Aufgabenstellung
NATO-Beitritt der Ukraine?
Fasse den vorliegenden Text zusammen. (Material 1)
„Die Ursache für das Zerwürfnis zwischen Russland und dem Westen liegt in einem diametral entgegengesetzten Staats- und Rechtsverständnis.“ (Material 1)
Stelle die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland formulierten Staatsstrukturprinzipien dar.
Erläutere unter Berücksichtigung von Material 2 die heutige Bedeutung der NATO für Frieden und Sicherheit in Europa.
Diskutiere Kornelius’ These, an der Aufnahme der Ukraine in die NATO führe kein Weg vorbei. (Material 1)
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?In seinem Kommentar „Neutralität ist für die Ukraine keine Option mehr“, erschienen am 09.07.2023 in der Süddeutschen Zeitung, setzt sich der Journalist Stefan Kornelius mit der Frage eines möglichen NATO-Beitritts der Ukraine auseinander. Zentrales Thema des Textes ist die These, dass eine dauerhafte Neutralität der Ukraine angesichts des russischen Angriffskrieges keine realistische sicherheitspolitische Option mehr darstelle.
Zu Beginn verweist Kornelius auf frühe Verhandlungsversuche im Frühjahr 2022, bei denen die Ukraine bereit gewesen sei, Neutralität zuzusagen, sofern Russland seine Truppen zurückziehe und internationale Sicherheitsgarantien gewährt würden (vgl. Z. 1 ff.). Dieser Vorschlag sei jedoch weder von Russland noch vom Westen aufgegriffen worden und stelle möglicherweise die letzte realistische Gelegenheit für eine neutrale Ukraine dar (vgl. Z. 6 ff.).
Im weiteren Verlauf argumentiert der Autor, dass sich die Ukraine durch den langen Kriegsverlauf faktisch fest an den Westen, insbesondere an die NATO und die Europäische Union, gebunden habe (vgl. Z. 11 ff.). Die zentrale Frage bestehe daher nicht mehr im „Ob“, sondern lediglich im „Wann“ und unter welchen Bedingungen diese Westbindung politisch formalisiert werde (vgl. Z. 14 f.). Diese Entscheidung sei sicherheitspolitisch von großer Bedeutung, da sie sowohl das Verhältnis des Westens zu Russland als auch die langfristige Stabilität Europas beeinflusse (vgl. Z. 16 ff.).
Kornelius betont, dass die Ursache des Konflikts nicht in einer angeblich aggressiven NATO-Osterweiterung liege, sondern in grundlegend unterschiedlichen Staats- und Rechtsverständnissen zwischen Russland und dem Westen (vgl. Z. 28 ff.). Staaten, die sich dem russischen Einfluss entziehen wollten, hätten im westlichen Bündnis Schutz gesucht, während Länder ohne diese Absicherung – wie die Ukraine – militärischem Druck ausgesetzt gewesen seien (vgl. Z. 30 ff.).
Rückblickend hält der Autor einen NATO-Beitritt der Ukraine im Jahr 2008 für nicht sinnvoll, da das Land damals politisch und militärisch nicht bereit gewesen sei und das Verhältnis zu Russland noch nicht vollständig zerrüttet gewesen sei (vgl. Z. 33 ff.). Die heutige Situation unterscheide sich jedoch grundlegend. Vor diesem Hintergrund diskutiert Kornelius die Frage, ob eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine eine abschreckende Wirkung gegenüber Russland entfalten und den Krieg beenden könnte (vgl. Z. 37 ff.).
Obwohl der Autor davon ausgeht, dass langfristig kein Weg an einer NATO-Aufnahme der Ukraine vorbeiführe, erklärt er, dass diese erst nach dem Ende des Krieges erfolgen werde, da kein NATO-Staat bereit sei, unmittelbar für die Ukraine in den Krieg einzutreten (vgl. Z. 47 ff.). Zugleich warnt Kornelius davor, eine sicherheitspolitische Grauzone zu schaffen, da ein Bündnisvakuum langfristig Instabilität und neue Konflikte begünstige (vgl. Z. 50 ff.).
Abschließend argumentiert der Autor, dass Russland die Ukraine dauerhaft als legitimes Angriffsziel betrachten werde, weshalb eine glaubwürdige Abschreckung notwendig sei (vgl. Z. 55 ff.). Aus Sicht der NATO könne diese Abschreckung nur durch eine Mitgliedschaft der Ukraine im Bündnis gewährleistet werden, die daher langfristig unvermeidlich sei (vgl. Z. 56 ff.).
Das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Staats- und Rechtsverständnis basiert auf mehreren grundlegenden Prinzipien, die als Staatsstrukturprinzipien bezeichnet werden. Sie sind insbesondere in Artikel 20 des Grundgesetzes normiert und prägen die politische Ordnung Deutschlands in zentraler Weise. Diese Prinzipien unterscheiden sich deutlich von autoritären Staatsmodellen und bilden die Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Zunächst ist Deutschland gemäß Artikel 20 Absatz 1 GG ein demokratischer Staat. Das Demokratieprinzip wird in Artikel 20 Absatz 2 GG konkretisiert, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und durch Wahlen sowie durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird. Politische Herrschaft ist damit an den Willen der Bürgerinnen und Bürger gebunden und bedarf demokratischer Legitimation. Dieses Prinzip steht im Gegensatz zu autoritären Staatsverständnissen, in denen Macht von Einzelpersonen oder Eliten ausgeübt wird.
Eng damit verbunden ist das Rechtsstaatsprinzip, das sich aus Artikel 20 Absatz 3 GG ergibt. Danach ist die staatliche Gewalt an Gesetz und Recht gebunden. Zentrale Elemente des Rechtsstaats sind die Gewaltenteilung, der Schutz der Grundrechte, die Rechtssicherheit sowie der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Staatliches Handeln ist somit rechtlich begrenzt und kontrollierbar, was Willkür verhindert und die Freiheit des Einzelnen schützt.
Ein weiteres Staatsstrukturprinzip ist das Bundesstaatsprinzip. Deutschland ist ein föderaler Staat, in dem die staatliche Gewalt zwischen Bund und Ländern aufgeteilt ist. Die Länder wirken an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit, insbesondere über den Bundesrat. Föderalismus dient der Machtbegrenzung, der regionalen Mitbestimmung und der politischen Vielfalt.
Darüber hinaus ist die Bundesrepublik Deutschland als sozialer Staat ausgestaltet (Art. 20 Abs. 1 GG). Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, für soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Demokratie wird damit nicht nur formal, sondern auch materiell abgesichert.
Schließlich ist Deutschland eine Republik. Das Republikprinzip schließt monarchische oder autoritäre Herrschaftsformen aus und stellt sicher, dass politische Ämter zeitlich begrenzt und an demokratische Verfahren gebunden sind. Staatliche Macht ist nicht erblich, sondern an Wahlen und rechtliche Regeln geknüpft.
Diese Staatsstrukturprinzipien sind durch die sogenannte Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 GG besonders geschützt. Änderungen, die die in Artikel 20 GG niedergelegten Grundsätze betreffen, sind unzulässig. Damit wird die grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Ordnung dauerhaft gesichert.
Insgesamt verdeutlichen die Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes ein Staats- und Rechtsverständnis, das auf Demokratie, Rechtsbindung, Machtbegrenzung und sozialer Verantwortung beruht. Dieses Verständnis bildet die normative Grundlage der politischen Ordnung Deutschlands und steht im klaren Gegensatz zu autoritären oder machtstaatlichen Konzepten, wie sie im Material 1 angesprochen werden.
Die NATO spielt in der heutigen europäischen Sicherheitsarchitektur eine zentrale Rolle für die Wahrung von Frieden und Stabilität. Ihre Bedeutung ergibt sich sowohl aus ihren grundlegenden Prinzipien als auch aus ihrer territorialen Ausdehnung und Entwicklung, wie sie in Material 2 dargestellt wird.
Grundlage der NATO ist der Nordatlantikvertrag von 1949, dessen Kern der Gedanke der kollektiven Sicherheit ist. Besonders Artikel 5 des Vertrags bildet das sicherheitspolitische Fundament des Bündnisses, da er einen bewaffneten Angriff auf ein Mitglied als Angriff auf alle Mitgliedstaaten definiert. Diese Beistandsverpflichtung soll potenzielle Aggressoren abschrecken und trägt damit wesentlich zur Friedenssicherung bei. Ergänzt wird dieses militärische Prinzip durch gemeinsame Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte, die die politische Grundlage der Zusammenarbeit bilden.
Material 2 verdeutlicht die starke räumliche Ausdehnung der NATO in Europa. Während das Bündnis 1949 zunächst aus zwölf westlichen Staaten bestand, ist es seitdem durch mehrere Erweiterungsrunden erheblich gewachsen. Besonders auffällig ist die Osterweiterung seit den 1990er-Jahren, durch die zahlreiche mittel- und osteuropäische Staaten dem Bündnis beigetreten sind. Diese Entwicklung zeigt, dass die NATO für viele europäische Länder als Garant für Sicherheit und politische Stabilität wahrgenommen wird, insbesondere vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen mit Fremdherrschaft oder militärischer Bedrohung.
Die Karte macht zudem deutlich, dass nahezu der gesamte europäische Raum – mit Ausnahme weniger Staaten – heute Teil des NATO-Bündnisgebiets ist. Dadurch entsteht ein zusammenhängender Sicherheitsraum, der militärische Machtprojektion innerhalb Europas unwahrscheinlich macht und Konflikte zwischen Mitgliedstaaten faktisch ausschließt. Die Existenz dieses Bündnisraums hat wesentlich dazu beigetragen, dass es zwischen NATO-Mitgliedern seit 1949 zu keinem militärischen Konflikt gekommen ist.
Darüber hinaus unterstreicht Material 2 die anhaltende Attraktivität der NATO, da weiterhin Beitrittskandidaten ausgewiesen sind. Dies verweist darauf, dass das Bündnis auch heute als Schutzinstrument gegen äußere Bedrohungen angesehen wird. Gerade angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat sich die sicherheitspolitische Bedeutung der NATO für Europa weiter verstärkt, da sie militärische Abschreckung, Koordination und sicherheitspolitische Planung bündelt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die NATO durch ihre kollektive Verteidigungsstruktur, ihre gemeinsame Wertebasis und ihre nahezu flächendeckende Präsenz in Europa eine zentrale Rolle für Frieden und Sicherheit spielt. Material 2 verdeutlicht insbesondere, dass die territoriale Ausdehnung und kontinuierliche Erweiterung des Bündnisses Ausdruck eines stabilisierenden Sicherheitsversprechens sind, das viele europäische Staaten als unverzichtbar für ihre nationale und gemeinsame Sicherheit betrachten.
In seinem Kommentar „Neutralität ist für die Ukraine keine Option mehr“ vertritt der Journalist Stefan Kornelius die These, dass eine Aufnahme der Ukraine in die NATO langfristig alternativlos sei. Diese Aussage impliziert, dass andere sicherheitspolitische Modelle – insbesondere Neutralität – angesichts der geopolitischen Realität nicht mehr tragfähig seien. Ob diese These überzeugt, lässt sich nur durch eine differenzierte Betrachtung sicherheitspolitischer, strategischer und politischer Aspekte beurteilen.
Aus sicherheitspolitischer Sicht spricht viel für Kornelius’ Argumentation. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat gezeigt, dass staatliche Souveränität ohne glaubwürdige Bündnisabsicherung nur eingeschränkt geschützt werden kann. Kornelius weist darauf hin, dass Russland die Ukraine dauerhaft als illegitimen Staat begreife und unabhängig von deren formellem Status militärischen Druck ausübe (vgl. Z. 55 ff.). Vor diesem Hintergrund erscheint eine dauerhaft neutrale Ukraine kaum in der Lage, ihre Sicherheit eigenständig zu gewährleisten. Die NATO-Mitgliedschaft würde dem Land hingegen durch kollektive Abschreckung langfristige Stabilität verschaffen.
Auch aus strategischer Perspektive der NATO lässt sich die These teilweise stützen. Material 1 betont, dass sicherheitspolitische Grauzonen Instabilität erzeugen und Konflikte begünstigen können (vgl. Z. 50 ff.). Ein dauerhaft unklarer Status der Ukraine würde ein solches Bündnisvakuum fortschreiben. Eine perspektivische Aufnahme könnte hingegen den europäischen Sicherheitsraum konsolidieren und die Abschreckungswirkung gegenüber Russland erhöhen. In diesem Sinne ist Kornelius’ Argument, dass langfristig kein Weg an einer Einbindung der Ukraine in westliche Sicherheitsstrukturen vorbeiführt, plausibel.
Gleichzeitig ist die These der Alternativlosigkeit kritisch zu hinterfragen. Kurz- und mittelfristig stehen der NATO-Aufnahme erhebliche politische und militärische Hindernisse entgegen. Kornelius selbst räumt ein, dass derzeit kein NATO-Staat bereit sei, für die Ukraine in einen direkten militärischen Konflikt mit Russland einzutreten (vgl. Z. 47 ff.). Eine Aufnahme während des laufenden Krieges würde jedoch genau diese Verpflichtung nach sich ziehen. Damit wird deutlich, dass die Mitgliedschaft aktuell weniger eine realistische Option als vielmehr ein strategisches Zukunftsziel darstellt.
Darüber hinaus birgt eine NATO-Aufnahme auch Risiken für die Bündniskohärenz. Die Entscheidung erfordert Einstimmigkeit und setzt ein gemeinsames sicherheitspolitisches Verständnis aller Mitgliedstaaten voraus. Eine Erweiterung unter stark divergierenden Interessen könnte innere Spannungen verstärken und die Handlungsfähigkeit des Bündnisses belasten. Zudem besteht die Gefahr, dass eine als alternativlos dargestellte Erweiterung diplomatische Spielräume einengt und mögliche sicherheitspolitische Zwischenlösungen von vornherein ausschließt.
In der abschließenden Bewertung lässt sich festhalten, dass Kornelius’ These in ihrer strategischen Langfristperspektive überzeugend ist: Eine stabile europäische Sicherheitsordnung erscheint ohne eine feste sicherheitspolitische Einbindung der Ukraine kaum denkbar. Die Formulierung der Alternativlosigkeit greift jedoch zu kurz, wenn sie auf die Gegenwart übertragen wird. Kurzfristig ist eine NATO-Mitgliedschaft weder politisch noch militärisch umsetzbar und kann nicht als einzige Handlungsoption gelten. An der Aufnahme der Ukraine in die NATO führt langfristig möglicherweise ein Weg vorbei – kurzfristig jedoch nicht ohne erhebliche Risiken. Kornelius’ These ist daher im Kern nachvollziehbar, bedarf jedoch einer klaren zeitlichen und politischen Relativierung.