Block ll – Technischer Wandel
Viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens werden durch technischen Wandel beeinflusst. Die Beurteilung solcher Entwicklungen ist häufig strittig.
Fasse die Aussagen des Textes (Material M 1) thesenartig zusammen.
Erläutere mögliche Konfliktpotenziale, die sich aus den technischen Möglichkeiten (Material M 1) und den drei in Material M 2 genannten rechtlichen Bestimmungen ergeben können.
Diskutiere die nachfolgende Aussage aus Material M 1.
„Straftaten zu verhindern ist nicht nur ehrenwerter, sondern auch kostengünstiger, als sie aufzuklären.“
Analysiere die Karikatur (Material M 3).
Arbeite Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem Ergebnis deiner Analyse laut Aufgabe 1.4 und deinen Arbeitsergebnissen zu Aufgaben 1.1 – 1.3 heraus.
Entwickle zwei von Material M 1 abweichende Alternativen der Verbrechensprävention in kriminalitätsbelasteten Regionen.
Material M 1
Dem Verbrechen auf der Datenspur
Nach: https://www.zukunftsinstitut.de/artikel/big-data/predictive-policing/
Material M 2
§ 3 Bundesdatenschutzgesetz
Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.
§ 32 Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern
Einsatz technischer Mittel zur Bildüberwachung sowie zur Bild- und Tonaufzeichnung
(3) Öffentlich zugängliche Orte dürfen offen mit technischen Mitteln zur Bildüberwachung beobachtet werden, wenn und solange tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass an diesen ein die öffentliche Sicherheit schädigendes Ereignis in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Darüber hinaus dürfen offen Bilder aufgezeichnet werden, soweit an öffentlich zugänglichen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist.
Art. 9 Datenschutzgrundverordnung
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen [von Personen] hervorgehen, […] ist untersagt.
Material M 3

http://www.schwarwel.de/wp-content/uploads/2014/02/140220facebook-col-1000.jpg
Thesenartige Zusammenfassung:
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Predictive Policing erhebt den Anspruch Verbrechen zu vereiteln, bevor sie geschehen.
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Hilfreich ist hierbei Data-Mining bei großen Datenmengen.
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Neue Technologien ermöglichen eine sichere und schnelle Aufklärung von Verbrechen.
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Straftaten zu verhindern ist ehrenwerter und kostengünstiger als sie aufzuklären.
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Deutschland ist in Sachen vorausschauender Polizeiarbeit zurückhaltend, da für den Einsatz spezifische Rechtsgrundlagen gelten.
Erläuterung von Konfliktpotenzialen, z. B.: Überprüfung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit von Predictive Policing; Höhe der Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines die öffentliche Sicherheit schädigenden Ereignisses hinterfragenswert, Stigmatisierung von Bevölkerungsgruppen könnte gegeben sein (etwa Anwohner in einer sozialen Brennpunktregion) etc.
Diskussion sollte getragen sein von der Infragestellung des Begriffes „ehrenwert“ und ausgewogenen Pro- und Kontra-Positionen. Persönliche Schlussfolgerung
Analyse der Karikatur mit Fazit, dass sich zwei Datenkraken verbandeln und derart zu noch umfänglicheren Spionage“leistungen“ fähig sind. Die ausgestoßenen Tinten beider Lebewesen deuten auf die dem Prozess innewohnende Verdunkelungsgefahr hin.
Herausarbeitung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden, etwa: Gemeinsamkeiten bei der Analyse großer Datenmengen zur Erreichung bestimmter, unterschiedlicher Zwecke; die Unterschiede ergeben sich insbesondere aus der Tatsache, dass es sich bei WhatsApp und Facebook um zwei nichtstaatliche Akteure handelt.
Entwicklung von zwei begründeten Alternativen, z. B. Beschattung, elektronische Fußfessel, dauerhafte Präsenz von Polizei, Personenkontrollen etc.