Aufgabe 1
Textbezogenes Schreiben: Erörterung literarischer Texte
Thema
Der Literaturwissenschaftler Peter Horn schreibt über die Figur des Gerichtsrats Walter in Heinrich von Kleists Drama Der zerbrochne Krug:
„Zwar macht allein sein Erscheinen im Dorf eine wirksame Entlarvung Adams möglich, dennoch ist sein oberstes Anliegen nicht Gerechtigkeit, sondern die Wiederherstellung des Vertrauens in die Obrigkeit.“
Quelle: Dirk Grathoff (Hg.): Heinrich von Kleist. Studien zu Werk und Wirkung. Opladen: Westdeutscher Verlag, 1988, S. 152
Aufgabenstellung
Erörtere auf der Basis deiner Kenntnisse von Kleists Drama, ob bzw. inwiefern Horns These zur Figur des Gerichtsrats Walter zutrifft.
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Heinrich von Kleists Lustspiel Der zerbrochne Krug (1811) thematisiert den Gerichtsprozess um einen zerschlagenen Krug im niederländischen Dorf Huisum. Richter Adam, der die Verhandlung leitet, ist jedoch selbst der Täter und versucht mit allen Mitteln, seine Schuld zu vertuschen.
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Eine Schlüsselrolle nimmt dabei der Gerichtsrat Walter ein, der als Vertreter der staatlichen Revision unangemeldet zur Gerichtsprüfung erscheint.
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Der Literaturwissenschaftler Peter Horn stellt bezüglich der Funktion und Motivation der Figur des Gerichtsrats Walter folgende These auf:
„Zwar macht allein sein Erscheinen im Dorf eine wirksame Entlarvung Adams möglich, dennoch ist sein oberstes Anliegen nicht Gerechtigkeit, sondern die Wiederherstellung des Vertrauens in die Obrigkeit.“
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Im Folgenden soll auf der Grundlage des Dramentextes erörtert werden, ob bzw. inwiefern diese These auf die Figur des Gerichtsrats Walter zutrifft.
Hauptteil
Erläuterung der These Horns
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Die Aussage von Peter Horn schreibt der Figur des Gerichtsrats Walter eine doppelte Handlungsfunktion zu.
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Einerseits erkennt Horn an, dass Walters bloße Anwesenheit und Revision erst den strukturellen Rahmen schafft, der die Aufdeckung von Adams Verbrechen ermöglicht.
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Andererseits relativiert Horn Walters ethisch-moralischen Anspruch: Das primäre Motiv seines Handelns sei nicht der Wunsch nach abstrakter, objektiver Gerechtigkeit für die Opfer (z. B. Eve, Ruprecht oder Frau Marthe), sondern die pragmatische Schadensbegrenzung für die staatliche Autorität und das System der Obrigkeit.
Argumente für die These (Walter als Systembewahrer)
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Bereits im inoffiziellen Gespräch kündigt Walter Nachsichtigkeit bei möglicherweise festzustellenden Mängeln im Rahmen seiner Prüfung an als Ausdruck eines fehlenden Anspruchs an Gerechtigkeit: „Doch mein Geschäft auf dieser Reis ist noch / Ein strenges nicht, sehn soll ich bloß, nicht strafen, / und find ich gleich nicht alles, wie es soll, / Ich freue mich, wenn es erträglich ist“ (V. 301–304).
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Walter zeigt wiederholt Besorgnis hinsichtlich des pünktlichen Beginns der Sitzung und der Erscheinung Richter Adams, um die Ordnung zu wahren: „Denkt Ihr zu warten, bis die Haar Euch wachsen?“ (V. 389).
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Während der Verhandlung maßregelt Walter Richter Adam im Beisein der Beteiligten für dessen offensichtlich parteiische und dilettantische Verhandlungsführung, etwa als er betont, von Adams Aufführung nicht zu wissen, was er denken solle (vgl. V. 820–824). Seine Kritik speist sich jedoch vor allem aus der Angst, dass die Würde der Institution beschädigt wird (vgl. V. 1631, 1841, 1926 Vt.).
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Zur Wahrung der Würde des Gerichts mahnt Walter die übrigen Beteiligten und kritisiert etwa Eves fehlenden Respekt gegenüber Richter Adam mit den Worten „Was untersteht Sie sich? Ist das mir der / Respekt, den Sie dem Richter schuldig ist?“ (V. 1210 f.) oder droht Ruprecht unverhohlen ins „Eisen“ zu legen (vgl. V. 1907).
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Walter verweist stets auf die Wahrung von Regeln, was sich in seinem Verbot zeigt, mit den Parteien vor der Sitzung zu sprechen, zur Wahrung dessen, was dem „Amt gebührt“ (vgl. V. 540–545), im Betonen der Notwendigkeit von „gesetzlichen Formalitäten“ (vgl. V. 569) sowie in der Drohung, die Verantwortung an den Schreiber abzugeben bei Nichtbefolgung der Regeln zur Prozessführung: „Wenn Ihr die Instruktion, Herr Richter Adam, / Nicht des Prozesses einzuleiten wisst, / Ist hier der Ort jetzt nicht, es Euch zu lehren. / Wenn Ihr Recht anders nicht, als so, könnt geben, / So tretet ab: vielleicht kann's Euer Schreiber“ (V. 614–618).
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Aus Sorge um die „Ehre des Gerichts“ (V. 1631, 1841, 1926 Vt.) priorisiert Walter einen Ausgang, der das Gericht als solches nicht beschädigt, gegenüber einer reinen Suche nach Gerechtigkeit.
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Walter unternimmt Versuche, das vorzeitige Ende der Sitzung zu erzwingen, um das Ansehen des Gerichts zu bewahren (vgl. V. 1822, 1826, 1842), nimmt sogar ein offensichtliches Fehlurteil in Kauf (vgl. V. 1874–1884) und verweist den Fall an die nächsthöhere Instanz, um das Ansehen des Staatsapparats zu wahren: „Und Ruprecht appelliert an die Instanz zu Utrecht.“ (V. 1885).
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Schließlich setzt Gerichtsrat Walter den Büttel ein, um Ruprecht und Eve zum Schweigen zu bringen (vgl. V. 1902), und stellt Adam im Variant sogar eine milde Strafe bzw. die Möglichkeit in Aussicht, einen anderen Posten zu erhalten, sofern die „Kassen“ stimmen (vgl. V. 2420–2422 Vt.).
Argumente gegen bzw. zur Relativierung der These (Walter als Vertreter der Gerechtigkeit)
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Unablässig treibt Walter den Prozess voran und lässt sich von Adams Ablenkungsmanövern, Ausreden und Verzögerungstaktiken nicht täuschen (vgl. V. 883, 898, 920).
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Walter übt direkte Kritik an Adams Prozessführung sowie dessen willkürlichem Verhalten (vgl. V. 820–824), was sich auch in seinen mündlichen Ermahnungen zeigt: Er schützt die Zeugen vor Einschüchterung und greift sofort ein, als Adam versucht, Eve unter Druck zu setzen, indem er den Richter ermahnt, den Parteien nicht solche zweideutigen Lehren zu geben (vgl. V. 804 f.).
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Gegen Adams Versuche, einen schnellen Vergleich zu schließen, protestiert Walter entschieden und betont, dass ein Vergleich noch nicht klar sei, da die Sache noch durchaus nicht entworren sei (vgl. V. 1074–1078).
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Walter fasst den Beschluss, Eve gegen Adams Willen aussagen zu lassen: „Die Jungfer zeugt noch nicht, sie deklariert jetzt;“ (V. 1063) und fordert sie auf, den Tathergang zu schildern (vgl. V. 1958 Vt.).
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Walter greift wiederholt intervenierend in die Befragung ein (vgl. V. 1191 f., 1235, 1279) und erklärt explizit, große Lust in sich zu spüren, der Sache völlig auf den Grund zu kommen (vgl. V. 1250 f.).
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Walter weigert sich ausdrücklich, die Sitzung vor Aufklärung der Tat abzuschließen: „Erlaubt! Ich bin der Meinung, fortzufahren.“ (V. 1402).
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Durch gezieltes Hinterfragen überführt Walter den Täter, indem er Zeugen systematisch befragt (vgl. V. 1347, 1393, 1527–1549) und Adam überraschende Fragen zu dessen Wunde (vgl. V. 1456–1458), der fehlenden Perücke (vgl. V. 1629–1632) sowie seinem Klumpfuß (vgl. V. 1809 f.) stellt, was letztlich zu Adams Flucht führt.
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Walter zeigt nach der Entlarvung Adams ein fürsorgliches Handeln über die Amtspflicht hinaus, indem er Ruprechts Unversehrtheit mit eigenem Geld absichert (vgl. V. 2350–2358 Vt.), dessen Aufnahme in die Kompanie seines Bruders vorschlägt (vgl. V. 2386–2388 Vt.), verspricht, die bevorstehende Hochzeit zu besuchen (vgl. V. 2393 Vt.), und sich persönlich vergewissert, ob Frau Marthe mit dem Ausgang zufriedengestellt ist (vgl. V. 2396 Vt.).
Schluss
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Die These Peter Horns ist nur teilweise zutreffend, da sich für Walters Handeln sowohl das Interesse am Ansehen und Funktionieren des Gerichts als auch ein tatsächliches Streben nach Wahrheit und Gerechtigkeit nachweisen lässt.
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Die im Zitat vorgenommene Gegenüberstellung beider Motive ist daher zu relativieren: Walter kann sowohl Gerechtigkeit als auch die Wiederherstellung des Vertrauens in die Obrigkeit anstreben.
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Eine eindeutige Bestimmung seiner Motive bleibt allerdings schwierig, da das Drama keinen unmittelbaren Einblick in Walters Gedankenwelt ermöglicht. Seine Äußerungen und Handlungen lassen deshalb teilweise unterschiedliche Deutungen zu.