Pflichtaufgabe 2
Warenkennzeichnung

a)
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt die Kennzeichnung von Lebensmittelverpackungen. Nenne die sechs Pflichtkennzeichnungen, die auf verpackten Lebensmitteln zu finden sein müssen.
(3 P)
b)
Nenne zwei freiwillige Kennzeichnungen, die sich auf der oben abgebildeten Packung befinden.
(1 P)
c)
Nenne zwei Standards, auf die sich der Konsument beim Kauf einer Schokolade mit dem Label „FAIRTRADE“ verlassen kann.
(2 P)
d)
Verpackungen sind so gestaltet, dass sie den Verbraucher zum Kauf anregen. Analysiere die Schokoladenverpackung im Hinblick auf die Werbewirkung (drei Aspekte).
(3 P)
(9 P)
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a)
Enthalten sein müssen die folgenden Kennzeichnungen:
- Bezeichnung des Lebensmittels
- Verzeichnis der Zutaten
- Allergene (durch besondere Hervorhebung)
- Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten
- Nettofüllmenge
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
b)
Folgende Kennzeichnungen können freiwillig verwendet werden:
- Nährwert- und Gesundheitsangaben wie die Kennzeichnung „34% Kakao“ auf der Verpackung
- Hinweise von privaten Prüfinstituten wie das Bio- und Fairtradelabel auf der Verpackung
c)
Konsumenten können sich beim Kauf einer Schokolade mit dem Label „FAIRTRADE“ beispielsweise darauf verlassen, dass auf Kinderarbeit verzichtet wurde, keine gefährlichen Pestizide zum Einsatz kamen, und der Handelsprozess transparent ablief.
d)
Das Design der Schokoladenverpackung entspricht seiner Funktion als umweltbewusstes Nahrungsmittel. Diese Wirkung wird beispielsweise durch die geschwungene Schrift und die gezeichnete Kakaoschote im Hintergrund erzeugt. Dieser Aspekt wird durch das Bio- und Fairtradelabel verstärkt. Der Käufer bekommt dadurch das Gefühl etwas gutes für Umwelt und Mensch getan zu haben. Auch der Serviervorschlag auf der Verpackung und der Schriftzug „Schokoladiger und zartschmelzender Genuss“ können den Konsument zum Kauf verleiten.