Vorschlag C
Interpretation literarischer Texte
Thema
Juli Zeh: Corpus Delicti (2009)
Heinrich Kleist: Der zerbrochne Krug (1808)
Aufgabenstellung
Interpretiere das Kapitel Würmer aus dem Roman Corpus Delicti von Juli Zeh unter besonderer Berücksichtigung der Gestaltung der Figur des Richters.
Vergleiche auf der Grundlage deiner Interpretationsergebnisse das Kapitel des Romans Corpus Delicti mit Heinrich von Kleists Drama Der zerbrochne Krug im Hinblick auf die Richterfiguren.
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Juli Zeh
Juli Zehs dystopischer Roman „Corpus Delicti. Ein Prozess“ spielt in der Mitte des
21. Jahrhunderts in einer fiktiven Diktatur namens Methode. Deren absolute
Gesundheitsideologie verpflichtet alle Bürger zum Erhalt oder zur Wiederherstellung ihrer
vollständigen körperlichen Gesundheit. Dafür werden individuelle Freiheiten stark
eingeschränkt und Methodengegner bespitzelt und sanktioniert. Die Unabhängigkeit der
Gerichte und Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit existieren nicht, stattdessen arbeiten alle
staatlichen Institutionen und auch Pressevertreter koordiniert gegen vermeintliche
Staatsfeinde zusammen.
Die Hauptfigur Mia Holl entwickelt sich aufgrund eines Justizirrtums von einer anfangs
systemtreuen Figur zu einer Systemkritikerin. Mia wird Angeklagte in einem politischen
Schauprozess, der vor allem dazu dienen soll, die Methode zu legitimieren. Sie und ihr Bruder
sollen Mitglieder der Terrororganisation „Die Schnecken“ gewesen sein, der auch der
Journalist Würmer unter dem Decknamen Niemand angehört haben soll. Würmers Aussagen
sowie fingierte Beweise führen dazu, dass Mia Holl zur Höchststrafe, dem Einfrieren, verurteilt
wird.
Die Schlussszene des Romans thematisiert die Vollstreckung des Urteils. An dieser nehmen
neben Mia auch Staatsanwalt Bell, der Richter Hutschneider und der Journalist Heinrich
Kramer teil.
Würmer
1 Sophie war anfänglich die zuständige Richterin des Prozesses.
2 Kathedrale: verbotener Naturraum, in dem Mia und ihr Bruder Moritz sich heimlich trafen.
3 Corpus Delicti: lat. Ausdruck für ein Beweisstück in einem Kriminalfall.
Quelle: Zeh, Juli: Corpus Delicti. München 2009, S. 214–219.
Erläuterung: Juli Zeh (geb. 1974) ist Schriftstellerin, Juristin und ehrenamtliche Richterin am
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg.
Rechtschreibung und Zeichensetzung entsprechen der Textquelle.
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Einleitung
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Der Textauszug thematisiert die Charakterisierung der Figur des Richters Hutschneider, die Befragung des Kronzeugen Niemand alias Würmer durch den Richter Hutschneider sowie die Darstellung eines Schauprozesses gegen die Angeklagte Mia Holl. Im Zentrum steht damit ein Gerichtsverfahren, in dem die Figur Hutschneider als unsicherer, angepasster und ängstlicher Vertreter der Methode erscheint.
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Zugleich wird deutlich, dass Mia Holl trotz ihrer Rolle als Angeklagte eine starke geistige Präsenz besitzt und das Verhör durch ihre Fragen, Appelle und Kommentare entscheidend mitprägt.
Inhalt und Aufbau
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Bereits der Titel des Kapitels Würmer korrespondiert mit dem sprechenden Namen des Kronzeugen. Der situative Kontext des Kapitels ist der Gerichtssaal, in dem Mia hinter einer Sicherheitsscheibe aus Plexiglas sitzt. Damit wird von Beginn an eine Atmosphäre der Abschirmung, Kontrolle und Distanz hergestellt.
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Zu Beginn wird die Figur Richter Hutschneider eingeführt und vorgestellt (vgl. Z. 1–11). Anschließend werden die Umstände seiner Einberufung in das Verfahren gegen Mia Holl dargestellt (vgl. Z. 12–20). Seine Einstellung zum Verfahren ist von Bedauern, Angst und Überforderung geprägt (vgl. Z. 21–29). Auch seine Einstellung zu Mia ist nicht eindeutig, sondern von einer Ambivalenz der Gefühle und einer strategischen Distanznahme aus Vorsicht bestimmt (vgl. Z. 30–38).
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Im weiteren Verlauf verhört Hutschneider den Kronzeugen Niemand und stellt ihn Mia gegenüber. Gleichzeitig richtet Mia Fragen und Appelle an den Zeugen, den sie als Würmer identifiziert (vgl. Z. 39–90). Dadurch wird das eigentliche Verhör überlagert, weil Mia selbst zunehmend die Gesprächssituation beeinflusst. Am Ende steht Mias sarkastischer Schlusskommentar bezüglich des Verhörs, auf den Hutschneider mit einer stummen Fluchtreaktion reagiert (vgl. Z. 91–97). Besonders bedeutsam ist außerdem, dass am Ende des Kapitels der Romantitel Corpus Delicti aufgegriffen wird, wenn Mia sagt: „Ich bin das Corpus Delicti“ (Z. 85).
Erzählerische Gestaltung
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Die erzählerische Gestaltung beginnt mit einem Erzählerbericht zum Einstieg (vgl. Z. 1 ff.), der deutlich ironisch abwertende Kommentare enthält (vgl. Z. 8, 16 f.). Daneben steht die wörtliche Rede von Mia, Würmer und Hutschneider, vorwiegend in der Gesprächssituation eines Verhörs (vgl. Z. 39 ff.). Dadurch verbindet der Text erzählende Kommentierung mit szenischer Unmittelbarkeit.
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Auffällig ist der Wechsel zwischen Nähe und Distanz zu den Figuren. Das auktoriale Erzählverhalten mit Wertungen ermöglicht distanzierende Einblicke in Hutschneiders Innenleben und zugleich Kritik an seinem Verhalten über die Erzählinstanz (vgl. z. B. Z. 1 ff., 37 ff.). Zugleich gibt es personale Einschübe, etwa erlebte Rede (vgl. Z. 21 ff., 34 f.). Dadurch entsteht Nähe zur Figur Hutschneider, allerdings verbunden mit einer ironischen Haltung.
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Durch den hohen Anteil von Figurenrede beziehungsweise direkter Rede tritt die Erzählinstanz zugunsten des szenischen Erzählens zurück (vgl. Z. 39–94). Dadurch entstehen Unmittelbarkeit des Miterlebens und eine ungefilterte Zuspitzung konträrer Standpunkte der Charaktere. Zugleich wird die Befangenheit der männlichen Figuren verdeutlicht. Der dialogische Wortwechsel zu Prozessbeginn (vgl. Z. 50 ff.) zeigt außerdem Mias hohen selbstständigen Redeanteil im Vergleich zu den männlichen Figuren. Dies ist ein Zeichen ihrer mentalen Dominanz und Überlegenheit.
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Auch die Zeitgestaltung ist funktional. Es finden sich zeitraffendes Erzählen (vgl. Z. 12 ff.) und zeitdeckendes dialogisches Erzählen (vgl. Z. 50 ff.) mit zügig aufeinanderfolgenden Handlungsschritten. Gleichzeitig gibt es Anteile von Zeitdehnung in der Darstellung von Hutschneiders Gedanken (vgl. Z. 30 ff.). Dadurch wird die Aufmerksamkeit auf die unfaire und verächtliche Führung und Organisation des Verhörs gelenkt. Die Raumgestaltung wirkt als Symbol der Machtverhältnisse: Hutschneider verbarrikadiert sich hinter Gesetzestexten, was seine Unsicherheit darstellt (vgl. Z. 37 f.).
Sprachlich-stilistische Gestaltung
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Die ausführliche Beschreibung Hutschneiders führt ihn als stereotypen, erfolgreichen, älteren Mann und Familienoberhaupt ein. Seine Spießbürgerlichkeit wird durch elliptische Aufzählung und Wiederholung von Statussymbolen sowie Privilegien verdeutlicht, etwa durch die Formulierung: „Die Fußmatte, das Medaillon, Paris und New York [...]“ (Z. 9).
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Die Gerichtssprache (vgl. Z. 39–87) und die Wortwahl in den Beschreibungen kennzeichnen den Gerichtskontext und die berufliche Stellung Hutschneiders. Dazu gehören professionelle Hilfsmittel wie „Gesetzessammlungen“ (Z. 37) und formale Äußerungen wie „Arabisch erstens“, sagt Hutschneider (Z. 55).
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Metaphern wie „Mia Holl [...] eine tickende Zeitbombe“ (Z. 15 f.), „Herde Journalisten“ (Z. 16) und „Menschauflauf“ (Z. 18) veranschaulichen Hutschneiders Angst vor dem Prozess. Anaphern, Aufzählungen und banalisierende, saloppe Ausdrücke wie „Der Mensch ist verletzlich [...] Der Mensch trinkt, atmet, fasst Dinge an und schiebt Nahrungsmittel in den Mund“ (Z. 21 ff.) verdeutlichen seine Feigheit und Bequemlichkeit. Auch Vergleich (vgl. Z. 37 f.) und Konjunktivverwendung (vgl. Z. 27) dienen der Darstellung seiner Unsicherheit und Angst. Die Redewendung „den Helden zu spielen“ (Z. 26) verdeutlicht sein systemkonformes Verhalten.
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Zentral ist auch die Antithetik zwischen Hutschneiders Bemühen, einerseits unbeteiligt zu bleiben, also „sich unter keinen Umständen emotional in die Angelegenheit verwickeln zu lassen“ (Z. 30 f.), und andererseits doch persönlich betroffen zu sein (vgl. Z. 31 ff.). Dies verweist auf Hutschneiders Furcht und Fremdbestimmtheit, aber auch auf den Zwiespalt zwischen kalten, rationalisierenden Denkmustern der Methode und der Emotionalität ihrer Vertreter oder Nutznießer.
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Mias häufige Fragen (vgl. z. B. Z. 53 f., 57, 71 f.) wirken als Störmanöver gegen Hutschneiders Verhör und zugleich wie eine parallele Zeugenbefragung. Rhetorische Fragen (vgl. z. B. Z. 94), ein Zitat (vgl. Z. 60 f.) sowie anaphorische Ausrufe und parallel konstruierte Selbstbeschreibungen zeigen Mias Überlegenheit und ihren Kampfgeist. Dazu gehören „Hier bin ich, Würmer!“ (Z. 81) sowie „Ich stehe für das [...] Ich stehe für das [...] Ich bin das Corpus Delicti“ (Z. 84 f.). Auch Aufforderungen wie „Wiederholen Sie Ihre Lügen und sehen Sie mir dabei ins Gesicht!“ (Z. 85 f.) und „Lachen Sie mit!“ (Z. 94) verdeutlichen ihre Stärke.
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Zugleich entsteht ein deutlicher Kontrast zwischen Hutschneiders formalistischer Redeweise und Mias persönlicher, emotionaler und teilweise umgangssprachlicher Diktion. Mia sagt etwa: „Das haben Sie gesagt, nicht wahr? Hat mir gefallen“ (Z. 61). Ihre Sprache wirkt emotional (vgl. Z. 84 f.) und auch umgangssprachlich, etwa durch „O je“ (Z. 53) oder „Hatte Kramer Sie in der Mangel?“ (Z. 57).
Figurengestaltung
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Hutschneider erscheint als unsicherer Repräsentant der Methode, der aus Selbstschutz den Regeln des Machtapparats folgt, um seinen Status und sein Privatleben zu erhalten (vgl. Z. 10 f., Z. 26 ff.). Rollenbedingt ist er als vorsitzender Richter der Angeklagten Mia und dem Kronzeugen Würmer überlegen. Würmer wird als „Mann in Handschellen [...]. Wie Mia trägt er einen Anzug aus weißem Papier“ beschrieben (Z. 47).
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Hutschneider empfindet zwar Mitleid mit Mia (vgl. Z. 31 ff.), hat aber vor allem Angst vor ihr. Dies zeigt sich etwa daran, dass er sich „eine schwarze Sonnenbrille“ wünscht (Z. 44; vgl. auch Z. 89 f.). Er vermeidet die direkte Kommunikation mit Mia als Angeklagter und spricht stattdessen über sie in der dritten Person mittels Diktiergerät (vgl. Z. 55 f., Z. 62 f.). Schließlich verlässt er den Gerichtssaal fluchtartig (vgl. Z. 97).
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Gegenüber Würmer zeigt Hutschneider Distanz und Gleichgültigkeit (vgl. Z. 87 ff.). Durch juristisches Vokabular wie „Abführen“ (Z. 87) und durch prozessuale Gepflogenheiten demonstriert er Macht (vgl. Z. 46 ff.).
Deutung
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Die Figur Hutschneider ist als Charakter zwischen autoritärem Rollenverhalten, angepasster Spießbürgerlichkeit und Ängstlichkeit in einem Schauprozess konzipiert. Das Verhör erscheint als signifikantes Merkmal des Prozesses, weil es mit einer erlogenen Zeugenaussage verbunden ist und Hutschneider als befangener Richter auftritt. Damit wird er zu einem typischen Repräsentanten des Methodenstaates.
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Zugleich verdeutlicht der Text die Sympathie des Erzählers und folglich der Rezipientinnen und Rezipienten für die Angeklagte Mia Holl. Aufgrund des Schauprozesscharakters entsteht eine deutliche Antipathie gegen Richter Hutschneider als Vertreter des übermächtigen Systems.
Teilaufgabe 2
Einleitung
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Das Kapitel aus Juli Zehs Roman Corpus Delicti lässt sich mit Heinrich von Kleists Drama Der zerbrochne Krug im Hinblick auf die Richterfiguren vergleichen. Dabei stehen Richter Hutschneider und Dorfrichter Adam als gerichtliche Autoritätsfiguren im Mittelpunkt. Beide Figuren erfüllen ihre Aufgabe der Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit nicht angemessen, unterscheiden sich jedoch in ihrer persönlichen Schuld, ihrer Rolle im Rechtssystem und ihrer literarischen Gestaltung.
Äußere Kennzeichen
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Hutschneider ist männlich, 60 Jahre alt und Vollbartträger (vgl. Z. 1). Adam ist ebenfalls männlich, ein älterer Herr ohne Haare (vgl. V. 376), mit Kopfwunden (vgl. V. 36 ff., V. 1458 f.), einem Klumpfuß (vgl. V. 23) und Verletzungen am Schienbein (vgl. V. 514). Während Hutschneider äußerlich als etablierter älterer Richter erscheint, ist Adam körperlich beschädigt und dadurch bereits äußerlich als auffällige, komische und entlarvbare Figur gekennzeichnet.
Berufliche und gesellschaftliche Stellung
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Hutschneider ist vorsitzender Richter am Schwurgericht (vgl. Z. 14) und steht kurz vor der Pensionierung (vgl. Z. 2, 13 ff.). In Bezug auf seine Karriere ist er wenig ambitioniert (vgl. Z. 15 f.) und teilweise überfordert, weil er „einer Terroristin wie Mia nicht gewachsen“ ist (Z. 28). Auch seine Reaktion am Ende zeigt diese Überforderung, wenn es heißt: „Der Richter bemüht sich, seine Sachen so schnell wie möglich zusammenzupacken“ (Z. 89 f.). Zugleich wirkt er scheinbar souverän und bürokratisch-überkorrekt in der Durchführung der Befragung, etwa durch „Arabisch erstens, [...] zweitens [...] Abführen“ (Z. 55 ff.). Durch den Prozess fühlt er sich von Journalisten und Schaulustigen belästigt (vgl. Z. 16 ff.) und wird von Sicherheitskräften geschützt, den „Zwei schweigsame[n] Sicherheitswächter[n]“ (Z. 22).
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Adam ist Richter am Dorfgericht in Huisum, einem Dorf in der niederländischen Provinz (vgl. Personenregister). Er besitzt eine gesellschaftlich hohe Stellung, wird aber durch seine eigenen Taten demaskiert (vgl. 11. Auftritt), überführt – „Ei, der nichtswürdig-schändliche Betrüger!“ (V. 1947) – und des Amtes enthoben: „Von seinem Amte zwar ist er suspendiert“ (V. 1962). Er nimmt es mit der Rechts- und Prozessordnung (vgl. V. 540 ff.) sowie mit der Wahrheitsfindung (vgl. V. 603, auch V. 1205) nicht genau.
Familiäre Situation
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Hutschneider ist verheiratet, hat zwei gebildete Kinder und Enkelkinder, die im Ausland leben (vgl. Z. 2 ff.). Sein Familiendasein wirkt unaufgeregt und gesellschaftlich stark angepasst, was als „beschauliches Leben“ bezeichnet wird (Z. 10). Sein Habitus ist spießbürgerlich und auf formale Korrektheit bedacht. Dies zeigen etwa das „Medaillon mit dem Familienwappen“ (Z. 5) und die Begrüßungsfloskel „Willkommen im Hause Hutschneider“ (Z. 7).
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Adam ist alleinstehend, hat zwei Mägde, Liese und Grete beziehungsweise Margarete (vgl. V. 165 f.), sowie Hühner, über die er sagt: „nenn ich meine Kinder“ (V. 563). In der Dorfgemeinschaft wirkt er eher isoliert.
Charaktereigenschaften
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Hutschneider ist zufrieden und selbstgefällig: „Hutschneider weiß, dass er alles richtig gemacht hat“ (Z. 8 f.). Zugleich ist er ängstlich, weil er „nicht vor[hat], den Helden zu spielen“ (Z. 25 f.), und seine Gesetzestexte „wie eine Barriere auf dem Schreibtisch aufgebaut“ sind (Z. 38). Er ist bequem und möchte durch den Prozess nicht aus seinen Gewohnheiten gerissen werden (vgl. Z. 15, Z. 26 f.). Außerdem zeigt er Autoritätshörigkeit (vgl. Z. 28 f.) und Unsicherheit Mia gegenüber: „Sie lacht, wie der Richter meint, ganz eindeutig über ihn“ (Z. 96). Zugleich besitzt er Empathie, denn er „fühlt [...] Betroffenheit“ (Z. 31).
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Seine Gesprächs- und Verhandlungsführung wirkt insgesamt automatenhaft. Gegenüber Mia zeigt er weitgehende Ablehnung. Nur zu Beginn spricht er sie direkt an (vgl. Z. 39 f.), danach spricht er in der dritten Person und ohne Blickkontakt über sie (vgl. z. B. Z. 55 f.). Zum Schluss verweigert er eine Antwort auf Mias Frage (vgl. Z. 95 ff.) und flieht letztendlich aus dem Gerichtssaal (vgl. Z. 97).
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Adam verhält sich autoritär und unflätig gegenüber Angeklagten, Klägern und Untergebenen. Gegenüber Angeklagten sagt er etwa „Schweig, Maulaffe!“ (V. 606), gegenüber Klägern „Zum Teufel! Weib!“ (V. 708), und auch gegenüber Untergebenen tritt er entsprechend auf (vgl. V. 1422 ff.). Zugleich ist er selbst autoritätshörig und devot gegenüber dem Gerichtsrat Walter (vgl. V. 286 ff.). Er besticht Licht (vgl. V. 142 ff.), ist feige und unehrlich, versucht die Wahrheit zu verschleiern und lenkt vom Geschehen ab (vgl. 10. Szene). Außerdem handelt er heuchlerisch und moralisch verwerflich (vgl. 12. Szene).
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Adam soll Recht sprechen, nutzt seine Stellung aber zu persönlicher Vorteilsnahme. Er wirkt lächerlich und komödiantisch durch seine verwirrten Aussagen und das Durcheinander seiner Lügen, etwa in den Perücken-Geschichten. Trotzdem ist er rhetorisch gewandt: Er erfindet Ausreden (vgl. V. 50 ff.) und verdreht Sachverhalte zu sprachlich geschickter Argumentation, um sich selbst aus der Affäre zu ziehen. Nach seiner Überführung flieht er (vgl. V. 1953).
Gemeinsamkeiten
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Beide Richter sind staatliche Autoritäten, die ihre Aufgabe der Wahrheitsfindung, Aufklärung und Gerechtigkeit nicht erfüllen. Stattdessen stellen sie egoistische Motive in den Vordergrund ihres Handelns. Manipulation und Lüge werden von beiden Richtern zugelassen beziehungsweise ausgeübt. Beide verkörpern das Justizsystem ihrer Zeit und sind im Kern lächerliche Figuren.
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Außerdem stehen beide im Zentrum einer Kritik am Rechtssystem: Hutschneider erscheint als Werkzeug eines überregulierten Staates, Adam als Repräsentant eines korrupten Justizsystems. Beide begegnen Angeklagten mit einer Mischung aus Autorität, Voreingenommenheit und Angst. Gemeinsam sind ihnen auch die unfreiwillige Übernahme der Prozessführung und die Flucht am Ende sowie das damit einhergehende Schuldbewusstsein.
Unterschiede
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Ein entscheidender Unterschied besteht darin, dass Hutschneider kein direkter Täter, sondern Mittäter als Teil eines unmenschlichen Apparats ist. Er handelt rational und systemkonform. Adam dagegen ist ein direkter Täter, persönlich involviert und zugleich eine komische, groteske, fehlerbehaftete Figur.
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Hutschneider erscheint als strenger Systemdiener. Bei ihm geht es nicht um persönlichen Machtmissbrauch, sondern um Systemgehorsamkeit. Adam hingegen missbraucht seine Macht persönlich und legt das Recht willkürlich und egoistisch aus. Hutschneiders Vorgehen ist systemkonform, während Adams Prozessführung erratisch ist.
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Ein weiterer Unterschied liegt im Kontext: Bei Kleist handelt es sich um ein frühneuzeitliches Dorfgericht, während Corpus Delicti ein Gericht in einer zukünftigen totalitären Gesundheitsdiktatur zeigt. Außerdem steht ein dramatischer Text einem epischen Text gegenüber.
Fazit
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Trotz unterschiedlicher Entstehungs- und Handlungszeiten verdeutlichen beide Texte einen Mangel an Gerechtigkeit und stellen das Vertrauen in staatliche Institutionen infrage. Dies geschieht durch die fehlende Unabhängigkeit und das egoistische Handeln ihrer Vertreter. Hutschneider und Adam sind somit beide problematische Richterfiguren, die das Recht nicht schützen, sondern es durch Angst, Anpassung, Lüge oder persönlichen Machtmissbrauch beschädigen.