Aufgabenstellung
Gesetzgebung und Wirtschaftspolitik
Fasse die zentralen Aussagen des Interviews zusammen. (Material)
Im Material ist die Rede von gesetzlichen Maßnahmen zur Krisenbekämpfung.
Stelle den Prozess der Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland dar.
Erläutere die Bedeutung von Staatsverschuldung in der angebotsorientierten und der nachfrageorientierten wirtschaftspolitischen Konzeption.
Im Material wird erwähnt, dass die Bundesregierung den Mindestlohn erhöht habe. Krebs fordert im Interview eine weitere starke Erhöhung.
Diskutiere diese Forderung.
Weiter lernen mit SchulLV-PLUS!
monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?In dem Interview „Das Ende der neoliberalen Ära“, das am 18.01.2023 auf SZ.de veröffentlicht wurde, führen die Journalisten Bastian Brinkmann und Alexander Hagelüken ein Gespräch mit dem Ökonomen Tom Krebs über den Wandel wirtschaftspolitischer Leitbilder. Zentrales Thema des Interviews ist die Abkehr von marktliberalen beziehungsweise neoliberalen Konzepten hin zu einer stärkeren Rolle des Staates in der Wirtschaft.
Krebs erläutert, dass sich die wirtschaftspolitische Diskussion in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert habe. Während in den 1990er-Jahren internationale Organisationen wie der Internationale Währungsfonds, die Weltbank und die OECD marktliberale Positionen vertreten und Privatisierung, Deregulierung sowie flexible Arbeitsmärkte gefordert hätten, werde dem Staat heute wieder eine zentrale Rolle zugesprochen (vgl. Z. 3 ff.). Staatliche Eingriffe, etwa durch Mindestlöhne, würden inzwischen als sinnvoll und ökonomisch begründbar angesehen.
Am Beispiel des deutschen Mindestlohns führt Krebs aus, dass frühere Befürchtungen vieler Ökonomen, dieser würde massive Arbeitsplatzverluste verursachen, sich nicht bestätigt hätten (vgl. Z. 16 ff.). Stattdessen sei die Arbeitslosigkeit weiter gesunken, und die Debatte unter Wirtschaftswissenschaftlern habe sich deutlich differenziert (vgl. Z. 25 f.). Vor dem Hintergrund hoher Inflation spreche aus seiner Sicht vieles dafür, den Mindestlohn perspektivisch weiter anzuheben (vgl. Z. 26 f.).
Ein weiterer Schwerpunkt des Interviews liegt auf der Rolle staatlicher Ausgaben in Krisenzeiten. Krebs betont, dass staatliche Eingriffe in der Finanzkrise 2008, in der Corona-Pandemie sowie in der Energiekrise notwendig gewesen seien, um Massenarbeitslosigkeit und einen langfristigen wirtschaftlichen Einbruch zu verhindern (vgl. Z. 30 ff.). Er verweist dabei auf die keynesianische Krisenpolitik, die kreditfinanzierte Konjunkturprogramme befürworte und in der marktliberalen Phase vernachlässigt worden sei (vgl. Z. 35 ff.).
Gleichzeitig äußert Krebs Kritik an einzelnen Maßnahmen der staatlichen Hilfspakete. So seien Entlastungen wie Tankrabatt oder Gaspreisbremse für einkommensstarke Haushalte aus seiner Sicht nicht gerechtfertigt gewesen (vgl. Z. 42 ff.). Dennoch argumentiert er, dass höhere Staatsausgaben langfristig zu geringerer Verschuldung führen könnten, da wirtschaftliche Stabilität höhere Steuereinnahmen ermögliche (vgl. Z. 52 ff.).
In Bezug auf die Staatsverschuldung erklärt Krebs, dass der aktuelle Schuldenstand Deutschlands kein gravierendes Problem darstelle (vgl. Z. 52 ff.). Zudem sieht er Spielräume für höhere Staatseinnahmen, etwa durch eine Reform der Erbschaftsteuer, ohne dabei die Existenz von Unternehmen zu gefährden (vgl. Z. 57 ff.).
Abschließend spricht sich Krebs für ein stärkeres staatliches Engagement insbesondere im Bereich der Energie- und Klimapolitik aus. Marktmechanismen wie der CO₂-Preis allein reichten nicht aus, weshalb der Staat aktiv in Infrastruktur, Energienetze und den Schienenverkehr investieren solle (vgl. Z. 60 ff.). Dabei betont er, dass zentrale gesellschaftliche Aufgaben nicht ausschließlich betriebswirtschaftlichen Interessen überlassen werden dürften und plädiert für mehr Transparenz sowie demokratische Kontrolle staatlichen Handelns (vgl. Z. 70 ff.).
Der Gesetzgebungsprozess in der Bundesrepublik Deutschland ist im Grundgesetz geregelt, insbesondere in den Artikeln 76 bis 78 GG. Er beschreibt den formalen Weg, den ein Gesetz von der ersten Initiative bis zu seinem Inkrafttreten durchläuft, und stellt sicher, dass gesetzliche Regelungen demokratisch legitimiert und rechtsstaatlich kontrolliert sind.
Am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens steht die Gesetzesinitiative. Das Recht, einen Gesetzesentwurf einzubringen, liegt gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG bei der Bundesregierung, beim Bundestag (aus der Mitte des Parlaments, also durch eine Fraktion oder eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten) sowie beim Bundesrat. In der politischen Praxis geht die Mehrheit der Gesetzesinitiativen von der Bundesregierung aus, insbesondere bei umfangreichen Reform- oder Krisenmaßnahmen.
Nach Einbringung des Gesetzentwurfs erfolgt die Beratung im Deutschen Bundestag, die in der Regel in drei Lesungen stattfindet. In der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf vorgestellt und zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dort erfolgt eine detaillierte fachliche Prüfung, häufig unter Einbeziehung von Sachverständigen. In der zweiten Lesung wird der Entwurf im Plenum inhaltlich beraten und gegebenenfalls geändert. Die dritte Lesung schließt das parlamentarische Verfahren im Bundestag ab und endet mit der Abstimmung, bei der das Gesetz mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen wird.
Im Anschluss daran wird das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet, der die Länder als staatliche Ebene repräsentiert. Die Rolle des Bundesrates hängt davon ab, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz handelt. Zustimmungsgesetze, etwa solche, die die Finanzen oder Verwaltung der Länder betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat Einspruch einlegen, der jedoch vom Bundestag mit entsprechender Mehrheit zurückgewiesen werden kann. Dieses Verfahren dient dem föderalen Interessenausgleich zwischen Bund und Ländern.
Ist das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, folgt die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten. Dabei wird geprüft, ob das Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Nach der Ausfertigung wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Erst mit dieser Verkündung tritt das Gesetz entweder zu dem im Gesetz festgelegten Zeitpunkt oder, falls kein Zeitpunkt genannt ist, am vierzehnten Tag nach der Verkündung in Kraft.
Zusammenfassend stellt der Gesetzgebungsprozess in Deutschland einen mehrstufigen und kontrollierten Ablauf dar, der demokratische Mitwirkung, föderale Beteiligung und rechtsstaatliche Sicherungen miteinander verbindet. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass gesetzliche Maßnahmen – etwa zur Krisenbekämpfung – auf einer legitimen und transparenten Grundlage beruhen.
Die Rolle der Staatsverschuldung wird in wirtschaftspolitischen Konzeptionen unterschiedlich bewertet. Besonders deutlich wird dies im Vergleich zwischen der angebotsorientierten und der nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik, die von verschiedenen Annahmen über Marktmechanismen und staatliche Steuerungsfähigkeit ausgehen.
Die angebotsorientierte Wirtschaftspolitik, die unter anderem mit marktwirtschaftlichen und monetaristischen Ansätzen verbunden ist, beurteilt Staatsverschuldung überwiegend kritisch. Zentrales Ziel dieser Konzeption ist es, günstige Angebotsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, um Wachstum und Beschäftigung langfristig zu fördern. Staatliche Kreditaufnahme wird dabei als problematisch angesehen, da sie den Kapitalmarkt belasten und zu steigenden Zinsen führen könne. In der Folge bestehe die Gefahr von Verdrängungseffekten (Crowding-out), bei denen private Investitionen durch staatliche Nachfrage nach Kapital zurückgedrängt werden. Zudem wird argumentiert, dass eine hohe Staatsverschuldung den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Staates einschränkt und zukünftige Generationen durch Zins- und Tilgungsverpflichtungen belastet. Aus angebotsorientierter Sicht sollte Fiskalpolitik daher auf Haushaltsdisziplin, Schuldenabbau und langfristige Stabilität ausgerichtet sein. Konjunkturelle Schwankungen gelten primär als Folge struktureller Probleme, die nicht durch schuldenfinanzierte Ausgaben, sondern durch Marktanpassungen zu beheben seien.
Demgegenüber misst die nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik, die auf die Überlegungen von John Maynard Keynes zurückgeht, der Staatsverschuldung eine zentrale stabilisierende Funktion zu. Diese Konzeption geht davon aus, dass Märkte in Krisenzeiten nicht automatisch zu Vollbeschäftigung zurückfinden, da eine unzureichende gesamtwirtschaftliche Nachfrage Investitionen und Konsum hemmt. In solchen Situationen wird Staatsverschuldung als legitimes Instrument betrachtet, um durch kreditfinanzierte Staatsausgaben die Nachfrage zu erhöhen. Öffentliche Investitionen oder Transfers können konjunkturelle Abschwünge abmildern und Arbeitslosigkeit verhindern. Dabei wird angenommen, dass zusätzliche Staatsausgaben über multiplikative Effekte Einkommen, Konsum und private Investitionen anregen. Langfristig könne sich eine höhere Verschuldung relativieren, wenn das Wirtschaftswachstum zu steigenden Steuereinnahmen führt und die Schuldenquote sinkt. Staatsverschuldung wird somit nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern als zeitlich begrenztes Mittel der Konjunktursteuerung verstanden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Staatsverschuldung in der angebotsorientierten Wirtschaftspolitik vor allem als Risiko für Wachstum und Stabilität gilt, während sie in der nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik als notwendiges Instrument zur Krisenbewältigung angesehen wird. Die unterschiedlichen Bewertungen ergeben sich aus den jeweiligen Annahmen über Marktversagen, staatliche Eingriffsmöglichkeiten und wirtschaftliche Anpassungsprozesse.
Im Interview „Das Ende der neoliberalen Ära“ fordert der Ökonom Tom Krebs eine weitere deutliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Diese Forderung knüpft an die bereits erfolgte Anhebung durch die Bundesregierung an und wird mit der Begründung vertreten, dass der Mindestlohn bislang kaum negative Beschäftigungseffekte verursacht habe und angesichts hoher Inflation weiter steigen müsse. Ob eine erneute starke Erhöhung sinnvoll ist, lässt sich jedoch nur durch eine Abwägung möglicher Chancen und Risiken beurteilen.
Ein zentrales Argument für eine weitere Anhebung des Mindestlohns liegt im Schutz der Kaufkraft von Geringverdienenden. In Zeiten hoher Inflation verlieren niedrige Einkommen besonders stark an realem Wert. Eine Erhöhung des Mindestlohns kann dazu beitragen, den Lebensstandard dieser Beschäftigtengruppe zu sichern und Armut trotz Erwerbsarbeit zu verhindern. Damit erfüllt der Mindestlohn auch eine sozialpolitische Funktion.
Darüber hinaus kann ein höherer Mindestlohn die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stärken. Haushalte mit niedrigen Einkommen geben einen Großteil ihres Einkommens für Konsum aus. Steigende Löhne in diesem Bereich können daher zu höheren Konsumausgaben führen, was die wirtschaftliche Aktivität ankurbelt und konjunkturstabilisierend wirkt. In dieser Perspektive wird der Mindestlohn auch als wirtschaftspolitisches Instrument verstanden.
Ein weiteres Argument ergibt sich aus empirischen Erfahrungen der vergangenen Jahre. Die Einführung und Erhöhung des Mindestlohns haben bislang keine massiven Arbeitsplatzverluste verursacht. Stattdessen wird argumentiert, dass Unternehmen Anreize erhalten, Produktivität und Arbeitsorganisation zu verbessern. Zudem kann ein höherer Mindestlohn Lohndumping begrenzen und zu faireren Wettbewerbsbedingungen beitragen.
Gegen eine erneute deutliche Erhöhung sprechen jedoch mehrere wirtschaftliche Risiken. Ein häufig genanntes Argument ist die Kostenbelastung für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe sowie für Branchen mit geringer Wertschöpfung, etwa im Dienstleistungssektor. Steigende Lohnkosten könnten dazu führen, dass Unternehmen Stellen abbauen, Arbeitszeiten reduzieren oder Investitionen zurückstellen.
Zudem besteht die Gefahr, dass höhere Lohnkosten an die Verbraucherinnen und Verbraucher in Form steigender Preise weitergegeben werden. In diesem Fall könnte der inflationsdämpfende Effekt einer Mindestlohnerhöhung begrenzt sein oder sich sogar ins Gegenteil verkehren. Besonders problematisch wäre dies, wenn eine Lohn-Preis-Spirale in Gang gesetzt würde.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft mögliche Beschäftigungseffekte bei gering Qualifizierten. Unternehmen könnten verstärkt auf Automatisierung setzen oder höhere Qualifikationsanforderungen stellen, wodurch gerade diejenigen Personen benachteiligt würden, die vom Mindestlohn eigentlich profitieren sollen. Auch regionale Unterschiede in der Wirtschaftskraft werden in der Debatte angeführt, da ein einheitlicher Mindestlohn unterschiedliche Belastungen erzeugen kann.
Insgesamt zeigt die Diskussion, dass eine weitere starke Erhöhung des Mindestlohns sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Die positiven Effekte auf Kaufkraft, soziale Absicherung und Nachfrage stehen möglichen negativen Folgen für Unternehmen, Preise und Beschäftigung gegenüber. Die bisherigen Erfahrungen sprechen zwar dafür, dass moderate Erhöhungen verkraftbar sein können, eine sehr starke Anhebung erhöht jedoch die wirtschaftlichen Unsicherheiten.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine vorsichtige und schrittweise Anpassung des Mindestlohns sinnvoller als eine abrupte starke Erhöhung. Eine solche Vorgehensweise könnte soziale Ziele berücksichtigen, ohne die Belastbarkeit von Unternehmen und Arbeitsmarkt zu überfordern. Die Forderung von Tom Krebs ist daher nachvollziehbar begründet, sollte jedoch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Risiken differenziert umgesetzt werden.