Block II – Menschen- und Bürgerrechte
Thema: Carlo Schmid zu Grundrechten und Grundgesetz
Aufgaben
Nenne die formalen Merkmale von M 1. Fasse die geäußerten Vorstellungen zur zukünftigen westdeutschen Verfassung und zur Rolle der Grundrechte in ihr zusammen.
Erläutere den politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Neubeginn und damit verbundene Schwierigkeiten in den westlichen Besatzungszonen zwischen 1945 und 1949. Ordne M 1 in diesen historischen Kontext ein.
Erörtere die folgende Aussage zur verfassungsrechtlichen Stellung der Grundrechte mit Blick auf ihre praktische Umsetzung.
„Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist.“ (M 1, Z. 23-25)
Grundlage
Rede des SPD-Abgeordneten Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat am 8.9. 1948. URL: <http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm> (Zugriff am 29.8.2020).
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?M 1 Rede des Abgeordneten Carlo Schmid (SPD) vor dem Parlamentarischen Rat zur Ausgestaltung des Grundgesetzes (8.9.1948)
Carlo Schmid (* 1896 in Perpignan, Frankreich, † 1979 in Bonn) war ein deutscher Politiker (SPD) und Staatsrechtler. Er gehörte zu den „Vätern des Grundgesetzes“ und war von 1949 bis 1972 Mitglied des Bundestags. Von 1966 bis 1969 bekleidete er das Amt des Bundesratsministers in der Großen Koalition unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU).
Weiter lernen mit SchulLV-PLUS!
monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Bei der vorliegenden Textquelle handelt es sich um einen Auszug einer Rede des SPD-Politikers Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat am 8.9.1948. Er zeigt hierbei den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates seine Vorstellungen über die zukünftige Ausgestaltung des Grundgesetzes auf, wobei er den Grundrechten eine besondere Bedeutung zuspricht.
Etwa folgende Vorstellungen Schmids lassen sich aus der Rede entnehmen:
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Verfassung soll das Zusammenleben in einem Staat regeln (Z. 6–7);
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niemand steht über der Verfassung und niemand kann sie außer Kraft setzen (Z. 10–11);
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Verfassung steht für die Freiheit des Volkes und ist somit unverzichtbare Grundlage einer Demokratie (Z. 11–12, 15–17);
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Grundrechte haben eine vorrangige Bedeutung für eine demokratische Verfassung, da sie die Macht des Staates über seine Bewohner einschränken (Z. 17–22);
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Grundrechte sollen in der Verfassung eine herausgehobene Stellung besitzen (anders als die Grundrechte in der Weimarer Verfassung) (Z. 23–25), jeder soll seine Grundrechte unmittelbar vor Gerichten einklagen dürfen (Z. 26–29);
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Grundrechte können eingeschränkt werden bei denen, die diese benutzen, um die Demokratie zu bekämpfen (Z. 35–41);
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im Falle eines Staatsnotstandes stellt sich jedoch die Frage, ob Grundrechte eingeschränkt werden dürfen, damit der Staat Ruhe und Ordnung erhalten oder wiederherstellen kann (dies jedoch nur, wenn außerordentliche Mittel notwendig werden) (Z. 41–51);
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in einem solchen Fall muss jedoch darauf geachtet werden, dass nur ausgewählte Grundrechte (und diese auch nur für eine bestimmte Zeit) beschränkt werden (Z. 51–54).
Die Aufgabenstellung verlangt, dass der „Neubeginn“ anhand der drei Kategorien politisch, ökonomisch und gesellschaftlich mit geeigneten Beispielen erläutert und dabei auch Schwierigkeiten ihrer Umsetzung aufzeigt. Die Bedeutung des Grundgesetzes für diesen Neubeginn soll hierbei besonders herausgestellt werden.
Auf folgende Aspekte kann hierbei u. a. eingegangen werden:
Politischer Neubeginn
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Weichenstellung durch Potsdamer Konferenz im Sommer 1945
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Wieder- und Neugründung von Ländern und damit Wiederbeleben einer föderalen Ordnung (Verteilung der Macht auf mehreren Ebenen)
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Neu- bzw. Wiedergründung von Parteien (Parteienpluralismus als wichtige Säule eines demokratischen Staates)
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Entstehungsprozess, Verabschiedung und Inhalt des Grundgesetzes (23.5.1949)
Ökonomischer Neubeginn
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Wiederaufbau Westdeutschlands (Marshall-Plan, Währungsreform, Gründung Bizone 1947 und Trizone 1948), wirtschaftliche Stabilität als Voraussetzung für politische Stabilität
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Hungerwinter, Wohnungsnot erschweren zunächst den Aufbau
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Weichenstellung für die Soziale Marktwirtschaft 1948
Gesellschaftlicher Neubeginn
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Entnazifizierung (u. a. Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher)
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Reeducation
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Probleme: Persilscheine, mangelnde Strafverfolgung, Zurückgreifen auf „alte“ Eliten für Verwaltung, Justiz etc.
Die Rede von 1948 kann in die Entscheidungssituation eingeordnet werden, die durch den Auftrag zum Verfassungs- bzw. Grundgesetzentwurf durch die Westalliierten gegeben war. Hauptziel liegt in einer Stärkung der Grundrechte, deren Schutz am Ende der Weimarer Republik nicht mehr gegeben war. Ein Notstandsrecht musste für Schmid stärker präzisiert und eingeschränkt werden, als es in der Weimarer Verfassung der Fall gewesen war.
„Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist.“ (M 1, Z. 23-25)
Die Erörterung der Aussage verlangt zunächst eine Klärung: Schmid verdeutlicht mit dem Begriff „Anhängsel“, dass die Grundrechte in der Weimarer Reichsverfassung kaum Bedeutung bzw. Durchsetzungskraft hatten und ihre Umsetzung auch nicht konsequent verfolgt wurde. Diese Fehler dürfen sich laut Schmid nicht wiederholen, den Grundrechten müsse im GG daher mehr Geltung verliehen werden.
Die Aufgabenstellung verlangt darüber hinaus, dass sowohl Beispiele/Argumente für als auch gegen diese Aussage angeführt werden. Abschließend soll ein Urteil formuliert werden, in dem die Frage beantwortet wird, inwieweit die heutigen Grundrechte tatsächlich das GG „regieren“ und sich dadurch von den Grundrechten der Weimarer Reichsverfassung unterscheiden.
Folgende Beispiele/Argumente können angebracht werden:
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gegen die Bezeichnung „Anhängsel“:
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Grundrechte werden in der Weimarer Reichsverfassung zum ersten Mal (nach 1848) gesamtstaatlich festgehalten und umgesetzt
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Sozialstaatscharakter stark ausgeprägt (z. B. Schutz der Jugend, Schulpflicht, Sozialversicherungen - stärker als im GG) → für damalige Zeit sehr ambitioniert und fortschrittlich (z. T. auch Vorbild für das GG)
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Stellung der Grundrechte: Zweiter Teil in der Weimarer Reichsverfassung, Erster Teil im Grundgesetz (GG unterstreicht damit stärker die Bedeutung der Grundrechte für die Verfassung)
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für die Bezeichnung „Anhängsel“:
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Umsetzung der Grundrechte in der Praxis häufig nicht so, wie es die Verfassung „verlangt“ (Bsp.: Gleichheit zwischen Mann und Frau zwar politisch garantiert, gesellschaftlich blieb das alte Frauenbild häufig noch bestehen)
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Umsetzung der sozialen Grundrechte gerade in den Krisenzeiten sehr schwierig (s. Arbeitslosenversicherung ab 1929)
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Artikel 48 der WRV ermöglicht es dem Reichspräsidenten, Grundrechte außer Kraft zu setzen (s. Reichstagsbrandverordnung), Grundrechte werden davor durch „Ewigkeitsklausel“ im GG weitestgehend geschützt
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Beispielhaftes Fazit:
In der praktischen Umsetzung hat sich Carlo Schmids Forderung, dass die Grundrechte das Grundgesetz „regieren“ müssen, historisch weitgehend bewahrheitet. Zwar greift die pauschale Abwertung der Weimarer Grundrechte als bloßes „Anhängsel“ zu kurz, da Weimar mit seinen fortschrittlichen sozialen Grundrechten ein wichtiger Wegbereiter war. Dennoch zeigt der strukturelle Vergleich einen fundamentalen Qualitätsunterschied in der Praxis: Während die Grundrechte in der Weimarer Republik durch Notverordnungen relativ leicht suspendiert werden konnten und oft nur als unverbindliche Programmsätze galten, sind sie im Grundgesetz als unmittelbar geltendes Recht verankert und durch die Ewigkeitsklausel vor der Abschaffung geschützt. Das heutige Instrument der Verfassungsbeschwerde sichert zudem, dass Grundrechte im Alltag des Bürgers real einklagbar sind. Somit regieren die Grundrechte das Grundgesetz tatsächlich, da sie den unantastbaren Kern und Maßstab jeglichen staatlichen Handelns bilden und die Lehre aus der Instabilität Weimars sowie der Willkür des Nationalsozialismus erfolgreich umgesetzt haben.