Block I – Menschenrechte
Französische Revolution/DDR
Aufgaben
Nenne die formalen Textmerkmale zu M 1. Fasse die in M 1 beschriebene Situation der Republik und die Ziele des Redners zusammen.
Erläutere die politischen und sozialen Hintergründe des Ventôse-Dekrets mit Blick auf den Kontext im Februar 1794. Charakterisiere ihr Verhältnis zur Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 (Auszug in M 2).
Erörtere ausgehend von M 3 und M 4 das Verhältnis von Menschenrechten, Verfassung und Verfassungswirklichkeit in der DDR nach 1949.
Grundlagen
Reden der Französischen Revolution, hg. v. Peter Fischer, dtv dokumente, 3. Aufl., München 1989, S. 372-376
Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Frankreich 1789)
http://www.demokratiegeschichte.eu/fileadmin/user_upload/Material/Erklaerung_der_Menschen-_und_Buergerrechte_1789__Material_.pdf (Zugriff am 05.06.2026)
DDR-Verfassung von 1949
http://www.documentarchiv.de/ddr/verfddr1949.html (Zugriff am 05.06.2026)
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (2009)
https://www.bundestag.de/resource/blob/411698/671f7828891e9b599bf349fd0545ab1a/WD-1-060-09-pdf-data.pdf (Zugriff am 05.06.2026)
M 1 Antrag zum „Ventôse-Dekret“ (1794)
Im französischen Nationalkonvent sprach Louis-Anton Saint-Just am 26. Februar 1794 (8. Ventôse im Jahr II). Im Konvent war es strittig, wie mit einer größeren Anzahl Verhafteter und mit deren Eigentum umgegangen werden sollte. In einer langen Rede beantragte der Anhänger Robespierres das erste der später so genannten Ventôse-Dekrete. Nach der Rede wurde es einstimmig angenommen.
1 Die beiden Ausschüsse waren die Exekutivorgane des Nationalkonventes.
2 Verschworene meint die Feinde der Revolution.
3 Beamte meint hier alle Funktionsträger wie Generäle, Richter etc.
4 usurpieren: sich bemächtigen
M 2 Aus der Erklärung der allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte, Frankreich 1789
M 3 Aus der DDR-Verfassung von 1949, Artikel 6
M 4 Menschenrechte und Verfassungswirklichkeit in der DDR (BRD 2009)
Aus einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages:
Die Textquelle ist eine Rede des französischen Revolutionspolitikers Saint-Just am 26. Februar 1794 im Nationalkonvent, der französischen Legislative zu dieser Zeit. Darin beantragt und begründet er ein Dekret zum Umgang mit inhaftierten Revolutionsgegnern und deren Eigentum. Direkt wendet er sich an die Konventsmitglieder, indirekt an die französische Öffentlichkeit.
Wichtige Inhalte zur Situation der Republik:
-
Die beiden Fragen nach dem Umgang mit den Verhafteten und ihrem Eigentum stehen zur sofortigen Entscheidung an und sind von weitreichender Wirkung für die Sitten, ökonomischen Prinzipien und die Gerechtigkeit der Revolution. Es geht um den Umgang mit revolutionsfeindlichen Minoritäten (Z. 1–12).
-
Ein großer Teil des Reichtums liegt in der Hand von Revolutionsgegnern unter der Aristokratie und den Beamten (Z. 14–15, Z. 28–30).
-
Rechte stehen nur dem zu, der sich für die Revolution einsetzt. Mit dem Eigentum der Revolutionsfeinde ließe sich die Armut abschaffen, wie es dem Volk zusteht (Z. 22–26).
-
Bisher sind Schuldige nur inhaftiert, aber nicht bestraft worden, weil eine schwache Republik zu viel Rücksicht auf Einzelinteressen genommen hat (Z. 31–40).
Ziele des Redners:
-
Das Ziel ist eine mutige Politik gegen die inneren und äußeren Feinde (Z. 40–49) und die Zustimmung zu den Anträgen:
1) Freiheit kann nur der erlangen, wer sein Verhalten für die Jahre seit 1789 offenlegt (Z. 51–53).
2) Das Eigentum der enttarnten Revolutionsfeinde wird enteignet, sie werden bis zum Frieden in Haft gehalten und dann verbannt (Z. 54–57).
Saint-Just will ein radikaleres Vorgehen gegen Revolutionsfeinde, die er vor allem in der Aristokratie und den ehemaligen Beamten der Monarchie vermutet. Die Gründe liegen in der zugespitzten Lage der Republik, die sich innen- und außenpolitisch in Gefahr sieht. Zur Einordnung sollte hingewiesen werden z. B. auf:
-
Phase der Verfassungsrevolution seit 1791 abgeschlossen (mit Verfassung und Nationalversammlung)
-
Phase der Radikalisierung politischer Kräfte in Paris: Girondisten, Jakobiner und Sansculotten
-
aktive Konterrevolution bis zur Abschaffung der Monarchie durch den Nationalkonvent 1792, Hinrichtung des Königs 1793, Bürgerkrieg in frz. Provinzen
-
Wirtschaftskrise und Inflation, soziale Proteste gegen Ungleichheit
-
Revolutionskriege (nach Pillnitzer Erklärung) 1791/ französische Kriegserklärung an Österreich 1792
-
Phase des Terreur von Juli 1793 bis Juli 1794.
Das Ventôse-Dekret vom Febr. 1794 liegt in der Hochphase des Terreur, bestimmt von Robespierre, dessen Anhänger Saint-Just es beantragt: Ziele sind Beruhigung sozialer Proteste durch Vermögensverteilung und Einschüchterung der antijakobinischen Opposition, Durchsetzung weiterer radikaler Maßnahmen.
Das Ventôse-Dekret ist Ausdruck einer Notstandsgesetzgebung, die sich nicht mehr an die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 gebunden fühlt. Die dort erklärten Grundrechte (Freiheit, Sicherheit, Schutz vor Haft, des Eigentums) werden für politisch missliebige Gruppen aufgehoben, begründet in der extremen Notsituation. Damit ist ihr prinzipieller Status stark relativiert.
Man könnte zur Rechtfertigung darauf hinweisen, dass derartige „Notstandsgesetze“ sich in vielen Verfassungen finden, aber bei den Regeln ihrer Anwendung zwischen autoritären und demokratischen Staaten zu unterscheiden ist.
Die Verfassung der DDR von 1949 umfasste wie in einer traditionellen Verfassung auch die Zusicherung von Grundrechten. Doch wurde deren Schutz durch Artikel 6 (2) gegen „Boykotthetze“ faktisch außer Kraft gesetzt. Der SED-Staat sah sich selbst dauerhaft im Bestand gefährdet und erlaubte deshalb grundrechtswidrige Maßnahmen gegen missliebige Bürger. Die politische Führungsrolle der SED rechtfertigte im Zweifel alle diktatorischen Eingriffe in die Verfassungswirklichkeit. Organe wie die Stasi operierten im Schutz dieser Bestimmungen. Eine Möglichkeit, dagegen vor Gericht vorzugehen, bestand erst gar nicht (Verwaltungsgerichtsbarkeit).
Der Text M 4 ist eine historische Einschätzung der DDR-Grundrechtssituation im Auftrag des Deutschen Bundestages, also aus einer Sicht im Sinne des Grundgesetzes.
Die Stellungnahme kann zustimmend ausfallen, aber auch differenzierte politische Gründe anführen. So kann auf ein unterschiedliches Verständnis der Grundrechte hingewiesen werden.
Die Erörterung könnte sich u. a. auf folgende Fragestellungen beziehen:
-
Warum sicherte die Verfassung Grundrechte zu, wenn sie in der Praxis ausgehebelt wurden?
-
Nahm die Bevölkerung diesen Widerspruch wahr? Wie reagierte sie darauf?
-
Wie positionierte sich das Ausland?
-
Welche Intention ist mit der Einschätzung des Bundestages verbunden?