Aufgabe II – Verbraucherbewusstsein!
Nicht nur Erwachsene, auch Jugendliche befinden sich häufig in der Schuldenfalle. Geld sparen fängt im Kleinen an und muss nicht mühsam sein.
Formuliere 8 Ratschläge, wie beim Einkauf Geld gespart werden kann.
Zum Schutz des Verbrauchers gibt es das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, kurz LFGB.
Stelle die 3 Aufgaben des LFGB mit je 2 Beispielen vor.
Wer genau wissen will, was drin ist, stellt selbst her – und spart dabei!
Nenne 3 Konservierungsverfahren, beschreibe jeweils, wodurch die Lebensmittel haltbar werden, und ordne je 2 geeignete Lebensmittel zu.
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Ratschläge, wie beim Einkauf Geld gespart werden kann:
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Obst und Gemüse saisonal kaufen, diese sind zu ihrer Erntezeit immer günstiger als außerhalb der Ernte.
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Regionale Angebote nutzen, beim Bauern vor Ort kaufen.
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Bei Abnahme größerer Mengen kann auf dem Wochenmarkt Mengenrabatt gewährt werden.
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Angebote im Supermarkt prüfen.
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Großeinkäufe reduzieren häufige Einkaufsfahrten und sparen somit Energiekosten.
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Kleinere Besorgungen, wenn möglich, mit dem Rad oder zu Fuß tätigen.
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Taschen und Körbe zum Einkaufen mitnehmen.
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Pfandbehälter wieder zurückgeben.
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Mit Einkaufsliste einkaufen.
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Nicht hungrig einkaufen.
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Nicht zu viel, nur nach kalkulierten Mengen, einkaufen.
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Nur einkaufen, was die Familie und man selbst mag, was auch gegessen wird.
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Das Mindesthaltbarkeitsdatum beachten, vor allem bei einem Wocheneinkauf notwendig.
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Lebensmittel sorgfältig prüfen, nur einwandfreie Ware einkaufen, ansonsten Preisnachlass erfragen.
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Produkte, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bald erreicht ist, werden vom Supermarkt meist besonders gekennzeichnet und bis zu 50 % günstiger verkauft. Nur dann zugreifen, wenn das Lebensmittel sofort oder sehr bald verbraucht wird.
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Backwaren, Obst und Gemüse sind am Abend oft günstiger als am Morgen.
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Eigenmarken stehen oft ihrem Markenprodukt qualitativ in nichts nach, sind aber günstiger.
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Im Discounter sind viele Produkte oft günstiger als im Supermarkt.
Aufgaben des LFGB:
Schutz vor Gesundheitsgefährdung
Lebensmittelinformationsverordnung regelt die Lebensmittelkennzeichnung:
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z. B. alle Zusatzstoffe müssen deklariert werden
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z. B. Allergenkennzeichnung
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z. B. Verbrauchsdatum
Lebensmittel- und Gaststättenkontrolle:
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z. B. Spuckschutz bei Buffets, an der Verkaufstheke
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z. B. Hygienebelehrung, Gesundheitszeugnis
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z. B. Einhaltung der Grenzwerte für Pestizide
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z. B. Dokumentation von Medikamenteneinsatz bei Tieren
Schutz vor Täuschung und Irreführung/Übervorteilung
Kennzeichnungspflicht regelt die verpflichtenden Angaben auf der Verpackung
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z. B. Mengenangabe auf Verpackungen ermöglicht einen Preisvergleich
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z. B. Mogelpackungen sind nicht erlaubt
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z. B. die Bezeichnung des Lebensmittels/Produkts → Fantasienamen allein sind nicht erlaubt
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z. B. Lebensmittelimitate müssen gekennzeichnet werden
Preisangabenverordnung regelt die Preisauszeichnung im Einzelhandel
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z. B. Preisauszeichnung
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z. B. Grundpreisangabe
Lebensmittelüberwachung bzw. Lebensmittelkontrolle
Für die Lebensmittelüberwachung bzw. Lebensmittelkontrolle sind in den Bundesländern folgende Ämter zuständig:
1. Stufe: Staatsministerium des Innern (StMI) und Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (StMUV) übernehmen die Überwachung.
2. Stufe: Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übernimmt die Fachaufsicht über die Überwachungsbehörden. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) überwacht z. B. die Kennzeichnung von Obst und Gemüse.
3. Stufe: Die Kreisverwaltungsbehörden (z. B. Landratsämter) – Abteilung Lebensmittelüberwachung – führen schließlich die Kontrollen vor Ort aus.
Sie übernehmen dabei z. B. folgende Aufgaben:
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Überwachung der Betriebsstätten, d. h. baulicher Zustand der Räume, Sauberkeit der Maschinen und Arbeitstische
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Hygiene des Personals, d. h. Haarschutz, Kleidung, Gesundheitszeugnis, Erstbelehrung
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Hygiene der Lebensmittel, d. h. Lebensmittellagerung, Lebensmitteltransport, Unbedenklichkeit
Konservierungsverfahren:
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Methode |
Verfahren |
Lebensmittel |
|---|---|---|
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Tiefgefrieren |
Wärmeentzug (physikalisch) bei -18 bis -28 °C |
Gemüse, Obst, Kräuter, Backwaren, Fleisch, selbst hergestellte Speisen |
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Marmelade einkochen |
Zucker und Hitze (chemisch und physikalisch) bei 100 °C |
Beeren, Steinobst |
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Trocknen |
Wasserentzug (physikalisch) bei konstanter Temperatur von +20 bis +32 °C |
Lebensmittel: Kräuter, Obst, Gemüse |
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Sterilisieren |
Hitzeeinwirkung (physikalisch) bei über 100 °C |
Obst, Gemüse, Fleisch, selbst hergestellte Speisen |
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Räuchern |
Rauch und Wasserentzug (chemisch und physikalisch) |
Fisch, Fleisch |
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Fermentieren |
Milchsäurebakterien (biologisch) |
Obst und Gemüse (v. a. Sauerkraut) |