Block l – Grenzziehungen und Grenzverletzungen
Grenzen schützen und trennen. Es gibt sie unter anderem in politisch-physischer, aber auch symbolisch-mentaler Form.
Arbeite auf der Basis von M 1 die Multidimensionalität von Grenzen heraus und ordne diese nach den im Einleitungssatz genannten Formen.
Erläutere am Beispiel der Europäischen Union drei Auswirkungen, die der Abbau zwischenstaatlicher Grenzen haben kann.
„Der Abbau politischer Grenzen führt nicht notwendig zum Abbau mentaler Grenzen.“
Verdeutliche und bewerte die These. Ziehe hierzu unterstützend M 2 heran.
„Grenzen haben ein Janusgesicht. Sie blicken in zwei entgegengesetzte Richtungen und zeigen von innen und außen ein je anderes Bild: Schutz von innen, Warnung von außen.“
Problematisiere die Aussage an einem selbstgewählten Beispiel unter Berücksichtigung von M 3.
„Zwar ist Frieden besser als Krieg, aber Sieg ist besser als Frieden.“
Setze dich mit dieser Aussage unter Berücksichtigung des komplexen Friedensbegriffes auseinander.
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?M 1 Alexander Demandt: Grenzen dienen Machtinteressen
1 Janusgesicht: der römische Gott Janus besaß zwei Gesichter und wird heutzutage als Symbol der Zwiespältigkeit verwendet
2 beati possidentes (lat.): Glücklich die Besitzenden, d.h. wer eine Sache besitzt, ist im Vorteil.
Quelle: https://www.welt.de/debatte/kommentare/article214260028/Grenzen-bedeuten-Macht-Europa-weiss-das-am-besten.html, erschienen: 26.08.2020
(Zugriff: 18.10.2021)
M 2

Zugriff: 02.09.2020
M 3 Legitimität militärischer Interventionen
Quelle: https://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/232218/militaerische-intervention, Zugriff: 15.10.2021
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Grenzen Janusgesicht können unterschiedlich wahrgenommen werden
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Bezogen auf Wahrnehmung von Grenzen ist Perspektive entscheidend
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Sowohl als Mittel der Strukturierung von Macht- und Interessengebieten als auch zur Trennung von Kulturen anzusehen
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Grenzen als politisches Strukturierungselement sind künstlich erschaffen und wirken daraus konstituierend für Staatlichkeit, aber in Teilen als Trennung von Personengruppen, die vormals eine Gemeinschaft bildeten
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Grenzen als politische Struktur können andererseits auch als identitätsstiftend angesehen werden
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Bedeutung von Grenzen tritt hinter Konzept der Gebietshoheit zurück
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Ambivalenz von Grenzen und Bedeutung von Grenzen muss unter dem Aspekt weltweit vernetzten Handelns und Interaktion betrachtet werden
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Schwerpunkt liegt mittlerweile nicht mehr bei Gebietshoheit, sondern bei Ausbau wirtschaftlicher und technologischer Macht
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Politisch-physisch |
Symbolisch-mental |
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Staatsgrenzen trennen Einflusssphären und Machtbereiche (Z. 18f.) Abhängig von den Entscheidern der Grenzziehungen (künstlich geschaffen, erzwungen) (Z.16ff.) Über Grenzen wird Macht manifestiert und in Recht umgewandelt (Z. 21) |
Schutz und Warnung (Z.2) Orte, an denen Freundschaften und Feindschaften zwischen Menschen be- und entstehen können (Z. 3f.) Symbolisierung einer Konfliktlösung/-beendigung, dementsprechend Orte des Krieges aber auch Orte des Friedens (Z. 5f.) |
Mögliche Beispiele:
Positiv:
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Stärkung zwischenstaatlicher Interaktion und Option der gemeinschaftlichen Bearbeitung von Problemfragen (EUROPOL, Freiheiten des Binnenmarktes)
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Schaffung einer europäischen Identität durch möglichen verstetigten Kontakt mit Personen aus anderen Mitgliedsstaaten und der Interaktion mit diesen, Erkennen von Gemeinsamkeiten und Abbau vermeintlicher Vorurteile besser möglich Akzeptanz europäischer Werte
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Schaffung einer Friedenskultur: EU seit Bestehen ohne kriegerische Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedsstaaten, Schaffung eines gemeinsamen Werterahmens und gemeinschaftlicher Ziele, Beachtung verschiedener Kriterien zur Aufrechterhaltung eines Friedens (z. B. Rechtsstaatlichkeit)
Negativ:
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Gefahr von Separation, Regionalisierung sowie Unabhängigkeitsbestrebungen aufgrund der verringerten Wahrnehmung einer staatlichen Einheit bzw. einer Fehlsteuerung politischer Probleme (Ablehnung der Europäischen Union als supranationales Gebilde)
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Einstellungen und Werte, die über die Sozialisation verinnerlicht wurden, verändern sich nicht zwangsläufig durch den Abbau entsprechender Grenzziehunge
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Einstellungen können unabhängig von äußeren Einflüssen fortbestehen und können entgegengesetzt noch verstärkt werden (Verlust einer signifikant wahrgenommenen Schutzwirkung der Grenze und damit innere Abschottung von äußeren Einflüssen)
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Ausländerfeindlichkeit bezieht sich eher auf Fremdenfeindlichkeit, dementsprechend ist ein Abbau einer politischen Grenze ohne Einfluss auf die entsprechende Einstellung
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Problem der Wahrnehmung der Fremdheit bleibt bestehen
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Als Beispiel kann die Wiedervereinigung Deutschlands herangezogen werden (Ost-West-Gegensatz) oder die Diskussion um Akzeptanz von Flüchtenden aus unterschiedlichen Kulturkreisen.
Ebenso kann mit dem Aspekt (aufbauend auf M 2 und M 3) Rechtspopulismus argumentiert werden, der sich der Fremdenfeindlichkeit bedient und eine Rückkehr zur „nationalen Souveränität“ fordert.
Trotz des Ausbaus der EU-Politik erstarkt der RP in Europa, wie es aus M 2 und M 3 abgeleitet werden kann.
Entgegengesetzt kann mit der pro-europäischen Einstellung junger Menschen in Europa (vgl. Shell-Studie 2019) argumentiert werden, dass ein Abbau mentaler Grenzen über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgt und entsprechend erst als verspätete Reaktion auf Abbau politischer Grenzen zu erwarten ist.
Ergänzend kann die Klimabewegung angeführt werden, die grenzüberschreitend einende Werte und Ziele beansprucht, die unabhängig von Grenzen/Staaten lokalisiert werden können und dementsprechend einende Ziele relevanter für den Abbau mentaler Grenzen sind.
Eine Bewertung sollte unter Abwägung der Ausführungen erfolgen.
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Einordnung der These hinsichtlich des allgemeinen Duktus von M 1 (Multidimensionalität)
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Bezug auf Inhalte der Erarbeitung aus Aufgabe 1 möglich
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Überleitung zu M 3 unter Beachtung der „Schutz-“ und „Warnungsdimension“ (Zitat)
Zusammenstellung verschiedener Szenarien legitimierter militärischer Interventionen
(1) Intervention zum Schutz der Menschenrechte bei internationalen Konflikten
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notwendige Mandatierung durch Sicherheitsrat nach Kapitel VII UN-Charta (Z. 2 - 4)
(2) Intervention zum Schutz der Menschenrechte bei internen Konflikten
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notwendige Autorisierung durch Sicherheitsrat bei gleichzeitiger Feststellung einer Gefährdung der internationalen Sicherheit (Z. 4 – 6)
(3) humanitäre Intervention:
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fehlendes Mandat des Sicherheitsrats für militärisches Eingreifen (Z. 7 – 9)
Widerspruch zum Völkerrecht (Gewalt- und Interventionsverbot, souveräne Gleichheit) umstrittenes Mittel
Problematisierung:
– Grenze bietet
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Schutz vor Eingriffen durch oder Angriffen von anderen Staaten
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trügerische Sicherheit für Staat, Machtmonopol gegenüber der Bevölkerung im Sinne der Souveränität ausnutzen zu können
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Warnung an andere Staaten, dass ein Eingreifen zu (ggf. auch nachgelagerten) Problemen/Konflikten mit dem Land, in das es zu intervenieren gilt, kommen könnte
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Warnung an andere Staaten, gegen das Völkerrecht zu verstoßen
Mögliche Diskussion um:
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„zurückhaltendes“ und tlw. langsames Vorgehen der internationalen Staatengemeinschaft unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts bei gleichzeitig fortschreitenden Menschenrechtsverstößen
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Struktur UN-Sicherheitsrat (Blockade durch VETO-Staaten)
Mögliche Beispiele:
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Intervention bei internationalen Konflikten |
Intervention bei internen Konflikten |
Humanitäre Intervention |
|---|---|---|
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Irak (Durchsetzung einer Flugverbotszone 1997-2003) |
Afghanistan, seit 2001, ISAF (Sicherheits- und Aufbaumission – NATO) Somalia 1992 Mali seit 2013 (UN) DR Kongo seit 2013 (UN) |
Jugoslawien 1999 (NATO) Irak (IS) seit 2014 (USA) |
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Bei Fokussierung auf Zitat: Darstellung aktueller Konflikte, ohne Intervention möglich
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Zuordnung (auch implizit möglich) in entsprechende Konfliktart nach M 3 sowie Ausblick auf das Problem des militärischen Eingreifens notwendig
Versuch einer Definition des Friedensbegriffes:

Mögliche Bezugnahme auf die Unterscheidung zwischen negativem und positivem Frieden nach Galtung (Vgl. Deeskalation von Konflikten in Anlehnung an obere Abbildung)
Negativer Frieden wird hier als Abwesenheit von Krieg oder Fehlen physischer Gewalt definiert. Entsprechend zeichnet sich ein positiver Frieden durch die Zunahme sozialer Gerechtigkeit und die Schaffung einer Friedenskultur innerhalb der Gesellschaft und zwischen Gesellschaften aus.
In seiner Komplexität ist der Friedensbegriff jedoch zusätzlich als Mehrebenenprozess zu verstehen, in dem Zwischenschritte zum Frieden sowie die Abnahme von Gewalt und Zunahme von sozialer Gerechtigkeit erkenn- und z. T. messbar sind und der eine Aufgabe aller Menschen auf allen Ebenen der Gesellschaft ist.
Eine weiterführende Auseinandersetzung könnte durch die Hinzunahme einer Ausführung zum zivilisatorischen Hexagon nach Diether Senghaas erfolgen.
In Bezug auf die der Aufgabe zugrundeliegende Aussage Demandts kann hinsichtlich der Bedeutung für die Machtsicherung eines Staates der Vorteil eines Negativen Friedens angeführt werden, in dem aus Machtinteressen „unbequeme Meinungen“, Gruppen oder Bestrebungen strukturell unterdrückt und somit eine wirkmächtige Opposition verhindert werden kann.
Im Sinne einer demokratischen, zivilisierten und offenen Gesellschaft ist hingegen der positive Frieden zu präferieren, um eine gleichberechtigte Partizipation aller Teile der Gesellschaft sicherzustellen und eine Identifikation mit dem Staat und seinen Werten zu erreichen.
Konkret könnte das Fazit in der polarisierenden Losung münden, dass ein Staat, der von oben gedacht wird, eher dem negativen Frieden den Vorzug geben würde, während ein Staat, der aus der Gesamtgesellschaft heraus konstituiert wird, dem positiven Frieden nahestehen müsste.
Eine persönliche Positionierung im Sinne einer freiheitlich-demokratischen Werteorientierung sollte die Auseinandersetzung abschließen.