Aufgabe 2
Aufgabenstellung
Interpretiere den vorliegenden Schluss von Bertolt Brechts Erzählung Der Augsburger Kreidekreis. Berücksichtige dabei insbesondere die Gestaltung der Figur des Richters Dollinger. (ca. 70 %)
Vergleiche die Gestaltung der Richterfiguren in Brechts Erzählung Der Augsburger Kreidekreis und Heinrich von Kleists Drama Der zerbrochne Krug. (ca. 30 %)
Mit SchulLV Plus weiterlernen
Schalte alle Prüfungsaufgaben, Lösungen und Lerninhalte frei – alles an einem Ort.
Monatlich kündbar
Bertolt Brecht (*1898 – †1956): Der Augsburger Kreidekreis (1940, Auszug)
Die Handlung spielt zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648), in dem sich Katholiken und Protestanten bekämpfen. Bei einem Überfall von katholischen kaiserlichen Soldaten auf die Stadt Augsburg lässt eine mit einem protestantischen Gerber1 namens Zingli verheiratete Frau auf der Flucht ihr Kind zurück, nachdem ihr Mann getötet worden ist. Die Magd Anna Otterer nimmt sich des Babys an und gibt es als das eigene aus. Nach einiger Zeit entführt die leibliche Mutter das Kind, als Anna wegen einer Besorgung kurz ihr Haus im Dorf Mering nahe Augsburg verlassen hat. Diese gibt sich mit dem Verlust des Kindes aber nicht zufrieden und bringt den Fall in Augsburg vor Gericht.
Aus: Brecht, Bertolt: Werke. Große kommentierte Berliner und Frankfurter Ausgabe. Hg. von Werner Hecht, Jan Knopf u. a. Band 18. Prosa 3. Sammlungen und Dialoge. Berlin und Weimar: Aufbau-Verlag und Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1995, S. 350–354.
Rechtschreibung und Zeichensetzung entsprechend der Textquelle.
Erläuterungen:
1 Gerber: Handwerker, der Tierhäute zu Leder verarbeitet.
2 Erztor: hier: massives Tor bzw. massive Tür.
3 Aufmachung: hier: bewusste Positionierung im Raum.
4 wohlbestallte: mit sicherer beruflicher Stellung und gutem Einkommen.
5 Sacktüchlein (regional, verniedlichend): Taschentuch.
6 lediges: hier: uneheliches Kind.
7 Abgefeimtheit: Durchtriebenheit, Verschlagenheit.
8 verpanschten (von [ver]panschen): etwas mit einer minderwertigen Flüssigkeit verdünnen, meist in betrügerischer Absicht.
9 Verweis auf Ähnlichkeit von Fall und Urteilsfindung durch den weisen König Salomo, u. a. im Alten Testament überliefert und in verschiedenen Legenden weiterverarbeitet.
10 Schlampe: bis ins 20. Jahrhundert vorherrschende Bedeutung: nachlässige, unordentliche, ungepflegte Frau; hier eher im Sinne von: unglaubwürdige, unzuverlässige Person.
Mit SchulLV Plus weiterlernen
Schalte alle Prüfungsaufgaben, Lösungen und Lerninhalte frei – alles an einem Ort.
Monatlich kündbar
Aufgabe 1
Einleitung
-
Bertolt Brechts Erzählung Der Augsburger Kreidekreis aus dem Jahr 1940 spielt während des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) in der Umgebung von Augsburg.
-
Aus der Vorgeschichte geht hervor, dass eine Protestantin ihr Kind auf der Flucht vor kaiserlichen Soldaten zurücklassen muss. Die Magd Anna Otterer nimmt das Kind an sich und zieht es wie ihr eigenes auf.
-
Als die leibliche Mutter das Kind später zurückholt, will Anna den Verlust nicht hinnehmen und zieht vor Gericht.
-
Der vorliegende Schluss der Erzählung schildert die Gerichtsverhandlung und die Entscheidung des Richters Dollinger über die Frage, welcher Frau das Kind zugesprochen werden soll.
-
Dabei zeigt sich der Richter als ungewöhnliche Figur: Er orientiert sich nicht ausschließlich an starren juristischen Regeln, sondern vor allem an Menschlichkeit, Gerechtigkeit und praktischer Menschenkenntnis.
Inhalt und Aufbau des Textes
Prozessbeginn und räumliche Situation
-
Der Schluss der Erzählung setzt mit dem Beginn der Gerichtsverhandlung ein.
-
Auffällig ist zunächst die ungewöhnliche räumliche Anordnung im Gerichtssaal (vgl. Z. 1–12): Der Richter sitzt auf dem Boden und wird von den Streitparteien und Zeugen umgeben.
-
Dadurch ist er für das Publikum weitgehend verborgen, das sich hinter einer Seilabsperrung befindet.
-
Schon in dieser Anordnung zeigt sich, dass Dollinger eigene Vorstellungen von einer Gerichtsverhandlung besitzt.
Emotionaler Zwischenfall zwischen Anna und dem Kind
-
Als Anna das Kind erblickt, kommt es zu einem emotionalen Zwischenfall (vgl. Z. 13–16).
-
Beide streben unmittelbar aufeinander zu.
-
Das Kind schreit und versucht zu Anna zu gelangen, sodass Dollinger es aus dem Gerichtssaal bringen lässt.
-
Damit wird bereits zu Beginn deutlich, dass zwischen Anna und dem Kind eine enge emotionale Bindung besteht.
Befragung der Beteiligten
-
Anschließend lässt sich der Richter zunächst die Vorgänge von der leiblichen Mutter Frau Zingli und zwei Verwandten ihres verstorbenen Mannes schildern (vgl. Z. 18–43).
-
Er fragt dabei insbesondere nach dem Verhalten von Müttern, die ihre Kinder im Stich lassen.
-
Danach wird Anna Otterer angehört (vgl. Z. 44–66), die die Ereignisse aus ihrer Perspektive schildert.
-
Nach Abschluss der Befragungen zeigt sich, dass die Aussagen kein eindeutiges Ergebnis liefern.
Ratlosigkeit des Richters
-
Nach dem Ende der Zeugenaussagen wirkt Dollinger zunächst ratlos (vgl. Z. 67–81).
-
Er blickt sich um, als hoffe er auf einen Hinweis aus dem Publikum.
-
Schließlich fasst er zusammen, dass die bisherige Vernehmung nicht geklärt habe, welche der beiden Frauen die wirkliche Mutter des Kindes sei.
Kreidekreisprobe
-
Deshalb greift Dollinger auf eine ihm bekannte Methode zurück (vgl. Z. 82–111).
-
Er lässt mit Kreide einen Kreis auf den Boden zeichnen und das Kind hineinbringen.
-
Beide Frauen sollen das Kind jeweils an einer Hand fassen und versuchen, es auf ihre Seite zu ziehen.
-
Der Richter erklärt, diejenige Frau müsse die echte Mutter sein, deren Liebe zum Kind stärker sei.
-
Während Frau Zingli das Kind mit Gewalt zu sich zieht, lässt Anna sofort los, weil sie ihm keine Schmerzen zufügen möchte.
Urteil
-
Daraufhin fällt Dollinger sein überraschendes Urteil (vgl. Z. 113–115):
-
Nicht Frau Zingli, sondern Anna erhält das Kind.
-
Der Richter begründet dies damit, dass Anna sich wie eine wirkliche Mutter verhalten habe.
-
Frau Zingli dagegen hätte das Kind aus Eigennutz und ohne Rücksicht auf dessen Wohl gefährdet.
-
Die Bevölkerung spricht noch lange über dieses ungewöhnliche Urteil; besonders auffällig bleibt, dass Dollinger Anna beim Urteilsspruch zugezwinkert habe (vgl. Z. 116–118).
Analyse der erzählerischen und sprachlichen Gestaltung
Scheinbar nüchterne Darstellung der Gerichtsverhandlung
-
Da die Szene eine Gerichtsverhandlung schildert, wird das Geschehen überwiegend linear und chronologisch dargestellt.
-
Dadurch lässt sich der Ablauf der Handlung leicht nachvollziehen.
-
Erzählt wird weitgehend im Präteritum.
-
Die Sprache ist häufig durch einfache Satzgefüge und parataktische Strukturen geprägt (vgl. z. B. Z. 1 f., 44, 71 ff., 88 ff., 102 f.).
-
Ein weitgehend distanzierter Erzähler schildert die Vorgänge aus der Außensicht.
-
Für die Leserinnen und Leser entsteht dadurch zunächst der Eindruck, den Prozess ähnlich wie die anwesenden Zuschauer von außen zu beobachten.
-
Die besondere Sitzordnung verstärkt diesen Effekt, da auch das Publikum den Richter nur eingeschränkt sehen kann.
-
Gleichzeitig erzeugt diese Anordnung Irritation, weil ein Richter gewöhnlich nicht auf dem Boden zwischen den Prozessbeteiligten sitzt.
-
Die Verhandlung wird insgesamt verständlich, anschaulich und detailliert erzählt.
-
Sowohl der Gerichtssaal als auch die handelnden Figuren werden so beschrieben, dass das Geschehen glaubwürdig und authentisch wirkt.
-
Teilweise fügt die Erzählinstanz Hintergrundinformationen zum Richter ein.
-
So wird etwa erklärt, weshalb Dollinger Wert auf seine besondere Sitzordnung legt (vgl. Z. 3 f., Z. 9 ff.).
-
Am Ende wird zudem auf die Einschätzung der Bevölkerung verwiesen, die beobachtet haben soll, dass der Richter beim Urteilsspruch mit den Augen gezwinkert habe (vgl. Z. 116 ff.).
-
Das Prozessgeschehen wirkt dadurch lebendig und unmittelbar.
-
Über weite Strecken werden Aussagen der Beteiligten in indirekter Rede wiedergegeben.
-
An entscheidenden Stellen wechselt der Text jedoch in die wörtliche Rede, etwa bei richterlichen Anweisungen oder beim abschließenden Urteil.
-
Dadurch werden die zentralen Wendepunkte der Handlung besonders hervorgehoben.
Lenkung der Leserwahrnehmung durch die Figurenzeichnung
-
Schon früh richtet sich die Aufmerksamkeit auf die beiden Frauen, die um die Mutterschaft streiten.
-
Anna Otterer reagiert beim Anblick des Kindes unmittelbar emotional.
-
Das Kind wiederum will zu ihr, schreit und strebt in ihre Richtung (vgl. Z. 13 ff.).
-
Für die Leserschaft wird dadurch bereits vor der eigentlichen Beweisführung deutlich, dass zwischen Anna und dem Kind eine enge Verbundenheit besteht.
Entlarvung von Frau Zinglis wirklichen Beweggründen
-
Die leibliche Mutter wirkt während ihrer Aussage wenig glaubwürdig.
-
Ihr Auftreten erscheint theatralisch: Sie tritt „vorgeschrauscht“ auf (Z. 18), wischt sich demonstrativ die Augen und berichtet, die kaiserlichen Soldaten hätten ihr das Kind entrissen (vgl. Z. 19).
-
Gleichzeitig versucht sie, Anna schlechtzumachen und unterstellt ihr, sie habe das Kind nur aus Berechnung aufgenommen, um später Geld verlangen zu können (vgl. Z. 21 ff.).
-
Diese Darstellung wird jedoch durch die Aussagen der Verwandten relativiert.
-
Ihnen gegenüber hatte Frau Zingli zuvor erklärt, sie habe das Kind einer Magd anvertraut, bei der es sich in guter Obhut befinde (vgl. Z. 31).
-
Auffällig ist außerdem, dass die Verwandten selbst wenig Interesse daran haben, Frau Zingli zu unterstützen, weil ihr dadurch möglicherweise das Erbe zufallen würde (vgl. Z. 31 f.).
-
Daraus lässt sich schließen, dass es im Streit weniger um das Kind selbst als um Besitz- und Erbinteressen geht.
-
Auch der Richter zweifelt Frau Zinglis Aussagen sichtbar an.
-
Er hält sie offenbar für unglaubwürdig und stellt ihr suggestiv die Frage, ob eine Mutter, die ihr Kind wirklich im Stich gelassen habe, nicht bestraft werden müsse (vgl. Z. 42 f.).
Parteinahme für die Verhaltensweise der Magd Anna
-
Im Gegensatz zu Frau Zingli wirkt Anna glaubwürdig und fürsorglich.
-
Ihre Gedanken kreisen während der Befragung immer wieder um das Kind (vgl. Z. 46 ff.).
-
Sie versucht nicht, sich selbst in einem besseren Licht darzustellen.
-
Stattdessen gibt sie offen zu, in der Nacht des Überfalls zunächst an ihr eigenes Kind gedacht zu haben, das sie zuvor bei anderen Menschen in Sicherheit gebracht hatte.
-
Der Richter reagiert darauf vergleichsweise milde.
-
Er erkennt an, dass ihre Angst vor den Soldaten und ihre Sorge um das eigene Kind nachvollziehbar sind.
-
Sein eingeschobener Exkurs über die „Abgefeimtheit der Menschen“ (vgl. Z. 60 f.) zeigt zugleich, dass für ihn ethische Verantwortlichkeit und Wahrhaftigkeit wichtiger sind als bloße formale Aussagen.
-
Anna entspricht damit deutlich eher Dollingers Vorstellung von einer guten Mutter als Frau Zingli.
Aufbau von Spannung
-
Bereits durch das ungewöhnliche Verhalten Dollingers zu Beginn und seine erkennbare Haltung während der Befragung entsteht Spannung hinsichtlich des Ausgangs der Verhandlung.
-
Nach der Zeugenvernehmung verstärkt sich diese Spannung.
-
Dollinger zeigt „alle Anzeichen der Ratlosigkeit“ (Z. 67) und wirkt so, als wisse er selbst noch nicht, wie er entscheiden soll.
-
Auch die Anwesenden reagieren „verblüfft“ (Z. 70).
-
Im Gerichtssaal herrscht schließlich auffällige Stille (vgl. Z. 71).
-
Dollinger nutzt diese Situation und erklärt, dass er nun eine „Probe“ durchführen müsse (Z. 91), weil die bisherigen Aussagen kein eindeutiges Ergebnis gebracht hätten.
-
Er behauptet, diese Methode einem alten Buch entnommen zu haben und sie ermögliche es, die wahre Mutter sicher zu erkennen (vgl. Z. 90–92).
-
Das Wissen der Leserschaft, dass die biologische Mutter des Kindes längst bekannt ist, verstärkt dabei die Spannung zusätzlich.
-
Entscheidend ist nun nicht mehr die biologische Abstammung, sondern die Frage, wer sich tatsächlich wie eine Mutter verhält.
-
Die Szene wird emotional zugespitzt, als das Kind verstummt und sein verweintes Gesicht Anna zuwendet (vgl. Z. 106).
-
Als Frau Zingli das Kind mit einem heftigen Ruck zu sich ziehen will (vgl. Z. 108), fällt die Entscheidung.
-
Das Urteil folgt unmittelbar: Anna erhält das Kind, weil sie es aus Liebe losgelassen hat, während Frau Zingli bereit gewesen wäre, ihm Schmerzen zuzufügen.
Betonung des lehrhaften Charakters
-
Die Durchführung der Kreidekreisprobe bildet den Höhepunkt der Erzählung.
-
Dollinger führt den Beteiligten und dem Publikum vor Augen, was er offenbar bereits zuvor erkannt hat:
-
Anna beweist wahre Mütterlichkeit, indem sie das Kind loslässt, um ihm Schmerzen zu ersparen.
-
Sie nimmt sogar in Kauf, den Prozess dadurch scheinbar zu verlieren.
-
Frau Zingli dagegen behandelt das Kind wie ihr Eigentum und zieht ohne Rücksicht auf mögliche Schmerzen.
-
Ihr Verhalten wird somit nicht von Liebe und Fürsorge, sondern von Besitzdenken und Machtinteressen bestimmt.
-
Durch die Kreidekreisprobe wird dies sichtbar gemacht, ohne dass Dollinger auf eine rein juristische Beweisführung angewiesen ist.
-
Gleichzeitig wird das überraschende Urteil bereits zuvor vorbereitet.
-
Erzählkommentare, die Darstellung der beiden Frauen und Dollingers Reaktionen auf ihre Aussagen lassen erkennen, dass er klare Vorstellungen von Ehrlichkeit, Menschlichkeit und Mütterlichkeit besitzt.
-
Deshalb erscheint das ungewöhnliche Urteil letztlich nicht völlig überraschend.
Gestaltung der Figur des Richters Dollinger
-
Dollinger wird als ungewöhnlicher Richter dargestellt, der von Beginn an eigene Regeln aufstellt.
-
Äußerlich wirkt er wenig eindrucksvoll und wird als „ein kleiner runder Fleischberg“ beschrieben (Z. 1).
-
Zugleich scheint er sich bewusst von dem Publikum abzugrenzen, indem er dessen Blicken weitgehend entzogen bleibt.
-
Dennoch sucht er immer wieder den Kontakt zu den Zuschauern.
-
In seinen Einschüben spricht er volkstümlich und teilweise grob.
-
Dadurch wirkt er nicht wie ein distanzierter Vertreter einer abstrakten Justiz, sondern wie jemand, der die Sprache der einfachen Menschen versteht.
-
Offensichtlich möchte er von den Anwesenden verstanden werden und nicht über ihre Köpfe hinweg entscheiden.
-
Gleichzeitig tritt er durchaus autoritär auf.
-
Er lässt die Beteiligten stehen, verkürzt dadurch die Verhandlung, gibt klare Befehle und sorgt für Ruhe.
-
Trotzdem erscheint er zugleich einfühlsam und menschenkundig.
-
Er beobachtet genau, wie sich die Beteiligten verhalten, und zieht daraus Schlüsse über ihre tatsächlichen Beweggründe.
-
Dollinger orientiert sich bei seiner Rechtsprechung nicht in erster Linie an Paragraphen oder juristischen Formeln.
-
Entscheidend sind vielmehr seine intuitive Menschenkenntnis und seine ethischen Grundsätze.
-
Weder gesellschaftliche Stellung noch wirtschaftliche Macht bestimmen sein Urteil. Sein Handeln wird stattdessen von Humanität geprägt. Auch traditionelle Vorstellungen von Mutterschaft stellt er infrage.
-
Die volkstümliche Aussage „Blut sei dicker als Wasser“ (Z. 58), die der biologischen Verwandtschaft grundsätzlich Vorrang gibt, widerlegt er durch seine Probe.
-
Die leibliche Mutter handelt rücksichtslos, während die tatsächliche „rechte“ Mutter (Z. 113) lieber auf das Kind verzichtet, als ihm Schmerzen zuzufügen.
-
Dollinger lässt die beiden Frauen damit bewusst in eine Situation geraten, die rechtlich ungewöhnlich, in ihrer Wirkung jedoch äußerst effektiv ist.
-
Seine Methode erscheint juristisch zweifelhaft, führt aber zu einem menschlich überzeugenden Ergebnis.
Deutung der Richterfigur
-
Dollinger verkörpert eine Rechtsprechung, die nicht von juristischer Pedanterie, sondern von Wahrhaftigkeit, Menschenkenntnis und Gerechtigkeit geprägt ist.
-
Er stellt damit die Frage, ob ein gerechtes Urteil immer allein durch formale Regeln zustande kommen kann.
-
Seine Entscheidung zugunsten Annas zeigt, dass für ihn das Kindeswohl wichtiger ist als biologische Abstammung oder gesellschaftliche Konventionen.
-
Damit vertritt Dollinger ein Verständnis von Recht, das sich an Menschlichkeit und ethischer Verantwortung orientiert.
Aufgabe 2
Vergleich mit Richter Adam aus Heinrich von Kleists „Der zerbrochne Krug“
Gemeinsamkeiten
-
Auf den ersten Blick könnten Richter Dollinger und Richter Adam kaum unterschiedlicher wirken.
-
Dennoch weisen sie neben ihrer beruflichen Position mehrere Gemeinsamkeiten auf.
-
Besonders auffällig ist, dass beide Richter bewusst von üblichen Regeln eines Gerichtsverfahrens abweichen.
-
Dollingers unorthodoxes Vorgehen und seine geringe Orientierung an juristischer Korrektheit dienen allerdings dazu, die wahre Mutter zu erkennen.
-
Richter Adam dagegen verfolgt mit seinem problematischen Verhalten eigennützige Ziele.
-
Beide Figuren besitzen zugleich unterhaltsame und teilweise komische Züge.
-
Dazu trägt ihre volkstümliche, teilweise grobe oder verletzende Sprache bei.
-
Außerdem werden beide als körperlich wenig attraktive Männer dargestellt.
-
Dollinger wird als „ein kleiner runder Fleischberg“ (Z. 1) eingeführt.
-
Richter Adam erscheint ebenfalls lädiert und versucht sein Aussehen mit fadenscheinigen Erklärungen zu rechtfertigen.
-
Auch der jeweilige Umgang mit Wahrheit verbindet beide Figuren, allerdings in sehr unterschiedlicher Weise.
-
Dollinger manipuliert die Beteiligten bewusst, um die Wahrheit über ihre Motive sichtbar zu machen.
-
Er bevorzugt im Verlauf der Verhandlung eindeutig Anna, stellt Suggestivfragen (vgl. z. B. Z. 42 f.) und bringt beide Frauen durch die Kreidekreisprobe absichtlich in eine Situation, in der sie sich selbst entlarven.
-
Adam hingegen lügt dauerhaft, um seine eigene Schuld zu verbergen.
-
Er verschleiert seine Übergriffigkeit gegenüber Eve, erfindet Erklärungen für den Verlust seiner Perücke und hat sich mithilfe eines gefälschten Einberufungsbescheids überhaupt erst Zugang zu ihr verschafft.
-
Auch in der Prozessführung gibt es Parallelen.
-
Dollinger beendet die Befragung der Beteiligten schließlich mit der Feststellung, die bisherigen Aussagen hätten „nichts ergeben“ (vgl. Z. 66).
-
Auch bei Adam droht die Verhandlung festzufahren, weil er bewusst versucht, von sich selbst abzulenken und die Schuld Ruprecht zuzuschieben.
Unterschiede
-
Die Unterschiede zwischen beiden Richtern sind jedoch deutlich gewichtiger als ihre Gemeinsamkeiten.
-
Charakterlich stehen Dollinger und Adam fast gegensätzlich zueinander.
-
Dollinger bleibt gegenüber den Streitparteien grundsätzlich distanziert und betrachtet die unterschiedlichen Aussagen zunächst aus einer professionellen Position.
-
Adam kann dies nicht, weil er selbst der Schuldige ist. Er muss mit allen Mitteln verhindern, dass Gerichtsrat Walter seine Verfehlungen entdeckt. Dadurch gerät Adam zunehmend in Verwicklungen und verliert schließlich seine Stellung.
-
Dollinger geht zwar ebenfalls juristisch ungewöhnlich vor, doch seine Entscheidungen vermitteln den Eindruck von Souveränität und Ansehen.
-
Die Reaktionen der Bevölkerung zeigen, dass er trotz seines ungewöhnlichen Vorgehens respektiert wird.
-
Adam dagegen steht am Ende völlig diskreditiert da, nachdem seine Rechtsverstöße aufgedeckt worden sind.
-
Besonders deutlich werden die Unterschiede an den ethischen Prinzipien, die ihr Handeln bestimmen.
-
Dollinger strebt in beinahe altruistischer Weise nach Wahrhaftigkeit und einem gerechten Urteil für Mutter und Kind.
-
Adam dagegen ist selbst Teil des Konflikts und versucht, seine Beteiligung mithilfe eines Lügenkonstrukts zu verbergen.
-
Er handelt egoistisch, rücksichtslos und teilweise lächerlich.
-
Dollinger arbeitet zwar ebenfalls mit Täuschung und Inszenierung, doch diese dienen der Aufdeckung der Wahrheit.
-
Seine Kreidekreisprobe ermöglicht ihm, die Motive der beiden Frauen sichtbar zu machen.
-
Adam verwendet Täuschung dagegen ausschließlich, um die Wahrheit zu verschleiern.
Fazit des Vergleichs
-
Richter Adam erscheint als nahezu karikaturhafte Negativfigur eines Richters.
-
Er ist menschlich wie beruflich problematisch und wird zugleich als Teil eines gestörten Justizsystems dargestellt.
-
Auch Gerichtsrat Walter versucht letztlich, einen öffentlichen Justizskandal zu vermeiden und das Ansehen des Gerichts zu bewahren.
-
Dollinger dagegen gewinnt durch seine ungewöhnliche Vorgehensweise Sympathie und Achtung, weil seine Rechtsprechung von Menschlichkeit und Integrität geprägt ist.
-
Kleist nutzt Richter Adam, um die zeitgenössische Justiz zu kritisieren.
-
Brecht dagegen entwirft mit Dollinger ein positives Gegenbild: einen Richter, dem es nicht in erster Linie um Paragraphen, sondern um wirkliche Gerechtigkeit und das Wohl des Kindes geht.
-
Darin zeigt sich zugleich ein sozialkritischer Gedanke der Erzählung: Gesellschaftliche Gesichtspunkte wie Besitz, Herkunft und biologische Mutterschaft sollten nicht automatisch entscheidender sein als das tatsächliche Wohl eines Menschen.
-
Beide Werke verbindet somit trotz ihrer sehr unterschiedlichen Richterfiguren die Kritik an der jeweils bestehenden Rechtsprechung.
Mit SchulLV Plus weiterlernen
Schalte alle Prüfungsaufgaben, Lösungen und Lerninhalte frei – alles an einem Ort.
Monatlich kündbar