HT 3
Aufgabenstellung
Erarbeite das Thema und den Gedankengang des Textes von Sabine Pemsel-Maier (M 1).
Konkretisiere anhand einer neutestamentlichen Textpassage, in welcher Weise die
Reich-Gottes-Botschaft Jesu „Menschen in die Pflicht“ (M 1, Z. 17) nimmt und „Impulse
zum ethisch verantwortlichen Handeln am Nächsten und an der Welt“ (M 1, Z. 17 f.)
setzt.
Entfalte eine traditionelle oder zeitgenössische theologische Deutung der Bilder
von Gericht und Vollendung im Hinblick auf das zugrunde liegende Gottes- und Men-
schenbild; setze Pemsel-Maiers Deutung des Gerichts (M 1) mit der von dir
entfalteten Deutung in Beziehung.
Erarbeite Sibylle Lewitscharoffs Sicht auf die „moderne religiöse Auffassung“
(M 2, Z. 4) von Gericht und Vollendung (M 2); setze dich – auch unter Berück-
sichtigung dieser Auffassung (M 2) – mit Pemsel-Maiers Vorstellung vom Gericht
(M 1) auseinander.
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Gott und Jesus Christus
Sabine Pemsel-Maier
1 Verquickung: verflochtene, enge Verbindung.
2 Nivellieren: Unterschiede ausgleichen, Dinge glätten/ebnen.
3 Proklamation: öffentliche, feierliche Verkündigung.
4 Parusie: Erwartung der Wiederkunft Christi, um die Welt zu vollenden.
5 Konglomerat: Gemisch aus sehr Verschiedenartigem.
Pemsel-Maier, Sabine: Gott und Jesus Christus. Orientierungswissen Christologie.
Stuttgart 2016, S. 201–203.
(Die Verweise auf biblische Textstellen wurden aus Gründen der Lesbarkeit entfernt.)
Sabine Pemsel-Maier (*1962) ist Professorin für Dogmatik und ihre Didaktik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg.
M 2
Wir brauchen Gott, der nicht vergisst
Sibylle Lewitscharoff
Der folgende Text ist ein Auszug aus einem Interview, welches der Theologe Jan-Heiner Tück
mit der inzwischen verstorbenen Schriftstellerin Sibylle Lewitscharoff geführt hat. In diesem
Interview geht es u. a. um die Höllen der Geschichte, die Notwendigkeit eines göttlichen Ge-
richts und die Frage, inwiefern das literarische Werk der Autorin ihre eigene religiöse Sicht
widerspiegelt. In dem vorliegenden Auszug äußert sich Lewitscharoff zu der Frage, ob die
religiöse Vorstellung von der Hölle nicht lediglich Rachegelüsten der Menschen entstamme.
1 Sadistische Exzesse: hier: Freude an der Vermittlung von Höllenvorstellungen, bei denen die „Hölle“ als grausamer
Ort ewiger Qualen mit drastischen körperlichen und seelischen Schmerzen für den Einzelnen dargestellt wird.
„Wir brauchen Gott, der nicht vergisst.“ Sibylle Lewitscharoff über ihren Roman
Das Pfingstwunder, die Höllen der Geschichte und Notwendigkeit des Gerichts. In:
Jan-Heiner Tück (Hrsg.): „Feuerschlag des Himmels.“ Gespräche im Zwischenraum
von Literatur und Religion. Freiburg/Basel/Wien 2018, S. 17–43, hier: S. 29–42.
Sibylle Lewitscharoff (1954–2023) war eine deutsche Schriftstellerin, die mit dem Georg-Büchner-Preis ausgezeichnet
wurde.
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monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?1) Thema und Gedankengang des Textes von Sabine Pemsel-Maier
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Sabine Pemsel-Maier beschäftigt sich mit der Bedeutung des göttlichen Gerichts innerhalb der christlichen Heilsbotschaft. Sie zeigt, dass die Vorstellung vom Gericht nicht im Gegensatz zur Verheißung des Heils steht, sondern deren notwendige Konsequenz ist: Heil ist nur dann sinnvoll, wenn auch die Möglichkeit besteht, sich gegen Gott und seine Botschaft zu entscheiden (vgl. Z. 1–7).
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Ausgangspunkt ist Jesu Verkündigung der Gottesherrschaft und sein Ruf zur Umkehr. Der Mensch wird dadurch vor eine grundlegende Entscheidung gestellt: Er kann sich mit seiner ganzen Existenz auf Gottes Botschaft einlassen oder sie ablehnen. Diese Entscheidung für oder gegen Gott führt zu einer „Scheidung“ (vgl. Z. 8–12).
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Die Gerichtsbotschaft versteht Pemsel-Maier deshalb als Ruf in die Verantwortung. Besonders deutlich werde dies in der Gerichtsrede Mt 25,31–36: Hungrige sollen gespeist, Durstige getränkt, Fremde und Obdachlose aufgenommen sowie Kranke und Gefangene besucht werden (vgl. Z. 13–18). Das Gericht nimmt damit Menschen für ihr konkretes Handeln am Nächsten und an der Welt in die Pflicht.
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Entscheidend ist für Pemsel-Maier, dass sich das zukünftige Gericht bereits „hier und jetzt“ (Z. 19) im gegenwärtigen Leben vorbereitet (vgl. Z. 19–27). Das Gericht sei weder blindes Schicksal noch ein willkürliches Urteil Christi, sondern die innere Konsequenz des eigenen Handelns und Unterlassens. Wahrer Glaube müsse sich deshalb in Werken zeigen.
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Daraus entwickelt Pemsel-Maier die Vorstellung des Selbstgerichts. Der Mensch werde nicht von Christus willkürlich bestraft, sondern begegne im Licht Gottes der Grundausrichtung seines eigenen Lebens (vgl. Z. 28–33). Das Gericht erhält dadurch den Charakter von Enthüllung und Selbsterkenntnis.
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Im Gericht werde sichtbar, was im eigenen Leben gelungen oder gescheitert, gut oder böse gewesen sei. Es bringe die Wahrheit des Menschen über sich selbst ans Licht und könne deshalb zugleich befreiend und bedrückend, entlastend und belastend sowie freisprechend und verurteilend sein (vgl. Z. 33–40).
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Pemsel-Maier erweitert anschließend die Perspektive vom einzelnen Menschen auf die gesamte Menschheitsgeschichte. Auch deren oftmals undurchschaubare Verflechtungen und Folgen menschlichen Handelns würden im Gericht offengelegt (vgl. Z. 41–53). Es werde sichtbar, was Täuschung, Lüge und Manipulation gewesen sei und was sich als wahr, aufrichtig und menschlich erweise.
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Schließlich verbindet Pemsel-Maier mit dem Gericht eine universale Hoffnung auf Gerechtigkeit. Das Gericht soll nicht nur persönliche Gerechtigkeit herstellen, sondern Recht für Unterdrückte schaffen, ungerechte Urteile aufheben, Opfer rehabilitieren und eine ungerechte Welt richtigstellen (vgl. Z. 54–59).
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Insgesamt deutet Pemsel-Maier das Gericht daher nicht primär als Strafandrohung, sondern als Vollendung von Verantwortung, Wahrheit und Gerechtigkeit. Der Mensch wird ernst genommen als freies und verantwortliches Wesen, dessen Handeln Bedeutung besitzt und dessen Leben schließlich im Licht Gottes offenbar wird.
2) Reich-Gottes-Botschaft Jesu und Verantwortung des Menschen
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Eine besonders passende neutestamentliche Textstelle ist die Gerichtsrede Jesu in Mt 25,31–46, auf die Pemsel-Maier selbst Bezug nimmt (vgl. M 1, Z. 13–18).
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Jesus beschreibt dort das endgültige Gericht und macht das Verhalten gegenüber Hungrigen, Durstigen, Fremden, Bedürftigen, Kranken und Gefangenen zum Maßstab menschlichen Handelns.
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Entscheidend ist, dass Jesus die Zuwendung zum Mitmenschen unmittelbar auf sich selbst bezieht: Was einem der geringsten Mitmenschen getan wird, wird zugleich Christus selbst getan. Dadurch erhalten alltägliche Handlungen der Nächstenliebe eine religiöse Bedeutung.
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Die Reich-Gottes-Botschaft bleibt somit keine rein zukünftige Hoffnung, sondern fordert bereits in der Gegenwart konkretes Handeln. Der Mensch trägt Verantwortung dafür, ob in seinem Verhalten Barmherzigkeit, Gerechtigkeit und Solidarität sichtbar werden.
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Genau dies meint Pemsel-Maier mit der Aussage, dass die Gerichtsbotschaft Menschen „in die Pflicht“ (M 1, Z. 17) nimmt und „Impulse zum ethisch verantwortlichen Handeln am Nächsten und an der Welt“ (M 1, Z. 17–18) setzt.
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Gleichzeitig wird deutlich, dass auch Unterlassen moralische Bedeutung besitzt. Nicht nur aktives Unrecht, sondern auch die verweigerte Hilfe gegenüber Bedürftigen kann im Gericht offenbar werden.
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Die Textstelle konkretisiert damit die Reich-Gottes-Botschaft als Zuspruch und Anspruch: Gott verheißt Heil und Gemeinschaft, fordert den Menschen aber zugleich dazu auf, diese Wirklichkeit bereits jetzt durch Nächstenliebe und verantwortliches Handeln sichtbar werden zu lassen.
3 a) Theologische Deutung von Gericht und Vollendung und Beziehung zu Pemsel-Maier
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Eine zeitgenössische theologische Deutung versteht das Gericht als Begegnung des Menschen mit Christus und mit der Wahrheit seines eigenen Lebens. Im Zentrum steht dabei weniger ein äußerliches Strafgericht als die vollständige Offenlegung des Menschen vor Gott.
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Grundlage ist ein Gottesbild, nach dem Gott zugleich liebend und gerecht ist. Gottes Liebe bedeutet nicht, dass menschliches Handeln bedeutungslos wird. Gerade weil Gott den Menschen ernst nimmt, nimmt er auch dessen Freiheit, Verantwortung und Schuld ernst.
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Das zugrunde liegende Menschenbild versteht den Menschen als freies und verantwortliches Wesen. Er kann sich für oder gegen das Gute entscheiden, anderen Menschen helfen oder ihnen Leid zufügen und trägt deshalb Verantwortung für die Folgen seines Handelns.
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Im Gericht begegnet der Mensch der Wahrheit über sich selbst. Verdrängte Schuld, die Folgen eigener Entscheidungen und auch bisher nicht erkannte gute Handlungen werden sichtbar. Gericht bedeutet deshalb eine Form umfassender Selbsterkenntnis im Licht Gottes.
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Diese Begegnung kann schmerzhaft sein, weil der Mensch mit eigenem Scheitern und eigener Schuld konfrontiert wird. Zugleich besitzt sie einen heilenden und befreienden Charakter, weil Täuschung und Selbsttäuschung überwunden werden und der Mensch sich der Wahrheit stellen kann.
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Vollendung bedeutet in dieser Perspektive nicht lediglich individuelles Heil, sondern die endgültige Durchsetzung von Gottes Gerechtigkeit. Unrecht soll nicht vergessen werden; Opfer sollen Recht erhalten und zerstörte Beziehungen sowie eine ungerechte Geschichte sollen nicht einfach folgenlos bleiben.
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Diese Deutung stimmt in wesentlichen Punkten mit Pemsel-Maiers Position überein. Auch sie lehnt die Vorstellung eines willkürlichen Strafurteils ab und bezeichnet das Gericht als innere Konsequenz des eigenen Handelns (vgl. M 1, Z. 19–31).
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Besonders deutlich ist die Übereinstimmung bei der Vorstellung des Selbstgerichts. Pemsel-Maier erklärt, dass Menschen im Gericht im Licht Gottes und Jesu Christi der Grundausrichtung ihres Lebens begegnen (vgl. M 1, Z. 28–33). Das Gericht besitzt damit ebenfalls den Charakter von Enthüllung und Selbsterkenntnis.
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Auch die Ambivalenz dieser Erfahrung wird von ihr betont: Die Erkenntnis könne befreiend wie bedrückend, belastend wie entlastend, verurteilend wie freisprechend sein (vgl. M 1, Z. 33–40). Dies entspricht einer Deutung, nach der Gericht nicht bloße Bestrafung, sondern eine wahrheitsstiftende Begegnung mit Gott ist.
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Darüber hinaus verbindet Pemsel-Maier das Gericht mit universaler Gerechtigkeit. Die Wahrheit der gesamten Menschheitsgeschichte soll offengelegt und den Unterdrückten, Benachteiligten und Opfern schließlich Gerechtigkeit widerfahren (vgl. M 1, Z. 41–59).
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Ein Unterschied zu klassischen Vorstellungen eines Gerichts mit äußerlich verhängten Strafen besteht darin, dass Pemsel-Maier die Selbstverantwortung des Menschen besonders stark betont. Christus erscheint weniger als strafender Richter, sondern als derjenige, in dessen Licht die Wahrheit des menschlichen Lebens offenbar wird.
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Insgesamt versteht diese Deutung das Gericht daher als Vollendung von Freiheit, Verantwortung, Wahrheit und Gerechtigkeit. Gottes Liebe hebt menschliche Verantwortung nicht auf, sondern nimmt den Menschen gerade als freies Wesen ernst.
3 b) Lewitscharoffs Sicht auf Gericht und Vollendung und Auseinandersetzung mit Pemsel-Maier
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Sibylle Lewitscharoff kritisiert scharf eine „moderne religiöse Auffassung“ (M 2, Z. 4), die Strafe nach dem Tod weitgehend ausblendet. Sie bezeichnet eine solche Vorstellung polemisch als „Weichspül- und Wohlfühltheologie“ (M 2, Z. 5–6), weil sie ihrer Ansicht nach die Konsequenzen menschlichen Handelns nicht ernst genug nimmt.
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Für Lewitscharoff muss das Verhalten eines Menschen Folgen über den Tod hinaus haben. Es könne nicht gleichgültig sein, ob Menschen anderen Gewalt und Leid zufügen oder sie schützen und behüten (vgl. M 2, Z. 9–12).
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Sie wendet sich damit gegen die Vorstellung einer automatischen Erlösung aller Menschen. Das frühere drastische „Straftheater“ von Höllenvorstellungen lehnt sie zwar ebenfalls ab, kritisiert aber als Gegenextrem ein „wattiges Ungefähr der Erlösung für alle“ (M 2, Z. 9–10).
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Im Zentrum ihrer Argumentation steht die Gerechtigkeit für die Opfer. Für Lewitscharoff muss es eine göttliche Instanz geben, die weder das begangene Leid noch die Verantwortlichen vergisst (vgl. M 2, Z. 14–18).
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Besonders bei extremen Verbrechen wie Totschlag, Folter, Mord und Völkermord reichen menschliche Gerichte für sie nicht aus. Diese kämen häufig zu spät oder urteilten unzureichend (vgl. M 2, Z. 18–21). Deshalb formuliert sie: „Wir brauchen Gott, der nicht vergisst, wir brauchen Ihn, damit Er richtet.“ (M 2, Z. 20–21)
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Zwischen Lewitscharoff und Pemsel-Maier bestehen damit deutliche Gemeinsamkeiten. Beide wenden sich gegen einen Heilsautomatismus, bei dem menschliches Handeln letztlich keine Konsequenzen besitzt. Pemsel-Maier erklärt ebenfalls, dass die Verheißung von Heil nur sinnvoll sei, wenn auch eine andere Möglichkeit bestehe (vgl. M 1, Z. 1–7).
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Beide Positionen betonen außerdem die Verantwortung des Menschen für sein Handeln. Bei Pemsel-Maier entscheidet sich bereits im gegenwärtigen Leben die Grundausrichtung des Menschen, weil das Gericht die innere Konsequenz von Tun und Unterlassen darstellt (vgl. M 1, Z. 19–27). Lewitscharoff besteht ebenfalls darauf, dass es Konsequenzen haben müsse, wie Menschen mit anderen umgehen (vgl. M 2, Z. 9–12).
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Eine weitere wichtige Gemeinsamkeit liegt in der Perspektive der Opfer. Pemsel-Maier verbindet das Gericht mit der Hoffnung auf die Rehabilitierung der Opfer und die Aufrichtung universaler Gerechtigkeit (vgl. M 1, Z. 54–59). Lewitscharoff fordert ebenfalls eine Instanz, die das Leid der Opfer nicht vergisst (vgl. M 2, Z. 14–21).
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Dennoch setzen beide unterschiedliche Akzente. Lewitscharoff betont stärker Strafe, Konsequenz und das richtende Handeln Gottes, während Pemsel-Maier das Gericht vor allem als Selbstgericht, Enthüllung und Selbsterkenntnis deutet. Bei ihr verhängt Christus kein beliebiges Fremdurteil über den Menschen (vgl. M 1, Z. 28–37).
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Pemsel-Maiers Ansatz erscheint dadurch weniger von Vergeltung geprägt. Der Mensch wird im Licht Gottes mit der Wahrheit seines Lebens konfrontiert. Dies kann zwar verurteilend und belastend sein, besitzt aber zugleich eine befreiende und entlastende Dimension (vgl. M 1, Z. 33–40).
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Lewitscharoffs Kritik weist jedoch auf eine mögliche Schwäche einer ausschließlich versöhnlichen Gerichtsvorstellung hin: Würde Gericht nur als Selbsterkenntnis verstanden und bliebe offen, welche Konsequenzen schwerstes Unrecht hat, könnte der Eindruck entstehen, dass Täter und Opfer letztlich unterschiedslos behandelt werden.
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Gerade deshalb überzeugt Pemsel-Maiers Erweiterung auf die universale Gerechtigkeit. Ihre Position nimmt nicht nur den einzelnen Täter in den Blick, sondern die gesamte Geschichte mit ihren Verflechtungen. Lüge, Täuschung und Unrecht sollen aufgedeckt und die Opfer rehabilitiert werden (vgl. M 1, Z. 41–59). Damit berücksichtigt sie ein zentrales Anliegen Lewitscharoffs, ohne Gott primär als strafenden Richter verstehen zu müssen.
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Insgesamt erscheint Pemsel-Maiers Vorstellung deshalb als differenzierte Verbindung von Verantwortung, Wahrheit und Hoffnung. Lewitscharoff erinnert zu Recht daran, dass christliche Vollendung das Unrecht der Geschichte nicht einfach vergessen darf. Pemsel-Maier zeigt jedoch, dass göttliche Gerechtigkeit nicht zwingend als äußerlich verhängte Strafe verstanden werden muss, sondern als Offenlegung der Wahrheit, ernst genommene Verantwortung des Menschen und endgültige Gerechtigkeit für die Opfer.