Textverständnis A1
Prüfe, welche der folgenden Aussagen mit dem Sachtext übereinstimmen.
Notiere entsprechend: trifft zu /trifft nicht zu
Bremen hat vor dem Bundesverfassungsgericht in der Frage, ob die Bundesländer
allein die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikofußballspielen bezahlen müs-
sen, Recht bekommen.
Die Interessen der Profi-Fußballclubs wurden in dem zehn Jahre dauernden
Rechtsstreit von der Deutschen Fußball-Liga vertreten.
Bremen hat seit 2014 den Organisatoren von Großveranstaltungen mit über 5000
Teilnehmern die anfallenden Polizeikosten komplett in Rechnung gestellt.
Der für die Bremer Polizei zuständige Innensenator ist der Meinung, dass man es
den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht zumuten kann, die durch gewalt-
bereite Fans rund um Fußballspiele entstehenden zusätzlichen Polizeikosten zu
finanzieren.
Die Vereine der Profiliga haben Verständnis für dieses Urteil, weil sie sich die ent-
stehenden Kosten locker leisten können.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist enttäuscht über das Urteil, weil
er befürchtet, dass viele Vereine der Regionalliga sich die nun auf sie zukommen-
den Kosten nicht leisten könnten.
Stelle dar, was die Deutsche Fußball-Liga mit ihrer Klage vor dem Bundes-
verfassungsgericht erreichen wollte und gegen wen sie sich gerichtet hat.
Erkläre, warum der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer im Text als
„Vorkämpfer“ (Z. 17) bezeichnet wird.
Erkläre, warum Stephan Harbarth dieses Urteil für gerecht hält.
Der baden-württembergische Innenminister Strobl reagiert, im Gegensatz zu seinem
Bremer Kollegen, skeptisch auf das Urteil. Stelle seine Kritikpunkte dar
(zwei Aspekte).
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?T1: Länder dürfen Fußballclubs für Polizeieinsätze zur Kasse bitten
Deutsche Presseagentur
1 Die „kleinen" Bundesländer Bremen, Hamburg und Berlin heißen auch „Stadtstaaten". Dort nennt man die Minister „Senatoren".
2 Ein für bestimmte Zwecke durch Einzahlungen gebildetes Vermögen
Quelle: dpa/jsz: „Länder dürfen Fußballclubs für Polizeieinsätze zur Kasse bitten." In: Badische Zeitung, 15.01.2025 (zu Prüfungszwecken bearbeitet)
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?trifft zu
trifft zu
trifft nicht zu
trifft zu
trifft nicht zu
trifft nicht zu
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Die Klage der DFL richtete sich gegen das Bundesland Bremen.
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Die DFL wollte erreichen, dass das Bundesland Bremen die Veranstalter von Großveranstaltungen
mit über 5000 Teilnehmern nicht mehr über eine Gebühr an den bei erwartbarer Gewalt
entstehenden zusätzlichen Polizeikosten beteiligen darf (Z. 11-16)
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Ulrich Mäurer wird als „Vorkämpfer“ bezeichnet, weil er sich dafür eingesetzt hat, dass nicht die
Steuerzahler, sondern die Profiklubs die Polizeikosten tragen – und damit für Bremen wie auch
stellvertretend für andere Bundesländer ein wegweisendes Urteil erstritten hat.
(Z. 17-23 ZZ. 27-30)
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Wer Kosten verursacht hat (und davon profitiert), soll sie auch bezahlen. (Z. 30/31)
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Harbarth hält es für legitim/rechtlich zulässig, den Vereinen und nicht der Allgemeinheit/den
Steuerzahlern die anfallenden Mehrkosten für die Polizeieinsätze in Rechnung zu stellen, weil sie
von der Durchführung der Fußballspiele in wirtschaftlicher Hinsicht profitieren, also Vorteile haben.
(Z. 31-33)
Innenminister Thomas Strobl kritisiert,
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dass durch diese Entscheidung weder die Gewalt abnimmt,
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noch die Pyrotechnik im Stadion reduziert wird.
Er sieht kritisch,
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dass durch das Urteil nicht mehr Polizeikräfte zur Verfügung stehen.