HT 2
Aufgabenstellung
Erarbeite die Kerngedanken der Textauszüge von Reinhard Bingener und der
Synode der EKD und arbeite vergleichend das darin jeweils entwickelte Verständnis
einer Verantwortung von Kirche für den Frieden heraus.
Entfalte in Grundzügen Luthers Rede von den zwei Reichen und Regimenten im
historischen Kontext und setze das in den Textauszügen von Reinhard Bingener
und der Synode der EKD jeweils entwickelte Verständnis einer Verantwortung von
Kirche für den Frieden dazu in Beziehung.
Nimm vor dem Hintergrund des bisher Erarbeiteten und unter Einbezug deiner
Kenntnisse aus dem Unterricht kritisch Stellung zu den Positionen von Reinhard
Bingener und der Synode der EKD.
Weiter lernen mit SchulLV Plus!
monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Die Kirche und der Krieg
Reinhard Bingener
Reinhard Bingener: Die Kirche und der Krieg, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung,
26.03.2022, S. 1
(Die Kürzungen im Text unterbrechen den Gedankengang nicht, sondern nehmen nur ergänzende Aspekte heraus.)
Reinhard Bingener ist evangelischer Theologe und Journalist.
1 Tiefengrammatik: hier: Begründungszusammenhänge
2 asymmetrische bewaffnete Konflikte: Anders als bei konventionellen Landkriegen stehen sich hier Parteien mit deutlich
unterschiedlicher Stärke gegenüber, wodurch die schwächere Partei zu Mitteln wie Anschlägen oder Sabotage greift.
3 Syrien: Baschar al-Assad regierte von 2000-2024 das Land diktatorisch und ist für zahlreiche Kriegsverbrechen an der
Bevölkerung innerhalb des Bürgerkriegs verantwortlich.
4 Imperialer Ethnokult: Höherbewertung der eigenen Kultur und Herkunft im Interesse der Unterdrückung Anderer
Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland: Beschluss zu Frieden – Gerechtig-
keit – Bewahrung der Schöpfung auf der 3. Tagung der 13. Synode der EKD vom
6. bis 9. November 2022 in Magdeburg
1 Konziliarer Prozess: Vereinbarung der Kirchen, sich für Frieden, Gerechtigkeit und den Erhalt der Schöpfung einzu-
setzen
Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland: Beschluss zu Frieden – Gerechtigkeit –
Bewahrung der Schöpfung auf der 3. Tagung der 13. Synode der EKD vom 6. bis 9.
November 2022 in Magdeburg (04.12.2025)
(Die Kürzungen im Text unterbrechen den Gedankengang nicht, sondern nehmen nur ergänzende Aspekte heraus.)
Weiter lernen mit SchulLV Plus!
monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?1) Kerngedanken von Reinhard Bingener und der Synode der EKD sowie ihr Verständnis kirchlicher Verantwortung für den Frieden
Reinhard Bingener
-
Reinhard Bingener nimmt den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine als historischen Einschnitt wahr, der bisherige Gewissheiten erschüttert und insbesondere die Kirchen dazu zwingt, ihre friedensethischen Positionen neu zu prüfen (vgl. Z. 1–8).
-
Innerhalb der evangelischen Kirche erkennt er seit Langem zwei gegensätzliche friedensethische Strömungen: Auf der einen Seite stehe ein pazifistisch und rüstungskritisch orientierter Flügel, der die Kirche als moralische Mahnerin gegenüber der Politik verstehe. Auf der anderen Seite gebe es eine stärker an der lutherischen Zwei-Reiche-Lehre orientierte Theologie, nach der Recht und Sicherheit in einer sündigen Welt gegebenenfalls auch mit Gewalt verteidigt werden müssen (vgl. Z. 9–18).
-
Bingener kritisiert, dass sich in jüngerer Zeit vor allem die pazifistische Position durchgesetzt habe. Die EKD habe 2007 die traditionelle Vorstellung vom „gerechten Krieg“ durch das Konzept des „gerechten Friedens“ ersetzt und 2019 sogar empfohlen, Gewalt nicht durch Gegengewalt, sondern durch „aktiven Gewaltverzicht“ (Z. 27) zu beantworten (vgl. Z. 19–30).
-
Der Ukraine-Krieg führe dieses friedensethische Konzept nach Bingener jedoch an seine Grenzen. Zwar erkenne die EKD das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine als „unbestritten“ (Z. 34) an, vermeide aber eine klare Position zu Waffenlieferungen oder zu einer stärkeren militärischen Verteidigungsfähigkeit Deutschlands (vgl. Z. 31–37).
-
Bingener hält eine solche Zurückhaltung für unzureichend. Erfahrungen von Regimegegnern in Russland und Syrien könnten seiner Ansicht nach zeigen, wo die Grenzen gewaltfreier Konfliktlösung liegen. Zugleich hebt er positiv hervor, dass Teile der russisch-orthodoxen Kirche der religiösen Rechtfertigung eines imperialen Krieges widersprechen (vgl. Z. 38–41).
-
Dennoch warnt Bingener ausdrücklich davor, militärische Gewalt religiös zu legitimieren. Die Kirche solle weiterhin den Wunsch nach Frieden und Versöhnung fördern, Gewissen schärfen und Flüchtlingen helfen. Davon müsse aber die politische Frage unterschieden werden, wie Menschen konkret vor brutaler Gewalt geschützt werden können (vgl. Z. 42–47).
-
Seine Kritik richtet sich deshalb vor allem darauf, dass die Kirche für diesen Konflikt zwischen Friedensgebot und notwendigem Schutz vor Gewalt bislang „weder einen Erkenntnis- noch einen Moralvorsprung“ (Z. 47) besitze.
Synode der EKD
-
Die Synode der EKD stellt ihre Friedensethik in den größeren Zusammenhang des konziliaren Prozesses von Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Angesichts des Ukraine-Kriegs müsse jedoch selbstkritisch geprüft werden, ob bisherige friedensethische Überzeugungen weiterhin tragfähig seien (vgl. Z. 1–10).
-
Den russischen Angriff beschreibt sie eindeutig als schweres Unrecht. Der Krieg habe zehntausende Menschen getötet, Millionen vertrieben und sei mit gezielten Menschenrechtsverletzungen sowie der Zerstörung ukrainischer Kultur verbunden (vgl. Z. 11–19).
-
Die EKD verurteilt den Angriffskrieg, erklärt ihre Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und bejaht ausdrücklich deren Recht auf Selbstverteidigung. Diese Solidarität zeige sich auch praktisch durch die Aufnahme Geflüchteter, ökumenische Kontakte und konkrete Unterstützung (vgl. Z. 20–26).
-
Gleichzeitig erkennt die Synode an, dass innerhalb der Kirche unterschiedliche Auffassungen über die geeigneten Mittel zur Unterstützung der Ukraine bestehen. Solche Fragen sollen offen und respektvoll diskutiert werden (vgl. Z. 27–30).
-
Ziel müsse ein möglichst schnelles Ende des Krieges durch Verhandlungen sein. Diese müssten den Abzug russischer Truppen und die Wiederherstellung der ukrainischen Souveränität anstreben. Die Synode betont: „Krieg kennt nur Verlierer. Gewonnen werden kann nur ein gerechter Friede.“ (Z. 34–35)
-
Zugleich warnt die EKD davor, auf die veränderte Sicherheitslage ausschließlich militärisch zu reagieren. Europa müsse auch künftig ein Raum bleiben, in dem Recht, Verständigung und Kooperation möglich seien. Selbst einem künftig veränderten Russland solle eine Perspektive innerhalb einer europäischen Friedensordnung offenstehen (vgl. Z. 36–43).
-
Zur Verantwortung der Kirche gehört deshalb auch, ökumenische Kontakte zu stärken, das Verhältnis zur russisch-orthodoxen Kirche kritisch aufzuarbeiten und den Horizont eines gerechten Friedens wachzuhalten (vgl. Z. 43–47).
-
Darüber hinaus erweitert die Synode ihre Verantwortung auf eine weltweite Friedensordnung. Frieden dürfe nicht nur europäisch gedacht werden; menschliche Sicherheit müsse überall als Freiheit von Furcht und Mangel gewährleistet sein. Dafür seien Völkerrecht, Menschenrechte und internationale Kooperation zu stärken und ein neuer Rüstungswettlauf zu verhindern (vgl. Z. 48–59).
Vergleich
-
Gemeinsam ist beiden Positionen die klare Verurteilung des russischen Angriffskrieges sowie die Überzeugung, dass Kirche nicht einfach schweigen darf. Sie soll Frieden, Menschenwürde und Schutz der Betroffenen fördern und darf militärische Gewalt nicht religiös verklären.
-
Beide sehen außerdem, dass die bisherige evangelische Friedensethik durch den Ukraine-Krieg neu herausgefordert wird.
-
Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Gewichtung: Bingener betont stärker die Grenzen eines konsequent pazifistischen Ansatzes und fordert, die Frage des militärischen Schutzes vor Gewalt realistischer zu berücksichtigen.
-
Die EKD hält demgegenüber stärker am Leitbild des gerechten Friedens fest. Sie erkennt Selbstverteidigung zwar an, betont aber zugleich Diplomatie, Völkerrecht, Versöhnung, Kooperation und die Gefahr einer rein militärischen Logik.
-
Damit verstehen beide kirchliche Verantwortung für Frieden nicht als bloßen Pazifismus. Während Bingener stärker die politische Schutzverantwortung akzentuiert, versteht die EKD Frieden umfassender als Zusammenspiel von Gerechtigkeit, Schutz, Verhandlungen, Versöhnung und internationaler Rechtsordnung.
2) Luthers Lehre von den zwei Reichen und Regimenten und ihre Beziehung zu Bingener und zur EKD
-
Martin Luther entwickelte seine Lehre von den zwei Reichen beziehungsweise Regimenten im Kontext der Reformation des 16. Jahrhunderts. Sie sollte erklären, wie Gottes Herrschaft einerseits durch das Evangelium und andererseits durch weltliche Ordnung wirksam wird.
-
Dabei unterscheidet Luther zwischen dem geistlichen Regiment und dem weltlichen Regiment. Das geistliche Regiment wirkt durch Wort, Evangelium und Glauben. Es richtet sich auf das Gewissen des Menschen und kann nicht mit äußerem Zwang oder Gewalt durchgesetzt werden.
-
Das weltliche Regiment arbeitet dagegen mit Recht, Gesetz, staatlicher Ordnung und gegebenenfalls Zwangsgewalt. Seine Aufgabe besteht darin, das Zusammenleben zu sichern, Unrecht einzudämmen und Menschen vor Gewalt zu schützen.
-
Grundlage dieser Unterscheidung ist ein realistisches Menschenbild: Die Welt ist nach Luther von Sünde und menschlicher Fehlbarkeit geprägt. Deshalb kann gesellschaftliche Ordnung nicht allein auf freiwillige Liebe und Gewaltlosigkeit gegründet werden. Der Staat besitzt die Aufgabe, Recht und Frieden notfalls auch mit Zwang zu schützen.
-
Die beiden Regimenter dürfen jedoch nicht vollständig voneinander getrennt werden. Beide stehen unter Gottes Herrschaft und dienen grundsätzlich dem Wohl des Menschen. Gleichzeitig darf die Kirche nicht selbst politische Herrschaft oder Gewalt ausüben, während der Staat keine Glaubensüberzeugungen erzwingen darf.
-
Für die Friedensethik folgt daraus eine Spannung: Christinnen und Christen sind persönlich zu Nächstenliebe, Versöhnung und Gewaltverzicht aufgerufen; staatliche Institutionen können aber verpflichtet sein, Gewalt anzuwenden, wenn dies notwendig ist, um Unschuldige zu schützen und Recht durchzusetzen.
Beziehung zu Bingener
-
Bingener nennt ausdrücklich eine theologische Strömung, deren „Tiefengrammatik“ der lutherischen Zwei-Reiche-Lehre folgt. Nach dieser Position können Sicherheit und Recht in einer sündigen Welt nötigenfalls auch durch Gewalt verteidigt werden (vgl. Z. 16–18).
-
Seine Kritik an der jüngeren EKD-Friedensethik lässt sich deshalb mit Luther verbinden. Bingener sieht die Gefahr, dass eine starke Orientierung an Pazifismus und Gewaltverzicht die notwendige politische Verantwortung für den Schutz vor aggressiver Gewalt unterschätzt (vgl. Z. 19–37).
-
Aus der Perspektive der Zwei-Regimenten-Lehre könnte die Kirche weiterhin für Versöhnung und Frieden eintreten, während der Staat zugleich die Aufgabe besitzt, Recht und Sicherheit auch militärisch zu verteidigen, wenn andere Mittel nicht ausreichen.
-
Genau diese Trennung deutet Bingener am Ende an: Die Kirche solle Frieden und Versöhnung fördern, Gewissen schärfen und Flüchtlingen helfen. Davon zu unterscheiden sei jedoch die politische Frage des Schutzes vor brutaler Gewalt (vgl. Z. 42–47).
-
Damit steht Bingener vergleichsweise nahe an einer klassischen lutherischen Differenzierung: Kirchliche Friedensverkündigung und staatliche Gewaltverantwortung haben unterschiedliche Aufgaben, dürfen aber nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Beziehung zur Synode der EKD
-
Auch in der Position der EKD finden sich Elemente dieser Unterscheidung. Die Synode bejaht das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung und erkennt damit grundsätzlich an, dass staatliche Gewalt zum Schutz vor Angriffen legitim sein kann (vgl. Z. 20–23).
-
Gleichzeitig warnt sie davor, die Reaktion auf den Krieg ausschließlich in militärischen Kategorien zu suchen. Friedenspolitik müsse ebenso Recht, Verständigung, Kooperation und Diplomatie umfassen (vgl. Z. 36–43).
-
Damit übernimmt die EKD die lutherische Einsicht, dass staatliche Gewalt in einer unvollkommenen Welt notwendig sein kann, erweitert sie jedoch durch das Leitbild des gerechten Friedens.
-
Dieses Leitbild fragt nicht nur danach, wann Gewalt legitim sein könnte, sondern stärker danach, wie Gewalt verhindert, Konflikte bearbeitet und dauerhafte gerechte Friedensordnungen geschaffen werden können.
-
Auch die internationale Orientierung der EKD entspricht dieser Weiterentwicklung: Völkerrecht, Menschenrechte und eine weltweite Friedensordnung sollen dazu beitragen, Gewalt möglichst einzudämmen und Sicherheit nicht allein militärisch zu verstehen (vgl. Z. 48–59).
Einordnung
-
Luthers Zwei-Reiche- beziehungsweise Zwei-Regimenten-Lehre kann somit helfen, Friedensgebot und staatliche Schutzverantwortung voneinander zu unterscheiden, ohne sie vollständig zu trennen.
-
Bingener betont stärker die klassische lutherische Einsicht, dass in einer sündigen Welt Recht notfalls mit Gewalt geschützt werden muss.
-
Die EKD verbindet diese Einsicht stärker mit einer modernen Friedensethik des gerechten Friedens, die militärische Sicherheit nur als einen Teil einer umfassenderen politischen und gesellschaftlichen Friedensordnung versteht.
3) Kritische Stellungnahme zu den Positionen von Reinhard Bingener und der Synode der EKD
-
Überzeugend ist zunächst Bingeners Kritik an einem zu undifferenzierten Pazifismus. Der russische Angriff auf die Ukraine zeigt, dass Gewaltverzicht allein einen Aggressor nicht zwingend aufhält. Das Recht eines angegriffenen Staates auf Selbstverteidigung und der Schutz seiner Bevölkerung sind ethisch gewichtige Anliegen.
-
Aus christlicher Perspektive kann Nächstenliebe deshalb nicht ausschließlich bedeuten, selbst auf Gewalt zu verzichten. Sie kann auch die Verantwortung einschließen, bedrohte Menschen vor Gewalt zu schützen. Wer einen Angegriffenen völlig ohne Hilfe lässt, nimmt möglicherweise weiteres Leid in Kauf.
-
In diesem Punkt besitzt die lutherische Unterscheidung zwischen geistlichem und weltlichem Regiment weiterhin Plausibilität: Das Evangelium lässt sich nicht mit Gewalt durchsetzen, der Staat muss jedoch Recht schützen und Gewalt begrenzen.
-
Zugleich ist Bingeners Warnung berechtigt, dass Kirche keinen „Moralvorsprung“ (Z. 47) beanspruchen sollte. Politische Entscheidungen über Waffenlieferungen, militärische Abschreckung oder konkrete Sicherheitsstrategien verlangen Sachkenntnis und müssen Folgen berücksichtigen, die nicht allein aus theologischen Grundsätzen abgeleitet werden können.
-
Problematisch wäre jedoch, aus dieser Einsicht eine zu weitgehende Verselbstständigung politischer Gewalt abzuleiten. Auch staatliche Entscheidungen müssen ethisch beurteilt werden. Militärische Mittel dürfen nicht allein deshalb gerechtfertigt werden, weil sie staatlich angeordnet sind.
-
Hier überzeugt die Position der EKD, weil sie das Recht auf Selbstverteidigung anerkennt und gleichzeitig daran festhält, dass militärische Gewalt nicht zum alleinigen Lösungsmodell werden darf (vgl. Z. 20–23; 36–43).
-
Besonders wichtig ist der Begriff des gerechten Friedens. Frieden bedeutet mehr als die Abwesenheit von Krieg. Dauerhafter Frieden benötigt Recht, Sicherheit, Gerechtigkeit, Menschenrechte, politische Beteiligung und die Möglichkeit zur Versöhnung.
-
Zugleich darf die Forderung nach Verhandlungen nicht dazu führen, Angreifer und Angegriffene moralisch gleichzusetzen. Die EKD benennt deshalb zu Recht den russischen Angriff und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen eindeutig (vgl. Z. 11–20).
-
Überzeugend ist ebenfalls ihre Aussage: „Krieg kennt nur Verlierer. Gewonnen werden kann nur ein gerechter Friede.“ (Z. 34–35) Damit wird einerseits die zerstörerische Wirkung militärischer Gewalt ernst genommen, andererseits aber nicht einfach jeder beliebige Waffenstillstand als Frieden bezeichnet.
-
Aus christlicher Sicht ist außerdem die Friedensverkündigung Jesu zu berücksichtigen. Die Feindesliebe, das Gebot der Nächstenliebe und Jesu Verzicht auf Gewalt stellen eine bleibende Herausforderung für jede Legitimation militärischer Gewalt dar. Christliche Ethik darf deshalb niemals leichtfertig von einem notwendigen Krieg sprechen.
-
Gleichzeitig richtet sich Jesu Botschaft besonders auf die Schwachen, Bedrohten und Ausgegrenzten. Gerade daraus kann auch eine Schutzverantwortung entstehen. Ein völliger Verzicht auf Gegenwehr wäre problematisch, wenn dadurch Opfer schutzlos der Gewalt eines Aggressors ausgeliefert würden.
-
Deshalb erscheint mir weder ein absoluter Pazifismus noch eine vorschnelle Rechtfertigung militärischer Gewalt ausreichend. Militärische Gewalt kann höchstens als äußerstes Mittel vertretbar sein, wenn sie tatsächlich dem Schutz von Menschen und der Wiederherstellung von Recht dient und andere erfolgversprechende Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
-
Gleichzeitig muss Kirche ihre besondere Aufgabe bewahren: Sie darf nicht selbst zur politischen oder militärischen Akteurin werden, sondern sollte Gewissen schärfen, Opfer unterstützen, Unrecht benennen, Versöhnungsmöglichkeiten offenhalten und politische Entscheidungen kritisch begleiten.
-
Die weltweite Perspektive der EKD ist ebenfalls wichtig. Wenn Frieden nur als Sicherheit Europas verstanden würde, wäre die christliche Friedensethik zu eng. Eine Friedensordnung muss Menschenrechte, Völkerrecht und Freiheit von Furcht und Mangel für alle Menschen berücksichtigen (vgl. Z. 48–59).
-
Fazit: Bingeners Kritik ist dort überzeugend, wo sie auf die Grenzen eines abstrakten Gewaltverzichts und die konkrete Schutzverantwortung gegenüber Angegriffenen hinweist. Die EKD überzeugt dagegen darin, dass sie militärische Selbstverteidigung nicht isoliert betrachtet, sondern in den umfassenderen Horizont eines gerechten Friedens einordnet. Eine verantwortliche christliche Friedensethik sollte deshalb beides verbinden: realistischen Schutz vor Gewalt und die konsequente Orientierung auf Recht, Versöhnung und einen dauerhaften Frieden.