Block I
Block I Demokratie und Diktatur/Propaganda und Medien
Aufgaben
Nenne die formalen Merkmale der Texte M 1 bis M 4. Fasse die unterschiedlichen Positionen zum Film „Im Westen nichts Neues“ zusammen.
Erkläre die Positionen zum Film im Rahmen der politischen Diskussion, die in der Weimarer Republik zum Ersten Weltkrieg geführt wurde, und der gesellschaftlichen Situation der Jahre 1929/30 in Deutschland.
Erläutere die Intention von M 5 und beurteile den Stellenwert von Medien für die NS-Diktatur.
Meinungs- und Pressefreiheit sind in Demokratien ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Erörtere am Beispiel des Films „Im Westen nichts Neues“ und an aktuellen Entwicklungen, vor welchen Herausforderungen Demokratien in diesem Zusammenhang stehen.
Grundlagen
Kommentare aus Germania und Berliner Börsenzeitung
URL: <http://www.geschichte-projekte-hannover.de/ filmundgeschichte/WK_I_und_Weimarer_Republik/im_westen_nichts_neues/kritik_und _zensur/pressreaktion-ablehnend.html> (Zugriff am 4.09.2019)
Gutachten der Oberprüfstelle
URL: <http://www.geschichte-projekte-hannover.de/ filmundgeschichte/uploads/dokumente/dt2tb154z.pdf> (Zugriff am 17.01.2020)
Der Friedensfilm IM WESTEN NICHTS NEUES imFilm-Kurier, Nr. 294 (13.12.1930)
URL: <http://www.geschichte-projekte-hannover.de/ filmundgeschichte/WK_I_und_Weimarer_Republik/im_westen_nichts_neues/kritik_und _zensur/pressereaktionen-wohlwollend.html> (Zugriff am 4.09.2019)
Joseph Goebbels, „Die zukünftige Arbeit und Gestaltung des deutschen Rundfunks“. In: Helmut Heiber, Goebbels Reden 1932-1933, Bd. 1, Düsseldorf 1971, S. 82
Der Film „Im Westen nichts Neues“ basiert auf dem 1929 erschienenen Buch von Erich Maria Remarque, der darin die Brutalität und Sinnlosigkeit des Ersten Weltkrieges verarbeitet. Im Mittelpunkt steht der deutsche Soldat Paul Bäumer, der sich mit seiner Schulklasse freiwillig an die Front meldet, an der Westfront die Grausamkeiten des Krieges erlebt und kurz vor Kriegsende fällt.
Das Buch, bis heute in 50 Sprachen übersetzt, wurde in den USA verfilmt. Der Film kam im April 1930 in die US-amerikanischen Kinos. Im November 1930 wurde er mit zwei Oscars ausgezeichnet.
Am 4. Dezember 1930 erschien er in deutschen Kinos und führte zu heftigen Kontroversen in der Öffentlichkeit. Am 11. Dezember verhängte die Filmoberprüfstelle ein öffentliches Aufführungsverbot. Nach zahlreichen Protesten wurde der Film in gekürzter Fassung für die Aufführung in „geschlossenen Veranstaltungen“ wieder frei gegeben.
M 1 Kommentar der Zeitschrift „Germania“ (5.12.1930)
Die „Germania“ war das Parteiorgan der Zentrumspartei und eine überregionale Tageszeitung.
M 2 Kommentar der „Berliner Börsenzeitung“ (5.12.1930)
Die „Berliner Börsenzeitung“ erschien in Berlin wochentäglich in einer Morgen- und Abendausgabe.
M 3 11. Dezember 1930 – Die Oberprüfstelle erlässt ein Aufführungsverbot
Die Filmprüfstelle war eine Zensurbehörde, die 1920 auf der Basis des Lichtspielgesetzes entstanden war. Die Zensur eines Films erfolgte nach polizeilichen Gründen – wie der Gefährdung lebenswichtiger Interessen des Staates oder der öffentlichen Ordnung.
1Hervorhebungen im Originaltext / auseinandergezogen, nicht kursiv
M 4 Der Friedensfilm IM WESTEN NICHTS NEUES im Film-Kurier, Nr. 294 (13.12.1930)
Eine Zuschrift von Arthur Fraenckel, Direktor der Deutschen Universal-Film-AG. Der „Filmkurier“ war eine Filmzeitschrift, die seit 1919 erschien und u. a. Filme rezensierte. Sie wurde nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten gleichgeschaltet.
M 5 Joseph Goebbels „Die zukünftige Arbeit und Gestaltung des deutschen Rundfunks“ am 25. März 1933 – Berlin, Haus des Rundfunks
Ansprache an die Intendanten und Direktoren der Rundfunkgesellschaften
Der Text M 1 ist eine Quelle. Die Zeitschrift der Zentrumspartei „Germania“ bezieht am 5.12.1930 Position zum Film. Gerichtet ist der Artikel an die Leser der Zeitschrift.
Der Kommentar wendet sich gegen den Film. Er sei, so die Zeitschrift, „eine Beleidigung“ der Soldaten, die niemals so „ausgesehen“ hätten, wie sie der Film und vorher bereits das Buch von Remarque darstellten.
Der Text M 2 ist eine Quelle. Es handelt sich um einen Artikel, der am 5.12.1930 in der „Berliner Börsenzeitung“ erschien und sich an die Leser der Zeitung richtet.
Die Zeitung kritisiert, dass ein Kriegsfilm, in dem deutsche Soldaten im Mittelpunkt stehen, aus den USA kommt. Die USA würden die deutsche Situation niemals erfassen können, sondern sie in „übersteigerter Einseitigkeit“ wiedergeben. In dem Artikel wird von einer „unerhörten Beleidigung“ gesprochen. Deutschland habe es nicht nötig, sich eine solche Darstellung bieten zu lassen, formuliert die Börsenzeitung.
Der Text M 3 ist eine Quelle, verfasst von der Oberprüfstelle, einer Einrichtung, die Filme zensierte. Der Erlass ist vom 11.12.1930, gerichtet an die Kinos und die deutsche Öffentlichkeit.
In dem Erlass begründet die Oberprüfstelle das Aufführungsverbot des Films „Im Westen nichts Neues“, da dieser zu einseitig sei und von vielen als eine „Verhöhnung“ empfunden würde. Es sei kein Kriegsfilm, sondern einer der Niederlage und unvereinbar mit der Würde eines Volkes.
Der Text M 4 ist eine Quelle, verfasst von Arthur Fraenckel, dem Direktor einer Filmverleihfirma. Der Leserbrief wurde im „Filmkurier“ am 13.12.1930 veröffentlicht und ist an die Öffentlichkeit gerichtet.
In diesem Brief kritisiert Fraenckel das Aufführungsverbot des Films, hinter dem aus seiner Sicht politische Gründe stehen. Dem Publikum werde, so der Autor, eine eigene Beurteilung des Films verwehrt. Er würdigt den Film als „ein aufwühlendes, wahrheitsgemäßes Dokument der grausamsten Erlebnisse der Menschheitsgeschichte“.
Ein Großteil der deutschen Öffentlichkeit reagierte geschockt, als die OHL die deutsche Niederlage im Herbst 1918 eingestand. Am 11. November 1918 wurde der Waffenstillstandsvertrag unterzeichnet, im Juni 1919 der Versailler Vertrag. Die Festlegungen dieses Vertrages führten zu heftigen Diskussionen in der deutschen Politik und Öffentlichkeit und belasteten die junge Demokratie.
Aspekte, die u. a. die politischen Diskussionen zum 1. Weltkrieg prägten:
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Kontroversen zwischen Verherrlichung des Ersten Weltkrieges und der Ablehnung von Kriegen
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Ablehnung des Versailler Vertrages als „Schanddiktat“ contra Akzeptanz des Vertrages einschließlich der Bereitschaft, den Bestimmungen nachzukommen
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Diffamierung von Trägern der Novemberevolution als „Novemberverbrecher“ und Propagierung der Dolchstoßlegende durch konservative und rechtsgerichtete Gruppierungen und Parteien
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keine juristische Aufarbeitung von Schuld und Verantwortung am Ersten Weltkrieg.
Die beiden ersten Zeitungsartikel entsprechen den konservativen bzw. rechtsgerichteten Ansichten. Dem entgegen steht die Position von Fraenckel, der sich für eine ehrliche und kritische Auseinandersetzung mit dem Ersten Weltkrieg auf künstlerischer und politischer Ebene ausspricht und damit jene politischen Kräfte unterstützt, die sich für Frieden und Völkerverständigung einsetzten.
Die gesellschaftliche Situation 1929/30 wurde u. a. durch folgende Sachverhalte gekennzeichnet:
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Weltwirtschaftskrise seit Oktober 1929, die zu hohen Arbeitslosenzahlen führte
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Bruch der Großen Koalition im März 1930 im Streit um die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung
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Ära der Präsidialkabinette; Deflationspolitik von Brüning; zunehmendes Regieren über Notverordnungen mit Hilfe der Artikel 48 und 25 der Verfassung und damit Ausschaltung des Reichstages.
Die Gesellschaft der Weimarer Republik war zu dieser Zeit tief gespalten und radikalisiert. Dies äußerte sich nicht nur in den Wahlentscheidungen, sondern auch in den politischen Debatten, auf Kundgebungen sowie bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und politischen Morden, für die insbesondere die SA verantwortlich war. Der Film „Im Westen nichts Neues“ zeigte das Grauen des Krieges. Der Hass der Partei auf diesen Film mündete in einer „Propagandaschlacht“ und massiven Störungen des Kinobetriebs.
Die Entscheidung, die Aufführung des Films zu verbieten, zeigt den mangelnden Willen und die Unfähigkeit der Regierung, sich der NSDAP und anderen republikfeindlichen Gruppen entgegenzustellen und für die Weimarer Republik und ihre Werte zu kämpfen. Dass das Aufführungsverbot gelockert wurde, ist auf das Engagement demokratischer Kräfte zurückzuführen.
Joseph Goebbels, führendes Mitglied der NSDAP und Minister für Volksaufklärung und Propaganda, hielt diese Rede am 25. März 1933 vor den Verantwortlichen des Rundfunks. Sie ist einzuordnen in die Zeit der Errichtung der NS-Diktatur.
Die Rede ist mit der Aufforderung bzw. Drohung an die Leitungsebene des Rundfunks verbunden, sich von den Aufgaben des Rundfunks in der Weimarer Republik zu distanzieren, sich der Diktatur zu unterstellen sowie die Bevölkerung mit Hilfe des Rundfunks auf die NS-Ideologie und die Politik der NSDAP einzuschwören.
Wichtig zu erwähnen ist der hohe Stellenwert des Rundfunks für die NS-Diktatur und die Einordnung der Rede in das Konzept der Propaganda.
Inhaltlich sollten die folgenden Aspekte in die Beurteilung eingebracht:
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Aushebelung der Verfassung der Weimarer Republik, einschließlich der darin verankerten Grundrechte
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Zensur der Medien; Reglementierung von Personen, die in dem Bereich arbeiten durften
Folgen:
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Staat bestimmt, welche Informationen verbreitet werden, damit keine Möglichkeit einer reflektierten Berichterstattung
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keine legalen Möglichkeiten für die Bevölkerung, sich umfassend zu informieren, kritisch zu hinterfragen
Die NS-Diktatur lenkte die Meinungsbildung. Die Medien waren somit eine wesentliche Stütze der Diktatur. Sie erfasste über verschiedene Medien letztlich alle Altersgruppen und alle sozialen Schichten.
Die Argumentation kann u. a. durch folgende Fakten gestützt werden:
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Februar 1933 Notverordnung „Zum Schutze des deutschen Volkes“
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Februar 1933 Notverordnung „Zum Schutz von Volk und Staat“
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April 1933 „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“
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Mai 1933 Bücherverbrennung
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September 1933 Bildung der Reichskulturkammer
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Oktober 1933 Schriftleitergesetz
Die Meinungs- und Pressefreiheit ist heute in demokratischen Staaten in den Verfassungen verankert. Ihre Entwicklung ist eng mit der Aufklärung und der Emanzipation des Bürgertums verbunden. In Deutschland setzte der Kampf um Meinungs- und Pressefreiheit im 19. Jahrhundert ein. Nach Siegen und Niederlagen in dieser Auseinandersetzung wurden diese Freiheitsrechte in der Weimarer Verfassung 1919 und 1949 im Grundgesetz festgeschrieben. Sie garantieren das Recht jedes Einzelnen, seine Meinung frei zu äußern und sich ungehindert zu informieren.
Am Beispiel des Films „Im Westen nichts Neues“ und gegenwärtiger Entwicklungen können die Herausforderungen für Demokratien und das damit verbundene Für und Wider u. a. an folgenden Fragestellungen zu verschiedenen Themen erörtert werden:
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Demokratien leben von der Meinungs- und Pressefreiheit.
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Darf der Staat durch bestimmte Auflagen oder Verbote gegenüber Medien die Werte der Demokratie schützen?
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Darf der Staat in die Medienlandschaft eingreifen, um den wirtschaftlichen Druck auf die Medien zu minimieren oder um eine Medienkonzentration zu verhindern?
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Hat die EU das Recht, andere Mitgliedsländer bei Nichteinhaltung von Standards der Meinungs- und Pressefreiheit zu sanktionieren?
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Meinungs- und Pressefreiheit steht im Zusammenhang mit sachlicher Information.
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Welche Möglichkeiten gibt es im Kampf gegen Fake News und Hass in sozialen Netzwerken?
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Welchen Einfluss haben Ängste in der Bevölkerung auf die Meinungsbildung, auf die Medien?
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Meinungs- und Pressefreiheit gelten für alle, auch für Gegner des politischen Systems.
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Wie soll die Gesellschaft auf Personen bzw. auf politische Gruppierungen reagieren, die mit ihren Statements, mit ihrem Auftreten bzw. Veröffentlichungen die Demokratie gefährden?
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Wo sind die Grenzen zwischen Kritik an Politikern und Diffamierung von Politikern, die sich für die Einhaltung demokratischer Normen und Werte einsetzen?
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