Block II
Grenzräume
Thema: Der Polnische Korridor
Aufgaben
Nenne die formalen Merkmale von M 1 und fasse die enthaltenen Bestimmungen über die Stellung der deutschen Minderheit in Polen zusammen.
Erläutere die Intentionen von M 1 im Kontext der Entwicklung des deutsch-polnischen Grenzraums seit Mitte des 18. Jahrhunderts.
Ziehe hierzu auch M 2 heran.
Beurteile, inwieweit die Festlegung der deutschen Ostgrenzen im Versailler Vertrag und die in M 1 vorliegenden Bestimmungen zu einer Befriedung des deutsch-polnischen Grenzraums führten.
Erörtere, inwieweit die Thesen von M 3 auf den deutsch-polnischen Grenzraum im vereinten Europa der Gegenwart anwendbar sind.
Grundlagen
Minderheitenschutzvertrag zwischen den Alliierten und Assoziierten Hauptmächten und Polen, Versailles 28. Juni 1919. in: Themenportal Europäische Geschichte (2007),
URL: <http://www.europa.clio-online.de/2007/Article=219> (Zugriff am 4.9.2023)
Sprachengruppen in Polen 1921, aus: EUROPA Unsere Geschichte. Band 4 - 20. Jahrhundert bis zur Gegenwart, herausgegeben von der Gemeinsamen Deutsch-polnischen Schulbuchkommission, Wiesbaden 2020, S. 48.
Steffen Mau: Sortiermaschinen. Die Neuerfindung der Grenze im 21. Jahrhundert, München 2021, S. 50 und 154 f.
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M 2 Sprachen in Polen 1921
Die Gesellschaft der Republik Polen nach Sprachen (Bevölkerungszählung von 1921, vereinfachte Darstellung):

M 3 Steffen Mau: Sortiermaschinen. Die Neuerfindung der Grenze im 21. Jahrhundert
Steffen Mau (geb. 1968) ist ein deutscher Soziologe und Professor an der Humboldt-Universität Berlin. Er beschäftigt sich unter anderem mit Themen der europäischen Integration und Migration.
Weiter lernen mit SchulLV-PLUS!
monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Der Minderheitenschutzvertrag vom 28.6.1919 ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen einerseits den Siegermächten des Ersten Weltkrieges (genannt werden die USA, Großbritannien, Frankreich, Italien sowie Japan), ihren Verbündeten, und andererseits der neu entstandenen Republik Polen. Er wurde am selben Tag wie der „große“ Vertrag von Versailles unterzeichnet. Er richtet sich an die den Vertrag schließenden Parteien und darüber hinaus an die (Welt-)Öffentlichkeit.
Die Stellung der deutschen Minderheit in der neu entstehenden Republik Polen wird in diesem Dokument im Zusammenhang mit den gleichrangigen anderen Minderheiten der bis dahin zu Österreich, Ungarn oder Russland gehörenden Bewohnern geregelt (Art. 3, Art. 4), die ehemals deutschen Staatsangehörigen werden nicht ausdrücklich herausgehoben.
Wesentliche Angaben des Vertrages zum Umgang mit diesen Minderheiten:
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Schutz von Leben und Freiheit, Bekenntnis (Art. 2)
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polnische Staatsbürgerschaft für alle Einwohner möglich, alternativ Optionsrecht für den jeweilig anderen Staat mit der Konsequenz von Verlust des polnischen Besitzes (Art. 3)
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analoge Bestimmungen für Nachfahren (Art. 4); Geburtsortsprinzip für den Erwerb der polnischen Staatsbürgerschaft (Art. 6)
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Verbot der Diskriminierung in staatsbürgerlichen Rechten, Berufs- und Gewerbeausübung, freier und öffentlicher Gebrauch von Minderheitensprachen, Erleichterungen vor den Gerichten. (Art. 7)
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Rechte der Minderheiten zum Betreiben von Wohlfahrts- religiösen oder sozialen Einrichtungen, Schulen und Erziehungsanstalten (Art. 8)
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Angebot von Unterricht in Minderheitensprachen in Gebieten mit Minderheiten „in beträchtlichem Verhältnis“ und staatlicher Unterstützung „für Zwecke der Erziehung, der Religion oder der Wohlfahrt“ (Art. 9)
Als Intention des Vertrages lässt sich erkennen, dass in dem neuen polnischen Staat Minderheiten aus Preußen/Deutschland, Österreich-Ungarn und Russland „in beträchtlichem Verhältnis“ verblieben sind, für deren Schutz sich die Alliierten mit diesem Vertrag einsetzen.
Als Kontext sollten die Bestimmungen des „großen“ Versailler Vertrages über die neue Ostgrenze des Deutschen Reiches benannt werden, die im Wesentlichen auf dem von US-Präsident Woodrow Wilson im Januar 1918 formulierten 14 Punkte-Programm des Weltfriedens beruhten. Wilson hatte darin einerseits die Idee des „Selbstbestimmungsrechts der Völker“ aufgenommen, andererseits aber die Konstituierung eines polnischen Staates mit einem freien und sicheren Zugang zum Meer gefordert. Der vorliegende „kleine“ Versailler Vertrag lässt sich als ein Versuch deuten, den aus diesen sich im deutsch-polnischen Grenzraum widersprechenden Zielen entstehenden Konflikt einzuhegen.
Mögliche Stationen aus der historischen Entwicklung, auf die je nach unterrichtlichen Voraussetzungen Bezug genommen werden könnte:
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ungleichmäßige Erschließung der Ostseeküste im Zuge der mittelalterlichen deutschen Ostkolonisation, Sonderstellung des Herzogtums Preußen außerhalb des Reichsgebietes
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Bedeutungsverlust Polens und der Aufstieg Russlands zur Großmacht an der Ostsee im 18. Jhdt. (Bsp. polnische Königswahl 1764)
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Polnische Teilungen:
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1772: erste Teilung Polens, um die „polnischen Wirren“ im Sinne der Nachbarmächte Preußen, Russland und Österreich zu ordnen. Preußen unter Friedrich II. erreicht sein Ziel einer Landverbindung mit Ostpreußen
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zweite und dritte Teilung Polens 1793 und 1795 vor allem unter dem Einfluss der Französischen Revolution: Reaktion der Nachbarmächte auf die moderne Verfassung Polens von 1791, nach vergeblichen Aufstandsversuchen endgültige Aufteilung auf Russland, Österreich und Preußen
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Herausbildung einer polnischen Identität und eines polnischen Nationalismus im 19. Jhdt., im Wesentlichen auf den Gebieten der Sprache, Religion, Kunst und Literatur
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Kennzeichnung des deutsch-polnische Grenzraums durch eine heterogene Verteilung der ethnischen/ sprachlichen Siedlungsgebiete. Mehrheitlich deutsch/ protestantisch: Bürgertum der Städte – Adel und Landbevölkerung: eher polnisch/ katholisch geprägt
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Zeit des Deutschen Bundes: umstrittener Umgang mit der polnischen Minderheit in Deutschland. Einerseits Sympathien für die polnische Nationalbewegung, andererseits die Frage, inwieweit die polnischen Bevölkerungsteile überhaupt in einem deutschen Nationalstaat repräsentiert sein sollten (Debatten der Paulskirche). Vergleichsweise toleranter Umgang mit der polnischen Minderheit in Preußen: Anerkennung der katholischen Religion, Zulassung von Unterricht in polnischer Sprache.
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Gründung des Norddeutschen Bundes bzw. des Deutschen Reiches 1866/71: die polnische Minderheit in Deutschland vergrößerte sich durch die Einbeziehung der Provinz Posen, Polen bilden die größte nationale Minderheit im Reich (1900 ca. 5,4 % der Einwohner)
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aggressive Politik der Germanisierung in den Ostprovinzen durch den preußischen Staat unter Bismarck, die aber eher zu einer Stärkung als zur Schwächung des polnischen Nationalismus im Deutschen Reich führte.
Aus M 2 lässt sich entnehmen, dass 1921 auf dem Gebiet des neuen Staates erhebliche sprachliche Minderheiten existierten. In der Entwicklung des deutsch-polnischen Grenzraumes wird das Verhältnis von Mehrheit und Minderheit nun umgekehrt: deutschsprachige Bewohner bilden jetzt eine Minderheit im polnischen Staat.
Formuliere eine These und stütze sie auf eine schlüssige auf historische Fakten gestützte argumentative Begründung. Ein historisches Sachurteil könnte sich z. B. auf die folgenden Punkte beziehen.
Für die Sichtweise einer gelungenen Befriedung lassen sich folgende Aspekte anführen:
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Alle Grenzen des neu geschaffenen Polens waren nach 1918 unsicher bzw. strittig. An der Ostgrenze wurde dies z. B. im Polnisch-Sowjetischen Krieg 1919 - 21 gewaltsam ausgetragen, nicht so an der deutsch-polnischen Grenze.
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Die Schaffung eines einheitlichen polnischen Staates aus heterogenen Gebieten und Bevölkerungsanteilen stellte eine kaum lösbare Mammutaufgabe dar, so dass gewisse Spannungen in allen Regionen quasi unvermeidlich waren.
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Eine Zunahme des aggressiven Nationalismus war in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg in ganz Europa zu verzeichnen, nicht nur zwischen Deutschen und Polen.
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Nach dem Machtantritt Hitlers kam es zunächst zu einer gewissen Entspannung des deutsch-polnischen Verhältnisses (Nichtangriffspakt 1934).
Dagegen stehen die folgenden Argumente:
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Die im Versailler Vertrag festgelegte Ostgrenze (als „ungeheilte Wunde“) des Deutschen Reiches wurde von keiner der Regierungen der Weimarer Republik anerkannt und von der Mehrheit der Deutschen durchgehend als ungerecht angesehen.
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Die permanent größten Streitpunkte bildeten die Zugehörigkeit von Oberschlesien (Volksabstimmung 1921 mit anschließend von den Alliierten verordneter Teilung) und der freien Stadt Danzig (Völkerbundverwaltung mit Privilegien für Polen) sowie der deutsche Transitverkehr durch den polnischen Korridor.
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Die Spannungen kulminierten im Jahr 1939 und führten letztlich zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges (Anschluss Österreichs 1938, Zerstückelung der Tschechoslowakei März 1939, Hitlers Forderungen an Polen: Abtretung Danzigs und exterritoriale Verbindungen nach Ostpreußen, Kündigung des Nichtangriffspaktes, Hitler-Stalin-Pakt, Beistandspakt Großbritanniens und Frankreichs mit Polen, Überfall auf den Sender Gleiwitz, Angriff auf die polnischen Truppen im Danziger Hafen/Westerplatte am 1.9.)
Im Hinblick auf die Bedeutung des Streits um die deutsch-polnische Grenze für den Beginn des Zweiten Weltkrieges ist festzustellen, dass eine dauerhafte Befriedung nicht erreicht wurde.
Maus Thesen lassen sich grundsätzlich mit dem Schlüsselbegriff der „Metamorphose“ charakterisieren, der in einzelnen Aspekten ausgeführt wird:
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Der Abbau von Grenzen hat zu Barrieren in anderer Form geführt, Grenzen sind „wandlungsfähig“ und „renitent“
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Grenzen verändern Form, Ort und Modus; sie bleiben zentrale Orte der Exklusion, der territorialen Kontrolle und der Eindämmung von Mobilität
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Grenzkontrollen werden umgebaut zu einem „Kontrollarrangement“, die „Schlagbaumgrenze“ wird zu einem „Grenzregime“
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neue Grenzen stellen auch neuartige Räume her, dienen aber immer noch der sozialen Sortierung: sie schaffen räumliche Ordnung, ermöglichen, steuern und verhindern die Zirkulation von Personen.
Mögliche Aspekte zur Erörterung der Anwendbarkeit auf den heutigen deutsch-polnischen Grenzraum:
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Grenzabbau und Entgrenzung im Rahmen der EU (Freiheiten des Binnenmarktes, Schengener Abkommen) lassen zwischen Deutschland und Polen keine Hindernisse, die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitskräften und Kapital ist deutlich sichtbar.
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Eine neue Grenze bildet heute die Außengrenze der EU, im Vergleich dazu hat die deutsch-polnische Binnengrenze keine wesentliche Bedeutung mehr.
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Die EU-Außengrenze kreiert einen neuen Raum und ordnet das Innen und Außen; sie ermöglicht Freizügigkeit innerhalb Europas und von Europa in die übrige Welt; sie steuert die Einreisemöglichkeiten nach Europa und sie schließt größte Teile der globalen Migrationsströme durch ein strenges Grenzregime (z. B. Visa- und Asylpolitik, Befestigungsanlagen, Grenzschutzpolizei Frontex) aus.
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Unterschiedliche politische Vorstellungen, unterschiedliche Geschichtsbilder und unterschiedliche Mentalitäten bilden ohne Zweifel noch viele Barrieren zwischen Deutschen und Polen, werden aber nicht als konkretes Grenzregime sichtbar.
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Eine wesentliche Eindämmung von Mobilität im deutsch-polnischen Grenzraum erfolgt heute immer noch durch die sprachliche Grenze. Diese ist im Unterschied zu den 1930er-Jahren zwar durch die englische Sprache als lingua franca erheblich leichter zu umgehen, bleibt aber für viele Menschen im Alltag ein schwer zu überwindendes Hindernis. Im wechselseitigen Spracherwerb ist hier immer noch eine Asymmetrie festzustellen: erheblich mehr Polen lernen Deutsch als Deutsche Polnisch – was vor allem an der wirtschaftlichen Attraktivität Deutschlands liegen könnte.
Im Fazit sollte deutlich werden, dass zumindest auf administrativ-politischer Ebene der deutsch-polnische Grenzraum sich im Rahmen der Europäischen Integration zu einem vergleichsweise sicheren Raum der Freiheit und des Rechts entwickelt hat. Eine neue administrative Grenze bildet hingegen die EU-Außengrenze. Sprachliche und mentale Barrieren bleiben „renitent“.