Block II
Europäischer Widerstand
Georg Elser – Widerstand gegen die NS-Diktatur
Aufgaben
Nenne die formalen Merkmale von M 1. Fasse die in M 1 genannten Handlungsmotive Elsers zusammen.
Erläutere Bedingungen und Möglichkeiten von Opposition und Widerstand gegen den Nationalsozialismus an ausgewählten Beispielen und ordne das Handeln von Georg Elser in diesen Kontext ein.
Erörtere ausgehend von M 1 und M 2, inwieweit Attentäter wie Elser oder Stauffenberg als Namensgeber für öffentliche Gebäude und Einrichtungen in der Bundesrepublik geeignet sind.
Grundlagen
Frick, L. (Hrsg.): „Ich habe den Krieg verhindern wollen“. Der Hitler-Gegner Georg Elser und sein Attentat vom 8. November 1939 – die Motive, Vorbereitungen und Folgen, Stuttgart 2014, S. 35.
Frick, L. (Hrsg.): „Ich habe den Krieg verhindern wollen“. Der Hitler-Gegner Georg Elser und sein Attentat vom 8. November 1939 – die Motive, Vorbereitungen und Folgen, Stuttgart 2014, S. 48.
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?M 1 Verhörprotokoll von Georg Elser bei der Gestapo (21.11.1939, Berlin)
Der 1903 in Königsbronn (Baden-Württemberg) geborene Georg Elser war gelernter Schreiner und seit Ende der 1920er Jahre Mitglied im Roten Frontkämpferbund, einer KPD-nahen Organisation. Am 8.11.1939 verübte er mittels einer Zeitzünderbombe ein Attentat auf Adolf Hitler im Münchner Bürgerbräukeller, welches Hitler verfehlte, aber mehrere „alte Kämpfer“ der NSDAP tötete. Elser wurde beim Versuch in die Schweiz zu fliehen verhaftet. Das Verhörprotokoll dokumentiert nicht die dem Verdächtigen gestellten Fragen.
1Hervorhebung im Original
M 2 Josef Seibold über den Namen einer Schule in Königsbronn (2022)
Im Jahr 2003 wurde die Schule in seinem Heimatort Königsbronn (Baden-Württemberg) nach Georg Elser benannt. Der Namensgebung gingen in der Gemeinde engagierte Debatten voraus. Der Geschichtslehrer Josef Seibold erinnert sich im Jahr 2022 an diese Zeit:
Weiter lernen mit SchulLV-PLUS!
monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Die vorliegende Quelle stellt ein Verhörprotokoll Georg Elsers vom 21. November 1939 dar und wurde im Rahmen der NS–Strafverfolgung verfasst. Der genaue Autor ist nicht bekannt, es muss sich aber um einen Mitarbeiter der Gestapo handeln.
Elser benennt unterschiedliche Motive seiner Tat:
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die Unzufriedenheit in der Arbeiterschaft sowie die drohende Kriegsgefahr;
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die Lösung dieser Probleme durch seine Handlungen;
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Notwendigkeit, die politische Führung zu beseitigen, um eine friedlichen Lösung zu ermöglichen;
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Ziel ist nicht die Abschaffung des Nationalsozialismus oder die Ersetzung durch andere politische Richtungen, sondern eine neue Führung;
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damit verbunden ist auch die Hoffnung auf „eine Mäßigung in der politischen Zielsetzung“.
Wesentliche Maßnahmen des NS–Regimes, um Möglichkeiten von Opposition und Widerstand zu unterbinden, waren:
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systematische Ausschaltung politischer Gegner und Oppositioneller seit dem 30. Januar 1933;
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„Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat“ im Zuge des Reichstagsbrandes vom 28. Februar;
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Ermächtigungsgesetz vom 23. März;
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Gesetze zur Gleichschaltung der Länder vom 31. März bzw. 7. April;
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Gesetz gegen die Neubildung von Parteien (Juli 1933);
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„Röhm–Putsch“ Juni 1934;
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die Vereidigung der Wehrmacht auf die Person Hitlers nach dem Tod Hindenburgs sicherte auch die Treue und Gefolgschaft der Armee.
Mit dem Ausbau der Gestapo und des Systems von Konzentrationslagern ab 1933 schufen die Nationalsozialisten ein perfides Überwachungs- und Bestrafungssystem, um potentielle Gegner abzuschrecken oder zu liquidieren. Dennoch organisierte sich im Ausland politischer Widerstand (bspw. die SoPaDe seit 1933 in Prag, später in Paris). Im Reichsgebiet konnten allerdings organisierte Widerstandgruppen aufgrund der staatlichen Überwachung nur konspirativ arbeiten und standen in der permanenten Gefahr entdeckt zu werden. Dies erschwerte auch überregionale Organisationen. Erschwerend war zudem, dass die weltanschaulichen Überzeugungen und Ideen teils stark divergierten und eine Kooperation hemmten.
Selbst nonkonformes Verhalten konnte aufgrund des öffentlichen Drucks verdächtig sein und eine Verfolgung als Konsequenz haben. Dabei ist auch zu beachten, dass die Zustimmung zur nationalsozialistischen Politik in der Bevölkerung bis 1939 relativ hoch war. Dennoch bildeten sich auf lokaler und regionaler Ebene zahlreiche widerständische Kreise.
Arten und Formen des Widerstandes, die angeführt und dargestellt werden können, sind u. a.:
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kommunistischer Widerstand: Untergrundgruppen der KPD;
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kirchlicher Widerstand: z. B. Clemens August Graf von Galen;
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Widerstand von Einzelpersonen: z. B. Georg Elser, Rudolf von Scheliha;
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bürgerlicher Widerstand: z. B. Kreisauer Kreis um Helmuth James Graf von Moltke;
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militärischer Widerstand: z. B. Claus Graf Schenk von Stauffenberg, Henning von Tresckow;
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studentischer Widerstand: z. B. die „Weiße Rose“.
Die Tat von Georg Elser ist dem Widerstand von Einzelpersonen zuzuordnen. Obwohl Elser in den zwanziger Jahren Teil des Roten Frontkämpferbundes war, dementiert er in seinen Aussagen eine Verbindung zu kommunistischen Kreisen. Gleichwohl führt er als Motiv an, dass die Sorge um das Wohl der Arbeiter und die Zukunft Deutschlands für ihn handlungsleitend gewesen seien. Anders als organisierte Widerstandgruppen entwickelte Elser keine Vorstellungen für eine politische Zukunft nach dem geglückten Attentat.
Mögliche Argumente für eine Benennung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen:
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Ehrung von Personen, die trotz persönlicher Gefahr agiert haben;
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Stärkung demokratischer Gedanken (Zivilcourage);
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Widerstandrecht gegen tyrannische Herrschaft als staatstheoretischer Grundsatz;
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erinnerungskulturelle Aspekte;
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Namensgebung einer Schule ist ein basisdemokratischer Prozess, der eine breite öffentliche Debatte voraussetzt.
Mögliche Argumente gegen eine Benennung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen:
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Elser nahm trotz erhabener Ideale den Tod von Menschen in Kauf;
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Elser versuchte, sich seiner Verantwortung für die Tat durch Flucht zu entziehen;
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der Zweck heiligt nicht die Mittel, d.h. auch ein Tyrannenmord ist ein Verbrechen;
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Verstoß gegen das fünfte Gebot: Du sollst nicht töten;
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Tötungsverbot des Grundgesetzes (Art. 2)
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strafrechtlicher Tatbestand kann kein Vorbild sein;
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Haltungen von Widerständlern können ambivalent sein.