grundgesetz verträgt harte und
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härteste Auseinandersetzung. Verfassungsfeinde jedoch kann die Verfassung nicht integrieren – und
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wir dürfen die Gefahr, die von ihnen ausgeht, nicht ignorieren. Politische Gegnerschaft ist eines,
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Verfassungsfeindlichkeit etwas ganz anderes. Verfassungsfeinde wollen ihre politischen Gegner
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vernichten, ihr Ziel ist Herrschaft ohne Widerspruch, und das ist nicht die Demokratie des
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Grundgesetzes.
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Im Kampf gegen den Extremismus gibt es eine historische Lehre, die sich wie ein roter Faden durch
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den Verfassungsentwurf von Herrenchiemsee zieht und die bis heute gilt: Eine Demokratie muss
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wehrhaft sein gegenüber ihren Feinden. Niemals wieder sollen demokratische Freiheitsrechte
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missbraucht werden, um Freiheit und Demokratie abzuschaffen.
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Robust und wehrhaft schon im Alltag zu sein, heißt zuerst, den Willen zum Widerspruch gegen
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Angriffe auf Freiheit und Demokratie zu beweisen und die auftrumpfenden Lügen von Freiheits-
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feinden nicht mit Schweigen und Beschwichtigung hinzunehmen – die Freiheitsfeinde dadurch
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womöglich noch zu ermutigen. Klarer, entschiedener, kämpferischer Widerspruch der demokratischen
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Parteien ist zum Beispiel immer dann geboten und gefordert, wenn Agitatoren in öffentlichen
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Versammlungen oder selbst in Stadtrats- und Gemeinderatssitzungen unsere Demokratie
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als „System“, „Unrechtsregime“ oder „Diktatur“ verunglimpfen, demokratische Institutionen
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diskreditieren und verächtlich machen.
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Erinnern wir uns daran, dass unsere Demokratie im Schatten von Diktatur, Krieg und Völkermord
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entstand. Und erkennen wir, was heute für unsere Demokratie auf dem Spiel steht. Wir alle haben es in
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der Hand, die Verächter unserer Demokratie in die Schranken zu weisen. Und wir alle, jede Politikerin
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und jeder Politiker, aber eben auch jede Bürgerin und jeder Bürger, wir alle haben eine gemeinsame
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Verantwortung für unsere Demokratie. Wir müssen sie schützen! Kein mündiger Wähler kann sich auf
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mildernde Umstände herausreden, wenn er sehenden Auges politische Kräfte stärkt, die zur Verrohung
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unserer Gesellschaft und zur Aushöhlung der freiheitlichen Demokratie beitragen.
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Gerade ein Gedenken wie heute fordert uns auch zu solch ernsten Gedanken auf. Die Unantastbarkeit
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der Menschenwürde und das Demokratieprinzip sind durch die Verfassung selbst jeder Abschaffung
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entzogen. Aber politisch – politisch, nicht rechtlich – müssen wir uns immer im Klaren sein: Unsere
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Verfassung verliert ihre Gültigkeit an dem Tag, an dem sie uns gleichgültig wird.
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Meine Damen und Herren, dieser heutige Tag des Dankes und der Freude ist also zugleich ein Tag der
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Selbstverpflichtung. […]
Frank-Walter Steinmeier: 75 Jahre Verfassungskonvent von Herrenchiemsee, 10.08.2023, URL: https://www.bundes praesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Reden/2023/08/230810-Herrenchiemsee.html (abgerufen am 17.02.2026).