Vorschlag A – „Ruhe ist die erste Bürgerpflicht!“
I Übersetzung
Übersetze den Text in angemessenes Deutsch. (Material)
II Interpretation
Gib unter Verwendung lateinischer Textbelege wieder, welche Verhaltensregeln Cicero den einzelnen Gruppen der Gesellschaft im Staat zuweist. (Material)
Analysiere die sprachlich-stilistische Gestaltung des Textes unter besonderer Berücksichtigung der Stilqualität der Klarheit (perspicuitas). (Material)
Untersuche, inwieweit die Verhaltensregeln, die Cicero im vorliegenden Text den Mitgliedern der staatlichen Gemeinschaft vorschreibt, von Grundvorstellungen der stoischen Philosophie beeinflusst sind. (Material)
Im vorliegenden Text befürwortet Cicero im Gemeinwesen ein Verhalten, das Ruhe und Ordnung gewährleistet. (Material)
Diskutiere, ob zu jeder Zeit Ruhe und Ordnung Priorität in einem Staat haben sollten.
Weiter lernen mit SchulLV Plus!
monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Material
Vorbemerkung
Zur Zeit des Bürgerkrieges und der Diktatur Caesars untersucht Cicero in einer seiner philosophischen Schriften, wie sich die Menschen angemessen für ihr Alter und den Zeitumständen entsprechend im Staat verhalten sollten. Dabei geht er auch näher auf die Stellung der einzelnen Gruppen der Gesellschaft ein:
Übersetzungshilfen
|
Z. 1 f. |
alienum est (+ Inf.): hier es ist unangebracht (etwas zu tun) privatus, -i, m.: Privatmann (Mann ohne Amt, siehe auch Z. 4) peregrinus, -i, m.:Fremder (ohne Bürgerrecht), Ausländer (siehe auch Z. 6) |
|
Z. 2 |
proprium munus magistratus: hier eigentliche Aufgabe eines Beamten personam gerere (+ Gen.): hier stellvertretend (für jemanden) handeln |
|
Z. 3 |
eius: Gemeint ist civitatis (Z. 2). |
|
Z. 3 f. |
sustinere, servare [...], describere, [...] meminisse: Beziehe auf debere. |
|
Z. 3 |
ea (Akk. Pl.) = iura (Akk. Pl.) fides, fidei, f.: hier Verantwortung |
|
Z. 4 |
committere, -o, -misi,- missum: anvertrauen commissa: Ergänze esse. meminisse (+ AcI): daran denken, dass privatus , -i, m.: Privatmann (Mann ohne Amt, siehe auch Z. 1) oportet (+ AcI): es gehört sich, dass aequo et pari: Beziehe auf iure. |
|
Z. 5 |
summissum et abiectum neque se ecferentem: Ergänze esse. abiectus, -a, -um: hier kriecherisch, sklavisch se ecferens, -ntis: sich erhöhend, herablassend, arrogant tum: Ergänze privatum oportet. |
|
Z. 6 |
talem: Ergänze hominem. sentire (+ dopp. Akk.): (jemanden) betrachten (als), (jemanden) halten (für) dicere: hier (be)nennen, bezeichnen peregrinus, -i, m.: Fremder (ohne Bürgerrecht), Ausländer (siehe auch Z. 1) |
|
Z. 7 |
incola, -ae, m.: Einwohner (ohne Bürgerrecht) de alio: Ergänze homine. anquirere de (+ Abl.): ausforschen über (jemanden) |
|
Z. 8 |
curiosum esse in (+ Abl.): hier sich einmischen in (etwas) fere: hier etwa, ungefähr |
|
Z. 8 f. |
decet: es gehört sich (auch in Z. 9) |
|
Z. 9 |
tam [...] quam: so [...] wie |
Weiter lernen mit SchulLV Plus!
monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Arbeitsübersetzung
Und nicht einmal jenes ist unangebracht: über die Verhaltensregeln der Beamten, der Privatpersonen, der Bürger und der Ausländer zu sprechen. Es ist also die eigentliche Aufgabe eines Beamten, einzusehen, dass er stellvertretend für die Bürgerschaft handelt und deren Würde und Ansehen aufrechtzuerhalten, Gesetze wahren, Rechte festsetzen und daran denken muss, dass diese seiner Verantwortung anvertraut sind. Es gehört sich, dass ein Privatmann nach gleichem und unterschiedslosem Recht mit den Bürgern lebt, weder unterwürfig und kriecherisch noch herablassend ist; es gehört sich außerdem, dass er in der Politik das will, was ruhig (im Sinne der inneren Ordnung) und ehrenvoll ist. Einen derartigen (Mann) nämlich pflegen wir als guten Bürger zu betrachten und zu bezeichnen. Ein Fremder aber und ein Einwohner ohne Bürgerrecht hat die Verpflichtung, nichts außer seiner Aufgabe zu betreiben, nichts über einen anderen auszuforschen und sich auf keinen Fall in ein fremdes Gemeinwesen einzumischen. So etwa werden die pflichtentsprechenden Handlungen in Erfahrung gebracht (werden), wenn man untersucht, was sich gehört und was passend ist für Personen, Umstände und Lebensalter. Nichts aber gehört sich so sehr, wie bei jeder Handlung und Planung Ruhe zu bewahren.
II Interpretation
Beamte (magistratus)
-
Cicero weist den Beamten die Aufgabe zu, als Repräsentanten des Staates zu agieren (proprium munus magistratus intellegere se gerere personam civitatis, Z. 2).
-
Sie haben die Pflicht, die Würde und Ehre des Staates aufrechtzuerhalten (eius dignitatem et decus sustinere, Z. 3).
-
Zu ihren Aufgaben gehört es, die Gesetze zu wahren und Recht zu sprechen (servare leges, iura describere, Z. 3).
-
Sie müssen sich stets bewusst sein, dass ihnen diese Aufgaben als Verantwortung anvertraut wurden (ea fidei suae commissa meminisse, Z. 3-4).
Privatleute (privati)
-
Privatpersonen sollen mit den anderen Bürgern unter Bedingungen des gleichen Rechts leben (aequo et pari cum civibus iure vivere, Z. 4).
-
Ihr Verhalten soll maßvoll sein, sie dürfen sich also weder kriecherisch und sklavisch verhalten, noch arrogant und anmaßend auftreten (neque summissum et abiectum neque se ecferentem, Z. 5).
-
In politischen Angelegenheiten sollen sie all das unterstützen, was friedvoll und ehrenhaft ist (in re publica ea velle, quae tranquilla et honesta sint, Z. 5-6).
Fremde und Einwohner ohne Bürgerrecht (peregrini atque incolae)
-
Diese Gruppe darf sich ausschließlich um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern (nihil praeter suum negotium agere, Z. 7).
-
Es ist ihnen untersagt, andere Personen auszuforschen (nihil de alio anquirere, Z. 7).
-
Sie dürfen sich unter keinen Umständen in die Angelegenheiten eines fremden Staates einmischen (minimeque esse in aliena re publica curiosum, Z. 7-8).
Allgemeingültige Verhaltensregel
-
Für alle genannten Gruppen gilt die verbindliche Regel, bei jeder Handlung und jeder Entscheidungsfindung Beständigkeit zu bewahren (in omni re gerenda consilioque capiendo servare constantiam, Z. 8-9).
Grundlegende Aspekte der perspicuitas
-
Die geforderte Stilqualität der Klarheit (perspicuitas) wird in diesem Text durch eine stark strukturierte, leserführende Makrostruktur sowie durch redundante und Eindeutigkeit schaffende rhetorische Figuren auf der Mikroebene erreicht.
-
Cicero wählt ein didaktisches Vorgehen, indem er im ersten Satz das inhaltliche Programm ankündigt und dieses in der Folge logisch und linear abarbeitet.
-
Textstrukturierende Konnektoren wie igitur (Z. 2), autem (Z. 4, Z. 6, Z. 9) und enim (Z. 6) gliedern den Text deutlich in kausale und adversative Sinnabschnitte, was die gedankliche Nachvollziehbarkeit sichert.
Makrostruktur und Gedankenführung
-
Der Text beginnt mit einem asyndetischen Tetrakolon samt anaphorischer Präpositionsreihung: de magistratuum, de privatorum, de civium, de peregrinorum officiis dicere (Z. 1-2).
-
Diese Reihung dient als Inhaltsverzeichnis für den Leser, da die genannten gesellschaftlichen Gruppen exakt in dieser Reihenfolge im Folgenden definiert werden.
Sprachlich-stilistische Mittel der Mikrostruktur
-
Cicero nutzt das Hendiadyoin beziehungsweise Synonymenhäufungen zur maximalen inhaltlichen Präzision: Die Formulierung dignitatem et decus (Z. 3) schärft den moralischen Anspruch an den Staat aus, während aequo et pari cum civibus iure (Z. 4) die absolute Gleichheit vor dem Gesetz unmissverständlich betont.
-
Zur trennscharfen Definition der goldenen Mitte (mesotes) des bürgerlichen Verhaltens verwendet der Autor eine Antithese, die durch das Polysyndeton neque ... neque verknüpft ist: neque summissum et abiectum neque se ecferentem (Z. 5) grenzt das Ideal klar von den beiden Extremen der Kriecherei und der Arroganz ab.
-
Die Pflichten der Amtsträger werden durch eine asyndetische Reihung von Infinitiven verdichtet und übersichtlich dargestellt: sustinere, servare leges, iura describere, ea [...] meminisse (Z. 3-4).
-
Die strengen Verhaltensrestriktionen für Fremde werden durch ein anaphorisches Trikolon eindringlich und zweifelsfrei vermittelt: nihil praeter suum negotium agere, nihil de alio anquirere minimeque esse [...] curiosum (Z. 7-8).
-
Ein asyndetisches Trikolon bündelt resümierend die drei entscheidenden Kriterien für das sittlich Angemessene (decorum): personis, temporibus, aetatibus (Z. 9).
-
Im Text finden sich moderate, der klassischen Kunstprosa entsprechende Hyperbata wie proprium munus magistratus (Z. 2) oder in aliena re publica (Z. 8), welche die Zusammengehörigkeit der Begriffe betonen, ohne durch Überkonstruktion die syntaktische Klarheit zu gefährden.
Grundbegriff der Pflicht und das Rollenkonzept
-
Cicero leitet die Verhaltensregeln maßgeblich aus dem stoischen Pflichtbegriff (kathēkon) ab, der das angemessene, der Vernunft entsprechende Handeln in den Mittelpunkt stellt (officiis, Z. 2; officia, Z. 8).
-
Jeder Mensch hat im Staat eine spezifische Rolle zu erfüllen, was dem stoischen Gedanken der sozialen Eingebundenheit (oikeiosis) und der Pflichterfüllung für die Gemeinschaft entspricht (personam civitatis, Z. 2; quid aptum sit personis, Z. 8-9).
Das sittlich Gute und das Angemessene
-
Die stoische Ethik postuliert die Tugend und das sittlich Gute (honestum) als höchstes Gut (summum bonum), weshalb Cicero von den Bürgern explizit das Streben nach dem moralisch Ehrenhaften fordert (ea velle, quae [...] honesta sint, Z. 5-6).
-
Das Verhalten muss stets den äußeren Umständen, der Zeit und dem Alter entsprechen, was exakt der stoischen Lehre vom schicklichen und situationsangemessenen Handeln (decorum) entspricht (quid deceat et quid aptum sit personis, temporibus, aetatibus, Z. 8-9).
Seelenruhe und rationale Beständigkeit
-
Ein zentrales Ideal der stoischen Philosophie ist die innere Unerschütterlichkeit (apatheia) und Seelenruhe (ataraxia), die sich in Ciceros Text im Streben nach friedvollen und ruhigen staatlichen Verhältnissen widerspiegelt (ea velle, quae tranquilla [...] sint, Z. 5-6).
-
Die strikte Ablehnung von Kriecherei und Überheblichkeit verweist auf das stoische Ideal der Affektkontrolle und der rationalen Überwindung von falschen Leidenschaften (neque summissum et abiectum neque se ecferentem, Z. 5).
-
Aus der Ausrichtung an der ratio resultiert die absolute Forderung nach charakterlicher Beständigkeit und Konsequenz bei allen Handlungen und Entscheidungen (in omni re gerenda consilioque capiendo servare constantiam, Z. 8-9).
Gleichheit und universelle Vernunft
-
Die Aufforderung an den Privatmann, nach gleichem Recht mit seinen Mitbürgern zu leben, spiegelt die stoische Grundauffassung wider, in der alle Menschen durch die universelle Weltvernunft (logos) verbunden und moralisch-rechtlich als gleichgestellt zu betrachten sind (aequo et pari cum civibus iure vivere, Z. 4).
Textbezug und historische Einordnung
-
Cicero fordert von den Bürgern ein Streben nach Dingen, die friedvoll und ehrenhaft sind (quae tranquilla et honesta sint, Z. 5-6), sowie das Bewahren von Beständigkeit bei allen Handlungen und Entschlüssen (servare constantiam, Z. 8-9).
-
Die Ausrichtung auf die Erhaltung des staatlichen Gefüges erklärt sich aus dem Entstehungskontext des Textes während der Bürgerkriege und der Diktatur Caesars (Vorbemerkung).
-
Ruhe und Ordnung dienen bei Cicero als Voraussetzung dafür, dass Beamte die Gesetze wahren und Recht sprechen können (servare leges, iura describere, Z. 3).
Argumente für die Priorisierung von Ruhe und Ordnung
-
Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit als primäre Schutzfunktion des Staates für das Leben und Eigentum der Bürgerinnen und Bürger.
-
Prävention von Anarchie, Bürgerkrieg und gewaltsamen Konflikten, welche die Grundlagen jedes geregelten gesellschaftlichen Zusammenlebens zerstören.
-
Erhaltung funktionsfähiger rechtsstaatlicher Institutionen, die auf Vorhersehbarkeit, Stabilität und die Durchsetzung von Gesetzen angewiesen sind.
-
Schutz der wirtschaftlichen Grundlagen und des öffentlichen Wohls, da Handel, Versorgung und soziale Wohlfahrt stabile Verhältnisse voraussetzen.
Argumente gegen eine absolute Priorisierung von Ruhe und Ordnung
-
Gefahren eines Missbrauchs durch autoritäre Regime, die den Schutz von Ruhe und Ordnung nutzen, um Grundrechte einzuschränken und Opposition zu unterdrücken.
-
Erstarrung gesellschaftlicher Strukturen, da das pauschale Verbot der Störung der Ordnung notwendige Reformen und den Abbau von Ungerechtigkeiten verhindert.
-
Historische Notwendigkeit von zivilem Ungehorsam und friedlichem Protest, um demokratische Rechte, Gleichberechtigung und Freiheit gegen Unrechtssysteme durchzusetzen.
-
Verfehlung des Staatszwecks, wenn Ruhe und Ordnung als reiner Selbstzweck über Grundwerte wie Menschenwürde, Freiheit (libertas) und Gerechtigkeit (iustitia) gestellt werden.
Kriterienorientierte Bewertung
-
Ruhe und Ordnung sind keine absoluten Werte an sich, sondern Instrumente zur Sicherung eines freien und gerechten Gemeinwesens.
-
In akuten Krisen- oder Notständen ist eine temporäre Priorisierung zur Wiederherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit rechtlich begründbar.
-
Eine dauerhafte Erhebung von Ruhe und Ordnung zur obersten Staatspflicht gefährdet die Demokratie, da eine friedliche staatliche Gemeinschaft immer auch den gewaltfreien Diskurs und Veränderung zulassen muss.