Block I – Opposition und Widerstand
Thema: Der Mord an Walther Rathenau 1922
Aufgaben
Nenne die formalen Merkmale von M 1. Fasse die genannten Ursachen für den Mord an Walther Rathenau sowie die Konsequenzen, die der Redner daraus zieht, zusammen.
Erläutere die politischen Herausforderungen der Weimarer Republik durch republikfeindliche politische Kräfte bis Ende 1923. Ordne das Attentat auf Walther Rathenau in diese Auseinandersetzungen ein.
Beurteile, inwieweit politisch motivierte Gewalt ursächlich für den Untergang der Weimarer Republik war.
Erörtere ausgehend von M 2 und anhand weiterer selbst gewählter Beispiele, inwieweit politisch motivierte Gewalttaten als Widerstand oder Terrorismus zu charakterisieren sind.
Grundlagen
Verhandlungen des Reichstags. Stenographische Berichte. I. Wahlperiode 1920, Bd. 355, 234. Sitzung. Sonnabend, den 24. Juni 1922: Trauerkundgebung für den Reichsminister des Auswärtigen Dr. Rathenau, Berlin 1922, S. 8034-8035. URL: <https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0134_wit&object=translation&st=&l=de> (Zugriff am 16.5.2026)
Ansichtskarte von 1943, Brueck & Sohn, Kunstverlag, Meissen, URL: <https://commons.wikimedia.org/wiki/File:27996-Saaleck-1943-Ged%C3%A4chtnisstein_f%C3%BCr_Fischer_und_Kern-Br%C3%BCck_%26_Sohn_Kunstverlag.jpg> (Zugriff am 16.5.2026)
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?M 1 Joseph Wirth, Reichstagsrede anlässlich der Ermordung Walther Rathenaus
(24.6.1922, noch am Tag der Tat)
Dr. Joseph Wirth (1879–1956) gehörte zur Zentrumspartei und war vom 10.5.1921 bis zum 14.11.1922 Reichskanzler.
1Walther Rathenau (* 1867; ermordet 24.6.1922) war seit Januar 1922 der deutsche Außenminister (DDP) und von jüdischer Herkunft.
2Konferenz von Genua: Konferenz zur Neuorganisation des internationalen Finanz- und Wirtschaftssystems, an der neben den Siegermächten des Ersten Weltkrieges zum ersten Mal auch das Deutsche Reich und die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik teilnahmen.
3Millionengelder aus rechtsgerichteten Kreisen
M 2 Gedenkstein für die Mörder von Walther Rathenau auf dem Friedhof von Saaleck

Ansichtskarte von 1943, Brueck & Sohn, Kunstverlag, Meissen
Aufschrift der Karte: „Burg Saaleck. Grabstein der Freiheitskämpfer Fischer u. Kern.“
Inschrift auf dem Stein: „TU WAS DU MUSST. / SIEG ODER STIRB / UND LASS GOTT / DIE ENTSCHEIDUNG.“
Die Mörder Walther Rathenaus, der ehemalige Marineoffizier und Jurastudent Erwin Kern und der ehemalige Leutnant und Maschinenbaustudent Herrmann Fischer, starben am 17. Juli 1922 nach einer Verfolgungsjagd im Schusswechsel mit der Polizei auf der Burg Saaleck im heutigen Burgenlandkreis/ Sachsen-Anhalt. Beide waren Mitglieder der sogenannten „Organisation Consul“, einer rechtsextremen Terrorgruppe, die sich aus den Freikorps der Nachkriegszeit gebildet hatte.
Der Gedenkstein für die beiden Attentäter auf dem Friedhof Saaleck wurde 1933 errichtet. Nach 1945 wurde die Inschrift entfernt, im Jahre 2000 der gesamte Stein abtransportiert und zerstört.
Weiter lernen mit SchulLV-PLUS!
monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Formale Merkmale von M 1: Rede des Kanzlers vor dem Reichstag, Trauerfeier für den ermordeten Außenminister Rathenau, Adressaten: Abgeordnete, Zuschauer, Öffentlichkeit, Überlieferung: Sitzungsprotokolle des Reichstages
J. Wirth macht die „Mordhetze“ gegen diejenigen, die als Anhänger der neuen Republik dem Staat dienen (Z. 40–42) und damit angebliche „Verbrechen“ begehen (Z. 43–44), verantwortlich dafür, dass Attentäter („verblendete Buben“) zur Mordwaffe greifen (Z. 44–45).
Die Urheber dieser öffentlichen Hetze leiten seit Beginn der Republik „ein fürchterliches Gift“ in das deutsche Volk (Z. 40–41). Direkt angesprochen werden von Wirth die „Herren von rechts“ im Deutschen Reichstag (Z. 63).
Rathenau als exponierter Diener der Republik hatte Todfeinde (Z. 25–27), die ihn auch wegen seiner „Rasse“ (Z. 47–48) und als Bahnbrecher einer Verständigung mit den Siegermächten – wie auf der rund einen Monat zurückliegenden Konferenz von Genua sichtbar – angriffen (Z. 48–49).
Die von Wirth genannten Konsequenzen bestehen im Wesentlichen aus Appellen. In erster Linie spricht er die „wahren Republikaner“ (Z. 31), „Vertreter einer wirklich freiheitlichen bürgerlichen Auffassung“ (Z. 67–68) an, die einen Damm gegen die „Mordatmosphäre“ errichten (Z. 31–33, Z. 66) und das „Land vor weiteren Erschütterungen“ bewahren sollen (Z. 69–71).
Angesprochen werden auch „alle Parteien“ und das „ganze deutsche Volk“ (Z. 69).
Die Arbeiterschaft wird dazu aufgerufen, gegenüber den Vertretern der alten Gewalt friedlich zu bleiben (Z. 34–37).
Nicht näher ausgeführt wird, worin der Kanzler die „Pflicht“ der Reichsregierung sieht (Z. 71).
Hier sollten zunächst zwei große politische und gesellschaftliche Strömungen unterschieden und ihre Motive und Handlungen erläutert werden, nämlich die Gegner der parlamentarischen Republik „von rechts“ und „von links“.
Zum einen waren dies die Anhänger der alten Ordnung der Monarchie, deren gesellschaftliche Basis vor allem im Militär, im Beamtenapparat, bei Großgrundbesitzern und in den konservativen Teilen des Bürgertums lag. Sie wurden politisch vor allem von der DNVP vertreten. In unterschiedlichen Abstufungen lassen sich diesen Kräften als Motive und Ziele die „Dolchstoßlegende“, die Ablehnung der „Erfüllungspolitik“ und die Revision des Versailler Vertrages zuordnen.
Auf der anderen Seite standen Teile der Arbeiterbewegung, die auf ein sozialistisches Rätesystem und die Weiterführung des revolutionären Kampfes orientierten, die Kompromisse der Mehrheits-SPD ablehnten und sich vor allem in USPD und KPD organisierten. Ihr Leitmodell war das sozialistische Experiment der (späteren) Sowjetunion. Das Ziel einer letztlichen Befreiung der Menschheit von Ausbeutung und Unterdrückung ließ nach leninistischem Selbstverständnis auch rabiate politische Mittel zu.
Beide politischen Kräfte agierten von Anfang an gegen die neue Republik, deren Leitbild sich mit dem Modell der liberal-kapitalistischen Demokratie beschreiben lässt. Unterstützer hatte diese vor allem bei Arbeitern, Angestellten und liberalen Teilen des Bürgertums. Deren politische Anliegen wurden hauptsächlich durch die Parteien der „Weimarer Koalition“ repräsentiert, mit unterschiedlicher Betonung sozialer Reformen oder bürgerlicher Freiheitsrechte, aber einig in der Treue zur Verfassung und in dem Wunsch nach Verständigung mit den alliierten Kriegsgegnern. Inwieweit hier eine detaillierte Beschreibung des Parteiensystems oder der Mehrheitsverhältnisse erwartet werden soll, hängt von den jeweiligen unterrichtlichen Voraussetzungen ab und unterliegt damit dem Ermessen der prüfenden Fachlehrkraft.
Eine Einordnung des Attentats auf Walther Rathenau sollte Bezug nehmen auf die Motive und Ziele der Anhänger der monarchischen Ordnung. Notwendig ist ein Eingehen auf die Entstehung der „Dolchstoßlegende“, die Gründe für die Ablehnung des Versailler Vertrages, Funktion und Bedeutung des Antisemitismus, die Bedeutung der Freikorps in den Kämpfen nach Kriegsende sowie die Tradition der Putschversuche und Morde von Seiten der politischen Rechten in den Anfangsjahren der Republik (z. B. Morde an Luxemburg und Liebknecht, Eisner, Kapp-Lüttwitz-Putsch, Ermordung Erzbergers, Hitler-Putsch).
Erwartet werden eine Darstellung der wichtigsten Faktoren, die zum Untergang der Weimarer Demokratie geführt haben, sowie eine Bestimmung ihres Stellenwertes. Eine monokausale Erklärung kann hier nicht überzeugen. Zu den wesentlichen Faktoren zählen die „Republik ohne Republikaner“, insbesondere im Staatsapparat, die Reichswehr als „Staat im Staate“, die Schwächen der Weimarer Reichsverfassung (z. B. Notverordnungsrecht des Präsidenten, Möglichkeit der Volksentscheide, Verfassungsmissbrauch), die Ungerechtigkeiten und Härten des Versailler Vertrages, Hunger, Elend und Arbeitslosigkeit als fortwährende Bedrohungen für große Teile der Bevölkerung, insbesondere durch die Inflation 1923 und die Weltwirtschaftskrise 1929–1932, die Spaltung der Arbeiterbewegung und der „Bruderkrieg“ zwischen KPD und SPD, die Zersplitterung der politischen Parteien und die Militarisierung der politischen Auseinandersetzungen, z. B. durch Aufstände und Straßenkämpfe der Kampfverbände der Parteien. Im Sachurteil soll berücksichtigt werden, dass die Gewaltbereitschaft in einer Gesellschaft immer auch abhängig ist von den in ihr vorhandenen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten, also von den sozialen Konflikten.
Für ein überzeugendes Urteil sollte die politisch motivierte Gewalt nicht isoliert betrachtet, sondern gewichtet und in das Geflecht der von den genannten Krisenfaktoren eingebettet werden:
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Gewalt als Symptom und Brandbeschleuniger: Die politisch motivierte Gewalt – von den frühen politischen Morden (wie an Erzberger und Rathenau) bis hin zu den späteren Aufständen und Straßenkämpfen der Kampfverbände – war ein zentraler Faktor, der die Republik von Beginn an destabilisierte. Sie darf jedoch nicht monokausal betrachtet werden, sondern funktionierte als Symptom tiefer liegender Probleme.
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Verknüpfung mit den Krisenphänomenen: Soziale Konflikte und Wirtschaft: Die Gewaltbereitschaft und die Militarisierung auf den Straßen (SA, Rotfrontkämpferbund) eskalierten vor allem in Zeiten von Hunger, Elend und Arbeitslosigkeit, wie sie durch die Inflation 1923 und die Weltwirtschaftskrise (1929–1932) ausgelöst wurden.
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„Republik ohne Republikaner“: Dass die Gewalt die Demokratie so stark zermürben konnte, lag auch an den Schwächen im Staatsapparat. Die mangelnde Loyalität von Teilen der Justiz und Verwaltung führte dazu, dass politische Gewalt (insbesondere von rechts) oft milde bestraft wurde.
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Spaltung der Arbeiterbewegung: Die Gewalt auf den Straßen spiegelte zudem den unversöhnlichen „Bruderkrieg“ zwischen KPD und SPD wider, was eine gemeinsame demokratische Abwehrfront gegen den Nationalsozialismus verhinderte.
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Verfassungsmissbrauch: Die permanente Gewalt und die Zersplitterung der Parteien im Reichstag lieferten letztlich den Vorwand für den Verfassungsmissbrauch und das Regieren mittels des Notverordnungsrechts des Reichspräsidenten.
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Fazit / Gewichtung: Die politisch motivierte Gewalt war somit nicht die alleinige Ursache, sondern das radikale Werkzeug, das die ohnehin vorhandenen strukturellen Schwächen und ökonomischen Schocks der Weimarer Republik bis zum endgültigen Zusammenbruch verschärfte.
Die Errichtung eines Denkmals für die Mörder Rathenaus im Jahr 1933 durch die NS-Bewegung unterstreicht das Verständnis der Attentäter als „Freiheitskämpfer“ im „nationalen Widerstand“ gegen den vermeintlichen Ausverkauf der Interessen und die vermeintliche Überfremdung des deutschen Volkes. Hier lassen sich einige Bezüge zu heutigen Erscheinungen des Rechtsterrorismus im vereinigten Deutschland herstellen, der sich mit fremdenfeindlichen oder antisemitischen Attentaten bewusst in diese Tradition stellt und ebenso für sich in Anspruch nimmt, für „das Volk“ zu handeln. Dieses Narrativ des nationalen Widerstandes hat nichts mit der Wertordnung des heutigen Grundgesetzes zu tun.
Für eine komplexere und differenziertere Erörterung sollten nach Möglichkeit weitere Beispiele herangezogen werden, die auf anderen Wertmaßstäben basieren. Denkbar aus den Inhalten des Geschichtskurses wären etwa die Freiheitskriege gegen die napoleonische Herrschaft, Aufstände gegen europäische Kolonialherrschaft, Aktionen des gewaltsamen Widerstandes gegen die NS-Diktatur oder der sogenannte „antiimperialistische Kampf“ der RAF in den 1970er Jahren. Eine Erörterung derartig kontroverser Widerstandskonzepte soll zu einer plausiblen, nachvollziehbar argumentativ begründeten Positionierung führen. Wünschenswert wäre eine Problematisierung der Fragen, inwieweit Gewalt überhaupt als Mittel der Politik eingesetzt werden sollte und wann sie als „letztes Mittel“ gerechtfertigt sein kann. Hilfreich könnte ein Rekurs auf Art. 20 (4) GG sein.
In jedem Fall lässt sich eine gewaltsam vorgehende Opposition erst einmal danach differenzieren, ob sie gegen ein System des Unrechts, der Unfreiheit, der Diktatur und des Terrors agiert, oder ein System bekämpft, das Freiheit, Demokratie und Menschenrechte gewährleistet.