Aufgabe 2 — Untersuchung eines grünen Laserpointers
Laserpointer werden häufig bei Präsentationen genutzt. Während qualitativ hochwertige Laserpointer in der Regel ungefährlich sind, gibt es leider auch minderwertige Laserpointer, von denen Gefahren ausgehen können.
Der Strahl eines Laserpointers wird senkrecht auf einen Doppelspalt gerichtet. Hinter dem Doppelspalt befindet sich ein Schirm.
Beschreibe das Muster auf dem Schirm in M 3 und erläutere die Entstehung des Musters mit einer geeigneten Modellvorstellung von Licht.
Erläutere die Gleichung zur mathematischen Beschreibung des Maximums k-ter Ordnung. Ergänze dazu die Skizze in M 4 und stelle die Zusammenhänge in einem Text dar.
Auf dem Typenschild des Lasers ist die Wellenlänge λ = 532 nm angegeben. Es wird nun getestet, ob die Angabe der Wellenlänge auf dem Typenschild korrekt angegeben ist.
Untersuche anhand von M 3, ob der in dem Versuch verwendete Laser Licht der auf dem Typenschild angegebenen Wellenlänge emittiert.
Begründe anhand von M 5, dass eine präzisere Messung der Wellenlänge ermöglicht wird, wenn der Doppelspalt durch ein optisches Gitter ersetzt wird.
Viele Laserpointer, die bei Präsentationen genutzt werden, emittieren grünes Licht.
Erläutere anhand der Kurve für die Hellempfindlichkeit in M 6 einen wesentlichen Vorteil eines grünen Laserpointers gegenüber einem roten Laserpointer.
Hochwertige grüne Laserpointer emittieren nur grünes Licht der Wellenlänge Das Bundesamt für Strahlenschutz warnt davor, dass bei minderwertigen Laserpointern auch nicht sichtbare Infrarot-Laserstrahlung der Wellenlänge
emittiert wird.
Interpretiere das Interferenzmuster in M 7 im Hinblick auf die Qualität des Laserpointers.
Ein Hersteller für Laserpointer wirbt mit folgender Aussage: „Der Laserpointer erzeugt einen gut sichtbaren grünen Laserpunkt. Durch die geringe Strahlungsleistung im sichtbaren Bereich besteht für Ihr Publikum keine Gefahr.“
Bewerte den Einsatz dieses Laserpointers bei einer Präsentation anhand der Informationen aus M 8.
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Die folgende Abbildung zeigt das auf dem Schirm sichtbare Lichtmuster sowie einen Zentimetermaßstab. Der Abstand zwischen Doppelspalt und Schirm beträgt a = 7,5 m. Der Abstand der Spaltmitten beträgt g = 0,40 mm.

Abbildung 3: Interferenzmuster am Doppelspalt
M 4 Beschreibung der konstruktiven Interferenz von Wellen
In der folgenden Skizze bezeichnen g den Abstand der beiden Spaltmitten, a den Abstand zwischen Doppelspalt und einer Projektionsfläche, dk den Abstand des k-ten Maximums vom Maximum 0. Ordnung und αk den Winkel, unter dem das Maximum k-ter Ordnung erscheint.

Abbildung 4: Skizze des Doppelspaltversuchs
Der Abstand g der beiden Spaltmitten ist bei einem Doppelspaltversuch mit sichtbarem Licht üblicherweise deutlich kleiner als der Abstand a zwischen Doppelspalt und Schirm.
M 5 Intensitätsverteilungen bei Mehrfachspalten
Bei einem Doppelspalt befinden sich zwei Spalte in einem bestimmten Abstand nebeneinander. Die folgende Abbildung zeigt die Intensitätsverteilungen für Mehrfachspalte mit unterschiedlich vielen Spalten, aber jeweils gleichen Spaltabständen g auf dem Schirm.

Abbildung 5: Intensitätsverteilungen bei Mehrfachspalten
Ein optisches Gitter ist eine Aneinanderreihung von einer sehr großen Anzahl an nebeneinanderliegenden Spalten.
M 6 Hellempfindlichkeit
Die folgende Abbildung zeigt die vom menschlichen Auge empfundene Helligkeit (Hellempfindlichkeit) in Abhängigkeit von der Wellenlänge des Lichts bei konstanter Strahlungsleistung.

Abbildung 6: Hellempfindlichkeit in Abhängigkeit von der Wellenlänge
Die Hellempfindlichkeit ist eine einheitenlose Größe, deren Wert zwischen 0 und 1 liegt.
M 7 Aufnahme des Interferenzbildes mit einer Smartphonekamera
Die folgende Abbildung zeigt das mit einer Smartphonekamera aufgenommene Interferenzmuster bei Verwendung eines optischen Gitters. Die Smartphonekamera kann Licht mit einer Wellenlänge im Bereich erfassen.

Abbildung 7: Interferenzbild am Gitter
Das Maximum 0. Ordnung befindet sich auf dem Zentimetermaßstab bei 12 cm. Die benachbarten Maxima des grünen Lichts haben hier jeweils etwa einen Abstand von 1 cm.
M 8 Spektrum des verwendeten Laserpointers und Informationen vom Bundesamt für Strahlenschutz
Das folgende Diagramm zeigt das gemessene Spektrum des verwendeten Laserpointers im Wellenlängenbereich

Abbildung 8: Spektrum des Laserpointers
Der Grenzwert für die Strahlungsleistung eines frei verkäuflichen Laserpointers beträgt in Deutschland 1 mW. Besondere Aufmerksamkeit beim Auge verdient der kurzwellige Infrarot-Anteil (780 nm – 1400 nm). Für diesen Bereich ist der vordere Teil des Auges durchlässig, so dass die Netzhaut erreicht wird und Netzhautschädigungen möglich sind.
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Beschreibung:
Auf dem Schirm sind mehrere Lichtflecken zu sehen, zwischen denen sich dunkle Bereiche befinden. Es handelt sich um ein Interferenzmuster. Der Abstand je zwei benachbarter Lichtflecken ist in etwa gleich.
Erläuterung:
Jede der Spaltmitten kann jeweils als Ausgangspunkt einer sich (in der Ebene) kreisförmig ausbreitenden Elementarwelle aufgefasst werden. Auf dem Schirm treten Orte maximaler Helligkeit dort auf, wo beide Elementarwellen konstruktiv interferieren. Dazwischen findet man Orte minimaler Helligkeit dort, wo beide Elementarwellen destruktiv interferieren.
Ergänzung der Skizze

Darstellung der Zusammenhänge:
Für das Maximum -ter Ordnung muss der in der Zeichnung mit
bezeichnete Gangunterschied ein ganzzahliges Vielfaches der Wellenlänge betragen, d. h.
. Da der Abstand
viel größer ist als der Abstand
, hat das grau unterlegte Dreieck (näherungsweise) den Winkel
im Punkt
und einen rechten Winkel im Punkt
. Damit ist
bzw.
.
Untersuchung des Lasers
Man erhält anhand der Abbildung in M 3 für den Abstand zweier Maxima etwa den Wert .
Für bedeutet das:
Einsetzen der Werte liefert:
Im Rahmen der Messgenauigkeit kann man davon ausgehen, dass der Laser Licht der auf dem Typenschild angegebenen Wellenlänge emittiert.
Ermöglichung einer präziseren Messung
Der Vergleich der in M 5 dargestellten Intensitätsverteilungen eines Doppel-, Dreifach-, Vierfach- und Fünffachspalts mit jeweils gleichem Spaltabstand zeigt, dass die „Breite“ eines jeden Maximums mit zunehmender Zahl der Spalte abnimmt und gleichzeitig die Intensität am Ort des Maximums zunimmt. Bei einem optischen Gitter sind die Maxima daher fokussierter und intensiver.
Vorteil eines grünen Laserpointers
Anhand des Diagramms in M 6 erkennt man, dass die empfundene Helligkeit bei grünem Licht wesentlich größer ist als bei rotem Licht
Für dieselbe Helligkeitsempfindung kann zu Präsentationszwecken ein grüner Laserpointer geringerer Strahlungsleistung herangezogen werden.
Interpretation des Interferenzmusters
Man erkennt in der Abbildung in M 7 ein Interferenzmuster, das für das grüne Licht bis zur 4. Ordnung sichtbar ist. Insbesondere die Maxima 2. und 4. Ordnung erscheinen intensiver, weil sich aufgrund der doppelt so großen Wellenlänge () genau an diesen Stellen die Maxima 1. und 2. Ordnung der Infrarot-Laserstrahlung befinden. Es handelt sich folglich um einen minderwertigen Laserpointer.
Bewertung des Einsatzes bei einer Präsentation
Die gute Sichtbarkeit des grünen Laserpunkts spricht für den Einsatz des Laserpointers bei Präsentationen. Anhand des Spektrums in M 8 erkennt man auch, dass die Strahlungsleistung im sichtbaren Bereich den Grenzwert von 1 mW nicht übersteigt. Im nicht sichtbaren Infrarotbereich wird aber auch eine zusätzliche Strahlungsleistung gemessen, die deutlich darüber liegt. Der Laserpointer ist daher keineswegs ungefährlich. Wird eine Person bei einer Präsentation beispielsweise versehentlich geblendet, dann ist das betroffene Auge im schlimmsten Fall einer Laserstrahlung mit der Strahlungsleistung von etwa 5 mW ausgesetzt. Damit wird die gesetzliche Grenze deutlich überschritten. Gerade die nicht sichtbare Infrarotstrahlung kann gemäß den Informationen des Bundesamts für Strahlenschutz für Netzhautschädigungen sorgen.