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Aufgabe 3 – Textinterpretation

Thema

Interpretation literarischer Texte

Thomas Melle (*1975): 3000 Euro (2014)

Aufgabenstellung

  • Interpretiere das vorliegende Kapitel aus dem Roman 3000 Euro unter besonderer Berücksichtigung der Gestaltung der Figuren.

Material

3000 Euro [Auszug]

Thomas Melle

Anmerkung:

Anton hat nach dem Abbruch seines Jurastudiums über seine Verhältnisse gelebt und einen gesellschaftlichen Absturz erfahren. Er verlor seine Wohnung und lebt auf der Straße. Nun verlangt die Bank die Rückzahlung seiner Schulden in Höhe von 3000 Euro. Es gelingt ihm nicht, die nötige Summe aufzubringen. Daher steht ein Gerichtsprozess gegen ihn unmittelbar bevor.

Manchmal sucht er Kontakt zu seinem alten Leben und betritt dabei einmal auch seine Universität.

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Auch Professor Stephan hat abgebaut, stellt Anton mit Schrecken, aber nicht ohne
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Genugtuung fest. Wie er da steht und nach Worten sucht, die Haare zotteliger, lichter,
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strohiger, die Gesten fahriger. Der Bauch spannt nicht mehr nur unterm Hemd, sondern lappt
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eigentlich schon über die Hose. Der Rotwein hat seine feinädrigen Spuren im Gesicht
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hinterlassen. Eine Koryphäe auf dem Gebiet des Zivilrechts und der Rechtsphilosophie,
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unterwegs zum halben Penner. Ob es da eine Scheidung gab? Einen Zusammenbruch?
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Burnout, Alkohol, Tabletten? Anton grinst. Ihn fragt ja auch keiner. Das ist der Lauf der Zeit,
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sagt der Stand der Dinge. Und lacht sich krank.
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Er ist noch einmal in seine ehemalige Universität gefahren, den Ort seines Traumas und
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Scheiterns, wie er sie rückblickend verklärt. Das Neonlicht auf den Gängen kommt ihm noch
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greller und unfreundlicher vor als früher, der genoppte Boden quietscht unter seinen Sohlen,
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strahlt jetzt hellblau hoch, wo Anton drecksgelbe Mattheit in Erinnerung hatte. Die Mensa sieht
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inzwischen viel feiner und ordentlicher aus. Ohne Mensapass mit Magnetstreifen ist es einem
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leider gar nicht mehr erlaubt, dort zu essen, was Anton verärgert. Alles wird besser, nur ich
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verschlimmere mich, denkt er. Da kommt ihm der körperliche und geistige Abbau seines frü-
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heren Professors gerade recht.
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Bescheiden sitzt er in der zweiten Reihe rechts außen und gibt vor mitzuschreiben. Die
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Studenten halten eine Art Sicherheitsabstand zu ihm, ob aus olfaktorischen oder visuellen
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Gründen, ist nicht feststellbar. Professor Stephan redet und redet, Zivilrecht, Handelsrecht,
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objektives und subjektives Recht. Die Vorlesungsreihe steht offenkundig noch ganz am
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Anfang, und schon wirkt Professor Stephan ausgelaugt, zerzaust und blutleer, rasselt
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mechanisch und wie auf Valium die Unterscheidungen herunter. Vielleicht ist Anton der
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Einzige, der diese Beobachtung machen, diesen offensichtlichen Verfall sehen kann?
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Höchstwahrscheinlich, denn er ist auch der Einzige, der überhaupt entsprechende
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Vergleichskriterien zur Verfügung hat. Keiner der anderen Zuhörer wird schon vor zehn Jahren
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hier gesessen haben. Anton blickt sich um, sieht die gestriegelten Scheitel, die Perlenketten,
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die Babygesichter, die ganze Blondheit hier, das erkennbar Arische. Das sind doch noch
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Kinder, denkt er, das sind Figuren wie auf Bisky-Gemälden1, wie sollen die mich vertreten
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können, wenn es hart auf hart kommt?
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Und doch hat Stephan noch immer etwas von der Lichtgestalt, die er für Anton war. Anton
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versucht, eine ausgewogene Blickpolitik zu betreiben, dem ehemaligen Vorbild weder zu direkt
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ins Auge zu sehen, noch seinen Blick ganz zu meiden. Nach der Vorlesung wird er ihn
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begrüßen, und vielleicht werden sie ein Glas Wein trinken zusammen, sich über das Leben
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und sein vertracktes Recht wundern, eine Lösung projizieren, eine Streitschrift planen. Wer
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weiß, was Professor Stephan in petto hat. Anton wäre zu manchem bereit.
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„So ist also das subjektive Recht anzusehen als Befugnis, welche sich für den Berechtigten
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aus dem soeben definierten objektiven Recht als gesetztem Recht unmittelbar ergibt – oder
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aber als Befugnis, die auf Grundlage des objektiven Rechts erworben wird. Letzteres nennt
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man erworbenes Recht.“ Anton schwirren die Begriffe um die Ohren. Aber ist das nicht genau
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sein Belang? Es gibt die objektive Grundlage, und es gibt die subjektive Ableitung, und diese
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ergibt sich entweder unmittelbar, oder sie wurde erworben, aber immer auf der Grundlage des
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gesetzten, festgeschriebenen Rechtes. Und ja, auf ihn trifft subjektiv die Geschäftsunfähigkeit2
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zu, ein Paragraph im BGB, irgendwo bei der Hundert, wenn er sich nicht täuscht. Die
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Geschäftsunfähigkeit ist sein Recht, sein subjektives, ableitbares Recht. Das muss doch zu
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belegen sein.
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Er lehnt sich zurück und hängt seinen Träumen hinterher, Träumen von Schuldenfreiheit
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und Paragraphen, die nur ihm entsprechen, während Professor Stephan weiter doziert.
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Seltsam, dass Anton die alten Begriffe so fremd erscheinen. Hat er sie damals nur falsch
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verstanden? Sollte er jetzt erst, als tatsächliches Opfer, ein Verständnis für das Faktische des
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Rechts entwickelt haben?
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Als Professor Stephan ins Stocken und aus dem Konzept kommt, aus irgendeinem Grund,
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den keiner kennt, er selbst wohl am wenigsten, und fast schon stottert beim Blick auf seine
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Papiere, eine bestimmte Seite sucht und nicht findet, auf Sendung wie ein hilfloser
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Nachrichtenmoderator, was einen komischen Effekt zur Folge hat, den die Studenten mit
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einem leisen Kichern quittieren, weil sie gar nicht anders können – da wendet sich Stephan
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plötzlich, mit errötetem Kopf und glasigem Glotzblick, seinem ehemaligen Studenten Anton zu.
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„Und Sie, was suchen Sie eigentlich hier?“
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„Ich“, sucht Anton nach Worten, „also, ich höre eigentlich nur zu.“
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„Nein, ich kenne das, ich habe das schon im Kollegium besprochen“, sagt Stephan. „Sie
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können hier nicht so einfach sitzen. Das ist nicht persönlich gemeint.“
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Er scheint ihn nicht einmal zu erkennen. Anton packt verlegen seine Sachen zusammen
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und fragt leise: „Wie ist es denn dann gemeint.“
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„Gerade gestern“, holt Stephan aus, „hat mir einer von Ihnen dazwischengeredet und wollte
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gar nicht mehr aufhören. Das stört einfach den Ablauf hier.“
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Anton steht auf und schlurft in Richtung Tür. Keiner der Studenten regt sich.
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„Sei mir nicht böse“, sagt Stephan, „aber dies ist vielleicht nicht das passende Forum
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für dich.“
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„Wer soll das denn sein, einer von Ihnen“, sagt Anton leise beim Hinausgehen. „Wer soll
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das denn sein.“
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Als er die Tür hinter sich schließt, lauscht er kurz der Stille hinterher und starrt seine Hände
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an. Das grelle Licht lässt sie fahl und faltig erscheinen. Nichts passiert. Dann erhebt Professor
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Stephan hinter der Tür wieder die Stimme, flach und betonungslos, ohne die Störung weiter
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zu thematisieren.
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Agitiert streift Anton durch die Gänge. Tränen sind nicht erlaubt, auch wenn er spürt, dass
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es ihm den Hals zuzieht.
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Die Verletzung ist vollbracht. Er versucht, mehr empört als gedemütigt zu sein, sich aufzuregen
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anstatt loszuweinen. Es gelingt. War ich nicht ein vielversprechender Student einstmals, denkt
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er, und jetzt, was ist davon übrig geblieben! Dieses senile Arschloch von einem
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Rechtsschnösel! Kann nichts, will nichts, verwaltet nur sein kleines Leben!
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In seiner Tüte hat Anton noch ein paar CDs mit seinen Songs3. Die schenk ich euch, denkt
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er, ihr könnt mein Vermächtnis haben, und betritt mit ausgreifenden Schritten die juristische
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Bibliothek. Bevor ihn irgendwer aufhalten kann, ist er schon an der Aufsicht vorbei und in einem
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der vielen gleichförmigen Gänge. Ihm fällt eine Lücke zwischen zwei scharlachroten Bänden
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auf. In diese stopft er wutentbrannt die zehn, fünfzehn CDs hinein und weiß gleichzeitig, dass
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das hier alles überhaupt keinen Sinn ergibt. Vielleicht sollte er lieber ein paar juristische
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Fachbücher klauen, um sie auf dem Schwarzmarkt, der sicherlich existiert, zu verschachern
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und so wieder liquide zu werden. Vielleicht gibt es hier Werke, die mehr als dreitausend Euro
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wert sind? Er blickt sich um, alles ist neu sortiert, keine Folianten4 weit und breit. Gerade, als
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ihm wieder einfällt, wo die historischen Dokumente ausgestellt sind, kommen zwei Hilfskräfte
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um die Ecke, gehen bestimmten Schritts auf ihn zu und fordern ihn diskret auf, bitte
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mitzukommen, je eine Hand an je einem Ellenbogen. Anton leistet keinen Widerstand. Er hält
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das Kinn oben, während sie ihn abführen, so höflich, wie es nur geht.
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Langsam wird es dunkel. Anton hat die Vorfälle fast wieder verdrängt. Von so einem
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Geschnösel lässt er sich jedenfalls nicht mehr beeindrucken. In der Dämmerung verfolgt er
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einzelne Leute in der Gegend um den Campus, die ihm wohlhabend erscheinen, und überlegt,
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wie er sie, ohne großen Schaden anzurichten, ausrauben könnte. Doch es ist nur ein
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hypothetischer Plan. Dreitausend Euro wird eh niemand einfach so bei sich haben. Und doch
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tut es ihm gut, diese Leute mit gebührendem Abstand zu verfolgen. Es lässt ihm die Illusion
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von Alternativen, die er aus moralischen Gründen ausschlägt, obwohl sie doch zum Greifen
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nahe sind. Es ginge auch anders, aber er bleibt integer.
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Dreitausend Euro. Aus der Portokasse5, nur ein Obolus6, bloßes Taschengeld, begleichen
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es schnell, mach nicht viele Worte, sind nur Peanuts. Eine enorme Menge Peanuts
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allerdings, verhindern Leben, sind nicht zu stemmen, nicht zusammenzukratzen, dreitausend
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Euro, woher nehmen, wenn nicht stehlen. Von nichts kommt nichts, mein Freund, dreitausend
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Euro, einfach ausgegeben, schwer wieder einzunehmen, stehst vor dem Kadi, hebst die Hand,
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wirst schnell durchleuchtet, nichts zu holen, nichts zu sein. Dreitausend Euro, dieser Mann da,
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seine Frau dort, ihr habt es doch reichlich, gebt mir was ab. Bezahlt es schnell, es bleibt nichts
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übrig, das letzte Hemd hat keine Taschen. Dreitausend Euro, sein Anteil, mein Urteil, mehr
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nicht.
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Morgen früh ist der Termin. Anton fährt schwarz mit der U-Bahn, die Leute begaffen ihn nicht
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mehr, oder er merkt es nicht. Er dämmert so dahin auf den harten Polstern, steigt um, wartet,
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steigt ein, hat das ganze Abteil nur für sich. Kurz ist er Herr über staatliches Eigentum, sonst
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ist es immer umgekehrt. Er begibt sich schon einmal in die Nähe des Amtsgerichts. Falls er
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verschläft, muss er sich dann nicht hetzen. Die Gegend um das Gericht ist höherpreisig, aber
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zu weit außerhalb, um Szenebezirk zu sein, dennoch kann er die Immobilienmakler förmlich
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riechen. Auf einer Parkbank macht er es sich bequem, nimmt seine Jacke als Kissen und legt
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sich auf den Rücken. Die erste Kälte kommt, das ist zu spüren. Die Planken drücken sich in
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sein Kreuz. Der Himmel über ihm gähnt so gegenständlich und unbeteiligt wie nie. Das All da
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oben, es hat hier nichts verloren.

Quelle: Melle, Thomas: 3000 Euro. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag 2016, S. 175 – 181.

Rechtschreibung und Zeichensetzung entsprechen der Textquelle.

1 Bisky-Gemälde: Norbert Bisky (*1970) ist Maler. Seine Bilder sind bekannt für den Kontrast, der sich aus den oft blonden, athletischen Figuren und dem grausamen Bildgeschehen ergibt.

2 Geschäftsunfähigkeit: Zustand einer Person, die z. B. aufgrund krankhafter Störung ihrer Geistestätigkeit nicht in der Lage ist, Verträge oder andere Rechtsgeschäfte selbstständig abzuschließen.

3 CDs mit seinen Songs: Anton hat eine CD mit eigenen musikalischen Versuchen aufgenommen, um sie zu verkaufen.

4 Folianten: hier großformatige, wertvolle alte Bücher.

5 Portokasse: hier eine kleine Menge Bargeld, die für geringfügige Ausgaben bereitgehalten wird.

6 Obolus: hier ein kleiner finanzieller Betrag.

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