Block I
Religion und Macht
Thema: Kirchen in der DDR
Aufgaben
Nenne die formalen Merkmale des Materials M 1 und fasse die Darstellung des berichteten Ereignisses sowie dessen Einschätzung durch den Staatssicherheitsdienst zusammen.
Erkläre den „Funkspruch an alle: Wir klagen den Kommunismus an wegen Unterdrückung der Kirchen in Schulen, an Kindern und Jugendlichen.“ (M 1, Z. 23/24) und ordne diesen sowie Brüsewitz‘ Selbstverbrennung in die innenpolitische Entwicklung der DDR ein.
Erörtere ausgehend von M 2 und im Hinblick auf die 1980er-Jahre, inwiefern die evangelische Kirche in der DDR oppositionell oder systemstabilisierend war.
Vergleiche das Verhältnis von Religion und Macht in der DDR mit einem anderen Herrschaftssystem in Vergangenheit oder Gegenwart.
Grundlagen
Geheimer Bericht des Ministeriums für Staatsicherheit (MfS) über die Selbstverbrennung von Pfarrer Oskar Brüsewitz in Zeitz am 18. Aug. 1976.
URL: <https://www.ddr-im-blick.de/jahrgaenge/jahrgang-1976/report/selbstverbrennung-von-pfarrer-oskar-bruesewitz-in-zeitz/> (Zugriff am 05.10.2023)
Erklärungen des Leiters des Sekretariats der Evangelischen Kirchen in der DDR, Manfred Stolpe, zur Reaktion auf die Selbstverbrennung von Pfarrer Brüsewitz.
URL: <http://www.stasiopfer.com/stolpe.html> (Zugriff am 05.10.2023)
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?M 1 Geheimer Bericht des Ministeriums für Staatsicherheit (MfS) über die Selbstverbrennung von Pfarrer Oskar Brüsewitz in Zeitz am 18. August 1976
M 2 Erklärungen des Leiters des Sekretariats der Evangelischen Kirchen in der DDR, Manfred Stolpe,1 zur Reaktion auf die Selbstverbrennung von Pfarrer Brüsewitz
Der DDR-Oppositionelle Mario Falcke veröffentlichte 2001 auf seiner Seite „STASIOPFER - Aufarbeitung von MfS-Unrecht“ in einem Artikel über Manfred Stolpe folgende Aussagen des damaligen Kirchenjuristen.
1Manfred Stolpe (1936 - 2019) war von 1969 bis 1981 als Kirchenjurist Leiter des Sekretariats des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR. Ab 1982 war er Konsistorialpräsident (Vorsitzender der Kirchenverwaltung) der Ostregion der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg.
In seiner Zeit als Kirchenjurist fungierte er als eine Art kirchlicher Diplomat gegenüber verschiedenen staatlichen Stellen und Funktionsträgern der DDR. Über ihn liefen informelle Kontakte zwischen Staat und Kirche, die es offiziell nicht gab. Stolpe wirkte z. B. mit am (geheimen) Freikaufprogramm für politische Häftlinge.
2Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR
3Als ARD-Korrespondent in der DDR hatte Loewe im westdeutschen Fernsehen („Tagesschau“) über den Fall Brüsewitz berichtet, wodurch der Vorfall auch in weiten Teilen der DDR bekannt wurde.
4NEUE ZEIT: Tageszeitung der Christlich-demokratischen Union (CDU) in der DDR
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Verfasser ist ein nicht näher benannter Mitarbeiter des MfS. Die Quelle war für den internen Gebrauch im MfS bestimmt. In diesem Bericht werden die Person des Pfarrers Brüsewitz, die Geschehnisse während des Protests der Selbstverbrennung und die Wirkung und vermuteten Auswirkungen auf die anwesenden Zuschauer (Bürger) zusammengetragen.
Folgende Aussagen lassen sich der Information des MfS-Mitarbeiters entnehmen:
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Angaben zur Person Brüsewitz: 47 J., evangelischer Pfarrer in Droßdorf bei Zeitz, verheiratet, zwei jugendliche Kinder, sehr engagiert, „fanatisch“, ablehnende Haltung zum SED-Staat bekannt
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Ort des Vorgangs: Vorplatz der Michaeliskirche in Zeitz
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Ablauf: beschrifteter PKW, Brüsewitz im Talar, Anbringen von Transparenten am Dach des PKW mit „Funksprüchen“ als Aufschriften, begonnene Selbstverbrennung, Eingreifen von Passanten/ einem Soldaten (ca. fünf Minuten) und anschließende Einlieferung in die Intensivstation eines Krankenhauses in Halle mit lebensgefährlichen Verbrennungen
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ca. 150 Passanten wurden Zeugen des Vorgangs und reagierten sowohl ablehnend als auch bedauernd
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keine Hinweise auf Mitwisser oder Verbindungen zur Westpresse
In dem Funkspruch verweist Brüsewitz auf die aus seiner Sicht als Pfarrer gegebene Unterdrückung der Kirche in den Schulen und bei Kindern und Jugendlichen zum Zwecke der Durchsetzung der Staatsdoktrin. Dabei greift er das Leitbild des Staates auf und benennt den Kommunismus als Ursache für diese Unterdrückung.
Zur Kennzeichnung der innenpolitischen Entwicklung der DDR können u. a. folgende Aspekte herangezogen werden:
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Gründung der DDR 1949, aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ)
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SED an der Spitze des Staates, aus dem Zusammenschluss von KPD und SPD. Andere Parteien waren formal eigenständig, am Ende aber auch dem Diktat der SED unterworfen.
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mangelnde politische Anerkennung durch Teile der DDR-Bevölkerung; deutlich an der Fluchtbewegung Richtung Bundesrepublik
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schlechte wirtschaftlichen Voraussetzungen, bedingt durch die Zerstörungen im II. Weltkrieg, die Teilung Deutschlands und die zu erbringenden Reparationsleistungen
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tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen: Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse in Landwirtschaft und Industrie, Veränderungen in der Sozialstruktur
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Aufbau der sozialistischen Gesellschaft seit 1952: 1951 – 1955 – 1. Fünfjahresplan, Planwirtschaft
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fortschreitende Durchsetzung des Führungsanspruchs der SED und Vorgehen gegen jegliche Opposition in den 50er und 60er Jahren
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zunehmende Abgrenzung vom „Westen“ im Kalten Krieg
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Wandel der Verfassungen von 1949 mit liberal-demokratischen Bürgerrechten zu 1968/74 mit der Festschreibung des Führungsanspruchs der SED
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Einschränkung, Behinderung und Zurückdrängung des kirchlichen Einflusses auf die Gesellschaft der DDR und gerade auch auf die Jugend („Entkirchlichung“)
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Durch staatliche Jugendverbände Junge Pioniere und Freie Deutsche Jugend konnten mehr als 80 % der Kinder und Jugendlichen die Ziele des Sozialismus agitiert werden
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Formung der „sozialistischen Persönlichkeit“ und Ausprägung des „Klassenstandpunkts“, Abkehr von traditionellen kirchlichen Wert- und Moralvorstellungen, Etablierung von Surrogaten, wie z. B. Jugendweihe vs. Konfirmation/Kommunion
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Überwachung von Kirchen und kirchlichen Veranstaltungen durch das Ministerium für Staatssicherheit („Stasi“)
Folgen der staatlichen Maßnahmen waren ein starkes Zurückdrängen der Kirchen und der Religion in der Gesellschaft und damit einhergehend eine Ausgrenzung von Pfarrern, praktizierenden Christen und Kirchgängern bis hin zu dem Verweigern von Studienplätzen, Aufstiegschancen oder Beförderungen im Beruf trotz entsprechender Leistungen.
Für die auf Brüsewitz‘ Selbstverbrennung folgende Zeit lassen sich Bezüge zu folgenden Punkten herstellen:
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Kirchen als Zufluchtsort für alle Arten von Menschen, die dem herrschenden System kritisch gegenüberstanden, trotz Überwachung durch die Stasi
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Überwachung und Diskriminierung von Ausreisewilligen
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Die Ausbürgerung des Liedermachers Wolf Biermann im November 1976 und die sich daran anschließende Protestwelle
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Widerstand gegen die wechselseitige Aufrüstung in Ost und West: „Schwerter zu Pflugscharen“ als Symbol der kirchlichen Friedensbewegung 1981
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Kirchen als Ort der Proteste bis 1989/90
In seinen Erklärungen wirbt Stolpe für Solidarität der Evangelischen Kirche mit dem DDR-Staat und setzt sich aktiv für eine Ausweisung des westdeutschen Korrespondenten Loewe wegen seiner Berichterstattung über den Fall Brüsewitz ein. Er empfiehlt den Kirchenvertretern eine Argumentation, die „abnormale und krankhaft(e)“ Veranlagungen sowie persönliche Schwierigkeiten von Brüsewitz hervorhebt und übernimmt damit die Darstellung der gelenkten DDR-Medien. Auf den Inhalt von Brüsewitz‘ Kritik am SED-Staat wird nicht eingegangen, es dominiert hier das staatstragende Moment.
Stolpes Haltung lässt sich aus dem Kontext der prekären Situation der Kirchen in der DDR erklären. Auf der einen Seite bestand bei Gründung der DDR in ganz Deutschland noch eine traditionelle Bindung fast aller Bürger an die christlichen Kirchen, in der marxistisch-leninistischen Weltanschauung der SED war aber eigentlich kein Platz für Religion vorhanden. Kirchensteuer und Religionsunterricht wurden abgeschafft, gerade in den ersten Jahrzehnten der DDR eine entschieden antikirchliche Politik verfolgt. In dieser Spannung musste die evangelische Kirche die Realitäten der deutschen Teilung, des Aufbaus des Sozialismus und der fortschreitenden Säkularisierung der Gesellschaft anerkennen, um überhaupt weiterexistieren zu können. Einerseits war die evangelische Kirche um Bewahrung ihrer Eigenständigkeit bemüht, andererseits strebte sie Koexistenz und Duldung durch den Staat an.
Für eine oppositionelle Wirkung der evangelischen Kirche können z. B. die folgenden Punkte angesehen werden:
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Angebote von Christenlehre und Konfirmandenunterricht außerhalb der säkularen Staatsschulen
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Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen anstelle offizieller Staats- und Parteiveranstaltungen
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Kirche als Ort der Selbstvergewisserung und des Gesprächs
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kirchliche Jugendarbeit als Freiraum außerhalb von staatlichen Einflüssen
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Öffnung von Kirche für verschiedene/diverse staatsferne Gruppierungen der Gesellschaft seit Ende der 70er-Jahre, z. B. Umweltschutzgruppen, Bürgerrechtsbewegungen
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Ablehnung des Wehrkundeunterrichts durch die Kirchen
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Kirche als Ausgangspunkt der DDR- Friedensbewegung
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Kirche als Sammelbecken systemkritischer Strömungen in den 1980er-Jahren und Antrieb der Friedlichen Revolution
Als systemstabilisierend lassen sich z. B. die folgenden Aspekte anführen:
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kein generelles Verbot von Kirchen in der DDR, in der Verfassung garantierte freie Ausübung der Religion
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Konzept der „Kirche im Sozialismus“ (ab ca. 1960), Trennung von der gesamtdeutschen Evangelischen Kirche in Deutschland (1969) und Gründung des „Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR“ (BEK) als Anerkennung der Realitäten des Aufbaus des Sozialismus und der deutschen Teilung
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auf Druck der Kirchen Einführung der Möglichkeit des Bausoldatendienstes als Alternative zum Wehrdienst in der NVA (ab 1964)
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partielles Zugehen der SED-Führung auf die Kirche ab 1978, am Ende sogar Teilnahme von Staatsvertretern an kirchlichen Ereignissen (z. B. E. Honecker im Greifswalder Dom 1989)
Vergleiche auf der Grundlage der bisherigen Ausführungen das Verhältnis von Religion und Macht in der DDR mit einem selbstgewählten Beispiel.
Dazu lassen sich die im Modul „Religion und Macht“ des Rahmenplans Geschichte und politische Bildung genannten Kriterien heranziehen: Herrschaftssicherung, Herrschaftslegitimation, Herrschaftskritik; Integration, Verfolgung und Ausgrenzung.
Unter anderem können folgende Beispiele für den Vergleich herangezogen werden:
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Staatskirche im französischen Absolutismus
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Verknüpfung von Religion und Macht in den deutschen Territorialstaaten
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Religionspolitik in Brandenburg-Preußen: Toleranzedikt von Potsdam (1685) des Kurfürsten Friedrich Wilhelm und religiöse Freiheiten für Hugenotten und Katholiken unter Friedrich II.
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„Gottesgnadentum“ und Reichskirchensystem im Heiligen Römisches Reich des Mittelalters
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Bismarck und der Kulturkampf: „Kanzelparagraph“ 1871 ff.
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Kirche im Nationalsozialismus: Unterdrückung der Landeskirchen, Deutsche Christen, Reichskonkordat mit der katholischen Kirche
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Verhältnis von Kirche und Staat in anderen sozialistischen Staaten: z. B. Bedeutung der katholischen Kirche in Polen
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aktuelle Beispiele: Islamische Staaten (z. B. Saudi-Arabien, Iran), Putin und die orthodoxe Kirche in Russland.